Protocol of the Session on September 15, 2009

Zusatzfrage, Frau Kollegin Habermann.

Ich ziehe zugunsten von Frau Hofmann zurück.

Okay, das ist mir egal. Frau Hofmann.

Wie gedenkt die Landesregierung die Abwicklung der Ausgabenreste zu gestalten?

Herr Minister Banzer.

Für Ausgabenreste gibt es ein klares haushaltsrechtliches Verfahren. Nicht mehr benötigte Gelder werden dem Finanzministerium wieder zur Verfügung gestellt.

Noch eine Zusatzfrage, Kollege Quanz.

Herr Staatsminister Banzer, nach meinem Kenntnisstand wurde die Ablehnung damit begründet, dass die Verfügungsmittel beim Staatlichen Schulamt für Vertretungsunterricht angezapft werden sollten. Frage: Gab es da nicht andere Möglichkeiten der Finanzierung?

Herr Minister Banzer.

Ich habe den deutlichen Eindruck, dass im Kultusministerium sehr nachdrücklich versucht wurde, erfolgreich im Sinne einer Weiterbeschäftigung mit den Personalvertretungsstrukturen zu verhandeln. Das ist leider nicht gelungen.

Nächste Frage, Frage 126, Frau Abg. Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Dürfen Kommunen – Herr Minister, ich darf ergänzen: oder andere Organisationen – im hoheitlichen Tätigkeitsbereich telefonische Auskünfte ausschließlich über kostenpflichtige 018-Telefonnummern erteilen?

Herr Innenminister.

Frau Kollegin, generell: nein.

Ausgangspunkt bei dem Ganzen ist das Hessische Verwaltungskostengesetz. Sie haben jetzt die Frage über die Kommunen hinaus erweitert, ich lege erst einmal den Sachverhalt für die Kommunen dar.

Das gilt für alle Amtshandlungen, für Länderbehörden wie auch für Kommunalbehörden, und zwar für die Gemeinden und Gemeindeverbände, wenn sie Auftragsoder Weisungsangelegenheiten wahrnehmen – also der klassische hoheitliche Bereich. Mündliche Auskünfte sind grundsätzlich kostenfrei.

Ich kann diese Frage jetzt nur für öffentliche Einrichtungen beantworten, nicht für zusätzliche Angebote.

Es gibt Kommunen, aber auch andere Einrichtungen wie Kammern, die sogenannte Service-Linien anbieten, wofür auch immer. Wenn Sie dort eine Auskunft haben wollen, dann ist das in der Regel kostenfrei. Wenn Sie dort, z. B. telefonisch, einen Auftrag erteilen, dann kann das Kosten auslösen – einmal für Recherche, aber auch z. B. für irgendeine Amtshandlung.

Soweit es sich jetzt um Amtshandlungen handelt, die man telefonisch beantragen kann, kann das entweder nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit dem Hessischen Verwaltungskostengesetz berechnet werden und dann wieder, soweit es Kommunen sind, aufgrund einer Satzung. Nur, wenn es eine Satzung gibt, in der festgelegt ist, wofür welcher Betrag erhoben werden darf, können die gegebenenfalls für diesen zweiten Teil, den ich eben beschrieben habe, von dem Anrufer eine Leistung verlangen.In der Regel ist das so gut wie nie der Fall,denn eine Satzung darüber ist höchst unpraktikabel, und davon wird in der Regel kein Gebrauch gemacht.

Dann kommt der dritte Teil. – Sie merken schon, das ist hoch kompliziert. Ich habe hier eine mehrseitige Abhandlung. Die will ich nicht insgesamt vortragen. Ich will es nur ganz allgemein sagen.

Im dritten Teil geht es um die sehr beliebten 0180-Telefonnummern – das sind alles zusätzliche Serviceangebote. Hier geschieht Folgendes. Da gibt es eine Art Kostenteilung. Der erste Teil – hoheitliche Aufgabe – bleibt kostenfrei.

Diese Servicegeschichten laufen wie folgt ab. Zum Teil muss der Anrufer etwas bezahlen, zum Teil derjenige, der als Behörde, als Dienstleister oder wie auch immer diese

Servicenummer in Anspruch nimmt. Das wird dann mit einem Verwaltungsaufschlag berechnet.

Jetzt kommt der absolute Clou – dann stelle ich das ein und biete Ihnen an, Ihnen meine Unterlagen einfach zu überlassen –: Da das Satzungs- und das gesamte Abgabenrecht nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert, also Leistung und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssen, kommt man zu dem Ergebnis, dass z. B. bei den 01801-Telefonnummern 3,9 Cent Kosten pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom als Preis zulässig seien, weil das kein wesentlicher Aufschlag ist, sondern als normale Telefonkosten abgerechnet werden kann.

