Frau Wiesmann, ich hatte den Eindruck, eigentlich wollten Sie mit dem Kollegen Merz sprechen und nicht mit mir. Vielleicht hätten Sie an der Stelle den Einwand machen sollen.
Sie sagen, Sie wollen die Standards nicht verschlechtern, und öffnen gleichzeitig für fachfremdes Personal. Sie sagen, das sei keine Verschlechterung. – Ist das on top, oder wie soll ich das verstehen? Sie erlauben immer mehr Menschen, die keine qualifizierte Ausbildung haben, an der Erziehung kleiner Kinder beteiligt zu sein, und Sie ermöglichen, dass Gruppen größer werden.
Wir haben in der Praxis doch keine Gruppen für die Einjährigen, Zweijährigen oder die Dreijährigen. Das reale Leben da draußen sieht anders aus. Vielleicht sollten Sie einmal wieder eine Einrichtung besuchen. Dann wüssten Sie, wie das wirkliche Leben aussieht, und würden hier nicht so ein Zeug reden.
Herr Vorsitzender, sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon erstaunt über die Wortbeiträge der Opposition. Ich kann sie in keiner Art und Weise nachvollziehen.
(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD – Janine Wissler (DIE LINKE): Stand das schon im Text?)
Liebe Kollegen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, Sie können nicht negieren – das haben die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung ausgehandelt –, dass der Qualitätszuwachs, der in diesem Gesetz geregelt ist, mit einer Konnexität von 117,5 Millionen € beziffert worden ist und dies durch originäres Landesgeld abgegolten wird. Wie können Sie davon sprechen, dass es einen Qualitätsverlust gebe, dass es weniger Geld gebe? Es gibt 117,5 Millionen € mehr Geld für die Qualität, die in diesem Gesetz geregelt ist. Das muss man feststellen.
Man muss die Papiere nehmen und nachlesen und darf nicht einfach sagen, wie Sie es hier machen: Das Geld, das wegen der Konnexität im Raume steht, zähle ich nicht mit, und weil ich es nicht mitzähle, gibt es weniger Geld. – Es gibt 117,5 Millionen €. Das haben die Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung vereinbart. Ab dem Jahr 2014 gibt es die mehr.
Das müssen Sie respektieren, akzeptieren. Hören Sie auf, die Leute in den Kindertagesstätten mit ihrem Gerede zu verunsichern. Es gibt mehr Geld, und das müssen Sie akzeptieren.
Ich möchte Ihnen auch noch empfehlen: Wenn Sie das Gesetz lesen, dann versuchen Sie bitte, sich wirklich darauf einzulassen, dass die Veränderung in der Struktur, dass wir eine kindorientierte Förderung haben, in Ihrem Kopf ankommt.
Man könnte meinen, Sie selbst würden einen trägerorientierten Kindergarten führen und blieben nur in dieser Denkweise. Wir haben es an ganz vielen Stellen im Sozialbereich, dass wir die Förderung nach den Kindern ausrichten. Das ist nur eine andere Fördersystematik. Es gibt mehr Geld, das nach einer anderen Fördersystematik verteilt wird.
Man kann sagen, es gibt Veränderungen, es gibt aus Ihrer Sicht an der einen oder anderen Stelle Ungerechtigkeiten. Aber dieses zusätzliche Geld wird in einer anderen Fördersystematik dahin verteilt, wo die Kinder sind. Das Geld folgt den Kindern und nicht die Kinder den Angeboten der Träger. Das ist der entscheidende Unterschied, den Sie nicht verstehen wollen.
Zu dem Hinweis, dass man im ländlichen Raum kleinere Träger oder kleinere Einrichtungen hat und dass sie in Probleme kommen können, möchte ich Ihnen noch einmal sagen: Genau den ländlichen Raum haben wir ins Auge genommen.
Sie wissen es doch auch, falls Sie ins Gesetz gesehen und falls Sie es verstanden haben. Herr Merz, ich glaube schon, dass Sie hineingesehen haben. Ich glaube auch, dass Sie es verstanden haben. Aber Sie wollen es nicht so darstellen, wie es drin steht. Sie haben politische Interessen und wollen hier Unruhe bei den Kindertagesstätten schüren.
