Okay. Dann lasse ich über Tagesordnungspunkt 35 bzw. den Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema abstimmen. – Herr Kollege Schaus, zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, das war mir neu, ich habe eben erst erfahren, dass direkt abgestimmt werden soll. Ich bitte um Entschuldigung, darauf bin ich nicht vorbereitet. Deswegen bitte ich, beim Antrag der SPD über die Ziffer 4 im ersten Block und Ziffer 2 im zweiten Block getrennt abzustimmen.
Meine Damen und Herren, es ist gebeten worden, beim Antrag Drucks. 18/7222 über zwei Ziffern getrennt abzustimmen.
Ich lasse zunächst über Ziffer 4 auf der ersten Seite abstimmen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass Ziffer 4 bei Zustimmung von GRÜNEN und SPD bei Ablehnung durch die übrigen Fraktionen dieses Hauses abgelehnt worden ist.
Ich rufe die Ziffer 2 auf Seite 2 unter dem Titel „Bezahlbarer Wohnraum für Hessen“ auf. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist Ziffer 2 mit dem gleichen Ergebnis wie zuvor abgelehnt worden.
Wer dem Rest des Antrags zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von SPD, GRÜNEN und LINKEN bei Ablehnung der Fraktionen von CDU und FDP der gesamte Antrag abgelehnt worden ist.
Wir kommen zum Antrag von CDU und FDP, Drucks. 18/7250. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung von CDU und FDP und Ablehnung durch SPD, GRÜNE und LINKE der Antrag angenommen worden ist.
Schließlich rufe ich Tagesordnungspunkt 61 zur Abstimmung auf, den Dringlichen Entschließungsantrag der GRÜNEN, Drucks. 18/7284. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass dieser Dringliche Entschließungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und LINKEN bei Ablehnung durch die Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt worden ist.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Transparenzgesetz (Hess.TG) – Drucks. 18/7200 –
Vereinbart sind 7,5 Minuten Redezeit. Zur Einbringung hat Herr Abg. Rudolph für die antragstellende SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Innenminister, ich dachte, Sie wollten zum Wohnungsbau in Frankfurt reden, aber das hätten Sie in anderer Funktion gemacht.
Dann nehme ich das zurück, wenn es auf Widerspruch stößt; auch recht. Wie man es macht, macht man es falsch.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion will ein umfassendes Informationsrecht für den mündigen Bürger. Alle sollen Auskunft erhalten – das ist das Credo unseres Gesetzentwurfs.
CDU und FDP haben in ersten Reaktionen zu unserem Gesetzentwurf gesagt, das sei alles nichts Neues, und dass wir es schon wiederholt im Landtag hatten. Ja, es gab diverse Initiativen der SPD, auch gemeinsam mit den GRÜNEN bzw. von anderen Fraktionen. Immer wieder haben CDU und FDP in bewährter Manier gesagt, das alles brauche man in Hessen nicht. – Was waren das noch für Zeiten, als Datenschutz in Hessen eine wichtige Rolle spielte. Hessen war einmal führend in der Bundesrepublik, ich erinnere an die Einführung des Datenschutzes. Wir waren innovativ, bis 1999. Dann wurde es schwierig, bis in diesem Bereich gar nichts mehr passierte.
Meine Damen und Herren, wer sich die europarechtlichen Regelungen anschaut, wird feststellen, dass dort mit der Transparenzverordnung umfassend geregelt ist, dass entsprechende Informationszugangsrechte gewährleistet sind. Es gibt in elf Bundesländern und im Bund die Regel, dass Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Informationsrecht haben sollen – Hessen bildet hier eine unrühmliche Ausnahme.
Ein moderner Staat darf sich nicht hinter seinem Informationsmonopol verstecken. Im Interesse einer transparenten, bürgeroffenen Verwaltung müssen die Bürgerinnen und
Bürger auch die Gelegenheit haben, umfangreiche Informationsmöglichkeiten erstens zu erhalten und sie zweitens auch in der Praxis umzusetzen.
Die Bedeutung und damit die Transparenz staatlichen Handelns für die demokratische Meinungs- und Willensbildung müssen deutlich werden. Wer auf der einen Seite immer wieder bürgerschaftliches Engagement einfordert, muss auf der anderen Seite den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, diesen Informationsanspruch gerade auch gegenüber öffentlichen Stellen nicht nur der Landesverwaltung, sondern auch der Kommunalverwaltung deutlich zu machen, und ihm gerecht werden.
Der Gesetzentwurf möchte in der Zielsetzung jedem Bürger grundsätzlich einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen gewähren. Ich glaube, das ist in einer modernen Bürgerverwaltung auch möglich. Der Gesetzentwurf ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgerinnen an einem Zugang zu Informationen einerseits, andererseits aber auch der Funktionsfähigkeit von öffentlichen Verwaltungen.
