Manchmal ist das wichtiger, was nicht in einem Gesetz steht, als das, was man politisch alles gern hineinschreiben würde.
Der Mindestlohn – das Rüffert-Urteil – ist bereits angesprochen worden, der Kollege Arnold hat hierzu schon breit ausgeführt.
Weil Sie andere Dinge gern in eine Ausschreibung mit hineinnehmen wollen, darf ich Ihnen nur sagen: Die EU hat Bedenken, wenn man vergabefremde Leistungen in eine Ausschreibung hineinnimmt. Das EU-Recht sieht vor, dass Ausschreibungen technikneutral gehalten werden müssen. Gerade in diesem Bereich werden die Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN den Regelungen der EU nicht gerecht werden. Das konnten Sie dort auch prima so hineinschreiben, weil Sie im Grunde nie damit rechnen mussten, dass dieser Entwurf irgendwann einmal als Gesetz in Kraft treten und Ihnen dann von der EU um die Ohren gehauen würde. Schön, dass Sie hineinschreiben „Wünsch dir was“ – mit einem Gesetz, das wirklich standhält, hat das nichts zu tun.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Sabine Wasch- ke (SPD): Wir werden uns nach der Wahl noch einmal wiedertreffen! – Zurufe)
Meine Damen und Herren, Herr Kaufmann hat gesagt, der Mittelstandsteil hätte nur weiße Seiten. Ich darf ein paar Punkte dazu nennen: Wir definieren das erste Mal überhaupt, was ein mittelständisches Unternehmen eigentlich ist. Wir differenzieren auch die mittelständischen Unternehmen nach kleinsten Unternehmen, nach kleinen Unternehmen und nach mittleren Unternehmen.
Das macht es möglich, dass die Landesregierung ganz gezielt Förderprodukte für ganz bestimmte Betriebsgrößen designen bzw. zurechtschneidern kann, die maßgerecht bei den Betrieben ankommen – das ist Mittelstandspolitik von CDU und FDP, die direkt bei den Unternehmen ankommt.
Ich habe die Fördergrundsätze eben schon angesprochen. Es gibt der Landesregierung ein ganzes Portfolio an Instrumenten, um dem Mittelstand zu helfen. Was eben nicht mehr drinsteht, sind verlorene Zuschüsse und Subventionen, weil wir alle wissen, dass Subventionen in der Vergangenheit immer zu Fehlentwicklungen geführt haben. Wir setzen auf revolvierende Fonds – die WIBank leistet hier bereits sehr gute Arbeit –, dieses Instrument wollen wir weiter fortsetzen. Wir werden diese Förderinstrumente auch wirklich in das Gesetz hineinschreiben und sagen: Das ist es, was der Landesgesetzgeber will.
Wir werden auch den Vorrang privater Leistungen und von Eigeninitiative in das Gesetz hineinschreiben. Ich darf nur an die Diskussion um die erneuerbaren Energien erinnern. Ich glaube, es ist wichtig, dass CDU und FDP gerade an
dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Wir setzen auf den Grundsatz „privat vor Staat“ – so wenig Staat wie möglich, aber so viel Staat, wie es unbedingt nötig ist.
Wir werden eine Mittelstandsklausel einführen, die dazu führt, dass wir zukünftig alle Gesetzesvorhaben darauf prüfen werden, ob sie eine Mittelstandsrelevanz haben, um unnötige Bürokratie abzubauen. Das Gleiche – Bürokratieabbau – gilt vor allen Dingen für die Vergabegrenzen, einen der wichtigsten Bestandteile dieses Gesetzes. Dies ist ein ausdrücklicher Wunsch des hessischen Handwerks gewesen. In der Zeit, in der wir das Konjunkturpaket auf den Weg gebracht haben, haben wir – das ist bundesweit einmalig – ein Instrument, indem die Vergabegrenzen angehoben wurden. Das ist Bürokratieabbau, vor allem aber ist es eine klare Förderung der regionalen Wirtschaft, und das ist gut so.
