Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften – Drucks. 18/6564 zu Drucks. 18/6022 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Das Wort zur Aussprache erteile ich zunächst Frau Abg. Hofmann von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute in zweiter Lesung beraten, sollen verschiedene Rechtsvorschriften entfristet werden, oder ihre Geltungsdauer soll in unterschiedlichen Zyklen verlängert werden. Die Hessische Landesregierung hat dazu ein sogenanntes Stufenmodell entwickelt, bei dem die Geltungsdauer einzelner Gesetze z. B. auf fünf bzw. auf acht Jahre verlängert wird.
Positiv ist, dass die Landesregierung endlich erkannt hat, dass die Befristung kein Selbstzweck ist. Es war jahrelang Praxis, dass die Rechtsvorschriften völlig uneingeschränkt und auch unkontrolliert einfach weiter galten und sich niemand substantiierte Gedanken darüber gemacht hat, welchen Sinn die Weitergeltung der einzelnen Rechtsvorschriften hatte.
Bürokratieabbau findet mit diesem Gesetz nicht statt. Stattdessen werden 73 Gesetze verlängert. Dabei ist es doch wichtig – das ist genau unsere Aufgabe als Gesetzgeber –, die Wirksamkeit von Rechtsnormen zu überprüfen, zu kontrollieren und zu fragen, ob die Rechtsvorschriften geeignet, zweckmäßig und notwendig sind und wie es mit den Kosten aussieht.
Bis zum heutigen Tag aber werden die Rechtsvorschriften in unserem Land nicht gründlich evaluiert. Die Evaluierungsergebnisse – falls irgendwann einmal so etwas gemacht wird – werden auch nicht dem Gesetzgeber vorgelegt, der darüber zu entscheiden hat. Insofern können wir als Abgeordnete dieses Hauses überhaupt nicht wirkungsvoll die Regierung kontrollieren. Meine Damen und Herren, es ist ein Manko, das wir seit Jahren anprangern, dass keine wirkungsvolle Evaluierung der Rechtsvorschriften stattfindet. Das muss endlich abgestellt werden.
Lassen Sie mich an zwei zentralen Punkten beispielhaft einige Gesetze benennen, wo wir kritisieren, dass kein durchdachtes Handeln vorliegt. Man lässt etwa das Hessische Richtergesetz unbefristet weiter gelten. Hier wird die Chance verpasst, die Mitbestimmungsrechte der Richterräte wieder zu verändern und zu stärken. Wir wissen, dass die Landesregierung die Mitbestimmungsrechte total geschliffen hat. Im Hessischen Richtergesetz besteht dringender Handlungsbedarf. Das passiert nicht.
Zweiter Punkt. Das Datenschutzverarbeitungsverbundgesetz ist vom Hessischen Datenschutzbeauftragten kritisiert worden. Er hat zu Recht gesagt, das Datenschutzrecht ist ein sehr dynamisches Recht. Wir haben beim Datenschutzrecht eine sehr dynamische Entwicklung. Hier ist eine Verlängerung auf acht Jahre viel zu lang. Anstatt sich dieser profunden Kritik anzuschließen, schlagen Sie diese berechtigte Kritik einfach in den Wind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, aus diesen drei zentralen Gründen – ich darf sie noch einmal kurz benennen: keine Evaluierung, kein nennenswerter Bürokratieabbau, keine notwendigen Informationen an das Parlament, die wir als Gesetzgeber brauchen – werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich habe bei wohlwollendem Zuhören schon gedacht, es kommt jetzt ein verhaltenes Lob, und auch die SPD stellt fest, dass sich die Befristung im Großen und Ganzen bewährt hat und wir erfolgreiche zehn Jahre hinter uns haben.
Meine Damen und Herren, man muss schon wissen, was man eigentlich will. Die Feststellung: „Wir können die Regierung nicht kontrollieren, wenn manche Gesetze entfristet oder zu lange befristet werden“, nachdem man immer gegen eine Befristung war: Da beißt sich der Hund in den Schwanz.
