Herr Schäfer-Gümbel, ich bedauere außerordentlich, dass Sie nicht die Chance nutzen. Ich hoffe, es ergeben sich neue Möglichkeiten, zu dem ursprünglichen Konsens zurückzukommen, den wir in dieser Frage immer hatten, ge
rade in der letzten Legislaturperiode, als wir gemeinsam Anträge in dem Sinne beschlossen haben, das Mediationsergebnis umzusetzen. Gleichzeitig haben wir damit zum Ausdruck gebracht, dass es eine breite Mehrheit für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gibt. Nach dieser Entscheidung wird das, wenn auch verspätet, umgesetzt, was wir versprochen haben. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zu drei Punkten etwas sagen, zu denen Herr Posch Ausführungen gemacht hat.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahn- tal) (CDU): Es ist parlamentarisch, einen Zwischenruf zu machen!)
Herr Posch, ich nehme es Ihnen persönlich ab, dass Sie sich dem Mediationsergebnis nach wie vor verpflichtet fühlen. Aber Fakt bleibt doch, dass Ihr Vorgänger und die Koalitionsfraktionen – damals die absolute Mehrheit der Union, allerdings mit politischer Begleitmusik aus der FDP und mit der gesamten Unterstützung des damaligen Kabinetts Koch/Bouffier – mit der Durchsetzung von 17 Ausnahmen bei der Nachtruhe genau dieses Ergebnis hintertrieben haben.
Herr Posch, Sie haben das Verfahren nicht zurückgezogen. Sie haben sich von Teilen Ihrer eigenen Landesregierung in den letzten Monaten dafür denunzieren lassen müssen, dass Sie versucht haben, das weiterzutreiben, was Herr Rhiel hintertrieben hat, um Rechtssicherheit zu erreichen. Deswegen bauen Sie hier keinen Popanz auf.
Sie, Ihre gesamte Argumentation und die politische Absicht dahinter, nämlich die Nachtruhe zu durchlöchern, sind von Leipzig gestoppt worden. Das ist gut so.
Zweitens. Das Mediationsergebnis und die Möglichkeiten aus dem Urteil sind spannende Punkte, weshalb wir gesagt haben: Wir wollen die Urteilsbegründung sehen, und zwar vollumfänglich.
Denn wir wollen gerne in Gänze sehen, welchen Gestaltungsspielraum es zu der Zahl 133, zu der Frage der Nachtrandstunden, gibt.
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sie waren doch gar nicht an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts interessiert!)
Ich frage noch einmal: Was ist eigentlich Ihr Motiv angesichts – ich nehme wieder unseren Superjuristen, Herrn Müller, als Argumentationshilfe – der Situation, dass momentan nachts gar kein Flieger geht?
Herr Müller, was ist jetzt unmittelbar zu klären angesichts der Situation, dass es keinen einzigen planmäßigen Flieger gibt? Da muss ich kein Jurist sein. Da brauche ich nur in den Flugplan zu schauen. Die gibt es nicht.
Ich frage mich, warum Sie dann die Urteilsbegründung nicht abwarten können. Ich sage Ihnen: Die einzige Begründung, die mir logisch erscheint, ist, dass Sie die Hintertüren öffnen wollen, um dem ursprünglichen Anliegen der 17 Ausnahmen wieder Rechnung zu tragen.
Das ist der Punkt, an dem ich Ihnen sage, dass ich kein politisches Vertrauen in Ihre Argumentation habe.
Sie haben mit Ihren Superjuristen in den letzten Monaten hier immer wieder erklärt, warum Sie Rechtssicherheit wollen, warum Sie glauben, dass Leipzig so oder so entscheidet. Genau das Gegenteil ist passiert. Sie sind mit Ihrem Versuch, 17 Nachtflüge durchzusetzen, voll gegen die Wand gelaufen. Ich finde es richtig, dass Sie gegen die Wand gelaufen sind und die Menschen endlich Nachtruhe bekommen.
Herr Posch, der dritte Punkt wird uns noch viele, viele Jahre beschäftigen. Der hat etwas mit dem ursprünglichen Anliegen Ihrer Tätigkeit im Parlament zu tun. Wir haben das hier mehrfach diskutiert. Sie haben nämlich beim Thema Landesentwicklungsplan gesagt: Wir wollen mit den Entscheidungen zum LEP in besonderer Weise das öffentliche Interesse am Ausbau des Frankfurter Flughafens dokumentieren. – Diese Auffassung haben wir ausdrücklich geteilt. Offensichtlich hat das Gericht Ihre ursprüngliche Argumentation, die Sie nach Kassel selbst hinterfragt haben, ausdrücklich gestärkt. Die spannende Frage ist: Welche Möglichkeiten der weiteren Gestaltung ergeben sich an dieser Stelle? Wenn ich die mündliche Begründung richtig verstanden habe, sagt das Gericht ausdrücklich
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Hier sind wir! Schauen Sie mal hier herüber! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)
Genau dazu haben Sie heute wieder nichts gesagt. Aber das wird der entscheidende Punkt, nämlich ob es uns gelingt, die Lärmbelastung in der Gesamtregion deutlich zu reduzieren; das wird in der nächsten Zeit weiter Thema bleiben. Insofern wird uns der Frankfurter Flughafen weiter beschäftigen.
Ich sage noch einmal: Wir wollen den Ausbau, wir stehen zum Ausbau. Wir wollen, dass die Mediation vollständig umgesetzt wird. Lärmobergrenzen und Mediationsergebnis sind ausdrücklich kein Widerspruch, sondern miteinander verbunden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Posch, angesichts der Tatsache, dass Sie gerade mit Ihrer Klage gegen das Nachtflugverbot komplett verloren haben, finde ich, dass Ihre Beschimpfung der Opposition geradezu dreist ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Wir haben zu sieben Achteln gewonnen! – Gegenruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir halten auch fest: Die Klage gegen das Nachtflugverbot ist nicht nur komplett zurückgewiesen worden, sondern – wenn Sie einmal ehrlich wären, in einer ruhigen Minute und vielleicht nicht am Rednerpult des Landtags stehen würden, müssten Sie es zugeben – sie war aus Sicht von CDU und FDP politisch ein Fehler und wirklich falsch, was die Frage des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Landesregierung angeht.
Sie sind für diese Klage jahrelang politisch verprügelt worden, um dann vor dem Bundesverwaltungsgericht sang- und klanglos unterzugehen; das ist die Situation.