Protocol of the Session on September 27, 2012

es sei denn, Sie würden es schaffen, einen Dauerstreik des Personals z. B. der Lufthansa zu organisieren. Davon wür

de ich Ihnen aber abraten, abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass Sie es organisieren könnten.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wo steht das?)

Sie müssten Flugbewegungen, die derzeit zugeordnete Slots haben, zurückziehen, d. h. verbieten. Dafür bräuchten Sie eine Rechtsgrundlage. Die haben wir leider nicht; die Vernunft gibt es im Luftverkehrsrecht derzeit nicht. Wir arbeiten daran, dass wir sie bekommen, aber bis zum 9. Dezember trauen auch wir GRÜNEN uns das, obwohl wir uns ansonsten durchaus für stark halten, nicht zu, verehrter Herr Kollege Schaus.

Jetzt komme ich zur CDU. Warum Sie nicht helfen wollen, haben wir schon x-mal diskutiert.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Bei uns steht ein Datum!)

Sie präsentieren in der Regel weiße Salbe, Vertröstungen, Ankündigungen; aber seitdem die Bahn eröffnet worden ist – es wird demnächst ein Jahr her sein –, ist es für die Betroffenen immer lauter und unerträglicher geworden und keineswegs leiser.

Meine Damen und Herren, ich will mich jetzt dem auch aufgerufenen Antrag meiner Fraktion zuwenden. Wir haben anhand der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts versucht zu analysieren, welche Möglichkeiten – Sie erinnern sich: tatsächliche Hilfe für die Menschen, Reduzierung des Fluglärms – damit zu erreichen sind. Als Erstes muss man allerdings feststellen: Das Bundesverwaltungsgericht hat der Hessischen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen nochmals sehr deutlich nachgewiesen, dass Sie in dem Verfahren den Wortbruch bis zur letzten Minute fortgesetzt haben und das Nachtflugverbot nicht wollten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Dr. Walter Arnold (CDU): Das ist doch falsch!)

Herr Kollege, rufen Sie nicht dazwischen: „Das ist doch falsch“, lesen Sie die Randnummer 8 in der schriftlichen Begründung. Dort finden Sie es schwarz auf weiß.

Der zweite Punkt hat mich etwas betrübt. In der Urteilsbegründung konnte ich auch schwarz auf weiß finden, dass sich die Fraport AG am Ende dem Wortbruch durch eigene Antragstellung angeschlossen hat, indem sie in der Revision den gleichen Antrag wie die Landesregierung gestellt hat, d. h. die vollständige Zurückweisung des Kasseler Urteils, und damit die 17 Flugbewegungen haben wollte. Das ist ein deutlicher Widerspruch gegenüber dem, was hinsichtlich der Antragstellung immer erklärt wurde. Damit geht insoweit ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust der Fraport AG einher.

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Hause – wie viel Male, weiß ich gar nicht mehr – mit Ihnen darüber gestritten, dass Sie die Revision erst nicht machen und dann dringend zurückziehen sollten. Dafür haben Sie uns immer wieder beschimpft und gesagt, nur auf diese Weise könne man rasch Rechtssicherheit schaffen.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Aus gutem Grund!)

Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigt Ihnen schriftlich mit dem kurzen Satz: „Die Revision des Beklagten ist unbegründet“, dass Ihre Argumentation völlig falsch war. Aufgrund einer unbegründeten Schrift wird ein Gericht

keine Rechtssicherheit herstellen; das ist vielmehr durch die Revisionsanträge diverser Betroffener geschehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Stefan Müller (Heidenrod) und Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Das Land hätte den Menschen in der Region – da sind wir als Politiker alle ein Stück weit gefragt – lieber deutlich machen sollen, dass wir an ihrer Seite stehen und nicht, dass Sie eine Mehrheit und eine Landesregierung haben, die bis zur letzten Minute nach wie vor für mehr Fluglärm gekämpft haben.

Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu den Hilfen. Es ist schon vieles diskutiert worden, Stichwort: „An- und Abschwellen des Fluglärms in den Nachtrandstunden“. Als Erstes kann man glücklicherweise unterstreichen: Die Nacht beginnt abends um 22 Uhr und endet morgens um 6 Uhr. Das ist Selbstverständlichkeit und Gesetzeslage. Man muss es leider immer wiederholen, weil viele so tun, als ob die verkürzte sogenannte Frankfurter Mediationsnacht schon alles wäre. Das ist sie nicht.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Aber das ist ein Ergebnis der Mediation!)

Das Bundesverwaltungsgericht hat bezogen auf die beiden Stunden ausdrücklich gesagt: Man darf die Nacht nicht zum Tage machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, genau das fordern wir. Wenn wir am vergangenen Dienstag – ich nehme aktuelle Zahlen, das ist zwei Tage her – in der Zeit nach 22 Uhr, also nach Beginn der Nacht, insgesamt 55 Starts registrieren konnten, dann ist es eine Tatsache, dass Sie die Nacht zum Tage gemacht haben.

(Dr. Walter Arnold (CDU): 133 sind doch zulässig!)

