SPD und GRÜNE sind sich in den Zielrichtungen absolut einig. Wir wollen, dass diese Rechtslücke endlich geschlossen wird. Die Gesetzentwürfe unterscheiden sich dennoch. Unser Entwurf geht an einigen wenigen Stellen weiter als der der SPD. Ich will sie benennen: Es geht darum, wer klagen kann. Wir wollen, dass auch Stiftungen ein Klagerecht bekommen. Sie wissen, dass wir GRÜNE seit Langem eine hessische Landesstiftung für den Tierschutz fordern. Auch diese Stiftung muss die Möglichkeit haben, Klage zu erheben.
Zweitens. Wir machen keinen Unterschied zwischen einer privaten und einer gewerblichen Haltung. Den Tieren ist das nämlich egal. Sie müssen aber artgerecht gehalten werden. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf insbesondere bei Neubauten für Tierhaltungen ab einem Rauminhalt von 50 m³ eine Klagemöglichkeit vorgesehen, wenn die Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist die Angst, die vonseiten der CDU und der FDP immer wieder geäußert wird, jetzt werde jede Hundehütte beklagt, absoluter Blödsinn. Wenn Sie aber eine solche Behauptung aufstellen, beweist das, dass Sie sich mit unserem Gesetzentwurf überhaupt nicht ernsthaft beschäftigt haben.
Der Gesetzentwurf der SPD und unser Gesetzentwurf haben in der Anhörung unglaublich viel Unterstützung erhalten. Die Reihe der Unterstützer reichte von der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen bis zur Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Daran kann man erkennen, dass dieser Missstand schon seit Jahren bekannt ist und dass man endlich auch von der Tierschützerseite her auf Abhilfe drängt und hofft, dass endlich eine Regelung in diesem Bereich geschaffen wird.
Es ist einfach abenteuerlich, wenn Sie vonseiten der CDUFraktion hier immer wieder falsche Behauptungen aufstellen. Ich habe ein Beispiel genannt, nämlich die Hundehütten. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass wir keine Ausweitung von Klagebefugnissen fordern. Wo bisher keine Befugnisse waren, können sie auch nicht ausgeweitet werden. Das ist Fakt. Wir wollen, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Überprüfung durch ein Verwaltungsgericht geschaffen wird.
Es ist für uns als C-Partei eine Selbstverständlichkeit, dass Tiere als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen sind. Nicht umsonst haben wir deshalb den Tierschutz in unser Parteigrundsatzprogramm aufgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDUFraktion, wenn Sie nicht danach handeln, dann sollten Sie sich das C an dieser Stelle sparen.
Als ich das gelesen habe, habe ich eher an die Energieeffizienzklassifizierung gedacht. C bedeutet da nämlich „schlechter als drittklassig“. Das wäre die richtige Bewertung Ihrer Tierschutzpolitik.
Wir haben hier einen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Das heißt, auch Sie können sich nicht ständig drum herumdrücken und versuchen, mit Fehlbehauptungen gute Gedanken niederzumachen. Wir brauchen in diesem Bereich endlich eine richtige und gute Lösung. Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur wie Nutzobjekte behandeln. Das erwarte ich von einer Partei, die das C im Namen trägt. Wir müssen dafür sorgen, dass den Tieren um ihrer selbst willen Leid und Schmerz erspart werden und dass sie artgerecht leben können.
Wir haben diesen Verfassungsauftrag. Der ist ernst zu nehmen. Ich bedauere es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, dass Sie diesen Auftrag einfach nicht erkennen wollen. Sie zeigen sich auch im Tierschutz rückständig, erschöpft und verbraucht.
Schönen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Für die CDUFraktion hat jetzt der Abg. Klaus Dietz das Wort. Bitte schön, Herr Dietz.
Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und GRÜNE haben jeweils einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage in Hessen vorgelegt. Wir als Regierungskoalition werden diese Gesetzentwürfe heute ablehnen.
Ich will zwei Beispiele anführen, die historisch belegt sind. Eines liegt etwas länger zurück, eines ist etwas aktueller.