Der Kollege Heinz und der Innenminister werden gleich sagen, damit werde die Verwaltung lahmgelegt. Schauen Sie sich einmal die Erfahrungen an, die auf Bundesebene gemacht werden. Schauen Sie sich einmal die Erfahrungen der Bundesländer an, die ein solches Gesetz haben – das ist bei Weitem nicht der Fall. Da wird ein Popanz aufgebaut. Wenn man es nicht regelt und den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Möglichkeit für einen Informationszugang eröffnet, weckt man Misstrauen; wir haben es bei vielen öffentlichen Prozessen erlebt. Deswegen ist der Ansatz hier richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sagen, es gebe schon genug Möglichkeiten. Ja, in Hessen haben wir ein Umweltinformationsgesetz. Sie könnten etwas über das Verwaltungsverfahrensgesetz regeln. Aber das sind spezialgesetzliche Regelungen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist weiter gehend; das ist gewollt.
Herr Kollege Heinz, in der Bürgerschaft in Hamburg – gut, das ist ein Stadtstaat, aber immerhin größer als manches Bundesland – haben es fünf Fraktionen hinbekommen, einschließlich der CDU, ein sogenanntes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Gemeinsam war der Ansatz dazu vorhanden, Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsabläufe mit einzubinden, damit sie sie nachvollziehen können. Was in Hamburg mit der CDU möglich ist, müsste eigentlich, wenn man es politisch will, auch mit der CDU in Hessen möglich sein – es sei denn, man ist ideologisch verbohrt, wie Sie es an dieser Stelle sind.
Ein wichtiger Punkt – das ist eine Veränderung gegenüber früher – ist, dass wir die Barrierefreiheit auch bei den Möglichkeiten des Informationszugriffs gewährleisten wollen. Das ist ein Faktor, den wir ernst nehmen müssen. Wir wollen die Möglichkeiten des Parlaments stärken, und – was neu ist an unserem Gesetzentwurf gegenüber früheren Vorschlägen – wir wollen einen Beauftragten für Informationsfreiheit einsetzen. Diese Funktion kann nach unserer Auffassung sinnvollerweise der Hessische Datenschutzbeauftragte wahrnehmen;
denn er ist erstens der richtige Adressat – eine unabhängige, von allen anerkannte Instanz –, zweitens würde man damit auch mögliche zusätzliche Kosten im Griff halten.
Jetzt kommt von CDU und FDP wieder der Hinweis, man greife auch in Rechte anderer ein. – Nein, natürlich darf Informationsfreiheit nicht so weit gehen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Auch das ist gewährleistet,
ebenso die Unabhängigkeit der Justiz. Die richterliche Unabhängigkeit muss gewährleistet sein, aber beispielsweise auch die Unabhängigkeit einer Institution wie des Hessischen Rechnungshofs. Es gibt entsprechende Rechtsprechung auf Bundesebene dazu, und das ist ausdrücklich in unserem Gesetzentwurf vorgesehen. Deswegen ist es vernünftig.
Wir wollen, dass der mündige Bürger die Gelegenheit hat, Verwaltungsabläufe nachzuvollziehen, dass er Einsicht in Akten nehmen kann. Denn wir sind der Überzeugung, das führt in aller Regel zu einer höheren Akzeptanz getroffener Verwaltungsentscheidungen – sicherlich nicht in jedem Fall. Es wird immer Personen geben, die nicht alles akzeptieren. Das muss man dann auch nicht teilen, und das ist auch nicht ausdrücklich die Zielsetzung. Uns geht es darum: Es muss ein berechtigtes Interesse an den begehrten Informationen vorliegen, damit möglichen Missbrauchsfällen vorgebeugt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist der Gesetzentwurf eine Fortentwicklung der bisherigen Linie, die wir verfolgt haben. Wir sprechen uns für mehr Demokratie und eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung und damit für mehr Transparenz aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist die Teilhabe an Informationen öffentlicher Stellen des Landes und der Kommunen der richtige Weg. Ich finde, es ist auch der richtige Ansatz in der politischen Diskussion. Es gibt politische Gründungen, die ausschließlich auf Bürgerbeteiligung setzen, die sonst keine programmatischen Aussagen machen.
Ich finde, es ist eine gute Gelegenheit eines Parlaments wie des Hessischen Landtags, eigene Maßstäbe zu setzen. Herr Innenminister, wir warten einmal auf Ihre Argumente. Was auf europäischer Ebene möglich ist, was auf Bundesebene möglich ist, was in elf Bundesländern möglich ist, warum soll das ausgerechnet im Bundesland Hessen nicht möglich sein? Deswegen starten wir erneut diese Gesetzgebungsinitiative. Wir freuen uns auf die Anhörung.
Wir vermuten, dass Sie dem nicht nähertreten. Das macht aber weiter nichts. Es bleibt auf der Agenda. Ich finde, auch darüber können die Bürgerinnen und Bürger am 22. September entscheiden. Wir sind für mehr Transparenz, für mehr Bürgerrechte. Deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Kollegen Rudolph so hört, könnte man meinen, ist es überflüssig, dass sich nach ihm überhaupt noch jemand meldet; denn er antizipiert seit Neuestem die Wortbeiträge nicht nur der anderen Fraktionen, sondern sogar von der Landesregierung.