Protocol of the Session on November 22, 2012

Ich will nur noch zwei Punkte ansprechen, die mir wichtig sind. Wir werden uns gerne gemeinsam anschauen – auch aus hessischer Sicht –, wie die Verkehrsverhältnisse an der A 643 sind, gerade wenn es darum geht, dass dort mehr Kapazität geschaffen wird.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Einen Moment, Herr Kollege Rentsch. – Herr Fraktionsvorsitzender, nach der Rede kommen Sie zu Wort.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Der eben genannte Begriff „Flegel“ sollte hier schon vernommen werden!)

Dieses Verhalten von einigen hier spricht auch für sich, aber das ist eben so, das wird sich auch nicht ändern.

(Zuruf)

Ein bisschen Aufregung zeigt, dass Sie wieder einmal getroffen sind. Denn eines ist doch klar: Herr Kaufmann hat

gerade zu Protokoll gegeben, dass die GRÜNEN dafür verantwortlich sind, dass die A 44 immer noch nicht fertig ist, dass wir mehrere Hundert Millionen Euro mehr ausgegeben haben, als wenn die Autobahn durch das Planungsrecht Deutsche Einheit realisiert worden wäre, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kaufmann, im Gegensatz zu Ihnen komme ich aus der Region und weiß, welche Belastung die Menschen dadurch haben, dass der Verkehr zurzeit durch die Orte läuft und über eine Bundesstraße, die direkt an den Orten vorbeigeht. Dort sorgen wir für eine Entlastung der Menschen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Richtig!)

Der Bau dieser Straße ist gelebter Umweltschutz. Durch Ihre Ideologie haben Sie das Gegenteil bewirkt, Herr Kaufmann.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deshalb bleibt es dabei: Wir setzen im Gegensatz zu RotGrün eine Priorität in dem Bereich. Wir wollen, dass die Infrastruktur in Hessen in einem so guten Zustand ist, dass sie nicht nur gut aussieht, sondern auch genug Kapazität bietet, damit man sie nutzen kann. Ein Infrastruktur- und Mobilitätsland wie Hessen braucht auch in der Kapazitätsfrage eine angemessene Infrastruktur, meine Damen und Herren. In den letzten Jahren haben wir dafür gesorgt, dass es deutlich besser geworden ist. Wir sind noch lange nicht am Ende der Maßnahmen und werden in den nächsten Jahren viel dazu beitragen, dass es in Hessen noch besser wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Rentsch. – Jetzt hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Herr Greilich, das Wort.

Herr Präsident! Die Wortmeldung erfolgte spontan im Hinblick auf den Zwischenruf des Kollegen Frömmrich, der meinte, es sei angemessen, den Redner, Staatsminister Rentsch, als Flegel zu bezeichnen. Ich halte es für angemessen, wenn das Präsidium das zur Kenntnis nimmt.

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir haben hier oben schon beraten. Wir haben es nicht vernommen. Wir werden im Protokoll nachlesen und dann gegebenenfalls in der nächsten Sitzung des Ältestenrates darüber beraten.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Frag ihn doch, ob er es gesagt hat! Ist doch ganz einfach!)

Herr Kollege Frömmrich, wollen Sie sich äußern? – Nein.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben den Vorschlag gemacht! Sie sind doch der Präsident!)

Ich habe den Vorschlag gemacht, ja. Dabei bleibe ich auch.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Ich habe es gehört! Er hat es gesagt!)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Was ist denn das für ein Parlament?)

ich habe Zeit heute Abend – des Tagesordnungspunktes angekommen.

Beide Anträge gehen in den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Ist das richtig? – Ja.

Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/6377 zu Drucks. 18/5724 –

Berichterstatter ist der Kollege Mick. Bitte, Herr Mick.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes, Drucks. 18/5724, hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/ 6151, vortragen: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Schönen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Mick. – Sie hatten sich auch zu Wort gemeldet. Dann haben Sie fünf Minuten Redezeit. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir die Diskussion bereits im Rahmen der ersten Lesung ausführlich geführt haben, kann ich mich auf die Kernpunkte zu dem Gesetzentwurf beschränken. Es geht zum einen um die Einführung des Forderungsmanagements im Bereich der Justizkosten, zum anderen um die Einführung von Gebührentatbeständen für bestimmte Dienstleistungen, die Notare von Gerichten in Anspruch nehmen.

Das Thema des Forderungsmanagements war der hitziger diskutierte Teil des Gesetzentwurfs. Wir sehen die Bedenken, die vorgetragen wurden, nach wie vor nicht bestätigt. Es geht darum, dass sich der Staat, also die Gerichtsvollzieher, bei der Eintreibung von Gebühren in Zukunft auch der Instrumente und Hilfe von privaten Unternehmen bedienen kann, was er vorher nicht durfte. Diese privaten Unternehmen haben Instrumente, die den staatlichen Institutionen nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise was die Adressenrecherche angeht.

