Protocol of the Session on May 21, 2013

Mit fast 7.000 Personen, die im aktuellen Schuljahr 2012/2013 an den hessischen Fachschulen für Sozialpädagogik den Berufsausbildungsabschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher anstreben, ist eine bisher nie erreichte Zahl erreicht. Bereits in den vergangenen Jahren konnte diese Zahl alljährlich gesteigert werden. Befanden sich im Schuljahr 2009/2010 4.881 Personen in der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher, stieg die Zahl im Schuljahr 2010/ 2011 auf 5.383 Personen an, ein Schuljahr später nochmals um ca. 13 % auf 6.107 Personen. Die nun aktuell für das Schuljahr 2012/2013 vorliegende Zahl weist einen weiteren Anstieg um nochmals ca. 15 % auf nunmehr 6.994 Personen aus. Im Ergebnis zeigt sich somit eine Steigerung um ca. 43 % in diesen Jahren.

Mit ihrem Engagement hat die Landesregierung zudem Synergieeffekte erzielt. Konkret drei Beispiele:

Erstens. Die Hertie-Stiftung hat ihr Engagement seit dem Jahr 2011 auch auf die Unterstützung junger Menschen mit Interesse an der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ausgeweitet.

Zweitens. Von den 16 Standorten des Bundesprogramms „Mehr Männer in Kitas“, die in 13 Bundesländern verortet sind, befinden sich allein zwei Standorte in Hessen.

Drittens. Die alle zwei Jahre stattfindende bundesweite Fachtagung „Männer in Kitas“ wird in diesem Jahr vom 27. bis 28. September mit Unterstützung des Hessischen

Sozialministeriums in Frankfurt am Main stattfinden und die Anstrengungen und Erfolge zur Stärkung männlicher Fachkräfte in hessischen Kindertagesstätten und Einrichtungen aufzeigen.

Frage 879, Herr Abg. Dr. Bartelt.

Ich frage die Landesregierung:

Nach welchen Kriterien werden die Mittel des 120-Millionen-€-Sonderinvestitionsprogramms für die hessischen Krankenhäuser auf die jeweiligen Standorte verteilt?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, sofern der Hessische Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 und als Haushaltsgesetzgeber dem Vorschlag der Landesregierung zustimmt, werden die Mittel für Baumaßnahmen verwandt, die zur strukturellen Weiterentwicklung von Krankenhäusern dringend erforderlich sind. Hierbei geht es um große Baumaßnahmen, die die Krankenhäuser brauchen, um die Patientenversorgung zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit zu steigern, z. B. Neubauten von Operationssälen, Intensivstationen oder Bettenhäusern.

Wie üblich werden die Maßnahmen danach beurteilt, wie dringlich sie sind, wann sie beim Sozialministerium angemeldet wurden und wie die regionale Verteilung ist. Erforderlich ist auf jeden Fall ein Antrag der Krankenhäuser.

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und den erbetenen Sonderinvestitionsmitteln können nach gegenwärtigem Stand grundsätzlich alle zur Einzelförderung angemeldeten Baumaßnahmen noch vor Beginn der Umstellung – je nachdem, ob der Haushaltsgesetzgeber der Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes zustimmt und damit die Umstellung der Pauschalierung erfolgt – abfinanziert werden.

Frage 880, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Stellen werden bei der hessischen Verwaltung für Versorgung und Soziales bereitgestellt, um die Anträge auf Betreuungsgeld zu bearbeiten?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer. – Entschuldigung, Herr Innenminister Rhein.

Wenn ich darf, beantworte ich.

Sie müssen.

Dann werde ich das auch tun.

Sehr geehrter Abg. Merz, das Regierungspräsidium Gießen hat auf der Grundlage seiner Bedarfsrechnung, für die die errechneten Fallzahlen von Anträgen auf Betreuungsgeld zugrunde gelegt worden sind, einen Bedarf von 36 Personen ermittelt, mit denen die Ein- und Durchführung des zum 1. August 2013 in Kraft tretenden Betreuungsgeldgesetzes in der hessischen Verwaltung für Versorgung und Soziales erreicht werden kann.

Zur Gewinnung der erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat eine Ausschreibung für Zweijahresverträge stattgefunden. Mittlerweile liegen 70 Bewerbungen vor. Daneben ist es das Ziel, eigene Auszubildende aus dem Geschäftsbereich für diese Aufgabe zu gewinnen. Haushaltsrechtlich sind für den Abschluss der entsprechenden Zweijahresverträge keine Stellen erforderlich, sondern das entsprechende Budget. Deswegen habe ich eingangs von 36 Personen und nicht Stellen gesprochen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, bedeutet das, bei den 36 Personen handelt es sich schon um 36 Vollzeitäquivalentstellen?

Herr Minister Rhein.

Ja. Bei den 36 Personen handelt es sich um 36 Vollzeitstellen. – Ich habe es ungeschickt formuliert: 36 Personen, die 36 Vollzeitstellen entsprechen würden.

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Können Sie die jährlichen Kosten für die Durchführung der Maßnahme angeben?

Herr Staatsminister Rhein.

Ich kann es Ihnen im Augenblick nicht sagen, sondern wir müssten es anhand der Mittelwerte einer entsprechenden Stelle umrechnen. Dann müssten wir 50.000 oder 40.000 € und 44.500 Anträge pro Jahr zugrunde legen, von denen wir ausgehen. Ich habe die Zahlen im Augenblick nicht konkret vorliegen, Herr Merz, ich kann sie Ihnen aber gern nachreichen, wenn Sie sie haben möchten.

