Diese Konsolidierung wird sicherlich kein einfacher Prozess. Ich weiß, dass es dazu viele Fragestellungen auf kommunaler Ebene gibt. Aber am Ende muss die Kommune selbst entscheiden, ob sie mitmacht. Sie muss selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen will. Wir als Land wie auch die Kommunalen Spitzenverbände sind bereit, die Kommunen in diesem Prozess zu begleiten, zu beraten und auch extern professionelle Hilfe zur Verfügung zu stellen, damit die Beteiligten vor Ort – die Mandatsträger, aber ich finde auch die heute von Herrn Schelzke vom Städte- und Gemeindebund kommunizierte Idee hervorragend, die Bürger aktiv mit einzubeziehen – in dem Bewusstsein der Konsolidierungspotenziale und durch Vergleichsbetrachtungen eine Entscheidung treffen können.
Es wird jedoch keine Entscheidung des Landes geben, was wie zu konsolidieren ist. Das ist eine Entscheidung, die jede Kommune vor Ort selbst treffen muss.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Das ist ein Geschenk vom Land Hessen, wie ich gestern gehört habe! Die Staatssekretärin erzählte, das sei ein Geschenk an die Kommunen des Landes!)
Herr Rudolph, ich wusste gar nicht, dass Sie bei der Veranstaltung der Staatssekretärin dabei waren.
Ach so. Sie wissen das also wieder nur von jemandem, der es gehört hat, der wieder einen kennt, der dabei war.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Viel besser: Es stand in der Zeitung!)
Meine Damen und Herren, wir werden den Versuch unternehmen, gemeinschaftlich mit den betroffenen Kommunen Wege zu identifizieren, wie Konsolidierung möglich wird – in jeder Kommune anders, in jeder Kommune individuell. Es wird manche geben, bei denen das sehr viel schneller gehen wird, und manche haben heute die Frage, ob sie es überhaupt bis zum Jahre 2020 schaffen.
Gemeinsam haben wir eine gute Chance, eine Grundlage dafür zu legen, damit die Kommunen, die in besonderer Weise von der finanziellen Schieflage betroffen sind, einen Beitrag hin zu einem ausgeglichenen, dauerhaft konsolidierungsfähigen Haushalt erhalten. Einfach wird das nicht. Aber der Schutzschirm wird eine sehr gute Grundlage dafür, dass wir damit ordentlich arbeiten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Herr Minister. – Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Als Nächster hat Herr Schmitt für die SPD-Fraktion das Wort.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Muss er aber nicht ausschöpfen! – Günter Rudolph (SPD): Jetzt wollen wir einmal die kommunale Wahrheit hören! – Lachen bei der CDU und der FDP)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur kommunalen Teilentschuldung löst die zentralen Probleme der Kommunen nicht. Das ist einfach eine Tatsache.
Er ist ein Tropfen auf den heißen Stein der kommunalen Schulden. Er ist nahezu ohne Auswirkungen auf das laufende Defizit, und er schafft neue Bürokratie. Echte Hilfe würde anders aussehen. Echte Hilfe würde in einem ers ten Schritt bedeuten,
dass Sie endlich die Rücknahme der Kürzung in Höhe von jährlich 344 Millionen € vollziehen würden. Das wäre echte Hilfe für die Kommunen, und das würde ihnen etwas bringen, auch für das aktuelle Defizit.
Der Schutzschirm ist zu klein. Er ist zu schwach. Und er ist ungeeignet, den Kommunen wirksamen Schutz vor dem kräftigen Sturm zu geben, der übrigens auch vom Land gesät wurde. Angesichts der Verschuldungssituation der hessischen Kommunen von über 15 Milliarden € ist ein Schutzschirm in Höhe von 2,8 Milliarden € plus 400 Millionen € Zinsverbilligung nahezu lächerlich. Das ist nicht einmal ein Fünftel der kommunalen Schulden.
Deswegen sagen wir Ihnen: Dieser Schutzschirm ist zu klein, und er hilft auch nicht. Er hilft nicht einmal den betroffenen 106 Kommunen. Von 447 kommunalen Gliederungen würde gerade einmal 106 Kommunen geholfen.
Wie sieht die Hilfe aus? – Sie löst doch die strukturellen Probleme nicht, die bestehen. Das sieht man doch an der Defizitentwicklung und daran, was die Zinsverbilligung bringt.
