Deswegen – es tut mir leid – tun Sie doch bitte nicht so. Sie sagen hier, zwölf Jahre hätten wir etwas tun können. – Meine Damen und Herren, das ist falsch. Sie wissen ganz genau, dass wir die Lärmschutzzonenverordnung dann erlassen haben, als die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren. Abgesehen davon hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals gesagt, zu was wir rechtlich verpflichtet sind. Noch einmal sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Lärmschutzkonzept mit Ausnahme von 133 und 0 Flügen in der Nacht bestätigt.
Erst wenn ich weiß, zu was ich rechtlich verpflichtet bin, kann ich sagen, was wir zusätzlich machen. Deswegen hat der Ministerpräsident zu Recht im Frühjahr dieses Jahres diese Konferenz eingeladen. Das Ergebnis ist das Gesetz, das die Fraktionen heute eingebracht haben.
Es ist unredlich, so zu tun, als hätten wir in den letzten Jahren in dieser Frage nichts getan. Meine Damen und Herren, die lärmabhängigen Entgelte sind in meiner ersten Amtszeit begründet worden. So etwas hat es damals woanders noch nicht gegeben. Tun Sie nicht so, als ob wir in diesem Bereich nicht versucht hätten, Lösungen zu finden, die zu einer Linderung der Situation führen.
Meine Damen und Herren, 90 % dessen, was in der Weltwirtschaft produziert wird, wird außerhalb Europas produziert. Es besteht keine Möglichkeit mehr, mit einer nationalen Volkswirtschaft so viel zu generieren, dass ein Volk davon leben kann. Wir sind abhängig vom Export. Wir müssen in die Welt hinaus, und wir müssen aus der Welt hinein. Deswegen ist dieser Flughafen so wichtig für die Wirtschaftskraft dieses Landes und nicht nur des Bundeslandes Hessen, sondern der gesamten Bundesrepublik Deutschland. All das hat das Bundesverwaltungsgericht letztlich dazu veranlasst, den Flughafenausbau für rechtens zu erklären.
Herr Kaufmann, wenn Sie hier so mit diesem Gesetzentwurf umgehen, kann ich nicht umhin, eines festzustellen: Die GRÜNEN sind diejenigen, die auch zum heutigen Zeitpunkt nicht für mehr Lärmschutz sind, sondern für weniger Lärmschutz. Denn sonst hätten Sie, Herr Kaufmann, sich an dieser Stelle nicht so zu diesem Gesetz eingelassen.
Ich will noch etwas sagen. Ich will mich ausdrücklich – ich möchte das nachholen, weil ich das heute Morgen in diesem Zusammenhang nicht getan habe – bei all denjenigen bedanken, die diesen Planfeststellungsbeschluss mit erarbeitet haben. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, ob das das Forum Flughafen und Region, ob das die Mediation oder das Umwelt- und Nachbarschaftshaus ist, die uns konstruktiv und fachlich unterstützen in diesen vielen Fragen. Ich bin bei diesen Sitzungen, soweit es geht, dabei gewesen. Wir brauchen diesen Sachverstand, um tatsächlich ermitteln zu können, was wir in dieser Situation verändern können.
Sie wissen ganz genau, dass wir mit dem Bund darüber diskutieren, dass wir den Zustand, dass die An- und Abflugrouten unabhängig vom Planfeststellungsverfahren in bundeseigener Verwaltung festgelegt werden, für nicht richtig halten. Sie wissen, dass ich dafür kämpfe, in Zukunft ein förmliches Beteiligungsrecht bei den An- und Abflugrouten zu bekommen.
Tun Sie bitte nicht so – da appelliere ich ein klein wenig an Gemeinsamkeit –, stellen Sie bitte nicht in Abrede, mit dem totalen Anspruch, wie Sie es hier getan haben, als ginge es uns nicht um die Entlastung der Bürger. Dieser Gesetzentwurf ist der Ausdruck dafür, dass wir das Schutzinteresse der Bürger über das Maß hinaus, zu dem wir gesetzlich verpflichtet sind, im Auge haben. Ich halte es nur für kleinkariert, jetzt zu sagen, die 100 Millionen € bei der WIBank seien nicht richtig Cash, sondern das sei ein Darlehen.