Der Schlachthof in Frankfurt war bis vor 24 Jahren 90 Jahre lang in Betrieb. Ein Jahr zuvor runderneuert, mit über 40 Millionen DM auf den neuesten Stand gebracht, fiel er dem „Wohnen am Fluss“ zum Opfer. Er ist ersatzlos weggefallen. Kurze Wege aus den Ställen in der Wetterau, aus dem Umland nach Frankfurt und von dort in die Wurstküchen der Metzger sind ersatzlos weggefallen. Heute werden die Tiere weiß Gott wohin gefahren, nach RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Bayern. Sie kommen in Teile zerlegt zurück. Die Wege der lebenden Tiere bis zum Schlachthof sind erheblich länger geworden. Das als ein Beispiel dafür, welche Folgen eine Desinvestition haben kann.
Der andere Fall ist sehr aktuell. Im Vogelsberg standen monatelang etliche Windräder still. Warum? Weil ein Naturschutzverband geklagt und ein Gericht gesagt hat: Hier ist ein Fehler gemacht worden, hier dürfen die Räder nicht stehen. – Einnahmeausfälle in Höhe von 1,5 Millionen €. Für wen? Zum einen für die OVAG. Das ist keine Heuschrecke, sondern ein kommunales Unternehmen der Landkreise Gießen, Vogelsberg und Wetterau. Im Querverbund finanziert die OVAG den öffentlichen Personennahverkehr mit. Das muss man einfach einmal vor Augen haben. Der andere Partner ist eine Gesellschaft namens Bürgerwind. Die Bürger haben im Vertrauen darauf investiert, dass sie etwas für den Natur- und den Umweltschutz tun. Jetzt sitzen sie auf massiven Einnahmeausfällen. Die wären noch größer geworden, wenn sie nicht bereit gewesen wären, Bares zu überweisen. Ich nenne das Wegelagerei: 500.000 € für den Naturschutzverband und die Zusage, dass der dort mitarbeiten kann. Man könnte es auch anders formulieren: Es steht die Frage im Raum, ob der Verband nicht den Preis genannt hat, zu dem er käuflich ist.
Meine Damen und Herren, ich will Sie nicht länger mit meinen persönlichen Ausführungen langweilen, sondern mit der Erlaubnis des Präsidenten aus der Anhörung zitieren.
Eine derartige Nachbesserung des Tierschutzgesetzes muss aus meiner Sicht wegen mangelnder Kompetenz als unzulässig angesehen werden, d. h., für eine Erweiterung des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes ist eine Kompetenz der Landesgesetzgeber zu verneinen.
Die vorgesehenen Informations-, Klage- und Mitwirkungsrechte anerkannter Tierschutzorganisationen … führten zu einer erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen kommunalen Behörden und zu Verfahrensverzögerungen.
Das deutsche Tierschutzgesetz, bereits heute eines der strengsten der Welt, berücksichtigt Tierschutzbelange umfassend und beteiligt bereits jetzt Tierschutzorganisationen an Verwaltungsverfahren.
Die Möglichkeit einer Verbandsklage würde die Realisierung solch großer … [wissenschaftlicher] Vorhaben infrage stellen. … Mit einer Verbandsklage wird keine Verbesserung des Tierschutzes erreicht, aber sie schadet dem Forschungsstandort Hessen.
Für unsere Mitgliedsunternehmen würde Hessen als Forschungs- und Entwicklungsstandort im internationalen Wettbewerb an Attraktivität einbüßen.
Ich habe diesem Votum der Spezialisten nichts hinzuzufügen und fasse daher zusammen: Wir haben in Deutschland zum Glück ein strenges Tierschutzrecht. Eine Ausweitung ist unnötig. Hessen hat in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz.
Ein entsprechendes Gesetz wäre also verfassungswidrig. Das Gesetz würde zu neuer Bürokratie führen sowie Behörden und Gerichte belasten.
Daher wäre es wahrscheinlich auch konnexitätsrelevant. Ihre Haushaltsvorschläge sahen und sehen aber keinerlei Finanzierung vor. Das Gesetz wäre für den Wirtschaftsstandort, den Forschungsstandort und den Agrarstandort Hessen schädlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tierschutz ist etwas, was in breiten Teilen der Bevölkerung auf Interesse und Zustimmung stößt. Das Eintreten für die Rechte der Tiere ist etwas, was in einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft uns allen gut ansteht.