Die Daten haben eine Wartezeit von Monaten. Sie werden in monatlichem Rhythmus öffentlich zugänglich gemacht. Das machen wir auch. Wir kennen die Zahlen etwas besser als Sie.
Das möchte ich an dieser Stelle noch sagen: Ich finde, es wird immer in dem gleichen Stil Stimmung gemacht. Wenn wir die Optionskommunen unterstützen wollen, wird immer versucht, das schlechtzumachen. Ich wundere mich, dass das insbesondere von den GRÜNEN kommt, die eigentlich für die Optionskommunen waren.
Ich sage Ihnen: Es ist relativ einfach, warum sich das, was veröffentlicht worden ist, so darstellt. Dafür reicht ein einziger Satz: Die Optionskommunen haben in einem ersten Schritt erst einmal das gemacht, was ihre Aufgabe ist. Sie haben sich nämlich um die Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt gekümmert. Darum haben sie sich mehr gekümmert als um die Statistik. Dass die EDV-Programme bei der Bundesagentur für Arbeit deutlich besser sind als in den Optionskommunen, wissen wir. Daran arbeiten wir.
Wenn Sie an dieser Stelle von Unterstützungsleistungen sprechen, sage ich: Das Land finanziert bei den Kommunalen Spitzenverbänden zwei Stellen für Mitarbeiter, die – in der Verantwortung der Optionskommunen – für die Unterstützung und Koordination der Optionskommunen zuständig sind. Wir unterstützen sie bei Schulungen und bei der Statistik. Wir veranstalten gemeinsame Sitzungen mit den Vertretern der Arbeitsämter und der gemeinsamen Einrichtungen. Wir profitieren auch davon, dass die Bundesagentur für Arbeit 50 Jahre lange Erfahrung darin hat, mit Statistiken umzugehen. Wir wissen, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Statistiken je nachdem, wie es gerade passt, darstellt. Davon lernen wir.
Sehen Sie es sich nachher einmal an, wenn das im Ein-Jahres-Rhythmus funktioniert. Sie werden, wenn die Zahlen valide sind, feststellen, dass die Optionskommunen ihre eigentliche Aufgabe, nämlich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger passgenaue Angebote zu machen, um sie in Arbeit zu vermitteln, hervorragend erfüllen. Sie verdienen unsere Unterstützung und nicht Ihre Kritik.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend ACTA stoppen – Internetfreiheit wahren – Urheberrechte stärken – Drucks. 18/5325 –
Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend ACTA-Abkommen überarbeiten – Drucks. 18/5482 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Als Erster erhält Herr Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein freies Internet ist für viele Menschen eine Grundvoraussetzung für Kommunikation. Der Zugang zu Wissen und Kommunikation, der Austausch von Wissen und Informationen sind ohne Internet nicht mehr denkbar.
Der Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.
Ohne Internet wäre Kommunikation für viele genauso unmöglich wie ohne Alphabet, und das Internet zu kommerzialisieren ist für viele Menschen so, als ob eine private Verwertungsgesellschaft für die Nutzung des Alphabets ein Entgelt verlangen würde.
Hinter verschlossenen Türen ist dann eine im Geheimen tagende Gesellschaft, vor allen Dingen von den Konzernen zusammengesetzt, die Rechte verwerten, zusammengekommen und hat das Anti-Counterfeiting Trade Agreement – kurz: ACTA; auf Deutsch könnte man es mit AntiProduktpiraterie-Handelsabkommen übersetzen – vorgeschlagen, von fast allen in der Welt unbemerkt, zugunsten der Rechte von Verwertungsgesellschaften, zuungunsten der Künstlerinnen und Künstler und unter heftiger Bedrohung der Freiheit des Internets.
Das ist zum Glück durch die Aktivität vieler, auch im Lande Hessen, an die Öffentlichkeit geraten, und dieses Vorhaben ist momentan gestoppt. Allerdings, glaube ich, gehen wir alle davon aus, dass das Ansinnen, das dahintersteht, leider nicht gestoppt ist. Deswegen müssen wir uns auch in der Landespolitik damit beschäftigen. ACTA war der Versuch, Meinungsfreiheit, den Zugang zu Kultur und Wissen sowie den Datenschutz im Netz einseitig den Interessen der Konzerne, derjenigen, die Urheberrechte verwerten, unterzuordnen. Es gibt in dem Abkommen auch Passagen, die sich mit Generika in der Medizin beschäftigen; die GRÜNEN weisen darauf in ihrem Antrag hin.
