Protocol of the Session on May 14, 2009

Drittens. Ich komme zum Landesblindengeldgesetz. Herr Dr. Jürgens ist darauf schon eingegangen. Ich möchte daran erinnern, dass die Landesregierung vor geraumer Zeit das Landesblindengeld gekürzt hat. Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Man sollte hier bezüglich der zeitlichen Befristung von den anderen Gesetzen nicht abweichen, damit man keinen falschen Zungenschlag hineinbringt oder gar bei den Betroffenen Ängste schürt nach dem Motto: Aha, da ist wieder ein Anschlag auf das Landesblindengeld zu befürchten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen, dass dem Ausschuss selbstverständlich die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt werden müssen, denn wir haben es hier mit einer Vielzahl von Gesetzen zu tun. Es gibt einige Änderungsvorschläge; die sollten wir uns zu Gemüte führen und im Ausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Hofmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr.Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erinnern wir uns doch einmal: Die Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sollte den Vorschriftendschungel lichten und für weniger Bürokratie sorgen.Dazu gehört ja wohl in erster Linie Transparenz. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen sehen und verstehen können,welche Gesetze und Verordnungen gelten und warum sie gelten.

Doch das Verfahren – meine Vorrednerin hat hierzu schon etwas gesagt – erweckt eher den Eindruck des zusätzlichen Aufbaus von Bürokratie und vor allem mangelnder Transparenz. Ich frage Sie, ob Sie die Ergebnisse der Evaluation der Rechtsvorschriften kennen, deren Geltungsdauer die die Landesregierung jetzt verlängern will. Das ist unserer Meinung nach für die Transparenz notwendig. Die Anmerkungen respektive Begründungen, die die Landesregierung hierzu mitliefert, sind wenig hilfreich, widersprüchlich oder schlicht und ergreifend lapidar.

(Beifall bei der LINKEN – Leif Blum (FDP): Ihr seid mit nichts zufrieden!)

Nein, unsere Aufgabe in diesem Hause ist die Kontrolle, werter Herr Kollege. – Zur Mehrzahl der Änderungen heißt es – ich zitiere aus der Begründung –:

... die... Evaluation mit dem Ergebnis abgeschlossen wurde,dass sich das Gesetz bewährt hat und auf die Rechtsvorschrift nicht verzichtet werden kann.

So weit, so gut. Dann heißt es aber – ich beziehe mich auf die Begründung zu Art. 4, wo es offensichtlich sich widersprechende Einschätzungen hinsichtlich der Erforderlichkeit gibt,die aber offenkundig nicht ernst genommen werden –:

Aus den Stellungnahmen ergaben sich unterschiedliche, sich teilweise widersprechende Einschätzungen hinsichtlich der Erforderlichkeit der Verlängerung der Geltungsdauer einzelner Vorschriften.

Weiter heißt es:

Insgesamt wurden keine Einwendungen gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes ohne weitere Änderungen erhoben.

Die Evaluierung wurde daher mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass sich das Gesetz inhaltlich bewährt hat...

Meine Damen und Herren, wie sollen wir unter diesen Bedingungen prüfen können, mit welchem Ergebnis evaluiert worden ist, ob es wirklich notwendig ist, die Geltungsdauer eines Gesetzes zu verlängern, oder ob, wie Herr Blechschmidt gesagt hat, vielleicht eine Verlängerung der Befristung um sechs oder sieben Jahre angemessen sind? So können wir unsere Kontrollfunktion nicht wahrnehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch mit Blick auf die Mittagspause sage ich: Im Ausschuss werden wir uns detaillierter über die einzelnen Artikel respektive Gesetze unterhalten müssen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sowohl Frau Hofmann als auch Herr Jürgens inhaltlich schon etwas zum Landesblindengeldgesetz gesagt haben. Diese Einschätzung teilen wir.

Aber ich möchte hier doch noch einmal die mangelnde Sorgfalt bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs ansprechen. Sie geben auf dem Vorblatt unter Gliederungspunkt G – Besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen – an: keine. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das Landesblindengeldgesetz keine Auswirkungen auf Behinderte hat? Was machen Sie hier eigentlich?

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr.Wilken. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Wallmann für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Staatssekretär Dr.Kriszeleit bereits ausgeführt hat, ist seit dem Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 2001 die Geltungsdauer von Gesetzen und Rechtsverordnungen grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen. Das ist auch gut so. Diese grundsätzliche Befristung verpflichtet uns dazu, die jeweiligen Vorschriften spätestens unmittelbar vor ihrem Auslaufen daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit sie sich bewährt haben und ob Nachbesserungsbedarf besteht.

Die Überprüfung, die sogenannte Evaluierung, erfolgt durch das jeweils fachlich zuständige Ministerium. Die Vorschriften werden dabei auf ihre Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit, Verständlichkeit und auf die Vollzugseignung geprüft.

