Jetzt stelle ich mir die Frage – und darüber streiten wir, Herr Müller –: Wenn man einen Status quo hat, der sagt: null geplante Flüge zwischen 23 und 5 Uhr, und in der Frage, wie viele Flüge in den Nachtrandstunden koordiniert sind, von den 133 im Durchschnitt noch weit entfernt ist – warum um alles in der Welt sagt dann die Hessische Landesregierung, dass sie noch nicht einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten will? Warum machen Sie das, wenn es Ihnen doch angeblich immer nur um die Rechtssicherheit geht? – Diese Frage müssten Sie einmal beantworten.
Angesichts der Tatsache, dass Sie jahrelang alles dafür getan haben, dass es kein absolutes Nachtflugverbot gibt und die Wünsche der Luftverkehrswirtschaft ihr quasi von den Lippen abgelesen werden,
müssen Sie verstehen, dass nicht nur wir, sondern auch die Mehrheit der Menschen rund um den Frankfurter Flughafen Ihnen nicht mehr vertraut und sich die Frage stellt: Warum machen die das?
Ich sage Ihnen, dass das, was Sie da machen, das Gegenteil von Rechtssicherheit ist. Wenn man eine Änderung am Planfeststellungsbeschluss durchführt, noch bevor die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, dann fordert man die Klagen der Luftverkehrswirtschaft gegen das absolute Nachtflugverbot geradezu heraus, Herr Kollege.
Möglicherweise machen Sie das, weil Sie vielleicht die null Nachtflüge eigentlich gar nicht wirklich wollen.
Zweiter Punkt. Ja, Herr Posch, es stimmt: Wir sind der Auffassung, dass auch 133 Flüge zwischen 5 und 6 Uhr und zwischen 22 und 23 Uhr zu viel sind. Ja, das ist ausdrücklich richtig. Auch hier stelle ich mir die spannende Frage: Warum machen Sie jetzt diese Festlegung, wenn Sie noch nicht einmal die schriftlichen Gründe des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen haben?
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ganze Gerede vorher ist doch völlig uninteressant für die!)
Nein, das ganze Gerede ist nicht uninteressant, Herr Wagner. Wir haben uns mit dieser Frage vertiefter beschäftigt als Sie in den letzten 30 Jahren, da können Sie aber ganz sicher sein.
Mindestens in der mündlichen Verhandlung ist vom Vorsitzenden Richter ausdrücklich das An- und Abschwellen in den Nachtrandstunden erwähnt worden. Es wurde ausdrücklich gesagt, dass die Nacht nicht zum Tage gemacht werden darf. Deswegen stelle ich hier noch einmal die Frage: Warum wollen Sie noch nicht einmal die schriftlichen Gründe abwarten und jetzt die 133 Flüge festschreiben?
Ich sage es Ihnen: Weil Sie keine Reduzierung wollen – das ist offensichtlich so – und weil Sie Angst davor haben, dass in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren am Ende herauskommt, dass es zusätzlichen Lärmschutz auch in diesen Nachtrandstunden geben muss. Das ist der Grund, warum Sie das machen. Das ist auch der Grund, warum wir darauf bestehen – was das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr sowie die Belastungen in den Nachtrandstunden angeht –, dass es ein ordentliches Planergänzungsverfahren geben muss, das am Ende Rechtssicherheit auf der einen Seite und Lärmschutz auf der anderen Seite bringen soll. Wenn Sie das nicht wollen, setzen
Sie sich zu Recht dem Verdacht aus, dass es Ihnen um das genaue Gegenteil geht, nämlich um Flüge zwischen 23 und 5 Uhr und um keinerlei Entlastungen in den Nachtrandstunden.
Ich komme zum Schluss. – Genau deswegen brauchen wir auch mehr Transparenz im Verfahren; denn Ihnen traut niemand mehr. Dieses Vertrauen, das Sie verspielt haben, müssen wir alle miteinander zurückgewinnen. Deswegen brauchen wir auch so etwas wie eine Schlichtung. Das Wort „Mediation“ haben Sie leider verbrannt, weil Sie sich am Ende nicht daran gehalten haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Posch, nach Ihrem Beitrag ist in der Tat die Frage offengeblieben: Warum diese Eile? – Insofern bleibt dies weiterhin Spekulationsobjekt und Interpretationsobjekt für jeden im politischen Raum.
Eine Interpretation hat Herr Kollege Al-Wazir angesprochen, nämlich dass Sie eher dafür sorgen wollen – und so haben Sie sich in den letzten Jahren immer verhalten –, eine entsprechende Klagevoraussetzung zu schaffen, die Lufthansa und Fraport dann wieder in die Lage versetzen könnte, doch noch etwas von dem durchzusetzen, was Sie im Planfeststellungsverfahren an Nachtflügen ursprünglich selbst zugestanden haben – was auch immer dies ist.
