Protocol of the Session on September 6, 2012

bekannte bekommen wenig bis nichts. Das widerspricht dem Prinzip, dass alle von ihrer Arbeit leben können sollen, und weist darauf hin, dass wir neben dem aktuellen Problem, dass die neue Tarifstruktur die Klubszene, die Diskothekenszene usw. gefährdet, mit dem Verein GEMA offensichtlich ein weiteres Problem in unserem Land haben, das uns, wenn wir das aktuelle Problem gelöst bekommen, noch weiter beschäftigen muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Es muss aus unserer Sicht darum gehen, dass eine öffentliche Kontrolle, zumindest ein öffentliches Verstehen dessen, was bei der GEMA passiert, möglich sein muss, dass auch in diesem Verein eine Demokratisierung stattfinden muss und dass wir öffentlichen Druck und einen öffentlichen Blick darauf richten müssen, dass in der GEMA das passiert, wofür sie eigentlich da ist, dass nämlich das Recht der Künstlerinnen und Künstler, zu ihrem Geld zu kommen, tatsächlich wahrgenommen werden kann. In diese Richtung muss sich die GEMA verändern.

Aktuell muss das Tarifsystem zurückgezogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir warten, bis der unerwünschte Effekt, das Sterben von Diskotheken und Klubs, eingetreten ist. Ich habe den Eindruck, dass wir alle in diesem Hause an dieser Stelle an einem Strang ziehen. Darüber freue ich mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Dr. Wilken. – Für die Landesregierung spricht Herr Wirtschaftsminister Rentsch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat eines gezeigt, dass wir nämlich bei der Grundfrage, wie die Reform, die die GEMA vorgelegt hat, zu bewerten ist, einer Meinung sind: Diese Reform ist nicht gelungen. Wäre sie gelungen, würden wir hier im Hessischen Landtag diese Debatte nicht führen müssen,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

wäre sie gelungen, würden heute nicht die Proteste in Frankfurt stattfinden, die die Kolleginnen und Kollegen angesprochen haben, wäre sie gelungen, würden uns nicht zahlreiche Vereinigungen von Klubbesitzern, Klubgästen, Gaststättenbetreibern und Veranstaltern sowie Vereine kontaktieren und ihre Sorge zum Ausdruck bringen, dass das, was die GEMA vorgelegt hat, der Todesstoß für viele Institutionen dieser Art sein könnte. Deshalb ist es richtig, dass wir uns hier gemeinsam engagieren, dass der Hessische Landtag eine Debatte darüber führt und dass – das nehme ich für die Landesregierung in Anspruch – die Hessische Landesregierung das Notwendige eingeleitet hat, um der GEMA klarzumachen: Diese Reform darf so nicht kommen. – Das ist das Wichtige.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Die Urheberrechte von Komponisten und Interpreten zum Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten ist eine notwendige Aufgabe. Bei dem, was in der Debatte gesagt worden ist, gibt es keinen Dissens. Auch das, was Kollege Siebel gesagt hat, ist unstreitig, dass nämlich gerade in

Zeiten, in denen durch das Internet Möglichkeiten der Verbreitung entstanden sind, die schwer kontrollierbar sind, viele Künstler letztendlich Probleme bekommen, weil ihre Urheberrechte missachtet werden, und dass man den Schutz dieser Rechte gewährleisten muss.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA – das zeigt auch ein bisschen, wo die Probleme bei dieser komplizierten Struktur liegen –, hat ein Monopol. Diese Monopolsituation ist so gewollt, aber gerade wenn man ein Monopol hat, sollte man bei dem, was man macht, besonderes Fingerspitzengefühl an den Tag legen.

Die Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Landtag haben mit ihren Beispielen gezeigt: Es ist mittlerweile unstreitig, dass die Erhöhung der Tarife, die die GEMA vorsieht, zum Sterben von Klubs und Veranstaltungen führen könnte. Ich war vor einigen Wochen in einem Klub in Wiesbaden. Dieser zahlt zurzeit einen Betrag von knapp 6.000 € an die GEMA. Es ist ein kleiner Klub. Kollegin Feldmayer hat dargestellt, wie der Beitrag bemessen wird: an der Größe und an den Eintrittspreisen. Dieser Klub soll nach der Reform fast 30.000 € zahlen. Man könnte sagen, das sei eine nur moderate Steigerung. Ich halte das aber nicht für eine moderate Steigerung. Die Klubs sind steigenden Energiepreisen, Aufwendungen für die Sicherheit und anderen Kostenblöcken ausgesetzt. Dass sie bei einer solchen Beitragserhöhung in ihrer Existenz gefährdet sind, ist nachvollziehbar.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wenn es auf der einen Seite um die Wahrnehmung von Urheberrechten geht, muss auf der anderen Seite die Möglichkeit beleuchtet werden, den Betrieb eines solchen Klubs wirtschaftlich zu gestalten und nicht aufgrund zu hoher Monopolkosten zu scheitern und den Betrieb einstellen zu müssen. Es muss einen Ausgleich zwischen diesen beiden Punkten geben, eine Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Diese Verhältnismäßigkeit, um die es uns hoffentlich gemeinsam geht, muss wiederhergestellt werden.

