Diese Regierung hat jetzt in den letzten zwei Stunden leider keinen Millimeter Verantwortung wahrgenommen. Das ist sehr, sehr schade.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht bin ich ja naiv, aber ich habe zumindest bis zur – wie ich finde – hoch intellektuellen Rede des Kollegen Grumbach und bei Herrn Rentsch gedacht, Ihnen ginge es um die Sache.Aber der Tatbestand, dass Sie, Herr Schäfer-Gümbel, jetzt schon zweimal an dieses Rednerpult gehen mussten – Herr Tarek Al-Wazir ebenfalls –, zeigt, dass es Ihnen vielleicht möglicherweise auch um etwas anderes geht.
Ich glaube, wir können das nicht akzeptieren. Denn – und das ist der einzige polemische Teil in meiner kurzen Rede, den ich mir aber gestatten muss – Sie, Herr Schäfer-Gümbel, als Vorsitzender der SPD sind aufgrund der Ereignisse der letzten Monate nicht unbedingt der begnadete Redner zum Thema Toleranz.
Wissen Sie, die Art, wie Sie mit Ihren sehr anders denkenden Kollegen umgegangen sind, war nicht das Lehrbeispiel für Toleranz, das in irgendein Ethiklehrbuch eingehen würde.
Wir diskutieren dieses Thema – Herr Kollege Grumbach hat darauf hingewiesen, und ich hatte das im Ausschuss auch schon gesagt – eigentlich zunächst einmal im abstrakten Sinn anhand der Frage: Kann es bei allen Unterschieden so etwas geben in einem so komplizierten und sensiblen Bereich wie der Religion, diesen interreligiösen Ausweg und den Dialog am Ende? Wir haben heute gesehen – Herr Al-Wazir,da gebe ich Ihnen recht –:Wir haben, bis wir zu diesem Ende und dem Dialog kommen,noch einen weiten, weiten Weg vor uns – wir hier alle, aber auch wir in unserer Gesellschaft.
Wir diskutieren dieses, wie ich finde, nicht glücklich gelaufene Experiment, dies mit dem Hessischen Kulturpreis zu verbinden, was vielleicht auch schon nach der ersten Absage hätte abgebrochen werden müssen. Persönlich bin ich auch dieser Meinung. Aber das hätte nicht auf einer weißen Folie passieren dürfen.
Viele haben in unserer schnelllebigen Zeit vielleicht schon vergessen – das ist zwar eine andere Ebene, aber sie gehört zu diesem Komplex –, dass eine Opernintendantin in Berlin im Jahr 2006 den Versuch unternahm, die Mozart-Oper „Idomeneo“ vom Spielplan abzusetzen, weil die Zuschauer am Ende der Aufführung Poseidon, Mo
hammed, Christus und Buddha mit abgeschlagenen Köpfen auf der Bühne liegen sahen. Das erschien dieser Theaterintendantin als zu gefährlich.Wir haben außerdem erlebt, was der Karikaturenstreit international angerichtet hat.
Ich will diese Einzelfälle nicht bewerten. Worum es aber geht, das hat auch das Verhalten selbst hochgestellter Personen und kirchlicher Würdenträger gezeigt: Der interreligiöse Dialog und der Versuch, zu ihm zu kommen, sind immer verbunden mit einem hohen Maß an persönlicher Verwundbarkeit. Hierin liegt ein großes Problem.Wir haben gesehen, dass man weder durch den Willen, in einem Experiment zu zeigen: „Es geht doch!“, noch durch eine Beschlussfassung im Hessischen Landtag zu diesem Dialog kommt, sondern dass man die Verletzbarkeit, die besonderen Sensibilitäten, die auf allen Seiten liegen, sehr wohl beachten muss.
Vielleicht ist das am Beginn des Experiments unterschätzt worden. Deswegen kann ich Sie verstehen, dass Sie dies heute zu einem Politikum machen wollen. Vielleicht sollten wir uns aber auch daran erinnern, dass damit eine Diskussion – das sage ich ganz bewusst – über die Universalität von Werten eingeleitet worden ist, die man nicht herbeiführen kann, indem man sie per Dekret befiehlt, sondern nur dadurch, dass man versucht, sie in einem mühsamen Dialog auf einem mühsamen Weg des gegenseitigen Verstehens herzustellen. Ein kleines Stück haben wir heute geschafft, sehr weit sind wir aber nicht gekommen. – Vielen Dank.
(Günter Rudolph (SPD): Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Es ist verabredet, den Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Ich berufe den Landtag wieder auf 14:15 Uhr ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und begrüße ganz herzlich den Hessischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Prof. Ronellenfitsch, in unserer Runde.
Herr Prof. Ronellenfitsch, ich bitte Sie um Entschuldigung, dass Sie etwas warten mussten. Wir hatten vorhin eine sehr interessante Debatte, die zeitlich etwas in die Mittagspause hineinging.
Bevor wir wieder in die Tagesordnung eintreten, teile ich mit, dass der Dringliche Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Unterstützung der Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Drucks. 18/817, eingegangen ist und auf Ihren Plätzen ver
teilt wurde. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 85. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 36.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/8377); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 36. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (17/662), Vorlage der Landesregierung betreffend den Einundzwanzigsten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 17/663) – Drucks. 18/378 zu Drucks. 16/8377, zu Drucks. 17/662 und zu Drucks. 17/663 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme den 36. Tätigkeitsbericht zum Anlass, über die Tätigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu berichten.