Ich nehme das Beispiel Darmstadt, weil das in den letzten Tagen durch die Presse ging und schon ein Grundsatzbeschluss gefasst worden ist. In Darmstadt beträgt das jährliche Defizit 80 Millionen €, die Teilentschuldung durch das Land ergibt eine Zinsentlastung von 2,8 Millionen €. Wenn Sie sagen, das sei eine wertvolle und wichtige Hilfe – es ist nicht mehr als der Tropfen auf den heißen Stein.
Ich nenne auch das Beispiel Gießen. Gießen hat ein jahresbezogenes Defizit von 25 Millionen €. Die Zinsverbilligung bringt dort einen Vorteil von 1,3 Millionen €. Selbst wenn die Stadt Gießen alle ihre freiwilligen Leistungen reduzieren, ihre Gebühren und Steuern bis an den
Anschlag erhöhen und damit die kommunale Selbstverwaltung aushebeln würde, hätte sie immer noch ein Defizit von 10 Millionen €. Ihre Zinsverbilligung hilft überhaupt nichts. Es hilft nicht, die aktuellen Probleme der Kommunen zu lösen.
Ich nenne Ihnen auch das Beispiel Viernheim. Dort bringt die Zinsverbilligung überhaupt nichts. In dem Zeitraum, den Sie angeben, laufen die Kredite dort überhaupt nicht aus. Für Viernheim bringt das überhaupt nichts. Deshalb ist der Schutzschirm wieder einmal eine große Ankündigung, aber in Wirklichkeit bringt das für viele Kommunen – noch nicht einmal für die betroffenen – keine echte Hilfe.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Die gewählte Laufzeit von 30 Jahren ist aberwitzig. Sie wollen hiermit die Schulden der Kommunen 30 Jahre abstottern und damit eine erhebliche Belastung auslösen – jährlich 100 Millionen €. Das gehört auch dazu.
Herr Minister, das Eigenlob der Landesregierung in der Gesetzesbegründung können Sie nachlesen: Das Engagement des Landes sei im Bundesvergleich „einzigartig und beispielgebend“.
Dieses Zitat ist eine Frechheit. Kein Bundesland hat den Kommunen kommunale Zuweisungen in Höhe von 344 Millionen € entzogen. Kein Bundesland hat das geschafft. Wenn Sie die Laufzeit des Fonds mit dem vergleichen, was Sie in der Zwischenzeit den Kommunen entziehen,
bezogen auf die Laufzeit des Fonds, sind das 10 Milliarden €. Sie sind nur bereit, 3,2 Milliarden € zurückzugeben. Das ist nicht einmal ein Drittel der Gelder, die Sie den Kommunen genommen haben. Deswegen ist das Eigenlob völlig unberechtigt.
gesagt hat: „Das ist ein Geschenk, das die Kommunen ohne Haken bar in die Hand bekommen“, dann sage ich: Die Kommunen bekommen bar gar nichts in die Hand, und geschenkt ist das schon gar nicht.
Es ist ihr schon bei der Veranstaltung widersprochen worden, dass das kein Geschenk ist, sondern Steuergeld, das Sie einsetzen. Aber der Höhepunkt ist doch, den Kommunen Mittel zu entziehen und ihnen noch nicht einmal einen Bruchteil davon zurückzugeben. Das als Geschenk zu bezeichnen, ist mehr als dreist.
(Beifall bei der SPD – Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ein Blödsinn! – Weitere Zurufe der Abg. Holger Bellino und Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))
Die im Gesetzestext formulierten Voraussetzungen für die Hilfegewährung sind hoch problematisch. Die betroffenen Kommunen müssen sich durch eine Vereinbarung verpflichten, für einen Haushaltsausgleich zu sorgen. Der Minister hat das eben noch einmal dargestellt. Wie soll denn dieser angesichts der erheblichen Belastungen durch Bundes- und Landesgesetze gelingen?
Bei vielen Kommunen – das ist unstrittig – machen allein die Belastungen durch Bundesgesetze die pflichtgemäßen Ausgaben zwischen 95 und 98 % aus. Wir reden am Ende über 2 %, die die Kommunen möglicherweise beeinflussen können. Darin steckt nämlich der zentrale Pferdefuß des ganzen Ansatzes und Ihres Gesetzes für viele Kommunen.
Es bleibt nämlich völlig offen, welche Konsolidierungsmaßnahmen die Kommunen zu treffen haben. Das kann von der Kürzung freiwilliger Leistungen – Vereinsförderung, Schließung von Kultur- und Sporteinrichtungen – über die Erhöhung von Kindergartengebühren oder die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer reichen. Die FDP ist dann die Spitze als Gebühren- und Steuererhöhungspartei in Hessen. Das wird man dann auch thematisieren müssen.