Was Sie in Ihren Gesetzentwürfen vollkommen außer Acht gelassen haben, war, dass wir mit der Auftragsberatungsstelle in Hessen für größtmögliche Transparenz sorgen. Das Beste, was Sie für fair gestalteten Wettbewerb machen können, ist, dem Mitbewerber auch eine Chance zu geben, indem er weiß, dass es eine solche Ausschreibung gibt. Der beste Kontrolleur im Markt sind die Wettbewerber.
Sie lassen komplett außer Acht, dass wir eine eigene Präqualifizierungsstelle in Hessen haben. Die spezifischen hessischen Gegebenheiten lassen SPD und GRÜNE komplett außen vor. Wir machen ein Gesetz, das dem hessischen Mittelstand, der hessischen Wirtschaft und damit auch den Beschäftigten und den Familien zugutekommt. – Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Beratung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Die Debatte hat gezeigt, wo wir bei dem Thema stehen. Es gibt mehrere Gesetzentwürfe. Zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kann man nur sagen: Was lange währt, wird endlich gut.
(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sabine Waschke (SPD): Gut wird es nicht, aber es hat lange gedauert!)
Kollege Al-Wazir scheint das nicht so zu sehen, aber das bestätigt mich. Die Zeit hat sich gelohnt. Man hat viel Arbeit in den Gesetzentwurf gesteckt. Er erfüllt die wichtigen Voraussetzungen, wenn es darum geht, öffentliches Auftragswesen und Vergaben zu organisieren. Teilweise hatte ich gerade das Gefühl, wir führen eine arbeitsmarktpolitische, eine sozialpolitische, eine umweltpolitische, aber auch eine genderpolitische Debatte, Frau Wissler.
Das Thema ist nicht unter diesem Tagesordnungspunkt zu Hause, sondern wir führen eine Debatte über öffentliches Auftragswesen. Eigentlich ist es relativ simpel. Es geht darum, Forderungen mit verbindlichen Angeboten zu versehen, geeignete Unternehmen für öffentliche Aufträge zu gewinnen, und zwar unter Beachtung von Haushaltsrecht, Wettbewerbsrecht und EU-Recht. Das, was ich heute von den Kollegen der Opposition vernommen habe, war das Gegenteil davon. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie Interesse an einer politischen Debatte haben, die nichts mit dem Thema zu tun hat. Aber die Regierungskoalition will sich mit dem Thema beschäftigen. Dafür ist der Gesetzentwurf mehr als geeignet, meine Damen und Herren.
Aus meiner Sicht – das haben die beiden Redner, Kollege Arnold und Kollege Lenders, treffend gesagt – sind alle Gesetzentwürfe der Opposition – die LINKEN haben noch etwas nachgeschoben – nicht geeignet für ein transparentes und wirtschaftliches Vergabewesen in Hessen. Deshalb scheiden sie aus. Es reicht eben nicht, sich immer nur auf eine Gruppe der Gesellschaft zu beziehen und sich loben zu lassen, sondern es wäre schön, wenn Sie den Blick gelegentlich etwas weiter schweifen lassen würden.
Ein Gesetzesvorschlag, wie Sie ihn gemacht haben, der so mit vergabefremden Tendenzen und Instrumenten aufgeblasen und verkompliziert ist, führt doch am Ende zum Gegenteil, meine Damen und Herren.
Kommen wir zur Causa, um die es Ihnen auch gehen müsste. Es ist doch eine Geisterdebatte, wenn in Hessen immer wieder erzählt wird: Hier wird so schlecht bezahlt. – Wir sind das Bundesland mit den höchsten Durchschnittslöhnen in ganz Deutschland. Das sollte man gelegentlich auch einmal sagen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE): Erzählen Sie das mal den Busfahrern!)
Mit einer Geisterdebatte – ich entschuldige mich dafür – sollte man in diesen Tagen vorsichtig sein. Man darf im Landtag nicht nur über Ausnahmen, sondern muss manchmal auch über die Regel diskutieren, Herr Kollege.