Die Verpflichtung zur fortlaufenden Evaluierung von Rechtsvorschriften gewährleistet, dass das hessische Landesrecht einen zeitgemäßen und praktikablen Bestand aufweist. Der gesamte Prozess kann unter der Überschrift „Hessen baut Bürokratie ab“ zusammengefasst werden. Das ist in hohem Maße begrüßenswert.

(Beifall bei der CDU)

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs und die Besonderheiten hat Herr Staatssekretär Dr. Kriszeleit bereits ausreichend zusammengefasst.

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

Ich will aber noch einmal etwas zu dem Thema Landesblindengeldgesetz sagen. Es geht nicht darum, dieses Gesetz abzuschaffen. Es geht nur um die Befristung. Die Befristung erfolgt aber aufgrund eines EU-Verfahrens. Es ist also diesem EU-Verfahren geschuldet,dass wir das anders machen müssen.

(Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Müssen wir gar nicht!)

Insofern ist das völlig richtig. Im zuständigen Ausschuss für Recht und Integration werden die intensiven und sorgfältigen Beratungen zu dieser Frage erfolgen.– Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Wallmann. – Damit sind wir am Ende der Beratung in erster Lesung angenommen.

Es ist vorgeschlagen,den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Recht und Integration zu überweisen. – Da ich keinen Widerspruch sehe, verfahren wir so.

Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

(Unterbrechung von 13:03 bis 14:02 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich gestatte mir, die Sitzung wieder zu eröffnen. Wenn die Massen, die jetzt vor den Türen stehen, auch noch hereinkämen, dann sähe das doch gleich ganz ansehnlich aus.

(Günter Rudolph (SPD): Na, ja!)

Ich bitte, Platz zu nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf darauf hinweisen, dass sich auf Ihren Plätzen eine neue Broschüre des Landtags befindet. In ihr werden die Installation des Künstlers Vollrad Kutscher „Himmel über Hessen“, „Licht – gestalten“ – das ist doppeldeutig –, das Kunstwerk hier im Plenarsaal und in der Lobby, und die Arbeiten des Herrn Kutscher, die sich im Museum Wiesbaden befinden, dargestellt. Herr Kutscher ist, wie Sie wissen, der Künstler, der diese Rückwand und auch draußen in der Lobby die entsprechende Gestaltung vorgenommen hat.

Die Broschüre wird gemeinsam vom Hessischen Landtag und dem Museum Wiesbaden herausgegeben. Selbstverständlich ist es möglich, weitere Exemplare zu ordern, die Sie möglichst breit streuen sollten, um auf die Kunst im Landtag und im Museum Wiesbaden hinzuweisen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Setzpunkt der SPD-Fraktion. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Anhörung des Landtags zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung – Drucks. 18/309 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Frau Habermann, Sie haben nun das Wort für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr haben wir gemeinsam eine sehr umfängliche Anhörung beschlossen und dann auch durchgeführt, in der alle Bereiche der hessischen Schulpolitik angesprochen wurden.In dieser Anhörung wurde eine Fülle an Anregungen und Vorschlägen zur Reform unseres Bildungssystems gegeben, die es wert sind, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und sie zu konkretisieren.

Gestatten Sie mir an der Stelle folgende Anmerkung: In dieser Anhörung haben die Vertreter der Gesamtschulverbände ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine zweizügige integrierte Gesamtschule qualitativ hervorragend pädagogisch arbeiten kann.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren der Koalition, ich kann deshalb nicht verstehen, dass Sie diese mit der Gesetzesvorlage, die Sie am Dienstag dieser Woche eingebracht haben, handstreichartig wieder beenden wollen.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie müssen dann nämlich auch die Frage beantworten,wie ernst Sie Ihr damaliges Bekenntnis zu einem offenen Prozess nehmen, in den die Schulen, die Eltern und die Schüler einbezogen werden sollen. Alle Fraktionen bekräftigten damals, die Ergebnisse der Anhörung in ihrer Arbeit einzubeziehen und ihre politische Arbeit dahin gehend zu motivieren, dass die Anzuhörenden Beteiligte sind und nicht nur per Gesetz oder Verordnung erfahren, was sich in der hessischen Bildungspolitik künftig abspielen wird.

In dieser Woche haben wir die ersten Hinweise darauf erhalten, dass es sich dabei leider nur um Lippenbekenntnisse gehandelt hat. Zum Beispiel hat Herr Greilich in der Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses in dieser Woche den Antrag gestellt, die Anhörung und die Beschlussfassung über den Gesetzentwurf sollten in der gleichen Sitzung stattfinden. Er hat es dann als Obstruktion und Verweigerung der Opposition ausgelegt, dass wir auf getrennten Terminen bestanden haben. Dann hat er das noch mit den Worten kommentiert, das Ergebnis, das am Ende dabei herauskommen werde,sei ohnehin schon klar.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU):Wer sagt das denn?)