Ich gehe ein Stück weiter: Wie war es, als alle Gesetze in Hessen unbefristet waren? 50 Jahre lang, von denen wir als Union leider auch einen kleinen Teil in der Opposition verbringen mussten,
in den ersten 50 Jahren des Landes Hessen, haben wir die Regierung auch sehr gut und erfolgreich kontrolliert, als überhaupt kein Gesetz in Hessen befristet gewesen ist. Da einen Zusammenhang aufzumachen, ist schon an sich aberwitzig und abenteuerlich.
Um was geht es heute? Wir verlängern die Geltungsdauer für oder entfristen 73 Gesetze, nachdem wir in einer ersten Phase das Landesrecht sehr erfolgreich entrümpelt haben. 30 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Gesetze konnten ersatzlos entfallen. Mit der Entfristung und längeren Befristung einiger Gesetze treten wir jetzt in eine zweite Phase ein, in der wir nicht mehr ganz so schnell und ganz so häufig jedes einzelne Gesetz aufrufen müssen, sondern wir werden gemeinsam in größeren Abständen weiterhin an der Verbesserung und Entschlackung des Landesrechts im Landtag arbeiten.
Da es immer wieder kommt: Der Gesetzgeber ist der Landtag und nicht die Regierung, sodass es für uns als Parlament erst einmal vollkommen gleichgültig ist, wann die Regierung gesetzliche Vorschriften überprüft und für sich selbst wieder aufruft. Wir haben jederzeit das Recht, einen Gesetzentwurf oder Änderungsgesetzentwürfe einzubringen. Das geschieht in jeder Plenarrunde in vielfältiger Weise. Dann wird selbstverständlich darüber beraten. Es gibt Anhörungen. Es gibt Beschlussfassungen. Es gibt weitere Änderungen. Wir sind permanent als Gesetzgeber tätig. Daher besteht kein Zusammenhang mit dem, was die Landesregierung an Entfristung oder Befristung vorschlägt.
Wir treten jetzt in eine neue Phase der Überprüfung des Landesrechts ein, nachdem wir zehn erfolgreiche Jahre hinter uns haben. Es ist kein Geheimnis. Der Justizminister hat eben schon gefragt: „Herr Kollege, kündigen Sie an, zuzustimmen?“ Selbstverständlich, wir stimmen heute dem Gesetzesvorschlag der Landesregierung zu, diese 73 Gesetze zu entfristen oder für fünf oder acht Jahre zu befristen.
Herr Hahn, wir werden in der nächsten Phase, in den nächsten fünf bis zehn Jahren, weiter gemeinsam an der Entfristung und Entrümpelung des Landesrechts arbeiten.
Heute kann ich nur feststellen: Das bisherige Verfahren in Hessen hat sich mehr als bewährt; es hat sich hervorragend bewährt. Wir werden dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen und weiterhin daran arbeiten, dass unser Landesrecht besser, schlanker und effizienter wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was der Kollege Heinz hier gerade vorgetragen hat, war in der Tat Satire. Das muss man dazusagen. Es hatte einen Vorteil: Man brauchte keine Eintrittskarte zu kaufen, sondern man konnte der Satireveranstaltung so folgen.
Punkt eins. Die Befristung von Gesetzen und rechtlichen Vorschriften war einer der großen Leuchttürme des ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch. – Erste Feststellung.
Zweite Feststellung. Es gab immer Kritik daran, wie die Befristung geregelt ist. Unsere Kritik daran war, dass es Gesetze gibt, die man nicht befristet, z. B. Verfassungen. Die laufen nicht aus: Kommunalverfassungen. Die Hessische Landkreisordnung: eine Kommunalverfassung; die läuft nicht aus. Das war immer unsere Kritik. Der Kollege
Jetzt kommen Sie dieser Kritik nach. Das ist im Grundsatz positiv. Sie lernen also dazu. Es dauert bei Ihnen zwar sehr lange. Die Schritte sind auch sehr klein. Aber Sie lernen dazu. Sie machen nämlich jetzt genau das, was wir seinerzeit in der Debatte gesagt haben. Herr Al-Wazir hat gesagt, Verfassungen wie HGO und HKO befristet man nicht. Sie führen jetzt Gesetze ein, die Sie nicht mehr befristen, die ewig weiterlaufen.
Das ist nicht Ihr gutes Recht. Dann müssen Sie da drüben auf die Bank des Parlaments gehen. Sie sitzen hier auf der Bank der Regierung.