Protocol of the Session on November 20, 2013

Meine Damen und Herren, ich darf Sie alle ganz herzlich begrüßen. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Zuschauerinnen und Zuschauer, herzlich willkommen. Wir haben unsere 149. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 20. November 2013.

Uns erwartet eine pralle Tagesordnung. Ich bin aber ziemlich optimistisch, dass wir das bis Eintritt der Dunkelheit schaffen werden.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Zur Tagesordnung: Die Punkte 1 bis 8 unserer Tagesordnung sind erledigt. Wir tagen heute bis zum Ende der Gesetzeslesungen für den November 2013. Wir wissen alle, dass wir im Dezember 2013 noch einmal zusammenkommen werden.

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 9. Das ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes. Danach folgt Tagesordnungspunkt 16. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Fracking über Hessische Bergverordnung verbieten.

Ich darf mitteilen, dass einige Kolleginnen und Kollegen fehlen. Herr Staatsminister Boddenberg ist ab 11:45 Uhr entschuldigt.

(Günter Rudolph (SPD): Da sind wir schon fertig!)

Herr Rudolph, das könnte passieren.

(Günter Rudolph (SPD): Ich wollte es nur sagen!)

Herr Staatsminister Dr. Thomas Schäfer fehlt ganztägig. Herr Staatsminister Jörg-Uwe Hahn fehlt ab 16 Uhr.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Das stellen wir dann sicherlich mit Bedauern fest. – Herr Abg. Dr. Müller ist erkrankt, Herr Abg. Heinrich Heidel ist es ebenfalls. Sie fehlen wegen Erkrankung. Ich darf Frau Kollegin Pauly-Bender und Frau Kollegin Fuhrmann aus der SPD-Fraktion entschuldigen.

Ich darf darauf hinweisen, dass heute im Anschluss an die Plenarsitzung der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zusammenkommt, und zwar in Raum 204 M. Ursprünglich wurde Raum 510 W mitgeteilt. Er trifft sich jetzt also in Raum 204 M.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 9:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes – Drucks. 18/7772 zu Drucks. 18/7671 –

Ich darf um Berichterstattung bitten. – Herr Kollege Tipi, Sie sind Berichterstatter. Kommen Sie dem bitte nach. Vielen Dank.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den

Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Tipi, vielen Dank. – Ich frage noch einmal nach: Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Ist es beabsichtigt, das ohne Aussprache zu machen? – Nein.

(Günter Rudolph (SPD): Wenn keine Wortmeldungen vorliegen, ist das so!)

Herr Dr. Bartelt, Sie haben das Wort.

(Zurufe)

Der Hinweis war gut. Herr Staatsminister Wintermeyer hat meine Einleitung aufgegriffen. Dann würden wir fertig, bevor es hell wird. – Herr Dr. Bartelt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kernpunkt des Entwurfs für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes ist die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Es wird deren Zahl erhöht werden. Deren Zahl wird festgeschrieben werden. Es wird Aussagen zur Qualifikation der Beauftragten geben. Es wird eine Pflicht zur Fortbildung festgelegt werden, und es wird deren Funktion im Krankenhaus beschrieben, damit der Transplantationsbeauftragte auch eine entsprechende Durchsetzungskraft haben wird.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Organspendebereitschaft zu leisten. Wir haben das Problem, dass in Umfragen zwar 80 % sagen, sie würden ihre Organe nach dem Tod spenden, aber nur etwa 20 % haben dies mit ihrer Unterschrift auf dem Ausweis zum Ausdruck gebracht.

Deutschland befindet sich im europäischen Vergleich hinsichtlich der Spendenbereitschaft im unteren Mittelfeld. Das kann uns angesichts unseres Anspruchs nicht zufriedenstellen. Auch Hessen ist hier ausnahmsweise nicht spitze. Es befindet sich nur im Mittelfeld. Auch das kann uns nicht zufriedenstellen.

Die Manipulation der Transplantationslisten, der sogenannte Organspendenskandal, hat darüber hinaus einen negativen Beitrag geleistet. Die Bevölkerung hat sehr sensibel reagiert. Wir hoffen, dass sich das durch entsprechende Maßnahmen ändern wird. Die Hessische Landesregierung hat hier sehr viel gemacht, um Aufklärung zu leisten.

12.000 Menschen warten bundesweit auf ein Spenderorgan. Viele sterben, bevor eine Transplantation möglich ist.

Ich bin mir sicher, dass die Diskussion darüber fortgesetzt werden wird, was der richtige Weg ist, ob wir bei der Entscheidungslösung bleiben oder ob die Widerspruchslösung notwendig wird. Es war damals richtig, sich von der Zustimmungslösung zu der Entscheidungslösung zu bewegen, um bundesweit einen Konsens zu erzielen. Ich glaube aber, dass die Diskussion damit noch nicht beendet ist.

Ich bin froh, dass wir im Ausschuss diese Änderungen einstimmig empfohlen haben. Die Mitglieder der CDU-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Herr Dr. Bartelt, vielen Dank. – Ich darf Herrn Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann da meinem verehrten Vorredner nur beipflichten. Dieser Gesetzentwurf wird einige wichtige Korrekturen hinsichtlich der Frage der notwendigen Qualifikation der Transplantationsbeauftragten an hessischen Krankenhäusern einführen. Damit wird der Hessische Landtag schließlich und endlich einem Vorschlag der SPD-Fraktion aus dem Entwurf für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz aus dem Jahre 2001 folgen.