Alle diese Beiträge tragen dem Lärmschutz Rechnung, und dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein.
Schönen Dank, Herr Minister Posch. – Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat sich der Fraktionsvorsitzende, Herr Al-Wazir, gemeldet. Sie haben gut fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, die werde ich nicht brauchen. – Herr Posch, Sie haben gerade eben noch einmal versucht zu erklären – auch der Kollege Rentsch hat das getan –, warum angeblich die Revision des Landes vor dem Bundesverwaltungsgericht nötig war. Sie haben mit einem Halbsatz gesagt, die Rechtslage habe sich geändert, und auch der Kollege Wagner hat das getan nach dem Motto: Wir hätten gern gewollt, aber wir durften nicht.
Sie waren bei der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anwesend und haben das offensichtlich auch wahrgenommen. Jenseits all dieser Fragen hat das Bundesverwaltungsgericht von Anfang an einen ganz anderen Aspekt in die Debatte gebracht. Es hat nämlich gesagt, dass die 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr, die im Planfeststellungsbeschluss standen, der am 17. Dezember 2007 unterschrieben wurde, schon allein deshalb nicht rechtmäßig genehmigt wurden, weil im gesamten Prozess des Planfeststellungsverfahrens immer die Prämisse war „null Flüge zwischen 23 und 5 Uhr“ und deshalb die Betroffenen keine Chance hatten, Einwände vorzubringen.
Dementsprechend ist Ihre ganze Filibusterei, die Rechtslage habe sich danach geändert, ein völliger Humbug, weil das Bundesverwaltungsgericht sehr ausdrücklich gesagt hat: Wenn die Betroffenen keine Chance hatten, sich in dem Erörterungstermin dazu zu äußern, dann ist der Planfeststellungsbeschluss in diesem Punkt rechtswidrig. Punkt, aus, Ende.
Herr Posch, ich verstehe sogar, dass man sich ärgert, wenn man so lange kämpft und nachher vom Bundesverwaltungsgericht gesagt bekommt, insgesamt wird die Revision zurückgewiesen. Aber Sie müssen einfach sehen, erstens dass unter dem Strich die Revision zur Erreichung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts unnötig war – übrigens, Herr Kollege Dr. Wagner, die Kostennote ist ein Hinweis darauf; denn es scheint offensichtlich noch andere Kläger gegeben zu haben –,
zweitens dass die Revision in vollem Umfang zurückgewiesen wurde, drittens dass sie politisch falsch war, weil sie das Vertrauen in die Politik insgesamt beschädigt hat und das Gegenteil von Befriedung der Region herbeigeführt hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Florian Rentsch (FDP): Das Gegenteil von Stuttgart 21!)
Ich sage ausdrücklich, nachdem ich erst den Kollegen Rentsch und dann den Kollegen Posch gehört habe: Ich frage mich seit dem 20. April: Warum machen die dieses Planklarstellungsverfahren, wo doch das Bundesverwaltungsgericht laut dpa sogar sagt, dieser Begriff sei dort nicht bekannt? Warum machen die das? Ich glaube, ich habe inzwischen einen Teil einer Antwort gefunden: weil Sie glauben, dass der Kollege Rentsch ein ordentliches Planfeststellungsverfahren wahrscheinlich nicht kann.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ein Unsinn! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Setzen! – Weitere Zurufe von der CDU – Glockenzeichen des Präsidenten)
Denken Sie einmal darüber nach. – Denn dass ein designierter Wirtschafts- und Verkehrsminister, der seit Anfang Mai designierter Wirtschafts- und Verkehrsminister ist, hierhin geht und immer noch nicht verstanden hat, dass er nicht mehr die erste Welle Angriff ist, sondern im Zweifel derjenige, der das umsetzen muss, das spricht eigentlich für sich.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Hans-Jürgen Ir- mer (CDU): Dazu braucht man nichts zu sagen!)
Schönen Dank, Herr Al-Wazir. – Für die SPD-Fraktion spricht der Vorsitzende, Herr Schäfer-Gümbel. Auch gut fünf Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Jetzt müssen wir offensichtlich in der Tat noch einmal ein paar Punkte der Debatte von heute Morgen wiederholen. Manchmal hilft das auch dem einen oder anderen, zu verstehen, was der Kern der Debatte heute Morgen war.