Es handelt sich hier nicht – das möchte ich noch einmal betonen – um eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Private, sondern es geht lediglich darum, dass die staatli

chen Stellen die Unterstützung privater Dienstleister in Anspruch nehmen. Der Staat behält, kurz gesagt, immer das Letztentscheidungsrecht. Insofern sind die rechtsstaatlichen Bedenken, die teilweise vorgetragen wurden, aus unserer Sicht nicht bestätigt. Auch datenschutzrechtliche Bedenken, die vorgetragen wurden, sehen wir nicht bestätigt. Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist im Vorfeld der Gesetzeserstellung intensiv eingebunden worden und hat kein Veto eingelegt, sondern gesagt, es sei alles in Ordnung. Daher sehen wir die Bedenken nicht bestätigt und meinen, man kann die Instrumente einführen.

Denn warum sollte es dem Staat verwehrt sein, bestimmte Instrumente in Anspruch zu nehmen, die im Bereich der Privatwirtschaft schon seit Langem gang und gäbe sind, um die Effizienz der gerichtlichen Kosteneintreibung noch ein Stück besser zu machen? Wir sehen das als ein gutes Instrument an. Insofern werden wir dem weiterhin unsere Zustimmung geben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Der zweite Punkt betrifft die Einführung von Gebühren für bestimmte Tätigkeiten, die Notare bis jetzt kostenfrei bei Gerichten abrufen konnten. Viele Bundesländer haben hier bereits Gebühren eingeführt. Hessen zieht insofern nach. Es ist eine sinnvolle Maßnahme, auch wenn der eine oder andere betroffene Kollege – auch in der eigenen Fraktion – das vielleicht anders sehen mag. Unter dem Strich ist es eine maßvolle Einführung von Gebühren, die letzten Endes dem Steuerzahler zugutekommt, die dazu beiträgt, den Kostendeckungsgrad in der Justiz noch ein Stück weit zu erhöhen. Angesichts der finanziellen Herausforderungen, denen das Land gegenübersteht, halte ich es für eine Maßnahme, die durchaus verkraftbar ist.

Ich komme zum Schluss: Mit diesen beiden Maßnahmen wird der ohnehin schon sehr hohe Kostendeckungsgrad der hessischen Justiz noch weiter verbessert. Es sind zwei kleine kosmetische Veränderungen, die ein bis jetzt schon sehr gutes Gesetz noch besser machen. Deswegen werden wir dem Gesetz mit großer Überzeugung unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Schönen Dank, Herr Kollege Mick. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Hofmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mick hat schon dargestellt, worum es in dem Gesetz, das wir heute in zweiter Lesung beraten dürfen, geht. Der Rechts- und Integrationsausschuss hat dazu eine umfassende schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt. Ich kann Ihnen sagen: Das Ergebnis der Anhörung war für die Landesregierung vernichtend. Nach der Klatsche, die Sie in der Anhörung erhalten haben, müssten Sie das Gesetz eigentlich zurückziehen.

Zentraler Punkt unserer Kritik ist nach wie vor, dass wir keine Experimente brauchen. Wir müssen nicht in Hessen etwas ausprobieren, was im Kern falsch ist. Denn unser Nachbarland Baden-Württemberg hat hinreichende Erfahrungen mit der Übertragung sogenannter niedergeschlagener Forderungen auf ein privates Inkassounternehmen ge

macht, hat das auch entsprechend evaluiert und ist zu dem Ergebnis gekommen: Wir lassen es.

(Marius Weiß (SPD): Hört, hört!)

Niedergeschlagene Forderungen sollen nach der Evaluierung in Baden-Württemberg wieder von der sogenannten Landesoberkasse eingetrieben werden. Natürlich greift man auf positive Erfahrung, die in der Evaluierung gemacht worden sind, zurück und sagt: Die implementieren wir in das staatliche System. – Das sollte die Hessische Landesregierung auch einmal machen: zunächst einmal Evaluierungen durchführen und dann aus ihnen lernen. Das hat man zumindest in Baden-Württemberg gemacht.

Das heißt, Sie müssen in Hessen nicht das Rad neu erfinden. Außerdem haben wir ein gutes und funktionierendes Gerichtsvollzieherwesen. Das hat die Anhörung bestätigt, zunächst einmal durch den Gerichtsvollzieherverband selbst und durch die Anwaltschaft. Unser bestehendes System ist in der Lage und willens, auch niedergeschlagene Forderungen für den Staat entsprechend erfolgsbringend einzutreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir brauchen daher diese Hilfestellung, die Krücke durch einen Privaten, überhaupt nicht.

Ein zentraler Punkt ist, dass die Gerichtsvollzieher durch die sogenannte Reform der Sachaufklärung zusätzliche Befugnisse durch den Bundesgesetzgeber bekommen haben. Diese sollten sie erst einmal nutzen und ausschöpfen.