Protocol of the Session on March 27, 2012

Genau, wir haben das aufgenommen, was der Wissenschaftsrat empfiehlt. Ich lese einmal die Empfehlungen vor: mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Hochschullandschaft, das Studienangebot stärker auf die Studierendengruppen abstimmen, die Forschung an und durch Hochschulen im Vergleich mit der außeruniversitären Forschung wettbewerbsfähig halten. – Genau das sind die Ziele, die in Geisenheim umgesetzt werden sollen. Ich weiß von sehr vielen Hochschulpräsidenten, dass sie dies mit großer Sympathie verfolgen. Wir bekommen sehr viel Zuspruch von den Fachleuten aus den Berufsverbänden, wo dieses Vorgehen sehr, sehr positiv begleitet wird.

Ein zukünftiger und wegweisender Aspekt ist die Verbindung von Grundlagenforschung und anwendungsbezogener Forschung in Geisenheim. Das spiegelt sich entsprechend in der dortigen Lehre wider; auch das sind Punkte, die heute massiv von allen Seiten, auch international, gelobt werden. Diese neuen Entwicklungen, die das Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Ministerin hier eingeleitet haben, sind ein Pilotprojekt. Gehen Sie einmal nach Geisenheim und sehen sich an, was dort für eine Dynamik entstanden ist: Es gibt Arbeitsgruppen und Lenkungsgremien, man überlegt neue Synergieeffekte. – Das sind Projekte, die weit in die Zukunft hineinreichen. Wir sollten nicht permanent in der Asche rühren, sondern sehen, wo wir die Entwicklung unserer Hochschulen positiv beeinflussen können.

Dieser Weg wird nicht einfach, das gestehe ich gern zu. Aber es ist der richtige Ansatz. Mein Dank gilt allen Beteiligten in Geisenheim, die sich mit hohem Engagement einbringen. Mein Dank gilt auch dem Ministerium sowie der Ministerin, die dieses Projekt federführend begleitet. Ich freue mich auf eine Diskussion in den Ausschüssen und glaube, dass wir gemeinschaftlich erkennen werden, dass hier ein guter Weg eingeschlagen worden ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Danke sehr, Herr Seyffardt. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Vorschriften, Drucks. 18/5447.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung wird der Entwurf an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen. Kein Widerspruch? – Dann können wir so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben – Drucks. 18/5453 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Herr Kollege Heinz von der CDU-Fraktion gemeldet. 7,5 Minuten Redezeit, Herr Heinz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU und FDP legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben

vor. Dies haben wir angekündigt und Wort gehalten, indem wir heute den Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD)

Im Kern wollen wir den Kommunen die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ermöglichen. Den Städten und Gemeinden wird mit dieser Änderung eine zusätzliche Option an die Hand gegeben. Sie können diese Option nutzen, müssen es aber nicht. In vielen Städten ist bei den Bürgern die Akzeptanz für Straßenausbaubeiträge denkbar gering. Beim erstmaligen Ausbau, der nach dem Bundesbaugesetz abgerechnet wird, ist diese Akzeptanz noch gegeben: Man sieht, wie eine Straße für das neue Häuschen gebaut und das Haus erschlossen wird. Der eine oder andere sieht noch ein, dass man dafür seinen Beitrag erbringen muss.

(Günter Rudolph (SPD): Waren Sie eigentlich gegen unseren Gesetzentwurf?)

Zu Ihrem Gesetzentwurf komme ich noch, Herr Rudolph.

(Zurufe von der SPD: Ah!)