Wir werden uns – das ist eine wichtige Botschaft dieser Debatte – bei der Frage, was zum Schluss herauskommt, nicht einmischen. Es handelt sich um einen Tarifstreit; die Schlichtungsstelle ist angerufen. Wir können aber sagen, dass das, was zurzeit vorliegt, in keiner Weise akzeptabel ist. Der Fokus lag heute ein bisschen auf den Klubs. Das ist unbestritten ein wichtiger Fokus, und auch ich glaube – da bin ich beim Kollege Siebel –, dass diese Klubs zum Kulturgut dieses Landes gehören. Wir können froh sein, dass wir sie haben. Es ist heutzutage nämlich nicht mehr so einfach, einen Klub zu führen, weil sich auch die Freizeitaktivitäten der Menschen stark verändert haben. Die Frau Kollegin Lannert hat darauf hingewiesen. Es geht aber auch um viele Vereinsfeste, um viele große Feste, die wir in Hessen haben, z. B. das Heinerfest, den Kasseler Zissel usw., die ebenfalls von diesen Dingen betroffen und bedroht sind. Ich sage ganz offen: Das, was hier gemacht wird, ist eine so unverhältnismäßige Maßnahme, dass man sich nicht zu wundern braucht, dass die Öffentlichkeit angesichts der Reform aufschreit. Das können wir so nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Michael Siebel (SPD))

Deshalb sage ich: Wir wollen nicht, dass irgendein Klub irgendein Fest nicht mehr veranstalten kann, weil diese Reform kommt. Wir wollen, dass diese Reform überarbei

tet wird. Wir wollen, dass man kluge Vorschläge, die in der Öffentlichkeit gemacht werden, einarbeitet.

In der Debatte ist auf das Berechnungsmodell hingewiesen worden. So sagen z. B. auch Künstler: Wäre es nicht z. B. besser, die Umsätze solcher Kneipen, Gaststätten und Diskotheken als einen Bestandteil in die Berechnung einzubeziehen, damit man weiß, ob da genügend Leute sind? Es gibt solche Vorschläge. Ich glaube, die GEMA ist gut beraten, sich diese Vorschläge genau anzuschauen.

Die GEMA ist auch gut beraten, dafür zu sorgen, dass sie ihre Kunden nicht verliert. Die DEHOGA, aber auch das Wirtschaftsministerium hat in den letzten Wochen nicht nur von den beteiligten Institutionen, die als solche dagegen kämpfen, verstärkt E-Mails, Briefe und Anrufe erhalten, sondern auch von Künstlerinnen und Künstlern, die sich von der GEMA nicht mehr gut vertreten fühlen. Wenn man einerseits seinen Grundauftrag nicht erfüllt, die Urheberrechte so umzusetzen, dass die Künstler etwas davon haben, und es andererseits so weit kommen lässt, dass die Künstler in der Realität gar keine Rolle mehr spielen, weil ihre Platten nicht mehr aufgelegt werden können, hat man der Sache einen Bärendienst erwiesen.

Hinzu kommt – das ist doch unstreitig –, dass man, wenn man ein Monopol ausübt, dieses auch mit Transparenz versehen muss. Es kann doch nicht sein, dass wir nicht wissen, wie diese Tarife und die Verteilung innerhalb der GEMA im Endeffekt zustande kommen. Wenn man ein Monopol hat, müssen dort auch erhöhte Sorgfalts- und Transparenzpflichten gelten.

Ich sage auch: Die GEMA hat sich das selbst zuzuschreiben. Hätte die GEMA eine moderate Tarifreform gemacht, wogegen keiner etwas gehabt hätte, weil sie lange keine mehr gemacht hatte, würden wir diese Debatte heute nicht führen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dass der Fokus der Öffentlichkeit jetzt auf der GEMA liegt und alles hinterfragt wird, hat einen Grund: Der Grund ist, dass die GEMA einfach keine gute Arbeit gemacht hat.

Wir haben deshalb schon vor einigen Wochen den GEMA-Chef, Herrn Heker, angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass wir mit ihm über diese Frage diskutieren wollen. Ich bin dankbar, dass der Termin jetzt auf den 24. September festgesetzt ist und wir somit die Möglichkeit haben, unsere Argumente noch einmal vorzutragen, aber auch klarzumachen – das wird in dem Antrag von CDU und FDP ausgedrückt –, dass wir, wenn es zu einer nicht akzeptablen Schlichtung kommt, bei der man immer noch in Kauf nimmt, dass die Existenz von Institutionen bedroht ist und die Existenz von Kultur- und Volksfesten nicht mehr garantiert werden kann, einen weiteren Schritt gehen werden. Wir werden dann nämlich über eine Bundesratsinitiative aktiv werden. Das ist so nicht in Ordnung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich habe gehört, man ist bei der GEMA nicht zufrieden, dass so viel über sie gesprochen wird. Deshalb ist es auch richtig, dass wir jetzt mit ihren Vertretern reden. Aber ich sage: Die GEMA hätte z. B. alle Möglichkeiten gehabt, im Landtag mit den Fraktionen der Parteien, die hier vertreten sind, das Gespräch zu suchen und zu erklären, welches ihre Beweggründe waren. Dies ist keine Holschuld der