Strich drunter. Auskünfte zu hoheitlichen Dingen sind kostenfrei, zusätzliche Dienstleistungen gegebenenfalls kostenpflichtig: nach einer sehr bunten Struktur.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wintermeyer.

Herr Staatsminister, eine Zusatzfrage.Würde die Landesregierung den Gemeinden, die diese 0180-Telefonnummern offensichtlich anbieten, empfehlen, die 115-Nummer zu kopieren? Der Main-Taunus-Kreis hat dazu mit dem Land Hessen ein Modellprojekt,das an sich recht gut läuft. Das würde das ersetzen können. Oder sehen Sie das anders?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, das ist richtig. Vom Main-TaunusKreis wird als einer der Pilotkommunen diese gemeinsame Behördennummer 115 bereits genutzt. Dieses Pilotprojekt ist ein zusätzliches Angebot. Dieses zusätzliche Angebot ist eine Art Behörden-Hotline, für die auch etwas verlangt werden kann.

Neben der Telefonnummer 115 ist der Main-Taunus-Kreis aber auch ganz normal telefonisch erreichbar oder eilerreichbar. Diese Telefonnummer ist immer kostenfrei. Bei der Telefonnummer 115 können entsprechende Kosten geltend gemacht werden.

Unter dem Strich – Herr Abgeordneter, daran merken Sie, dass das eine sehr wilde Welt ist –: Es gibt eine Fülle verschiedener Kommunikationsanbieter.Wer einmal versucht hat, den günstigsten Handytarif oder den günstigsten Normaltarif herauszubekommen, wird feststellen, dass es eine ganze Industrie gibt,die davon lebt,zu prüfen, was günstig ist.

Deshalb ist aus Landessicht zum einen zu beachten, dass die Kommunen frei sind, was sie an Zusatzangeboten machen. Soweit das Äquivalenzprinzip beachtet ist, können sie dafür auch etwas nehmen. Umgekehrt muss generell gelten:Wenn ein Bürger eine Auskunft ganz normaler Art begehrt, ist das in aller Regel kein kostenpflichtiger Sachverhalt. Ich denke, das muss auch in Zukunft so bleiben.

Zusatzfrage, Herr Kollege Irmer.

Herr Minister, ist der Landesregierung bekannt, welche Städte und Gemeinden möglicherweise Auskünfte in der genannten Form erteilen?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, im Hinblick auf den damit verbundenen großen Aufwand haben wir die 426 Städte und Gemeinden in Hessen dazu nicht abgefragt. Ich kann das nachreichen. Derzeit ist es mir nicht bekannt.

Meine Damen und Herren, wir wollen noch eine Frage hören, die Frage des Abg. Dr. Müller (Gelnhausen), Frage 127.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist ein Schreiben der Landesregierung und der Hessischen Filmförderung zu verstehen, das mit „Save the Date“ überschrieben ist?

Frau Ministerin für Wissenschaft und Kunst, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, davon ausgehend, dass Sie sich in Ihrer Frage auf den Hessischen Film- und Kinopreis 2009 beziehen, ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine gemeinsame Veranstaltung der Hessischen Landesregierung und der Frankfurter Buchmesse handelt. Der Adressatenkreis dieser Veranstaltung ist landesbezogen national, aber gerade auch international. Das ist der Grund für die Verwendung des englischen Begriffes „Save the Date“, die auch bei anderen international ausgerichteten Veranstaltungen durchaus üblich und gebräuchlich ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Müller.

Ich unterstelle, dass das nicht der Titel eines preisgekrönten Filmes ist, und frage Sie deswegen: Halten Sie dieses Wording für ein Lehrstück von Best Practice?

(Zurufe: Ui! – Minister Michael Boddenberg:Wohl heute Zeitung gelesen!)

Frau Ministerin Kühne-Hörmann.

Ich halte es für vollkommen angemessen, wenn man den Adressatenkreis sieht. Das versteht auch international jeder. Ich finde, wenn man einen internationalen Film- und Kinopreis vergibt, ist es auch angemessen, so einzuladen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt übersetzen Sie das für die CDU-Fraktion!)

Die letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Müller. Bitte schön. Herr Dr. Müller, drücken Sie das Knöpfchen. Das gibt es auf Englisch nicht. Ich kenne das englische Wort für „Knöpfchen“ nicht.

(Clemens Reif (CDU): Button! – Zuruf: Push the button! – Heiterkeit)

Frau Ministerin,sind Sie mit mir nicht einer Meinung,dass gerade eine Landesregierung eine gewisse Vorbildfunktion bei der Wahrung der deutschen Sprache haben sollte?