In zwei Stunden, verehrter Herr Kollege, und zwar Starts und Landungen, nämlich Flugbewegungen. 55 Starts in einer Stunde entsprechen einer Tagesspitze. Damit haben Sie die Nacht zum Tage gemacht. Genau darüber ist zu streiten. Daran zeigt sich ganz einfach und empirisch, das heißt in der Realität, dass Sie das vom Gericht, selbst von der Planfeststellungsbehörde nach Interpretation des Gerichts festgestellte und notwendige Anund Abschwellen eben nicht beachten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Das hat das Gericht aber anders gesehen!)

Das Gericht hat es so gesehen, wie es in der Urteilsbegründung steht. Es ist so, wie ich es Ihnen gerade dargelegt habe.

Meine Damen und Herren, ich will noch einige wenige Sätze – viel Redezeit bleibt mir nicht mehr – zu dem Punkt, den der Kollege Schaus so ausgiebig breitgetreten hat, sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, erklären Sie uns doch bitte mal, warum Sie, wenn die Landesregierung einen so schlechten Lärmaktionsplan vorlegt – da stimme ich Ihnen hundertprozentig zu, der taugt nichts –, von derselben Regierung jetzt einen besseren erwarten. Das ist doch Unfug.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Zu dem kann man ja gar nichts mehr fordern!)

Man sollte lieber die gesetzliche Grundlage nehmen. In § 47 steht, dass er in einem, wenn Sie so wollen, Dialogverfahren erarbeitet wird. Der Entwurf ist grottenschlecht, aber es ist völlig falsch, wenn Sie fordern, den Lärmaktionsplan zurückzuziehen. Wir müssen die Bevölkerung hier und heute – ich hoffe, das tun alle Redner – auffordern und bitten, sich mit Stellungnahmen, mit Hinweisen einzubringen, um den Plan tatsächlich zu verbessern, die Forderungen einzubringen und wirksam werden zu lassen, die natürlich zu stellen sind. Sie wissen, bis Mitte Oktober ist dafür noch Zeit. Das Ding taugt schon deshalb nichts, weil die Daten Asbach Uralt sind. Das bestreitet niemand; es geht nur um die Forderung: Ihr müsst zurücknehmen und etwas Neues vorlegen. – Mein Vertrauen in die Landesregierung geht nicht so weit wie das Ihre,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Aber dann darf man ja gar nichts mehr fordern!)

dass in der zweiten Runde etwas Vernünftiges herauskommen könnte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ja- nine Wissler (DIE LINKE): Sie fordern von der schlechten Regierung doch auch eine andere Politik!)

Die letzte Bemerkung – ich habe das schon an anderer Stelle gesagt –: Sie argumentieren in Ihrem letzten Punkt – der Kollege Schaus sprang gar nicht darauf an – auf Schließung der Bahn wegen Vogelschlags. Das ist der blanke Populismus.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Der Vogelschlag ist ein Problem, aber es ist völlig falsch, ein Bild zu zeichnen, das mit Ereignissen in New York vergleichbar ist. Selbst im Worst Case, das heißt bei einem GAU – beide Triebwerke fallen im Endanflug durch Vogelschlag aus –,

Bitte letzter Satz.

wird jedes Flugzeug 200 m vor dem Aufsetzpunkt diesen nach allen Erwartungen sicher erreichen können. Insoweit ist das Argument für die Schließung der Bahn falsch. Nehmen Sie bitte richtige Argumente, dann ist die Chance, dass die Bahn geschlossen wird, größer. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Für eine Kurzintervention hat sich Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bedauere es sehr, dass durch die pathologischen Abgrenzungsversuche des Kollegen Kaufmann versucht wird, da einen Keil hineinzutreiben, wo GRÜNE und LINKE im Kern – – Sie versuchen immer wieder, sich in der goldenen Mitte zu profilieren. Zweifelsohne haben die GRÜNEN in dieser Frage in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht, auch für die Protestbewegung, die Sie zwar verlieren, wie Sie sie in Frankfurt schon verloren haben,

(Dr. Walter Arnold (CDU): Richtig!)

ebenso den Zuspruch der Bürgerinitiativen. Dieses Klammern ist wohl der Hintergrund dessen, was Sie hier darstellen wollen, Kollege Kaufmann.

Das halte ich nicht für gut, aber das ist Ihre Art und Weise, damit umzugehen – ich sage es noch einmal –, sich an zwei kleinen Punkten sozusagen auszulassen. Wenn wir das immer bei Ihren Anträgen machen würden, du lieber Gott.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Ich will es Ihnen erklären. Der erste Punkt: Wir haben in der Tat in Ziffer 2 hineingeschrieben, dass der Umstieg mit dem nächsten Fahrplanwechsel stattfinden soll.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Herr Bauer, ich finde es interessant, dass Sie jetzt Herrn Kaufmann verteidigen. Da deutet sich doch einiges an.

(Unruhe)

Mit dem nächsten Fahrplanwechsel ist, da dieser Antrag an den Ausschuss geht, der Fahrplanwechsel Mitte nächsten Jahres gemeint; denn vor dem 9. Dezember haben wir keine entsprechende Plenarsitzung mehr. So ist das zu verstehen, und es ist völlig überzogen, das hier als einen Dissens aufzubauen.

In der Tat gibt es einen Dissens zwischen GRÜNEN und LINKEN, was die Begrenzung der Flugbewegungszahl angeht. Das will ich deutlich sagen. Wir sind wie die Bürgerinitiativen nach wie vor dafür, dass die Begrenzung

Herr Schaus, die Redezeit ist zu Ende.