Bei der Wiederherstellung einer Straße – da sind wir uns hier wohl alle einig –, bei der grundhaften Erneuerung, ist diese Akzeptanz aber ausgesprochen gering. Die Reparatur bzw. grundhafte Erneuerung ist aus Sicht vieler Bürger eine Aufgabe der Gemeinschaft, und viele Städte und Gemeinden tun sich auch sehr schwer damit, konsequent Straßenausbaubeiträge zu erheben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie verzichten ganz oder teilweise auf diese wichtige Einnahmequelle. In der Praxis – das war schon Thema, als wir über den SPD-Entwurf gesprochen haben – kommt es auch immer wieder zu ungerecht erscheinenden Ergebnissen. Wir haben beispielsweise über die Witwe mit dem kleinen Häuschen auf einem Eckgrundstück und ohne Auto gesprochen, die doppelt und dreifach belastet wird, ohne einen Vorteil zu haben, Herr Rudolph.

Wir haben also eine zusätzliche Option für die Gemeinden in unseren Gesetzentwurf eingearbeitet. Jetzt komme ich auch zu Ihrem Gesetzentwurf;

(Zuruf von der SPD: Aha!)

denn eines unterscheidet unseren Gesetzentwurf von Ihrem: Ihr Entwurf war zwar gut gemeint, unserer aber ist auch gut gemacht.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Sie haben ihn doch gar nicht selber gemacht!)

Im Gesetzentwurf von CDU und FDP haben wir die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und der Rechtslehre aufgegriffen und uns insbesondere intensiv mit dem Begriff der Abrechnungseinheit beschäftigt; denn um eine nachhaltige und rechtssichere Lösung zu erhalten, muss man die Abrechnungseinheit so definieren und konkretisieren, dass es tatsächlich zumindest einen abstrakten Nutzungsvorteil der Grundstückseigentümer gibt.

Darüber hinaus haben wir weitere Instrumente eingebaut. Einmal wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, im Abrechnungsgebiet nicht jährlich spitz abzurechnen, sondern die Gemeinden können einen Fünfjahresab

schnitt ansetzen und die wiederkehrenden Beiträge darauf aufbauen.

Außerdem verpflichten wir die Kommunen – auch das ist sehr wichtig –, durch Satzung Überleitungsregelungen zu treffen, damit die Bürger erst durch die Spitzabrechnung und dann durch die wiederkehrenden Beiträge nicht doppelt belastet werden. Nach unserer Vorstellung soll es einen Zeitraum von fünf bis zu 25 Jahren geben – 25 Jahre entsprechen ungefähr der realistischen Nutzungsdauer einer Erschließungsanlage –, in dem es nicht zu einer doppelten Belastung kommen soll.

Ich kann deshalb zusammenfassen: Mit der Gesetzesänderung stärken wir durch die Schaffung der zusätzlichen Option auf der einen Seite den kommunalen Handlungsspielraum, und wir schreiben den Kommunen die Art der Beitragserhebung nicht vor. Mit den wiederkehrenden Beiträgen als zusätzlicher Option tragen wir aber auch dem Solidaritätsprinzip Rechnung – spätestens darüber müssten Sie sich auch freuen.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Unser Gesetzentwurf – das ist die wichtigste Erkenntnis – ist im Gegensatz zum Entwurf der SPD auch rechtmäßig. Er berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung bzw. die Literatur und die Rechtslehre. Wir schaffen damit für Hessen eine rechtskonforme, eine praxistaugliche und eine bürgernahe Lösung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): So ein Blödsinn!)

Herr Heinz, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Kollegin Enslin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet.

(Günter Rudolph (SPD): Wahrscheinlich hat er im Ministerium noch am Gesetzentwurf mitgeschrieben!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als die SPD im September letzten Jahres ihren Vorschlag zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen vorlegte, lehnte sich Innenminister Boris Rhein ziemlich weit aus dem Fenster.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Günter Ru- dolph (SPD): Das macht er öfter!)

In üblicher Manier teilte er seine Kritik mit dem Hinweis auf die Beratung bzw. Vorabstimmung der Landesregierung aus. Bezüglich eigener Aktivitäten zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen wurde der SPD-Gesetzentwurf als fragmentarische Einzelregelung abgetan. Er war der Meinung, das gesamte KAG müsse auf den Prüfstand,

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Das haben wir heute!)

und das würde auch gemacht werden.