Ich will mich hier noch einmal darauf konzentrieren, mit Ihnen über die Frage des Urheberrechts zu reden. Wenn es um Urheberrechte und Internet geht, wird immer ein Bild heraufbeschworen, in dem die Musikerin, die Buchautorin, der Filmemacher und die Wissenschaftlerin durch das freie Herunterladen um den Lohn ihrer Arbeit gebracht würden und in dem sie daraufhin, solcherart bestohlen, das Musizieren, Komponieren, Dichten, Filmen und Forschen denn bleiben ließen, mit der Folge, dass das Kulturleben veröde, Wissenschaft und Forschung verarmten.
Das Problem ist nicht eines des Internets, sondern eines der Verwertungsrechte, die Künstler und Wissenschaftler abgegeben haben. Deswegen müssen wir uns darum bemühen, endlich ein modernes Urheberrecht zu schaffen, das dem digitalen Zeitalter gerecht wird.
Nein, es geht ausdrücklich nicht um „Enteignung“, wenn ich einmal auf die unzulässigerweise geäußerte Bemerkung von der Regierungsbank eingehen darf. Es geht ausdrücklich darum, das Urheberrecht zu stärken und in ein modernes Urheberrecht umzuwandeln, damit das, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesagt worden ist, auch im digitalen Zeitalter gilt:
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Meine Damen und Herren, eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag der SPD. Wir finden die Idee, hierzu eine Anhörung durchzuführen, um eine grundsätzliche Positionsbestimmung auch des Hessischen Landtags zu gewinnen, sehr charmant. Worauf ich aber hinweisen möchte, ist: Die Notwendigkeit der Veränderung hessischen Rechts müssen wir dabei nicht diskutieren, weil das Urheberrecht eindeutig und zweifelsfrei Bundesrecht ist. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Wilken. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Mack. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die digitale Welt gehört zur Realität, und dieser Wirklichkeit muss die Politik endlich gerecht werden. Nach der Entwicklung der Sprache, der Schrift und der Erfindung des Buchdrucks ist die Digitalisierung ein weiterer enormer gesellschaftlicher Umbruch. Die Digitalisierung und das Internet haben fundamentale Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, in allen Lebensbereichen. Veröffentlichungen und Verbreitungen medialer Inhalte sind nicht mehr mit hohen Investitionen und Aufwand verbunden. Im Gegenteil, nie war es so einfach wie heute, und das sollten wir nutzen.
Die bisherige Politik in diesen Bereichen war fragmentiert. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Wo auch immer ein Problem aufgetreten ist, hat man versucht, auf die Schnelle irgendwie zu reagieren. Es war oft genug nicht konsequent und auch nicht zielführend.
ACTA – Anti-Counterfeiting Trade Agreement, auf Deutsch: Abkommen gegen Produktpiraterie – klingt harmlos. Meine Damen und Herren, hier geht es aber nicht nur darum, einige Menschen in der Frankfurter Goethestraße vor gefälschten Louis-Vuitton-Taschen zu schützen. Nein, es geht sehr weitreichend um die einseitige Durchsetzung der Interessen einer ganz bestimmten
Meine Damen und Herren, so kann man keine Verträge schließen, ohne Transparenz, ohne demokratische Kontrolle und ohne Beteiligung, Verträge, die dann auch noch in die tiefsten persönlichen Bereiche der Nutzung von Medien und Produkten eingreifen. Wir GRÜNE fordern deshalb dringend eine Überarbeitung.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber es ist auch kein grundrechtsfreier Raum. Internetzugangssperren und Überwachung durch den Provider, gleich welcher Form, gefährden den freien Austausch von Informationen. Sie beschädigen das grundlegende Recht, sich selbst selbstbestimmt zu informieren. Das Abkommen würde ein überholtes Urheberrecht auf Jahre zementieren und eine dringend nötige Reform blockieren. Das ist falsch. Wir brauchen eine breite Debatte, wie ein modernes Urheberrecht im 21. Jahrhundert aussehen kann.
Wir brauchen im Urheberrecht konkrete Antworten, wo sich dringende Fragen des Ausgleichs zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern stellen. Das Recht der Urheber, über Art und Umfang der Verbreitung ihrer Inhalte zu entscheiden, gilt auch im Internet.
Aber gerade im digitalen und vernetzten Raum und darüber hinaus muss gelten: Dort, wo das Urheberrecht so eingesetzt wird, dass innovative Produkte und Dienstleistungen verhindert werden, ist eine Umwandlung des Verbotsrechts in einen Vergütungsanspruch anzudenken. Hier muss gehandelt werden.
Meine Damen und Herren, wir brauchen im Internet Vertriebsstrukturen, die die Kreativität der Künstlerinnen und Künstler gerecht entlohnen. Es geht aber auch darum, dass wir den Schutz des Urheberrechts und den Schutz vor Produktpiraterie auch im internationalen Rahmen ermöglichen. Eine Revolution, auch die digitale Revolution, ist mit Umbrüchen und Veränderungen verbunden. Davor dürfen wir keine Angst haben; wir sollten sie gestalten.