Protocol of the Session on February 28, 2013

Wenn Sie etwas erzählen, dann machen Sie es gefälligst richtig. Sie sagen bewusst die Unwahrheit, und das nicht zum ersten Mal. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Auf die Termine 1. April und 1. Oktober wird hingearbeitet. Diese Termine stehen seit Langem fest. An diesen Terminen finden Beförderungen statt, und zwar unabhängig davon, wann Wahlen sind und wer gerade regiert.

(Beifall bei der CDU)

Dort werden die personalpolitischen Entscheidungen getroffen und nicht in den Gremien der Parteien, wie Sie es hier unterstellen.

Ziel ist es unter anderem, dass Mitarbeiter, die herausragende Leistungen erbringen, gefördert werden. Dafür gibt es entsprechende Regelungen. Als Beispiel möchte ich § 19 Hessisches Beamtengesetz anführen. Das können Sie dort nachlesen.

Das gehört zur Verlässlichkeit einer geordneten Verwaltung. Denn die Mitarbeiter auch in unserem Land müssen sich auf eine geordnete, moderne und motivationsfördernde Personalführung und -entwicklung verlassen können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Vizepräsident Lothar Quanz übernimmt den Vor- sitz.)

Zweitens. Wie sind denn die Laufbahnen der leider in Rede stehenden Mitarbeiter zu bewerten? – Keiner der betroffenen Personen macht einen „nine to five“-Job. Keiner leistet Dienst nach Vorschrift. Jeder hat sich außerordentlich engagiert. Das wurde gewürdigt.

Jede der erwähnten Personalmaßnahmen war und ist begründet. Sie wurden durch die Personalkommission des Landes beschieden.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehrheitlich!)

Anders ausgedrückt: Wenn Mitarbeiter herausragende Leistungen erbringen, dann wird man ihr berufliches Fortkommen doch nicht blockieren wollen, nur weil es den GRÜNEN nicht passt.

(Lachen der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da klatschen noch nicht einmal die Eigenen!)

Meine Damen und Herren, von Ihnen wird unterstellt, dass die Beförderungen und Verbeamtungen ungerechtfertigt sind. Fragen Sie doch Ihre Kollegen der SPD und der GRÜNEN, Frau Faeser, Herrn Schmitt und Herrn Frömmrich, die in der Landespersonalkommission sitzen, was sie dagegen gesagt haben. Sie haben nämlich mit beraten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie waren dagegen!)

Drittens. Wie verhält es sich mit der von der Opposition schamlos unterstellten Parteipolitik der Landespersonalkommission? – Gemäß § 113 Hessisches Beamtengesetz besteht die Landespersonalkommission aus 18 Mitgliedern. Davon werden zwei Mitglieder auf Vorschlag des DGB Hessen berufen. Ein Mitglied entsendet der Deutsche Beamtenbund, Landesverband Hessen. Darüber hinaus haben der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund je einen Vertreter.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Haben sie das einstimmig beschlossen?)

Ergänzt wird das durch fünf Spitzenbeamte aus den Ministerien. Die übrigen sieben der 18 Mitglieder wählt der Landtag, und zwar nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts.

Es gibt dort also nur sieben politische Vertreter. Davon sind drei Vertreter der Opposition. Meine Damen und Herren der Opposition, sehen Sie die Vertreter der Gewerkschaft und der kommunalen Ebene als Erfüllungsgehilfen der Regierung?

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine sehr gute Frage!)

Aufgrund der unterschiedlichen parteipolitischen Verortung wird das wohl kaum der Fall sein. Das werden Sie zugeben müssen, auch wenn Sie schon auf Wahlkampfmodus programmiert sind.

Wenn es hier einen Skandal gibt, dann den, dass Sie, die Mitglieder der Opposition, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Wie mussten sich denn die Mitarbeiter fühlen, als sie ihr Bild, ihr Einkommen, ihr Alter, ihren Namen, ihre persönlichen Angelegenheiten und ihren Lebenslauf in der Öffentlichkeit ausgebreitet sahen?

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wie kam das denn in die Zeitung?)

Herr Bellino, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Herr Präsident, jawohl. – Sie haben aus der vertraulichen Sitzung der Landespersonalkommission berichtet. Sie haben eine populistische Schlagzeile über das Wohl der Mitarbeiter gestellt.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es!)

Herr Präsident, ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Wer so mit dem Persönlichkeitsschutz der Mitarbeiter umgeht, darf niemals die Fürsorge für die Beamten und Angestellten des Landes übertragen bekommen. Anders ausgedrückt: Sie können noch nicht einmal Opposition. Wie wollen Sie denn regieren?

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Bellino, danke. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Rudolph.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt wird zur Sache geredet! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Da muss er selbst lachen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bellino, eine Bemerkung möchte ich vorab machen: So schlecht wie Sie können wir immer regieren. Aber dazu gehört auch nichts.

