Es ist deshalb kaum zu glauben, dass die Sprecher des Blockupy-Bündnisses nach der Veranstaltung erklärten: Politik und Polizei haben alles dafür getan, damit es zur Eskalation kommt.
Meine Damen und Herren, für das großartige und beispielhafte Engagement der Polizei über mehrere Tage hinweg, teilweise unter Einsatz ihres Lebens,
danken wir den Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Es ist großartig und vorbildlich, wie besonnen, aber auch wie konsequent die Polizeibeamten hier vorgegangen sind.
Lassen Sie mich einen Gedanken zum Abschluss noch hinzufügen. Die Polizei hat mit ihrem Einsatz die De mons trationsfreiheit nicht etwa verhindert. Sie hat denjenigen Demonstranten, die friedlich auftreten wollten, dies erst ermöglicht. Auch das darf bei der Gesamtbewertung nicht zu kurz kommen.
Welche Lehren ziehen wir aus diesen Ereignissen? – Ers tens. Art. 8 Grundgesetz, die Demonstrationsfreiheit, die sich ganz in der Nähe der Meinungsfreiheit, Art. 5 Grundgesetz, befindet, ist ein hohes Gut der Demokratie und des Rechtsstaats.
Zweitens. Im Zweifelsfall gehen im Rahmen einer Abwägung die Sicherheit der Bürger, ihr Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und auf ihr Eigentum vor.
Viertens. Die Polizei hat nicht nur die Bürger geschützt, sondern dem friedlich gesinnten Teil der Demonstranten überhaupt erst die Ausübung ihres Rechts ermöglicht.
Fünftens. Alle demokratischen Parteien dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass in einem Rechtsstaat Gewalt geächtet ist, dass der Staat das Gewaltmonopol besitzt, dass Urteile der Gerichte zu beachten sind und dass der Bürger seine Sicherheit beim demokratischen Rechtsstaat in guten Händen weiß.
Sechstens. Das ist der letzte Punkt. Das sage ich zu einem Teil der Opposition dieses Hauses. Es geht nicht an, dass die Opposition bei Krawallen dem Innenminister heftige
Vorwürfe macht, andererseits dieselben Politiker den Innenminister wiederum kritisieren, wenn dieser durch verantwortungsbewusste Entscheidungen Ausschreitungen verhindert und hierdurch das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit der Bürger schützt. Diese Doppelzüngigkeit der Opposition erhöht ihre Glaubwürdigkeit nicht. – Herzlichen Dank.
(Peter Beuth (CDU): Beim Dank an die Polizeibeamten hat sich bei den Sozis keine Hand gerührt! – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Sie wollen den Polizeistaat! – Weitere Zurufe – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich gehe doch auf das Ritual nicht ein! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Debatte nicht quer durch den Saal zu führen.
Wir haben bei den Zwischenrufen eben sehr viel gehört, was wir nicht gehört haben. Deshalb bitte ich Sie, jetzt dem Redner, Herrn Grumbach, Gehör zu schenken. – Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gestatte mir einfach erst einmal, bei der Frage des Umgangs mit Gewalt und bei der Frage des Umgangs mit dem Demons trationsrecht auf die letzte Plenarsitzungsrunde und meine Rede dazu zu verweisen, weil ich keine Lust habe, es noch einmal zu wiederholen.
Ich würde gerne fragen, warum wir uns heute mit diesem Thema eigentlich noch einmal beschäftigen. Es hat eine Demonstration stattgefunden. Die Vorurteile haben sich im Wesentlichen nicht bestätigt. Deswegen mussten sie hier noch einmal ausgebreitet werden.
Der spannende Punkt ist doch Folgender. Da mache ich einfach mal das, was vernünftiges Textlesen ausmacht. Sie hätten Ihren Text auch anders schreiben können. Ich glaube, dass wir da noch einmal gucken müssen, ob wir über das Gleiche reden.
Sie hätten Ihren Text auch anders schreiben können. Wir müssen einmal gucken, ob wir über das Gleiche reden. Da steht:
Es ist unabdingbar, dass demokratische Rechte nicht als Vorwand für Gewalt und Extremismus missbraucht werden dürfen.
Gibt es Anzeichen für geplante Ausschreitungen, ist es Pflicht des Staates, ggf. Einschränkungen der Demonstrationsrechte bis hin zu Demonstrationsverboten zum Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen.
Sie hätten auch schreiben können: Gibt es Anzeichen für geplante Ausschreitungen, ist es die Pflicht des Staates, durch intelligenten Einsatz seiner Ordnungskräfte dafür zu sorgen, dass die 95 % der Demonstranten, die von ihrem Demonstrationsrecht ohne Einsatz von Gewalt Gebrauch machen, das tun können, ohne dass Leib, Leben und Eigentum gefährdet werden.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))
Ich beschreibe den Unterschied deswegen, weil er in der Tat eine Haltung zum Gesamten beschreibt. Ein Grundrecht wird eingeschränkt, wenn 5, 6 oder 7 % einer Gruppe versuchen, aus dem Grundrecht etwas zu machen, was wir alle nicht wollen. Das ist ein Umgang mit einem Grundrecht, den ich nicht teile.
Ich glaube, dass wir an der Stelle über Politik und über unseren Umgang mit Grundrechten reden sollten.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu überhaupt nichts beschlossen. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
Zweitens. Sie haben sich hinsichtlich der Äußerung der Panik und der Überreaktion der Stadt Frankfurt mokiert. Nun habe ich das Vergnügen gehabt, einen Prozess begleiten zu dürfen, den es jedes Jahr gibt, nämlich die Anmeldung meiner schwulen Sozialdemokraten zum Internationalen Tag der Homophobie, an dem seit fünf Jahren jedes Mal an einer Gedenkstätte ein Kranz niedergelegt wird. Diese von Schwusos und Jusos angemeldete Kranzniederlegung wurde mit der Begründung verboten, die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten Frankfurts würden sich ausdrücklich zur Blockupy-Bewegung usw. bekennen. Über Blockupy wird dann abgeleitet, warum diese spezielle Veranstaltung verboten wurde.
Die Entscheidung hat nicht einmal das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt überlebt. Denn das war sehr offensichtlich rechtswidrig.
Ich beschreibe damit nur, dass dort sozusagen plötzlich eine Gesamtstimmung erzeugt wurde, bei der nicht mehr differenziert wurde, was in den einzelnen Gruppen und was bei den einzelnen Veranstaltungen passiert. Ich habe das letzte Mal sehr bewusst gesagt, dass wir, glaube ich, darüber hätten nachdenken müssen, ob die Veranstaltungen, die der Information gedient hätten – davon war eine ganze Reihe vorgesehen –, nicht ganz anders als die Blockadeaktionen zu beurteilen gewesen wären.
Sie hätten in den letzten drei Tagen nachlesen können, was Udo Steffens, Chef der Frankfurt School of Finance & Management, schlichtweg gesagt hat. Er sagte: Ich hätte
Das heißt, er hat als Ökonom noch einmal das Spannungsverhältnis aufgemacht, über das hier niemand nachgedacht hat. – Außerdem hat er gesagt: