Protocol of the Session on June 28, 2012

Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird erstmals der Ausbreitung und dem Betrieb des Glücksspiels entgegenwirken. Das ist ein gutes Gesetz. Es wird künftig weniger Spielhallen und mehr Sicherheit für die Betreiber, Spieler und Kommunen geben. In einem freien Land werden wir den Menschen nicht das Spielen verbieten. Jeder darf seine Freizeit nach seinen Vorstellungen gestalten.

Meine Damen und Herren, Spielhallen sind nicht illegal. Aber es gibt zunehmend Fehlentwicklungen auf der Anbieterseite und auch Fehlentwicklungen bei den Konsumenten; denn der Übergang vom Spielen als Freizeitbeschäftigung zu krankhafter Spielsucht mit tragischem Ausgang ist häufig fließend. Deshalb brauchen wir staatliche Leitplanken, die Regeln setzen. Genau das macht die Landesregierung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

So regelt der Gesetzentwurf einen Mindestabstand zwischen den Spielhallen von 300 m, er macht bauliche Vorgaben, er verhindert, dass mehrere Spielhallen miteinander verbunden werden, und er verbietet auch das Anbringen aufdringlicher Werbung. Künftig darf eine Spielhalle nicht länger als 18 Stunden am Tag geöffnet haben, und die Sperrzeit soll in der Regel die Zeit von 4 bis 10 Uhr umfassen.

Auch wird es keine unbefristete Konzession mehr geben. Nach unserer Auffassung kann aber auch die Eigentumsgarantie für Spielhallenbetreiber nicht unberücksichtigt bleiben. Fünf Jahre dürfen Spielhallen noch weiter laufen,

und der Bestandsschutz kann in Härtefällen bis auf 15 Jahre ausgedehnt werden.

Handlungsbedarf bestand auch bei der Verschärfung der Zugangsregelungen, bei der Verbesserung von Minderjährigenschutz und Suchtprävention sowie bei der Erhöhung von Geldstrafen bei Zuwiderhandlungen. All das regelt der Gesetzentwurf. Er bringt für Spieler, Veranstalter und Kommunen mehr Klarheit und mehr Sicherheit. Vor allem im Hinblick auf das Erscheinungsbild von Städten und Gemeinden, aber auch hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spielhallen wird das neue Gesetz sicher positive Auswirkungen haben.

Die Kommunen können künftig stärker das Angebot von Spielhallen regulieren, aber auch im Sinne ihrer kommunalen Selbstverwaltung örtlich begründbare und vertretbare Ausnahmen zulassen. Wer weniger Spielhallen will, der kann das künftig verhindern. Deshalb ist es wenig glaubwürdig, wenn die LINKE mit einem Änderungsantrag noch schnell gegen Ende auf Forderungen der Spielhallenlobby eingeht und sogar eine Verschiebung des Inkrafttretens beantragt. Das ist die verkehrte Welt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Ich habe nur gefragt!)

Es ist auch wenig glaubwürdig, wenn die SPD behauptet, der Gesetzentwurf sei zur Bekämpfung der Spielsucht nicht scharf genug. Die SPD wolle, so der letzte Redebeitrag des Kollegen Rudolph, der steigenden Anzahl von Konzessionen und der weiteren Ausbreitung von Spielhallen Einhalt gebieten. Doch das ist ebenfalls verkehrte Welt.

Wir haben gehört, wie das Ganze beispielsweise in der 8.000-Einwohner-Gemeinde Edermünde in Nordhessen abläuft. Hier klaffen doch Wort und Tat gewaltig auseinander. Das ist ebenfalls nicht glaubwürdig. Aber das ist nicht das eigentliche Problem, denn auch in anderen hessischen Städten schießen die großen Spielhallenkomplexe wie Pilze aus dem Boden.

(Günter Rudolph (SPD): Vielleicht ist das das Problem!)

Herr Rudolph, das Problem ist aber, dass Sie in Ihren Redebeiträgen und in Ihren Presseverlautbarungen die Maßnahmen des Hessischen Spielhallengesetzes in Abrede stellen, etwa das genannte Verbot von Mehrfachkonzessionen und den Mindestabstand. All das sei nicht ausreichend, um das Elend der Spielsucht gefährdeten Menschen wirksam einzudämmen.

Ich sage Ihnen: Wer Spielsucht insgesamt eindämmen will, der darf hier im Landtag nicht lautstark Verschärfungen einfordern und dann leise in seinem eigenen Verantwortungsbereich großen Spielhallenkomplexen den Weg ebnen und baurechtlich den roten Teppich ausrollen. Das ist unredlich.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist es wenig glaubwürdig, wenn Sie sich hier als Kreuzritter zur Befreiung von Spielsucht stilisieren

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

und zu Hause in Ihrem Heimatort als Spielhallenkönig auftreten, der potente Gewerbesteuerzahler für die Gemeindekasse an Land gezogen hat. Auch der Titel und Duktus Ihrer Presseerklärung vom 27. Juni ist doch ein Beleg der verengten Wirklichkeitswahrnehmung. In der

Überschrift steht: „Spielhallenlobby hat sich durchgesetzt“. Der Gesetzentwurf sei „völlig unzulänglich hinsichtlich der Bekämpfung der Spielsucht“.

(Günter Rudolph (SPD): Können Sie das noch einmal wiederholen?)

Herr Rudolph, heute lese ich, dass der Hessische Münzautomaten-Verband mit allen rechtlichen Mitteln gegen dieses neue Spielhallengesetz vorgehen will: „Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen“, sagte der Justiziar. Denn „die gesamte Branche ist bedroht“.

Was stimmt denn nun? Ist es zu scharf? Ist es zu weich? Ich meine, dieses Gesetz wird Maß und Mitte wahren. Die neuen Bestimmungen der Landesregierung werden in unserem Bundesland den richtigen Handlungsrahmen schaffen, um Missstände zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Bauer, Sie müssen zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Herr Präsident, ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Es ist und bleibt so, dass das ein gutes Gesetz sein wird. Es wird künftig weniger Spielhallen und mehr Sicherheit für die Betreiber, Spieler und Kommunen geben. Wir wollen, dass diese Regelungen schnellstmöglich in Kraft treten. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Wolfgang Grei- lich (FDP))

Herzlichen Dank. – Das Wort erhält Herr Kollege Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass wir den Gesetzentwurf am Dienstag in zweiter Lesung schon einmal beraten haben und sich seitdem leider keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben, kann ich das relativ kurz machen.

Ich glaube, es besteht Einigkeit in diesem Haus, dass wir Regulierungen brauchen, um die Spielsucht zu bekämpfen und um präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Darüber besteht Einigkeit.

Einigkeit besteht auch darüber, dass wir unseren Kommunen ein Instrumentarium an die Hand geben sollten, dass sie regulieren können, wo sich die Spielhallen auf dem Gemeindegebiet niederlassen, dass sich eben nicht die Situation ergibt, dass die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen, dass sie das Stadtbild prägen und dass sie das Eingangsbild einer Kommune prägen, weil dort große Spielhallen errichtet werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass wir Regulierungen brauchen, um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Regulierung dieses Marktes gerecht zu werden.

Die spannenden Fragen sind: Wie machen wir das? Welche Regelungen sind ausreichend, und welche Regelungen sind nicht ausreichend?

Wir haben in diesem Parlament zwei Gesetzentwürfe vorliegen, nämlich einen der Landesregierung und einen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn wir uns das Protokoll der Anhörung und das, was die Experten gesagt haben, anschauen, erkennen wir, dass die Experten sehr eindeutig gesagt haben: Eigentlich wäre es richtig, es so zu machen, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es vorgeschlagen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann sich anschauen, was der hessische Innenminister ursprünglich einmal vorhatte. Dieses Gesetzgebungsverfahren hat eine lange Geschichte. Der Minister hatte schon einmal angekündigt, den Gesetzentwurf in einer Pressekonferenz vorzustellen. Dann durften es auf Druck des Koalitionspartners FDP nur noch Eckpunkte sein.

Wenn man sich die Genese dieses Gesetzentwurfs anschaut, wenn man sich anschaut, wie der Innenminister über dieses Gesetzesvorhaben diskutiert und überlegt hat und was er am Ende aufgrund des Drucks der FDP noch machen durfte, dann sieht man: Wenn es nach der Sache gegangen wäre, dann wären auch viel mehr Inhalte des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Regierungsentwurf eingeflossen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider gab es einen anderen Einfluss auf den Gesetzentwurf. Das war der Einfluss des verlängerten Arms der Automatenindustrie. Das ist die FDP-Fraktion in diesem Haus. Sie hat wesentliche Verschlechterungen gegenüber dem durchgesetzt, was der Innenminister eigentlich wollte. Es ist jetzt eine Übergangszeit von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Es soll 15 Jahre lang Bestandsschutz geben, bis sich etwas ändert.

Allein dieses Beispiel zeigt: Der Gesetzentwurf dieser Landesregierung wird als Gesetz nicht ausreichen, um diesen Markt zu regulieren. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der bessere. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Wagner, vielen Dank. – Das Wort erhält Herr Abg. Günter Rudolph für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich dafür, dass meine Heimatgemeinde im Landtag immer mehr zu Ruhm kommt. Das nehme ich gerne entgegen.

(Peter Beuth (CDU): Das ist doch das Spielparadies! – Weitere Zurufe)

Herr Innenminister, ich habe das recherchiert. Sie haben mehrfach anrufen lassen. Der Sachbearbeiter sagte mir, es habe acht bis zehn Anrufe gegeben, er hätte etwas anderes zu tun gehabt.

(Minister Boris Rhein: Einer hat gereicht!)

Nein. – Er hat dann gesagt: Die sollen erst einmal das mit der Feuerwehrprämie regeln. Denn das sei das, was die Feuerwehrleute vor Ort interessiere.

Das Verfahren war ein bisschen merkwürdig. Die Kommunalaufsicht wurde eingeschaltet. Na ja, so kann man auch seine Zeit verschwenden. Sei es drum.

Wir haben heute die dritte Lesung zu den beiden Gesetzentwürfen für ein Spielhallengesetz. Herr Kollege Wagner hat es schon angedeutet: Der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN ist deutlich besser als der der Landesregierung. Er geht in die richtige Richtung. Wir bleiben dabei.

Herr Kollege Bauer, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bleiben beide weiterhin uneinsichtig. Der von der Landesregierung, die von CDU und FDP getragen wird, vorgelegte Entwurf zum Spielhallengesetz reicht eben nicht zur Bekämpfung der Spielsucht aus.

In Hessen werden monatlich 18,5 Millionen € verspielt. Das ist ein Fakt, den hier keiner ernsthaft bestreitet. Da erhebt sich die Frage: Wie gehen wir mit der Problematik um?