Öffentlichkeit, sondern in Deutschland hat derjenige, der ein Monopol ausübt, eine Bringschuld. Diese Bringschuld hat die GEMA nicht erfüllt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deshalb darf ich für die Landesregierung sagen: Es ist für uns unstreitig, dass die Urheberrechte gewahrt werden müssen. Es muss ein System geben, innerhalb dessen sich die Urheber geistigen Eigentums sicher sein können, dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Das ist ein ganz zentrales Anliegen dieses Rechtsstaates und auch ein ganz zentrales Anliegen derer, die Ideen haben und geschützt werden wollen.

Aber an diesem Tag soll auch das Signal ausgehen, dass die Landesregierung an der Seite derjenigen steht, die heute und auch schon in den letzten Wochen für eine sinnvolle Reform gekämpft und sich gegen eine Größenwahnreform gewehrt haben, die schließlich die Bedrohung der Existenz vieler Institutionen billigend in Kauf nimmt. Das können wir nicht zulassen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Abschließend: Die Fraktionen werden darüber beraten müssen – das ist ihre Sache –, wie sie mit den Anträgen umgehen. Ich denke, dass der weitestgehende Antrag der der Regierungsfraktionen ist. Sie gehen auch in diesem Punkt weiter: Was passiert, wenn das Schlichtungsverfahren nicht funktioniert? Um diese Frage kann man sich nicht herumdrücken. Wenn man auf dieser Basis eine gemeinsame Initiative hinbekäme, wäre das eine sinnvolle Sache. Es könnte auch einmal eine Zustimmung erfolgen, wenn man einen weiter gehenden Antrag vorlegt.

Aber wir werden über die zentrale Frage diskutieren müssen – das ist zum Schluss die entscheidende Frage –, ob wir auch bereit sind, mehr Druck auszuüben, als durch das Halten guter Reden entsteht. Zum Schluss wird es darum gehen, etwas zu erreichen, und wir wollen in dieser Frage etwas erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Staatsminister Rentsch.

Es ist vorgesehen, alle drei Anträge an den Wirtschaftsund Verkehrsausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, mitberatend, zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – Drucks. 18/6072 –

Dazu hat Frau Staatministerin Kühne-Hörmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe heute den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Feststel

lung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein. Seit April dieses Jahres ist auf der Bundesebene das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, das sogenannte BQFG, in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit für bundesrechtlich geregelte Berufe. Es schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung.

Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist in zweierlei Hinsicht ein wichtiges Thema. Sie ist nicht nur ein unabdingbares Instrument zur Förderung der Integration, sondern sie dient angesichts der demografischen Entwicklung zugleich der Deckung des Bedarfs an Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt.

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen spielt sowohl für unsere Gesellschaft als auch und gerade für die betroffenen Personen, also für diejenigen, die über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen, eine wichtige Rolle. Deren berufliche Situation stellt sich bisher, je nach Beruf, höchst unterschiedlich dar, da zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden ist.

Für alle reglementierten Berufe, beispielsweise für Ärzte, Architekten, Ingenieure und Sozialpädagogen, gibt es in den Fachgesetzen bereits Regelungen zur Anerkennung, wobei diese auf unterschiedlichen Prinzipien beruhen. So wird in den Fachgesetzen die Umsetzung der EU-Anerkennungsrichtlinie teilweise nicht auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, also auf Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU. Bei den nicht reglementierten Berufen, insbesondere den Berufen der dualen Berufsausbildung in Handwerk, Industrie und Handel, existierte bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes keine Möglichkeit, ausländische Berufsqualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf zu überprüfen.

Das ändert sich jetzt. Durch das BQFG des Bundes werden für wesentliche Berufsgruppen die erforderlichen Regelungen geschaffen. Einen wesentlichen Aspekt des BQFG stellte dabei die Bündelung von Zuständigkeiten dar, um die Transparenz und Einheitlichkeit der Entscheidungen zu erhöhen. Daneben enthält das BGFG für Antragsteller mit ausländischen Berufsqualifikationen weitere positive Effekte.

Die Aufgabe des Landesgesetzgebers ist es jetzt, diese positiven Effekte und die Rechte auch für landesgesetzlich geregelte Berufe umzusetzen. Dies betrifft sowohl die landesrechtlich reglementierten Berufe – z. B. Architekten, Ingenieure, Sozialarbeiter und Fachärzte – als auch die nicht reglementierten Berufe, denen in der Regel schulische Berufsausbildungen zugrunde liegen. Es ist ein Mustergesetz entwickelt worden, und es gibt einige Vorschriften, die in Hessen abweichen.

Ich will noch darauf hinweisen, dass wir, indem jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht wird, als erstes Flächenland in Deutschland schnell eine Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Antragsteller schaffen.

Besonders bei den nicht reglementierten Berufen ist es derzeit schwer zu prognostizieren, ob und wie viele Anträge gestellt werden.