Ich möchte als Mitglied der Hessischen Landesregierung deshalb zu diesem Beschluss auch keine weiteren Erklärungen abgeben. Er spricht für sich. Er zeigt die Abwägungen, die wir vorgenommen haben. Wir als Hessische Landesregierung begrüßen ausdrücklich – die Mitglieder, die auch Mitglieder des Landtags sind, werden dem auch alle zustimmen –, dass dieser Beschluss heute hier gefasst wird.
In diesem Zusammenhang muss man sich die Frage stellen – ich hätte sie ein bisschen anders formuliert als einige meiner Vorredner –: Was passiert damit? – Eines möchte ich aber klarstellen: Wir, wiederum alle gemeinsam im Hessischen Landtag, haben uns in den letzten Jahren bereits bei einer Vielzahl der rechtlichen Benachteiligungen geeinigt. Wir haben ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes im März 2010 beschlossen, in dem eine Vielzahl der rechtlichen Diskriminierungen, die wir als Land Hessen in unserer Gesetzgebungskompetenz bearbeiten können, zurückgenommen worden sind – das ist vielleicht das richtige Wort: zurückgenommen worden sind.
Ja, wir diskutieren jetzt nach Anschubsen durch das Bundesverfassungsgericht noch über das eine oder andere offene Thema, sei es im Steuerrecht – ich sage nur: Ehegattensplitting –, sei es hinsichtlich der Rückwirkung im Beamtenbesoldungsrecht, sei es beim Adoptionsrecht. Das sind die drei Punkte, die noch offen sind. Ich möchte ein bisschen dagegen sprechen, dass wir in die Puschen kommen müssten. Wir als Parlament sind in die Puschen gekommen. Die Hessische Landesregierung hat die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in dieser Legislaturperiode eingebracht. Jetzt haben wir noch drei Punkte – das will ich nicht verschweigen; ich nenne sie noch einmal: Ehegattensplitting, Rückwirkung im Beamtenbesoldungsrecht und Adoptionsrecht –, in denen eine Entscheidung zu treffen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt dafür noch zwei Dinge zu tun. Das eine ist bereits angesprochen worden – Herr Präsident, dann komme ich auch schon zum Ende –: dass die Stiftung Magnus Hirschfeld dort nun aktiv werden muss. Herr Kollege Klose, Sie wissen das – Sie sind tief in dem Thema drin –: Es war ein besonderer Wunsch der Bundesjustizministerin, Frau LeutheusserSchnarrenberger, dass das in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen und jetzt umgesetzt wird.
Das Zweite ist: Wie gehen wir mit den rechtlichen Fragen um? – Ich darf Ihnen sagen: Der Bundesrat hat noch nicht getagt. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat zeitgleich getagt und tagt noch in Berlin. Der Antrag von Berlin – ich berichte jetzt – ist mit 10 Jastimmen im Rechtsausschuss angenommen worden, bei 3 Neinstimmen. Ich nenne ganz bewusst die jeweiligen Länder, damit jeder weiß, dass es hier nicht um Parteipolitik geht. Die Neinstimmen kamen von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland. Dann gibt es drei Enthaltungen aus RheinlandPfalz, aus Niedersachsen und aus Hessen.
Ich habe gestern sehr bewusst entschieden, dass wir uns bei diesem Thema im Rechtsausschuss der Stimme enthalten, weil wir genau diesen Beschluss zu Protokoll gegeben haben, den wir jetzt hoffentlich alle gemeinsam fassen. Ich habe es für wichtig erachtet, dass die Arbeit des Parlaments in die Debatte des Bundesrates eingebracht wird. Deshalb haben wir eine sehr umfassende Protokollerklä
rung abgegeben und darauf hingewiesen, dass der Hessische Landtag diesen Beschluss schon im Rechtsausschuss gefasst hat und sicherlich auch jetzt gleich einstimmig fasst.
Jetzt schauen wir, wie die Koordinierung der Bundesratssitzung für die übernächste Woche aussieht und wie sich das Land Hessen dann abschließend verhält. Ich habe es aber für wichtig erachtet, dass die Arbeit, die das Parlament geleistet hat – ein typischer Fall dafür, dass sich Ausschussarbeit lohnt und man sich eben einmal eine halbe Stunde länger Zeit nehmen muss –, ein erfolgreiches Ende findet. Ich hoffe auf ganz breite Zustimmung, am besten von uns allen. – Vielen herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden ist. Vielen Dank dafür.
Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer – Drucks. 18/6228 –
(Günter Rudolph (SPD): Dürfen die Mitglieder des Haushaltsausschusses überhaupt reden? Herr Bellino hat doch gesagt, es sei egal, was da gemacht wird!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir von CDU und FDP bringen heute einen Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Festlegung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer ein.
Wie Sie wissen, ist den Bundesländern im Rahmen der Föderalismusreform die Möglichkeit gegeben worden, die Grunderwerbsteuersätze festzulegen. Das erste Mal hat ein Bundesland im Jahr 2007 Gebrauch davon gemacht, nämlich Berlin. Berlin hat den Grunderwerbsteuersatz am 1. Januar 2007 erhöht.
Uns ist es in Hessen gelungen, diesen Satz sechs Jahre lang bis einschließlich Ende dieses Jahres stabil zu halten, weil natürlich jegliche Steuererhöhung Nachteile für die Wirtschaft und für die Betroffenen bringt. Deswegen haben wir alles versucht – und dies auch sechs Jahre lang durchgehalten –, auf diese Erhöhung zu verzichten.