Wir haben uns entschieden, 117,5 Millionen € mehr für Qualitätssicherung in diesem Gesetz zu verteilen. Wir haben uns folgendes Fördersystem ausgedacht. Das heißt, wo die Kinder sind, wo auch die Belastung für Erzieherinnen und Erzieher sind, wo die Belastung für die Kommunen sind und wo auch der Druck von den Eltern ist, da ist jetzt mehr Geld. Da kommt viel Geld hin. Das ist die Systematik, die wir verfolgen und die wir weiterhin für richtig halten.
Ich sehe nicht, dass die Träger oder die Kommunen diese Systematik im Grundsatz angreifen. Das sehe ich auch nicht. Das sind eigentlich nur Sie.
Dann haben wir uns überlegt, da gehen 60 % in diese Grundpauschale. Da müssen wir nach Musterrechnungen vorgehen. 70 Musterrechnungen haben wir uns angesehen. Da wird keine Kindertagesstätte schlechter als bisher gestellt, wenn man 60 % der Grundpauschale so verteilt. Es mag den einen oder anderen Sonderfall geben.
Vielleicht gibt es in der Anhörung auch noch einmal einen Hinweis, wo wir vielleicht doch den einen oder anderen übersehen haben, wo wir nachsteuern müssen. Das verweigern wir gar nicht. Aber die grundsätzliche Systematik ist, 70 % gehen in eine Grundpauschale. Da stellt sich keiner schlechter.
Was haben wir dann gemacht? – Dann haben wir gesagt, wir geben 100 € pro Kind noch einmal in die Qualitätspauschale. Wir sagen einmal: Okay – wir wissen ja, dass die Kirchen das nicht grundsätzlich anders sehen, sondern einen leicht eigenen Weg eingegangen sind, der aber sehr hochwertig ist, den wir auch respektieren und akzeptieren. Da gibt es noch einmal einen Zuschlag. Es gibt 100 € pro Kind noch einmal zusätzlich.
Wenn man sich überlegt: Wir schauen uns die Schwerpunkte an, wo es schwierig ist und wo Brennpunkte sind. Das mag verstärkt im städtischen Bereich sein, wo wir eine hohe Migrantenquote haben, wo wir vielleicht belastete Familien haben. Da gibt es noch einmal pro Kind 390 € mehr. Wir hätten auch den Weg gehen können, 100 € des Betrags einfach so zu verteilen. Dann hätte jeder ein paar Prozent mehr, und jeder hätte sich gefreut.
So haben wir gesagt: Wir verteilen so, dass keiner schlechter gestellt ist, und wir wagen es, dass wir eine Steuerung vornehmen. Wir nehmen eine Steuerung nach Qualität vor, und wir nehmen eine Steuerung danach vor, wo die höchste Belastung ist. Dort gibt es deutlich mehr Geld.
Das ist auch richtig, weil die Kindertagesstätten in diesen Brennpunkten eine ganz hervorragende Arbeit leisten müssen, damit wir nachher im Bereich Schule und auch in der Gesellschaft überhaupt deutlich weniger Probleme haben. Sie wissen, die Menschen, die dort sind, haben unseren höchsten Respekt. Wir sind aber bereit, diese Steuerung vorzunehmen, weil wir sie für notwendig und zwingend halten. Dazu stehen wir auch, und die lassen wir uns von Ihnen nicht kaputtreden.
Ich versuche, es noch einmal zu verdeutlichen. Wir nehmen mehr Geld, richten uns danach, wo die Kinder sind, und danach wird es verteilt, und zwar so, dass nach Möglichkeit keiner schlechter steht als bisher. Und dann versuchen wir, noch einmal einen Schwerpunkt auf Qualität und eben die Kindertagesstätten zu legen, die einen besonderen Förderbedarf haben, noch einmal deutlich besser zu fördern.
Man kann vielleicht mit 390 € nicht so viel anfangen. Aber wenn die normale Förderung für ein Kind in der Kindertagesstätte gut über 500 € liegt, und dann gibt es noch einmal 390 € obendrauf – die freien Träger haben natürlich eine deutlich höhere Förderung pro Kind –, macht es 50 % mehr aus, was diese Förderung obendrauf gibt, und das natürlich bei Ganztagsplätzen.