(Gerhard Merz (SPD): Danke schön!)

Frage 881, Frau Abg. Erfurth.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchem Grund erfolgt der Neubau des Polizeigebäudes in Baunatal nicht im Passivhausstandard?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer, bitte.

Frau Abg. Erfurth, bevor ich konkret zur Antwort komme, will ich einen Hinweis vorausschicken. Wir sind im Moment dabei, die Polizei in Baunatal an zwei verschiedenen Stellen in zwei unterschiedlichen Gebäuden neu unterzubringen. Diese beiden Gebäudebeschaffungsvarianten, so will ich es einmal technisch formulieren, sind unterschiedlich zu beurteilen.

Die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten hat der Bund 2009 mit dem Energieeinspargesetz und der Energieeinsparverordnung festgelegt. Der sogenannte Passivhausstandard ist kein gesetzlicher Standard und damit auch nicht verbindlich, wird aber in der Praxis oft verwendet. Dieser Standard stellt energetische Anforderungen sowohl an Wohngebäude als auch an Nichtwohngebäude. Danach ist unter anderem ein maximaler spezifischer Heizwärmebedarf von 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr sowie ein Primärenergiefaktor von 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr vorgegeben.

In Hessen wird für jedes Projekt im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowohl eine Prüfung der Baukosten als auch eine Untersuchung des gesamten Lebenszyklus vorgenommen. Das Land Hessen schließt sich den vom Passivhausinstitut in Darmstadt entwickelten Standards an und setzt sie in ausgewählten Bauprojekten um. Durch das Passivhausinstitut, Prof. Feist, kann ein in Passivhausbauweise errichtetes Gebäude nach speziellen Kriterien als Passivhaus zertifiziert werden. – Das vorweggenommen.

Nun konkret zu Ihrer Frage. In Baunatal werden derzeit mehrere Bauvorhaben für die hessische Polizei realisiert. Eines wird vom Hessischen Baumanagement betreut und als Pilotprojekt für die Passivhausbauweise im Nichtwohnungsbau umgesetzt und zertifiziert werden. Im Rahmen dieses Bauvorhabens wird das Gebäude nach seiner Fertigstellung noch drei weitere Jahre lang über installierte Messeinrichtungen wissenschaftlich im Betrieb begleitet

werden, da wir uns entschlossen haben, durch dieses Pilotprojekt Daten zu erheben, um den Stand für Passivhaustechnik bei den Bauten des Landes auf lange Sicht anwendungsfähig zu machen.

Das zweite Bauprojekt, das vermutlich der Hintergrund Ihrer Frage war, ist für die Neuunterbringung des Polizeireviers Südwest gedacht. Hier wird die Stadt Baunatal, also nicht das Land Hessen, auf dem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück in der Friedrich-Ebert-Allee 10 in Baunatal ein Gebäude errichten lassen und dieses langfristig an das Land vermieten. Der vom Hessischen Immobilienmanagement von der Stadt für die Anmietung geforderte energetische Baustandard sieht vor, den vom Bund erlassenen Standard aus der Energieeinsparverordnung um 50 % zu unterschreiten. Sprich: Das Land Hessen fordert wesentlich schärfere Kriterien, als sie der Bund in seiner Verordnung vorsieht. Dieser schärfere Standard entspricht der im Kabinettsbeschluss vom 17.05.2010 für Anmietungen des Landes getroffenen Vorgabe und kommt dem Passivhausstandard weitestgehend nahe.

Das Land Hessen setzt somit Maßstäbe, die über den vom Bund gesetzten Maßstab hinausgehen. Kein anderes Bundesland stellt so hohe Anforderungen an die Energieeffizienz der Landesbauten. Daneben ist Hessen auch Vorreiter in der Entwicklung neuer Lösungen und Konzepte. Das eingangs erwähnte Bauprojekt in Baunatal ist nur ein Beispiel, dass Hessen bundesweit Maßstäbe setzt.

Alles klar, dann bedanke ich mich. Die Fragestunde ist damit beendet.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2:

Regierungserklärung des Hessischen Sozialministers betreffend „Hessen hat Familiensinn“

Die von den Fraktionen vereinbarte Redezeit beträgt 30 Minuten. Es wird gebeten, dass sich die Regierung, wie immer, daran orientiert. Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident meine sehr verehrten Damen und Herren! In Hessen werden Familien unterstützt, in Hessen werden Familien gestärkt, und in Hessen können Familien auf die Zukunft vertrauen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, das ist Ergebnis und Ziel unserer Politik für hessische Familien. Wir schaffen die Voraussetzungen, um Familien die größtmögliche Wahlfreiheit und Entfaltung zu ermöglichen, statt sie zu bevormunden, zu gängeln und zu entmündigen, wie es von anderer Seite gemacht wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Genau an diesem Punkt, was mangelnde Unterstützung anbelangt, haben GRÜNE und SPD mit ihrem Bundestagswahlprogramm jetzt die Katze aus dem Sack gelassen. Die rot-grünen Steuerpläne unterstützen die Familien nicht, sie belasten gerade die Familien. So sollen die Einkommen-, Erbschaft- und Kapitalertragsteuer erhöht, eine Vermögen-, Wasser- und Baurohstoffsteuer eingeführt, die