Sie wissen, dass wir im Mai noch verdeutlicht haben – Sie weisen zu Recht darauf hin –, dass wir nach wie vor versuchen, diese Erhöhung zu vermeiden und in anderer Form einen Ausgleich des Haushalts herzustellen. Wir müssen aber feststellen, dass es nun einige Probleme gegeben hat, insbesondere im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich.
Diese haben dazu geführt, dass wir das, was wir im Gegensatz zu anderen Ländern wie Berlin sechs Jahre lang durchhalten konnten, nun nicht dauerhaft verhindern können, nämlich dass eine Erhöhung dieses Grunderwerbsteuersatzes notwendig ist, was bis auf Bayern und Sachsen zwischenzeitlich alle übrigen Bundesländer getan haben. Deshalb meinen wir, hier nachziehen zu müssen.
Einer der wesentlichen Gründe dafür ist, dass beim Länderfinanzausgleich nicht davon ausgegangen wird, was die einzelnen Bundesländer tatsächlich an Grunderwerbsteueraufkommen haben,
sondern es ist so, dass dort von einem gemittelten Satz aller Bundesländer ausgegangen wird. Nachdem nun die anderen Bundesländer bekanntermaßen – zuletzt auch Rheinland-Pfalz – diesen Satz erhöht haben, ist dieses Mittel immer weiter gestiegen. Hessen wird somit beim Länderfinanzausgleich unterstellt, es sei selbst schuld daran, wenn es nicht den Satz nehmen würde, den alle anderen Länder ebenfalls nehmen.
Man unterstellt bei der Bemessung des Länderfinanzausgleichs den höheren Satz, den wir tatsächlich nicht einnehmen. Das bedeutet, dass das Land Hessen im Rahmen der Grunderwerbsteuerermittlung 80 Millionen € pro Jahr im Länderfinanzausgleich zahlen musste, obwohl die entsprechenden Einnahmen dem Land tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Insofern ist das eine außerordentlich problematische Situation, aufgrund derer nun ein Ausgleich erfolgen soll.
Wir haben über dieses Thema bereits im Mai gesprochen. Da habe ich verdeutlicht, dass eine Steuererhöhung – eigentlich fast jede Steuererhöhung, aber eben besonders diese – natürlich auch mit Nachteilen verbunden ist. In der Abwägung der Gesamtsituation wie auch der eben genannten Aspekte beim Länderfinanzausgleich haben wir uns gleichwohl dazu entschieden, diesen schwierigen Schritt zu tun. Wir machen es auch nicht wie andere Bundesländer, die vor der Wahl irgendetwas versprechen und – wie etwa Rheinland-Pfalz – nach der Wahl den Steuersatz schnell heraufsetzen, nach dem Motto: Dann haben die Wähler es bald wieder vergessen. – Wir sind für Wahrheit und Klarheit,
Wir geben diese Erhöhung jetzt bekannt und damit den Teilnehmern am Markt die Möglichkeit, sich darauf einzustellen; denn diese Erhöhung soll erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten. So ist die Möglichkeit gegeben, dass die
In diesem Sinne war es gut und richtig, diesen Entwurf einzubringen. Wir haben auch im Haushaltsausschuss darüber gesprochen. Es gibt einen Entwurf der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema. Die Pressemeldung, die Sie am Tag der Haushaltsausschusssitzung herausgegeben haben und in der Sie die CDU erneut attackierten,
hat gezeigt, dass von Ihrer Seite überhaupt kein Interesse daran besteht, die parlamentarischen Regeln einzuhalten. DIE LINKE ist eben noch immer nicht bei den demokratischen Fraktionen angekommen. Deswegen müssen Sie sich nicht wundern, wenn eine Zusammenarbeit mit Ihnen nicht möglich ist.
Wir bitten darum, dass Sie sich mit unserem Gesetzentwurf beschäftigen und ihm zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Marius Weiß (SPD): Haben Sie das kürzeste Hölzchen gezogen, oder warum mussten Sie dazu vortragen?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie erleben heute nach 17 Jahren hoffentlich nicht die Premiere, dass der Kaufmann zum ersten Mal sprachlos ist
(Demonstrativer Beifall bei der FDP und bei Abge- ordneten der CDU – Vizepräsidentin Ursula Ham- mann übernimmt den Vorsitz.)
da freuen sich die Kollegen –, aber ich habe ein bisschen Probleme mit der Stimme. Ich hoffe, Sie können mir trotzdem zuhören.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Kollege Caspar, wir streiten doch überhaupt nicht über die Sache. Das gesamte Haus und alle Fraktionen sind der Meinung, dass die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf 5 % richtig ist. Deswegen müssen wir hier auch nicht darüber reden.
Aber, Herr Kollege und meine Damen und Herren von CDU und FDP, wir müssen über Verbohrtheit und über Ihre Versäumnisse reden. Denn wir hatten im Haushaltsausschuss den Entwurf für die erhöhte Steuer. Warum das jetzt nicht mehr klappen soll, Herr Kollege Caspar, erklären Sie damit, dass Sie ab sofort Ihre Politik danach ausrichten werden, was die Linkspartei in Presserklärungen schreibt.
Ich finde, dass Ihre Abhängigkeit – das haben wir in diesem Hause schon öfter erlebt – mal wieder deutlich wird. Wenn die „hü“ sagen, sagen Sie „hott“, und wenn die „hott“ sagen, sagen Sie „hü“, obwohl Sie in Wahrheit das
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Torsten Warnecke (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))