Protocol of the Session on May 23, 2013

Ich finde es schön, dass damit auch genau diese Haltungsfragen, diese Wertefragen für einen größeren Teil der Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen wieder zum Tragen kommen. Wir versuchen, dies allen Kindern zu vermitteln. Der Ethikunterricht ist auch für die, die dies nicht im Zusammenhang mit einem religiösen Bekenntnis haben wollen, wichtig. Wir haben damit jetzt ein weiteres Angebot. Wir können auf die Bedürfnisse von mehr Menschen reagieren. Damit werden wir unsere Kinder allesamt fit machen für ein Leben in der Zeit nach der Schule. Genau das muss das Ziel eines qualitätsvollen Unterrichts sein, nicht nur in Hessen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Damit ist Punkt 50 unserer Tagesordnung beraten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 51 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessische Landesregierung tritt Elternwillen mit Füßen – jetzt G 9 für 5. und 6. Klasse ermöglichen) – Drucks. 18/7388 –

Anschließend werden wir den Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/7400, abstimmen.

Das Wort hat Frau Kollegin Habermann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 07.05. war in der „Fuldaer Zeitung“ folgendes Zitat von Herrn Dr. Herr zu lesen:

Das ist Unfug, wie das Land das jetzt geregelt hat. Wir in der CDU wollten das anders haben,

(Günter Rudolph (SPD): Ja, das hat der Abg. Herr gesagt!)

aber wir konnten uns gegen die FDP nicht durchsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ein altes Sprichwort sagt: Kinder und Narren sagen die Wahrheit.

(Ernst-Ewald Roth (SPD): Oi!)

Da ich Herrn Dr. Herr weder das eine noch das andere unterstellen will, sollte man ergänzen: „und Landtagsabgeordnete am Ende ihrer Amtszeit“.

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Dass es Unfug war, per Schulgesetz den bestehenden 5. und 6. Klassen die Rückkehr zu G 9 zu verwehren, davon sind in diesem Hause noch mehr Abgeordnete der Regierungsfraktionen überzeugt – zumindest, wenn sie sich in ihren eigenen Wahlkreisen befinden.

(Günter Rudolph (SPD): Dort ist das etwas ganz anderes!)

Da wird dann im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung gegen den „Wiesbadener Unfug“ gestimmt. Meine Damen und Herren, sobald sie aber hier im Landtag sitzen, wird dieser Unfug gegen den Willen der hessischen Eltern verteidigt.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Uns alle erreichen täglich Zuschriften und Unterschriftslisten von Eltern, die ihren Kindern, die bereits im Gymnasium unterrichtet werden, die Rückkehr zur sechsjährigen Mittelstufe ermöglichen wollen. Gestern Abend haben Sie die Petition abgelehnt, die inzwischen von mehr als 30.000 Menschen unterschrieben wurde.

Meine Damen und Herren, wer etwas will, der findet Wege; wer etwas nicht will, der findet Gründe. Die Gründe, die Sie gesucht haben und vorbringen, sind nicht stichhaltig. Es gibt keine schulorganisatorischen Gründe, diesen Wunsch der Petenten abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009 zum Vertrauensschutz, das als Begründung für die Schul

gesetzänderung und das Streichen der Rückkehrmöglichkeit für bestehende Klassen herangezogen wurde, nimmt in der Begründung ausdrücklich die bestehenden 5. Klassen aus und verhindert auch nicht, dass vor Ort gangbare Wege gesucht werden, um in den 6. Klassen den Vertrauensschutz zu gewährleisten.

Die einzig verbliebene Begründung der zuständigen Fachministerin bei der Beratung dieser Petition im Ausschuss war die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung, auf die Eltern werde massiver Druck ausgeübt,

(Günter Rudolph (SPD): Da nickt sie auch noch!)

zuletzt im Rheingau-Taunus-Kreis an die Frau Kultusministerin persönlich herangetragen. Frau Kultusministerin, wenn 100 % der Eltern einer Jahrgangsstufe unterschreiben, dass ihre Kinder nach G 9 zurückkehren sollen,

(Günter Rudolph (SPD): Wo ist der Punkt?)

unterstellen Sie grundsätzlich Mobbing innerhalb der Elternschaft.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kultusministerin, das ist eine erbärmliche Begründung, um das Offensichtliche nicht aussprechen zu müssen: Sie wollen nicht, dass gangbare Wege beschritten werden,

(Günter Rudolph (SPD): Genau das ist der Punkt!)

um dem Wunsch der Eltern gerecht zu werden. Sie wollen es nicht, weil Sie die Flucht der Eltern, Kinder und Schulen vor G 8 verhindern und bremsen wollen. Sie wollen ein Schulmodell erhalten, für das es hier in Hessen keine Akzeptanz gibt.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Mit seinem Vorstoß für die sogenannte Wahlfreiheit hat der Hessische Ministerpräsident im Juni 2012 eine Lawine losgetreten, die Sie nicht mehr stoppen können. Sie haben die Ablehnung von G 8 unterschätzt, und Sie haben die Kritik der Betroffenen über Jahre hinweg ignoriert. Der Versuch, mit der sogenannten Wahlfreiheit die Kritik von Eltern und Schulen aufzufangen, ist missglückt. Meine Damen und Herren, Sie wollten keine Wahlfreiheit, sondern Sie wollten G 8 retten und die Kritiker ruhigstellen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Stattdessen haben Sie einmal mehr bewiesen, dass Sie die Interessen von Eltern und Kindern in den hessischen Schulen mit Füßen treten. Ich bin ganz sicher: Sie werden es Ihnen zu danken wissen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Döweling, FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, es ist schon ein starkes Stück, was wir gerade erlebt haben, wenn sich Kollegin Habermann ans Pult stellt und – ähnlich wie letzte Woche im Kulturpolitischen Ausschuss, als wir über die Beschlussfassung zu der Petition betreffend Rückkehrrecht G 8/G 9 beraten haben – wie

derum behauptet, die Gründe, warum das nicht möglich sei, die CDU und FDP vorgetragen haben, seien Unfug.

(Brigitte Hofmeyer (SPD): Es ist so!)

Es ist so, Sie bleiben dabei. Frau Kollegin, ich weiß nicht, ob an Ihnen nicht das eine oder andere vorbeigegangen ist, z. B. die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr van Ooyen, damals hatte ein Schüler genau mit diesem Begehren geklagt. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in vollumfänglicher Weise die Rechtsauffassung, die CDU und FDP und auch das Kultusministerium vertreten, bestätigt.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe der Abg. Heike Habermann und Brigitte Hofmeyer (SPD))

Sie sagen also: Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt Unfug. – Sehr schön, Frau Kollegin Habermann. Da kann ich nur sagen: Wie weit ist es mit der SPD nach 150 Jahren gekommen?

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf von der SPD: So weit kommen Sie gar nicht! – Weitere Zu- rufe von der SPD)

Natürlich müssen wir noch abwarten – es besteht noch eine 14-tägige Einspruchsfrist. Wenn Sie sich die Urteilsbegründung durchlesen,

(Zuruf von der SPD: Das haben wir!)