Plakativ hob er dann eine Vorlage hoch – das können Sie im Protokoll nachlesen. Ich weiß nicht, was dort hochgehalten worden ist. Aber was ich weiß: Bis heute liegt uns von der Landesregierung kein Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes über kommunale Abgaben vor.

(Günter Rudolph (SPD): Er hat im Moment auch nicht so viel Zeit! – Gegenruf des Ministers Boris Rhein: Jetzt wieder eher!)

Angeblich waren die Beratungen dazu schon weit fortgeschritten. Aber es interessiert mich schon brennend, was aus dieser Vorlage geworden ist. Wo ist sie denn gelandet?

Im September hat der Innenminister im Landtag mitgeteilt, dass er einen schönen Gesetzentwurf vorlegen will. Selbst noch in einem Schreiben vom 2. Februar dieses Jahres bestätigte der Minister unsere grüne Meinung, dass die wiederkehrenden Straßenbeiträge eine Alternative zur Erhebung von Straßenbeiträgen darstellen können, und bekräftigte, dass er daher nach wie vor eine entsprechende Gesetzesergänzung anstrebe.

Wir wissen aus vielen Schreiben der Kommunen, dass sie alle auf diese Wahlmöglichkeit hoffen. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass vom Innenministerium zu diesem Thema wohl nichts mehr kommen wird; denn CDU und FDP haben gerade ihren Gesetzentwurf zur Überarbeitung des KAG vorgelegt,

(Holger Bellino (CDU): Wir sind ein gutes Team! – Dr. Frank Blechschmidt (FDP): So ist das!)

der neben den Straßenbeiträgen noch einige Änderungen – z. B. zum Erheben von Verwaltungsgebühren oder Vorauszahlungen – beinhaltet. Herr Heinz, man muss der Ehrlichkeit halber sagen, Ihnen lagen schon die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung zum SPD-Gesetzentwurf vor. Von daher konnten Sie in Ihren Gesetzentwurf diese Ergänzungen zum § 11a leicht mit einarbeiten.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): War das falsch? – Holger Bellino (CDU): Das war schon immer unsere Meinung! – Zuruf von der SPD: Keiner weiß, was das zu bedeuten hat!)

Meine Damen und Herren, wenn es gelingt, eine rechtssichere Änderung für die wiederkehrenden Straßenbeiträge hinzubekommen, dann wäre dies für viele Kommunen eine große Erleichterung;

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Günter Rudolph (SPD): Sie wollen es ja, also machen wir es!)

denn sie warten schon viel zu lange darauf. Die Kommunen können in der üblichen Straßenbeitragssatzung zwischen einmaliger Zahlung und wiederkehrenden Straßenbeiträgen wählen. Sie würden dies bei fehlender Straßenbeitragssatzung nicht auf die lange Bank schieben; denn wir wissen alle, es ist gar nicht so einfach, eine Straßenbeitragssatzung in der Kommune zu erlassen.

Oft entbrennen in der betreffenden Bürgerschaft heftige Diskussionen, weil es unter anderem eben auch um hohe Straßenbeiträge geht. Das kann schon einmal dazu führen, dass in der Kommune die Grundstückseigentümer mit einem einmaligen Beitrag an den Kosten beteiligt werden, der durchaus fünfstellig ist. Den können nicht alle Eigentümer so ohne Weiteres leisten. Aus diesem Grund besteht oft die Gefahr, dass die Kommune teilweise oder sogar ganz auf den Kosten sitzen bleibt, weil die Eigentümer das nicht zahlen können.

Deshalb brauchen wir für die hessischen Kommunen die Wahlmöglichkeit. Aber wir brauchen bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen auch eine rechtssichere Regelung, um unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten bei den Straßenausbaukosten zu haben. Die Kommunen