Keine Sorge. – Erster Punkt. Ich habe heute Morgen gesagt, dass die Planklarstellung eine politische Erfindung ist. Die gibt es im Planungsrecht nicht. Es ist eine politische Erfindung, um an der Stelle vor der schriftlichen Urteilsbegründung ein Verfahren abzuschließen, was, glaube ich, etwas mit Amtswechseln zu tun hat. Da kann man über Motive alles mögliche filibustern. Im Kern ist die Planklarstellung eine politische Erfindung, die bisher nicht bekannt war.
Zweiter Punkt. Lieber Dieter Posch, das will ich noch einmal sehr klar sagen; denn hier wird ein Popanz aufgebaut.
Zwölf Jahre Mediation werden nicht dadurch blockiert, dass die Lärmschutzverordnung erst zu einem Tag XY auf den Weg gebracht wird. Die Mediation war ein Paket aus ganz vielen unterschiedlichen Punkten. Meine Kritik an dem Regionalfondsgesetz war unter anderem, dass man genau diese Fragen: „Was heißt das denn für Aufkaufprogramme, was heißt das denn für eine massive Ausweitung von passivem Lärmschutz, beispielsweise bei Bildungseinrichtungen, bei Kindergärten und vielem anderen mehr?“, alle hätte vorbereiten können. Wir hatten eine Vorstellung davon, was das z. B. für das Thema Dachausbau heißt. Die Menschen sind deswegen so verbittert, verärgert, frustriert und zornig, weil sie im Jahr 2012 oder 2011 feststellen, dass mit Inbetriebnahme der Landebahn der eine Teil der Mediation umgesetzt wird, aber wesentliche andere Teile nicht.
Deswegen ist das eine Schutzbehauptung, zu sagen, man hätte da nichts machen können, weil man die Lärmschutzverordnung erst hätte machen können, wenn man bestimmte Entscheidungen getroffen hat; denn man hätte sehr wohl weiter gehende Maßnahmen vorbereiten und
umsetzen können. Das heißt im Übrigen nicht, dass nichts passiert ist; das hat niemand von uns behauptet. Nein, Herr Müller, das hat niemand von uns behauptet.
Wir haben natürlich beispielsweise die Frage der lärmabhängigen Gebührenordnung und manches andere mehr sehr wohl diskutiert. Aber das bleibt doch alles hinter dem zurück, was im Jahr 2000 in namentlicher Abstimmung von CDU, SPD und FDP beschlossen wurde. Deswegen bleibt unsere Kritik bestehen: Es war alles zu spät.
Dritte Bemerkung: Schutzbedürfnisgesetz. Lieber Dieter Posch, ich habe hier ausdrücklich nicht gesagt, dass dieses Gesetz unnötig sei und dass man hier alles absolut setze, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass es unredlich ist, Programme dicker zu machen, als sie eigentlich sind. Redlich wäre gewesen, zu sagen: Wir packen in diesen Regionalfonds 100 Millionen € Landesmittel, wir packen als Fraport 15 Millionen € dazu. – Wir hätten uns gefreut, wenn in einer bestimmten Wahlkampfsituation in Frankfurt auch die Frankfurter in der Lage gewesen wären, zu sagen: Wir packen da etwas hinein. – Dazu waren sie in der Stadt Frankfurt nicht in der Lage.
Aber der Punkt ist, dass Sie, um es dicker zu machen, ein Darlehensprogramm obendrauf gepackt und so getan haben, als wäre das zusätzliches Landesgeld. Das war es ausdrücklich nicht.
Nein. Sie können gleich hier reden, dann kann ich noch einmal reden. Keine Sorge, ich habe heute Abend Zeit für Sie.
Vierte Bemerkung. Lieber Dieter Posch, gerade auch nach den fulminanten Ausführungen nach dem Motto, wie toll man zusammengearbeitet hat – das hat etwas mit Hintergrundgesprächen und manch anderem mehr zu tun –, hätte ich jetzt gern einmal die schriftlichen Unterlagen, wie denn die 17 Nachtflüge begründet worden sind, wann das entstanden ist, wie das entstanden ist, wer das eingetütet hat.
Diese Antwort wird in diesem Haus, obwohl die Frage mehrfach gestellt wurde, ausdrücklich nicht gegeben.