Man muss doch sehen: Da wird etwas bewegt. Da gibt es Möglichkeiten, Spielräume für Träger zu gestalten. Das ist wichtig. Das ist auch mir wichtig. Das ist uns als Regierungsfraktionen wichtig. Es ist dem Minister wichtig, dass die Möglichkeit besteht, die schwierigen Probleme zu lösen, Bewegungsspielräume zu erzeugen und nicht einfach Althergebrachtes einfach so weiter zu fördern, weiter zu betreiben und das Geld einfach nur um 20, 30 % zu erhöhen. Wir haben diese Chance genutzt. Wir geben das Geld dahin, wo die Probleme sind und wo die Menschen Hilfe brauchen.
Dann möchte ich darauf eingehen, was uns ganz wichtig ist, worauf Sie gar nicht eingehen. Frau Wiesmann ist das so? – Wir haben die Elternrechte gestärkt. Man kann als Mitarbeiter, als Träger oder Kommune sagen: Oh je, da gibt es noch mehr Ärger, noch mehr Aufwand, noch mehr Beratungsbedarf. – Ich glaube, da ist in den Kindertagesstätten Potenzial. Wenn wir es wirklich schaffen, durch Beteiligungsrechte der Eltern keine der Kindertagesstätten in ihrer Leistungsfähigkeit oder in ihrer Gestaltung einzuschränken, aber dass man Eltern auf eine Höhe mit denen bringt, die dort arbeiten, merken beide, die einen strengen sich sehr an und wollen etwas leisten, die anderen möchten etwas beitragen.
Wenn man es schafft, die beiden Ebenen auf Augenhöhe zu bringen, dann kann man noch einmal sehr viel für Qualität und für das Funktionieren vor Ort tun. Das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen gewesen. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Das ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes.
Ich muss zum Schluss kommen. Dieses Gesetz ist so gut, dass ich noch viel länger darüber reden könnte. – Ich fasse kurz zusammen. Es gibt mehr Geld. Das Geld folgt den Kindern. Wir haben durch diese Qualitätspauschale noch einmal eine deutlich gerechtere Steuerung. Wir stärken die Elternrechte. Das ist ein gutes Gesetz. Für das treten wir ein. Wir freuen uns schon auf die Diskussion mit den Betroffenen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist erfreut, dass das Hessische Kinderförderungsgesetz von den Regierungsfraktionen nunmehr in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden ist. Dass die Landesregierung dabei Formulierungshil
fen geleistet hat, ist hinlänglich bekannt. Es ist auch nicht zu verschweigen. Es ist auch akzeptiert worden, dass wir das so machen. Aber um diese Formulierungshilfen auch vornehmen zu können, ist ein sehr langer, intensiver Diskussionsprozess mit einer Vielzahl von Beteiligten vorausgegangen, ob es die Vertreter der Liga gewesen sind, ob es die Vertreter der Kirchen gewesen sind oder ob es die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände gewesen sind.
Es ist auch klar, dass jeder der Gesprächspartner eine eigene Sicht hat, eigene Schwerpunkte setzt. Worfür ich sehr dankbar bin, ist, dass dabei auch ein Ausgleich von Interessen vorgenommen werden muss, wenn man einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einbringt. Ich bin der Überzeugung, dass mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf genau dieser Interessenausgleich vorgenommen worden ist und man das nachvollziehen kann.
Es sind viele Anregungen und Vorschläge aufgenommen worden. Letztendlich ist dieser Gesetzentwurf die Grundlage dazu, dass es gelingen kann, die Interessen im Sinne einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in Hessen auch zum Ausgleich zu bringen. Wir sind davon überzeugt, das Gesetz wird sowohl einen Fortschritt im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung bilden als auch in Bezug auf die Förderung von Kindertageseinrichtungen. Deswegen wird dieses Gesetz ein Gewinn für die frühkindliche Bildung in Hessen sein.
Dies ist auch an den Qualitäten zu sehen. Ich will das mit aller Deutlichkeit sagen. Wenn Sie in dieses Gesetz hineinschauen, werden Sie sehen, dass die Qualitätsanforderungen der Mindestverordnung, die auch zu Diskussionen geführt haben, bei denen es auch Auseinandersetzungen bis hin zum Staatsgerichtshof gab – –
Das ist doch Semantik, lieber Herr Merz. Natürlich haben wir den Prozess gewonnen. Wir sind allerdings auch verpflichtet worden, für Leistungen, die wir verordnet haben, zu bezahlen.