Als Sie mich wiedergewählt haben, wussten Sie, dass Sie einen Verfassungs- und Verwaltungsrechtler mit dem Amt des Hessischen Datenschutzbeauftragten betrauten, nicht einen Historiker oder gar Archäologen. So jemanden brauchten Sie jetzt eigentlich, wenn sich die Präsentation des Tätigkeitsberichts auf den Berichtszeitraum beschränken müsste, für den er gedacht war. Überlegen Sie nur, was in Hessen seit 2007 passiert ist.
Ihre durch meine Wahl schlüssig erteilte Einwilligung unterstellt, orientiere ich mich – das geht jetzt an die Juristen – demgegenüber an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage. Danach entscheidet ein Gericht, wenn sich ein Rechtsstreit erledigt hat, nur noch über Gesichtspunkte, an denen weiterhin ein Feststellungsinteresse besteht, die also fortwirken. Mit anderen Worten, auf Deutsch: Ich rede jetzt nicht über den alten Käse aus dem Jahr 2007, sondern über die Dinge, die uns heute noch beschäftigen und ihre Wurzeln in dieser Zeit haben.
Der 36.Tätigkeitsbericht ist durch den klassischen Datenschutz im Staat-Bürger-Verhältnis geprägt. In diesem Zusammenhang habe ich schon darauf hingewiesen, dass der Datenschutz nicht einseitig auf die Abwehr staatlicher Datenzugriffe verkürzt werden darf, sondern dass der staatliche Schutz vor Datenzugriffen Privater mindestens ebenso wichtig ist. Die jüngsten Datenskandale beziehen sich denn auch vorwiegend auf den privaten Bereich, für den ich de lege lata nicht zuständig bin.
Die dritte Komponente des Datenschutzes betrifft den Datenzugangsschutz,die Informationsfreiheit,für die hier bislang mehrheitlich kein Regelungsbedarf gesehen wird, obwohl spezialgesetzlich die Dämme schon brechen. Das haben Sie in der Diskussion ausgeführt, Herr Innenminister. Eine gläserne Verwaltung ist nicht erstrebenswert, wenn sie einen Durchblick auf Privatpersonen ermöglicht.
Ich hatte lediglich die Kompetenz des Hessischen Datenschutzbeauftragten auch für die Informationsfreiheit beansprucht, um bei den ins Kraut schießenden Informationsansprüchen dem Datenschutz den ihm gebührenden
Die Frage ist nur, ob hier, angesichts der Situation in den anderen Ländern, überhaupt ein Regelungsbedarf besteht. Es fällt mir schwer, einen Regelungsbedarf zu akzeptieren, wenn ich sehe, dass die ein Gesetz haben, von dem aber in der Praxis kein Gebrauch gemacht wird. Das sollte man redlicherweise zugeben.
Mir war es ein Anliegen, den Datenschutz bei der Informationsfreiheit ins Feld zu führen, schlicht um einen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Bürger zu finden. Dazu muss ich sagen, der Datenschutz und das Geheimhaltungsinteresse sind mir allemal wichtiger.
Es geht nicht, sozusagen durch den gläsernen Verwaltungsbeamten auf den gläsernen Bürger zu schauen. Das will auch niemand. Es geht darum, die Aktenführung des verwaltungsinternen Verfahrens transparent zu machen und auf die Art und Weise Druck in Richtung einer soliden Verwaltungstätigkeit auszuüben.
Ob dort ein Leidensdruck besteht, darüber kann man streiten. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und hier keine überzogenen Forderungen aufstellen, die nur Kosten verursachen und sonst nichts bringen.
Wie gesagt, mir ging es um die hessische Datenschutzkultur,die uns allen ein Anliegen ist.Vor allem geht es mir darum, die Gestaltungsfreiheit dieses Parlaments zu sichern. Es ist so, dass die Gestaltungshoheit im Datenschutz im Berichtszeitraum auf das Bundesverfassungsgericht übergegangen ist, nicht nur weil Feiern zum 25-jährigen Bestehen des Volkszählungsurteils begangen wurden, sondern auch weil sich das Verfassungsgericht mit solch prekären Fragen wie der Onlinedurchsuchung, der Vorratsdatenspeicherung oder der Kfz-Kennzeichenerfassung zu befassen hatte.
Die inhaltliche Bewertung der spektakulären Entscheidungen steht mir in meiner Rolle als Hessischer Datenschutzbeauftragter nicht zu. Ersichtlich waren die Entscheidungen als Warnschüsse gedacht,als Barrieren gegen die Neigung mancher Politiker, die Freiheit auf dem Altar der Sicherheit zu opfern.
Umgekehrt darf man aber auch nicht die informationelle Selbstbestimmung verabsolutieren. Man sollte es nicht übertreiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht, wie man feststellt, wenn man sich das näher ansieht, auch nicht getan. Die Quintessenz der Entscheidungen ist, dass das Bundesverfassungsgericht zwar den Rahmen für Beschränkungsmöglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung und ähnlicher Freiheitsrechte abgesteckt, im Übrigen aber den Gestaltungsauftrag auf den Gesetzgeber zurückübertragen hat. Sie sind für die Ausgestaltung eines modernen Datenschutzes verantwortlich.
Dazu muss man sagen, dass Hessen nicht ohne Grund die Wiege des Datenschutzes ist. Es liegt bei Ihnen, sich wieder an die Spitze der Bewegung zu setzen. Das galt 2007, und das gilt noch heute.
Darauf komme ich noch zurück. Zunächst möchte ich einige Kernpunkte nennen – ich werde Sie nicht allzu lange