Ich komme jetzt auf das Thema Datenschutz für Mitarbeiter zu sprechen. Herr Kollege Bellino, wissen Sie, die Rache der Journalisten ist gelegentlich das Archiv. Das gilt auch für Politiker.

Sie sagen, hier würden Namen in der Öffentlichkeit genannt. Von den Mitgliedern der SPD haben Sie keinen einzigen Namen gehört. Sollte es anders sein, belegen Sie die Quelle.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wer hat denn ein Interesse an der Veröffentlichung?)

Zweitens verwahren wir uns gegen die Unverschämtheiten gegenüber dem Kollegen Schmitt, der ordnungsgemäß in der Landespersonalkommission mitarbeitet.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Herr Rudolph, wer hat denn ein Interesse?)

Herr Dr. Wagner, da bin ich ganz entspannt. Ich gebe Ihnen da eine ganz klare Antwort: Sie müssen sich da an den Journalisten wenden, der den Bericht gemacht hat. Wir haben in Deutschland Pressefreiheit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Weil Sie Herrn Kollegen Wagner ständig attackieren, möchte ich Ihnen sagen, dass er gar nicht Mitglied der Landespersonalkommission ist. Er kann doch gar nichts wissen. Was soll denn das?

Worum geht es? – Ich möchte das auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer sagen. Es ist ganz normal, dass es in den Ministerbüros bei der Auswahl der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die eng mit den politisch Verantwortlichen zusammenarbeiten, natürlich bestimmte Möglichkeiten gibt, politisch Nahestehende einzustellen. Da muss es harmonieren. Sie werden da keinen Bewerber der SPD oder der GRÜNEN finden, auch wenn es gute gibt. Das kann man noch ein Stück weit nachvollziehen.

Wir können aber nicht mehr nachvollziehen, dass das Thema Auslese der Besten gemäß dem Beamtenrecht gerade einmal gar keine Rolle mehr spielt und dass da alles möglich ist, was Laufbahnbeamten in Hessen nicht möglich ist. Sie nehmen ein knappes halbes Jahr vor der Landtagswahl noch einmal einen guten Schluck aus der Sekt- oder Champagnerpulle. Ausbaden müssen es die nächste Landesregierung und vor allem der Steuerzahler. Das ist der Skandal, um den es hier geht.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die Verbeamtung anderer Bewerber ist bei dieser Landesregierung üblich. Das gilt gerade für diesen Bereich. Offensichtlich reicht es als Qualitätskriterium aus, Mitarbeiter in einem Wahlkreisbüro der Abgeordneten der CDU oder der FDP zu sein. Das reicht mittlerweile schon aus und ist das erste Einstellungskriterium. Wo sind wir hingekommen? – Auch da hilft ein Blick in das Beamtenrecht.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Sprungbeförderungen – da überspringt man eine Stufe – sind nach dem Beamtengesetz die Ausnahme. Bei Ihnen ist das die Regel. Die Beförderung während der Probezeit ist eigentlich die Ausnahme. Bei Ihnen ist es die Regel. Die Umwandlung – Richter werden zu Beamten in den Ministerien ernannt – ist eher die Ausnahme. Bei Ihnen ist es die Regel.

All das kostet richtig viel Geld und bindet den Steuerzahler für die nächsten Jahre. Herr Bellino, Sie sollten einmal im Beamtengesetz nachschauen, falls Sie sich da nicht auskennen. Es gibt nämlich keine Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbeamten. Man kann Menschen auch als Tarifbeschäftigte in die hessische Landesverwaltung einstellen.

Ich will Ihnen noch etwas sagen. Ich will drei Geschichten erzählen. Es gab Mitarbeiter, die hatten bis vor ein paar Jahren einen 300- oder 400-€-Job bei einem Abgeordneten oder einem Minister. Die sind jetzt Regierungsdirektoren. Der andere war nach BAT mit mittlerem Gehalt beschäftigt. Mittlerweile ist er verbeamtet und erhält A 15. Der Nächste wird dann im Rahmen einer Sprungbeförderung zum Leiter in der Ministerebene. Das wäre bei normalen Laufbahnbeamten nie möglich.

Ich erinnere mich an das Jahr 1998. Da war hier Franz Josef Jung. Herr Weimar war damals finanzpolitischer Sprecher. Damals ging es um eine Stelle, nämlich um die des Büroleiters des damaligen Finanzministers Karl Starzacher. Er wurde sogar namentlich in der Pressemitteilung erwähnt. So viel wollte ich zum Thema Datenschutz sagen. Immer dann, wenn es passt,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

beginnt die Heuchelei bei der CDU. Dafür gibt es ein beredtes Beispiel.

Damals ging es um eine einzige Stelle. Das haben Sie mit großem Buhei thematisiert. Hans Eichel hat sich gar nicht mehr getraut, ein halbes Jahr vor der Landtagswahl die Stelle eines Abteilungsleiters zu besetzen. Jetzt könnte man fragen, ob das klug war. Er hat es einfach nicht gemacht.