(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): „Alle“ heißt alle! – Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
und dass sie eine Entscheidung trifft. Die Ministerin Kühne-Hörmann und der Ministerpräsident haben sich entschlossen, genau dies zu tun. Ich glaube, dass der moderate Ton im Ausschuss gezeigt hat, dass es von anderen Fraktionen mit unterstützt wird, dass wir in dieser Weise mit Unternehmen umgehen und das Beste für die Patienten, für die gesundheitliche Versorgung, für die Angestellten und auch für die Wissenschaft in Mittelhessen machen.
auch ausdrücklich die Pflicht, alle Optionen abzuwägen. Ich will deutlich machen, dass dies in der Region nicht ideo logisch diskutiert wird. Der Präsident der Universität Gießen, Herr Mukherjee, hat vorgestern im Interview gesagt:
Das Land sollte alle Optionen prüfen. Aber mir geht es vor allem darum, dass wir, mit welchem Partner auch immer – ob staatlich oder privat –, die Kooperationsbeziehung zwischen Forschung und Lehre einerseits und Patientenversorgung auf der anderen Seite verbessern und weiterentwickeln.
Meine Damen und Herren, wenn jetzt wiederum die Privatisierungsdiskussion insgesamt von der LINKEN aufgerufen wird, dann ist das eine klare ideologische Veranstaltung, und es wird genau so abgehakt.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es! – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Frau Wolff, die Hessische Verfassung!)
Ist die Privatisierung auf der anderen Seite grundsätzlich falsch? Ich sage nach wie vor Nein. Manche von denen, die immer noch sagen, es sei in der Vergangenheit ein Fehler gewesen, sind auch nicht davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, wieder Besitzer zu werden, die alten Verhältnisse wiederherzustellen.
Deswegen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich es außerordentlich bedauerlich finde, dass wir bestimmte Phänomene, die wir heute im Gesundheitswesen haben, auf die Frage von Privatisierung oder nicht fokussieren. Frau Schulz-Asche hat die Frage an einer Stelle angesprochen. Wir haben an allen Krankenhäusern in der Republik, ob sie frei-gemeinnützig, privat oder staatlich-kommunal sind, dieselben Fragestellungen.
Wir sehen, dass der medizinische Alltag überall schwieriger geworden ist. Nach dem Statistischen Bundesamt hat sich von 1991 bis 2007 die Zahl der Krankenhäuser um 14 % verringert, die Zahl der Betten um 24 % und die Verweildauer um 42 %. Das hat etwas mit allgemeinem Kostendruck zu tun, mit der Gesundheitsstruktur, und das ist ein Phänomen, das wir zu beobachten haben und mit dem wir in allen Formen von Krankhäusern, in allen Formen von Trägerschaft umgehen müssen.
Es ist nicht ehrlich, wenn wir die Diskussion hier auf die Frage privatisiert oder kommunal fokussieren. Nein, ich bin nach wie vor der Meinung, wir sollten uns mit den Chancen dessen, was 2005/2006 gemacht worden ist, nach wie vor beschäftigen. Wir sollten die Chancen zur Kenntnis nehmen, wir sollten sie wertschätzen. Es bleibt dabei: Es sind 367 Millionen € investiert worden, die das Land niemals zur Verfügung stellen konnte, Herr Dr. Spies. Die sind jetzt in die beiden Standorte hineingeflossen.
Meine Damen und Herren, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass zwei so nahe beieinanderliegende Universitätsklinika in der alten Struktur so weiterexistiert hätten?
Ich sage es noch einmal: Das Krankenhaus in Gießen wäre möglicherweise heute auf dem Stand eines Stadtoder Kreiskrankenhauses.
Nach dem heutigen Status, nach der Investition von 367 Millionen €, bin ich der Meinung, dass die Frage, ob Gießen oder Marburg besser ausgerüstet und vorbereitet ist für die Behandlung von Patienten, nicht so einfach beantwortbar ist, da sie beide hervorragend ausgestattet sind.