Die Regel ist, dass wir in Hessen überdurchschnittlich gut bezahlen. Das ist ein Erfolg guter Wirtschaftspolitik. Solche Löhne können nur dann gezahlt werden – da hat der Ministerpräsident völlig recht –, wenn die Produktivität eines Arbeitnehmers an dem Produkt des Unternehmens entsprechend hoch ist, und nicht, wenn Sie sich irgendetwas im stillen Kämmerlein ausdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der Unterschied.
Wenn wir über Vergabe und auch Regelungen reden, dann muss es doch auch um die Frage gehen: Was würde ein Vergaberecht bringen, das möglicherweise zur Folge hätte, dass sich gerade kleine und mittelständische Unternehmen
nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben, weil sie durch die organisierte Bürokratie – wie in den Gesetzentwürfen der Opposition zu finden – am Ende lieber die Finger davon lassen? Sie wollen nicht in die Bürokratiefalle hineintappen. Mit Ihren Gesetzentwürfen erweisen Sie den Unternehmen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Bärendienst, denn sie würden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen leer ausgehen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Der mit sehr viel Sachverstand und Augenmaß angelegte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen dient auf der einen Seite dem Ziel, ein öffentliches Auftragsvergabewesen zu organisieren. Auf der anderen Seite sorgt er dafür, dass mittelständische Unternehmen und letztendlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon profitieren.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen und definieren – das haben die Regierungsfraktionen getan –, was überhaupt mittelständische Unternehmen sind. Wenn wir ein politisches Ziel haben, dann ist doch zunächst einmal zu klären – Kollege Lenders hat das gerade zutreffend gesagt –, auf wen wir die Instrumente ausrichten wollen. Deshalb ist der Einstieg in das Gesetz richtig.
Nach dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen werden die Kammern und Verbände frühzeitig eingebunden. Das ist ein ganz wichtiges Instrument. Wenn es um die heimische Wirtschaft und die vorhandenen Institutionen geht, dann haben wir ein Interesse daran, diese frühzeitig zu beteiligen. Auch die implementierte Mittelstandsverträglichkeitsprüfung ist richtig, wenn wir darüber reden, Gesetzesvorhaben zu übernehmen. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Leider kann ich den Gesetzentwürfen der Opposition solche Punkte nicht entnehmen.
Die Mittelstandsförderung ist vielleicht gut gemeint, aber in dem konkreten Punkt, verehrte Damen und Herren der Opposition, schlecht gemacht. Als Folge bestünde die Gefahr, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr beteiligen würden. Das müssen wir auf jeden Fall ausschließen.
Die Einhaltung der Tarifverträge ist ein wesentlicher Kern der Gesetzesvorlagen von beiden Seiten. Der Unterschied liegt darin, dass die Vorgaben von GRÜNEN und SPD aus meiner Sicht – ich würde noch weiter gehen als der Kollege Arnold und auch als der Kollege Lenders – unvollständig und rechtswidrig sind; ich komme gleich zum RüffertUrteil, das ein ganz zentraler Punkt in der Diskussion ist. Der geforderte Mindestlohn ist, wie wir in den Gesetzentwürfen der Opposition lesen können, auf öffentliche Aufträge beschränkt und verstößt damit – das ist ein Thema gewesen – gegen die Grundfreiheiten des Verfassungsrechts der Europäischen Union und des Bundes. Über diesen zentralen Punkt ist noch zu diskutieren.
Sowohl im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen, des Arbeitnehmerentsendegesetzes als auch im Tarifvertragsund Verfassungsrecht enthält der Entwurf der Regierungskoalition deutlich weiter gehende Vorschläge als das, was ich bei der Opposition lesen konnte. Insofern kann nicht davon gesprochen werden, dass die Regierungsfraktionen hinter irgendetwas zurückbleiben, sondern sie gehen deut