Vielleicht ist es mit Blick auf die Nachtrandstunden auch Ihre Intention, eine Möglichkeit zu schaffen, die jetzt festgelegte hohe Zahl von Nachtflügen – ich nenne es nach wie vor so – von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr auch aufzubohren und den interessierten Kreisen der Luftverkehrswirtschaft eine Möglichkeit zu bieten, das irgendwann in den nächsten Jahren doch noch durchzusetzen.
In einem haben Sie natürlich recht, Herr Minister Posch: In der Tat ist es so – und das unterscheidet uns sicherlich auch von SPD und GRÜNEN –, dass wir als LINKE das Mediationsergebnis nicht zur Grundlage des weiteren Verfahrens und der Diskussion machen.
Damit sage ich Ihnen nichts Neues. Unsere Position war und ist die, dass wir in der Zwischenzeit ganz neue Sachverhalte haben. Mit dem Greiser-Gutachten über die gesundheitliche Entwicklung der Bevölkerung innerhalb des Bereichs des Flughafens Köln-Bonn sind beispielsweise ebenso neue Fakten auf dem Tisch und eingetreten, wie auch seit dem Bekanntwerden der Verdopplung der betroffenen Bevölkerung im Lärmschutzbereich bzw. in den Lärmschutzzonen. Das sind klare Fakten, die auch
planrechtlich bearbeitet und aufgearbeitet werden müssen; denn die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung sollte uns in dieser Diskussion ein hohes und das höchste Gut überhaupt sein – aber die kommt mir mittlerweile in vielen Diskussionen, insbesondere mit der Regierungsseite, deutlich zu kurz.
Eines will ich Ihnen auch noch sagen. Jetzt sind zwar neun Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen worden. Aber es gibt nach wie vor rund 200 Verfahren, die beim Verwaltungsgerichtshof in Hessen noch nicht entschieden sind. Hierzu will ich auch gerne die Urteilsbegründung einmal abwarten, inwieweit dies Rückschlüsse auf diese Verfahren und auf Sachverhalte zulässt, die überhaupt nicht in dem Verfahren waren.
Das ist für mich kein abgeschlossenes Thema. Ich weiß, das drücken Sie gern weg. Aber hier geht es auch um Sachverhalte, die weder in Leipzig noch hier abschließend richtig behandelt wurden. Meiner Ansicht nach kann der Verwaltungsgerichtshof nicht in allen Fragen hingehen und sagen: Das ist alles mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erledigt.
Insofern wird uns das Thema weiterhin beschäftigen. Ich kann nur feststellen: Das Mediationsergebnis ist nicht unsere Grundlage für die Diskussion und wird es auch nie werden. – Ich sage Ihnen auch, warum: Weil sich z. B. die Bürgerinitiativen seinerzeit mit Recht in dieses Verfahren nicht eingebracht haben, da sie von vornherein gewusst und gesagt haben, dass dies ein Verfahren ist, das nicht alle Optionen, nämlich auch den Nichtausbau, zugrunde legt, sondern dass es hier nur um den Ausbau ging. Sie können sich darauf berufen, wir werden es aus diesem Grund niemals tun.
(Beifall bei der LINKEN – Minister Michael Bod- denberg: Gegen die Arbeitsplätze! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die Debatte bezeichnend. Die kann auch nur in der Politik so geführt werden, wenn man bereit ist, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.
Was die Opposition hier macht, grenzt an Verleumdung, wenn uns unterstellt wird, indem wir null hineinschreiben, wollten wir Nachtflüge durchsetzen. Wie das funktionieren soll,
was Herr Al-Wazir, Herr Schäfer-Gümbel und eben auch Herr Schaus unterstellt haben, würde ich gerne einmal wissen. Wie man, wenn man null hineinschreibt, damit das Ziel verfolgt, Nachtflüge zu bekommen,
das ist mir denklogisch komplett abstrus. Entschuldigung, das ist nicht nachvollziehbar. Ich wäre sehr daran interessiert, wenn Sie uns erklären, welche Hintertüren – Sie haben von Hintertüren geredet – wir uns denn offenhalten wollen. Wenn wir null Nachtflüge hineinschreiben, dann gibt es keine Hintertüren mehr. Dann stehen null darin. Dann werden natürlich auch null Nachtflüge gemacht. Sie sagen doch selbst, es werden schon im Moment keine Nachtflüge durchgeführt. Ja, so ist es.
Genau so hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Genau so setzen wir es jetzt um. Dann ist es eine böswillige Unterstellung, wenn Sie behaupten, wir wollten, indem wir null hineinschreiben, tatsächlich Nachtflüge umsetzen.