Beide haben gemeinsam ein Potenzial, indem sie mehr Patienten versorgen können, indem sie komplexe Krankheitsbilder behandeln können, indem sie in der Lage sind, mit spezialisiertem Lehrpersonal, Forschungspersonal und auch den behandelnden Ärzten eine Vielzahl von Krankheitsbildern zu behandeln und auch Schwerpunkte zwischen Gießen und Marburg zu verteilen, um noch größere Exzellenz gewinnen zu können für die Behandlung der regionalen Patienten, aber auch überregionaler Patienten.
Deswegen bin ich der Meinung, der Eigentümer – wer immer das sei – sollte sich der Chancen, die in einem solchen Klinikum liegen, sehr viel mehr bewusst sein, als es im letzten Jahr der Fall zu sein schien. Dazu darf ich noch einmal das, was Präsident Mukherjee gestern gesagt hat, wie ich es ganz ähnlich in der letzten Debatte schon einmal versucht habe, zitieren. Herr Präsident Mukherjee hat gesagt:
Ein weiterer Punkt, der mit einem zukünftigen Eigentümer zu klären wäre, ist, wie seine strategische und auch finanzielle Erwartung an ein Universitätsklinikum im Gesamtkonzern ist. Wie sieht es mit der Renditeerwartung aus? Ist das die gleiche wie an ein x-beliebiges Kreiskrankenhaus? Das kann natürlich nicht sein. Es sollte eine schwarze Null reichen. Was ist die Universitätsmedizin einem Mutterkonzern wert? Welche strategische Rolle spielt die Uniklinik im Gesamtkonzern?
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Universitätsklinikum die strategische Funktion eines Flaggschiffs für die anderen Häuser des Konzerns übernehmen kann, die ihrerseits von der besonderen Expertise des Flaggschiffs profitieren.
Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen Entscheidungen haben, die genau diese Gedanken und wieder die Chancen in den Vordergrund stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist einer der wenigen Gesetzentwürfe, die so einstimmig durch dieses Parlament gehen. Deswegen will ich auf meine Vorredner verweisen und sagen, die Verlängerung in dieser Phase, in der wir nicht wissen, ob die Übernahme durch Fresenius gelingt oder nicht, ist ein richtiger Schritt, der die Arbeitnehmerrechte gewährleistet und den Arbeitnehmern die Sicherheit gibt, auch dann noch entscheiden zu können.
Deshalb ist der heutige Tag – die Vorredner haben es gesagt – ein Tag, an dem man auch ein bisschen auf diese Einigkeit blicken kann. Frau Kollegin Schulz-Asche und die anderen Kollegen haben ja gesagt, die letzte Debatte im Ausschuss sei außerordentlich konstruktiv geführt worden. Es kommt jetzt darauf an, alle Lösungen zu prüfen.
Ich sage noch einmal seitens der Landesregierung: Das werden wir tun, wenn wir wissen, wie der Sachstand ist. Ich freue mich nach der Beratung dieses Gesetzes, das heute einstimmig in diesem Parlament beschlossen wird, dass wir uns in eine weitere konstruktive Diskussion begeben. In diesem Sinn ist das heute ein richtiger Schritt auf einem Weg, den wir noch gehen werden. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg in zweiter Lesung. Wer hier seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig beschlossen worden und zum Gesetz erhoben.
Ich rufe den Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg war „falsch“ – Verträge offenlegen – Rücknahme in die öffentliche Hand, Drucks. 18/5587, auf.
Soll in den Ausschuss? – Ja, gut, da tun wir ihn hin. Kommt also in den Ausschuss. Dann ist der Punkt 20 auch erledigt.
a) Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Spielhallengesetz – Drucks. 18/5883 zu Drucks. 18/5865 zu Drucks. 18/3965 –
b) Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz – Drucks. 18/ 5882 zu Drucks. 18/5863 zu Drucks. 18/5186 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Spielhallengesetz, Drucks. 18/5865 zu Drucks. 18/3965.
Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Innenausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Spielhallengesetz, Drucks. 18/5863 zu Drucks. 18/5186. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank für diesen brillanten Bericht, Herr Berichterstatter. – Sie wollen sich zuerst zu Wort melden, dann haben Sie das Wort.