Das hat ein bisschen gedauert. Das macht es aber keineswegs schlechter, sondern besser. Denn Sie haben recht: Ein angemessenes Maß an Qualifikation und eine herausgehobene Funktion des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus werden seine Position stärken und dafür sorgen, dass gerade in den Krankenhäusern, in denen das gebotene Engagement noch förderungsbedürftig ist, mit dem gebotenen Nachdruck gearbeitet werden kann. Deshalb kann man sagen, dass diese Änderung zwar ein bisschen spät erfolgt, in der Sache aber richtig ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Einen zweiten Punkt in diesem Gesetzentwurf will ich ansprechen. Auch da kommt man nach langem Mühen doch noch einmal ein Stückchen weiter. Auch das wurde bereits im Jahr 2001 schon einmal vorgeschlagen. Da geht es um die Frage der Abwicklung der Meldepflicht. Tatsache ist, dass Krankenhäuser dann, wenn ein potenzieller Organspender im Krankenhaus verstirbt bzw. es sich ankündigt, dass die Feststellung des Hirntods nunmehr ein möglicher und sinnvoller Vorgang ist, jeden potenziellen Organspender oder jede Organspenderin tatsächlich melden müssen.

Herr Kollege Bartelt, da darf ich Ihnen widersprechen: Wir alle wissen, das Problem des Organmangels ist weitaus weniger eine Frage der Bereitschaft zur Organspende – die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist dazu bereit –, sondern ein Mangel des Engagements insbesondere kleinerer Krankenhäuser. Diese wollen ihre kleine Intensivstation mit wenigen Beatmungsplätzen nicht so belegt haben und scheuen davor zurück, überhaupt eine solche Entscheidung zu treffen. Die denken gar nicht daran.

An dieser Stelle führt eine konsequent durchgesetzte Meldepflicht dazu, dass Krankenhäuser, die dieser Aufgabe nicht adäquat nachkommen – das ist bei der Organspende in Deutschland das Kernproblem –, erkannt und in der Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung unterstützt werden können: keine Sanktion, aber entdecken: Wer kümmert sich nicht genug um das Thema Organspende? Wem wird in der ohne Zweifel schwierigen und dramatischen Situation einer schweren Erkrankung, die den Hirntod zur Folge hat und eine Organspende möglich macht, so geholfen, dass sie überhaupt daran denken und sich dann mit dem gebotenen Engagement um das Thema Organspende kümmern?

Meine Damen und Herren, die Diskussion über die Frage Widerspruchs- oder Zustimmungslösung, die sehr gern feuilletonistisch geführt wird, ist eigentlich nicht rational.

Was geschieht, wenn jemand widersprochen hat? Es gibt keine Organspende. Was geschieht, wenn jemand nicht explizit widersprochen hat? Auch im Falle der Widerspruchslösung werden kein verantwortlicher Arzt und insbesondere kein verantwortlich handelnder Entnahme-Chirurg bei einem Patienten in eine Organentnahme eintreten, wenn die Angehörigen diesem Eingriff widersprechen. Niemand wird auf die Idee kommen, in Zweifelsfällen, in Fällen, in denen es keine klare Äußerung gibt, an eine Organspende überhaupt zu denken.

Deshalb meine ich, der Unterschied zwischen Widerspruchs- und Zustimmungslösung, der theoretisch relevant ist, hat in der Praxis überhaupt keine Bedeutung. Viel wichtiger ist die Aufklärung. Viel wichtiger sind klare, transparente Verhältnisse und keine Skandale. Viel wichtiger ist ein angemessenes Engagement insbesondere der kleineren Krankenhäuser in einer Situation, in der sie keinen eigenen Nutzen haben.

Als Letztes – man mag es gar nicht glauben, aber offenkundig gibt es solche Fälle – ist möglicherweise auch eine bessere Honorierung der Organentnahme sinnvoll. Denn manchem Krankenhausgeschäftsführer wird nachgesagt, er würde das Thema Organspende nicht adäquat fördern, weil es defizitär sei. Ich will das gar nicht glauben, aber hier muss man sicherstellen: Die Mitarbeit an der Aufgabe Organspende darf für das Entnahme-Krankenhaus keinen Nachteil bedeuten, wenn wir dieses wundervolle Geschenk, postmortal einem anderen Menschen durch die Weitergabe eines Organs Gesundheit zu schenken,

Herr Dr. Spies, Sie kommen bitte zum Schluss.

nicht verschwendet wissen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Dr. Spies. – Herr Bocklet, ich darf Ihnen das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Transplantationsmedizin rettet Leben, berührt aber auch tief gehende ethische und moralische Fragen. Aufklärung und Information, aber auch Akzeptanz von Ängsten und Unsicherheiten, die in hohem Maße bei vielen Bürgerinnen und Bürgern bestehen, sind deshalb wichtig.

Deshalb ist aus unserer Sicht auch die Politik mit in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürgern bei der Organspende Rechtssicherheit gegeben wird.

Dass die Skandale um Organspenden, die Manipulation von Wartelisten, das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin nachhaltig erschüttert haben, ist

offensichtlich. Die Spenderzahlen sinken dramatisch. Nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben sich im Jahr 2013 nur noch 750 Menschen entschieden, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden. Das sind 15 % weniger, und das finden wir dramatisch.