Protocol of the Session on March 8, 2012

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Ernst-Ewald Roth (SPD))

Ich frage mich wirklich, wie man das bei einem solchen Thema machen kann. Herr Merz, bei dem Thema sind wir

uns doch im Grundsatz in vielen Dingen absolut einig. Wir streiten zwar oftmals über die Mittel und über die Schnelligkeit des Weges. Es kann aber doch gar keine großen grundsätzlichen Auseinandersetzungen geben, da es einen großen Konsens gibt, diesen Bereich voranzutreiben.

Herr Bocklet, Sie haben uns im Ausschuss und auch sonst immer prophezeit: „Ihr werdet die 35 % nie schaffen.“ Sie haben das wie oft in der einen oder anderen Pressemitteilung geäußert. Jetzt ist es so. Sie erkennen, die Landesregierung wird pünktlich die Versorgungsquote in Höhe von 35 % sicherstellen. Das ärgert Sie. Jetzt suchen Sie sich den nächsten Punkt. Jetzt sagen Sie: „Ja, aber der Bedarf ist angewachsen. Da muss jetzt mehr gemacht werden.“ Ich stelle fest: Die Landesregierung ist eine Vereinbarung eingegangen. Die Landesregierung ist auf einem guten Weg, diese Vereinbarung einzuhalten. Ich bin auch sicher, dass wir, wenn wir nachzählen, den vorgegebenen Versorgungsgrad in Hessen von 35 % sicherstellen. Das ist ein Riesenfortschritt. Das ist gut für Hessen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich glaube, es ist auch keiner im Raum, der nicht sagt: Es wird eine Bewegung im Bedarf geben. Es wird Veränderungen geben. Die werden regional unterschiedlich sein und ein bisschen davon abhängen, welche Kommune welches Angebot vorhält. Es wird davon abhängen, wie das Angebot zeitlich aussieht und wie es finanziell ausgestaltet wird. Das alles sind Punkte, die in jeder Kommune anders sein werden. Aber es ist davon auszugehen, dass das Angebot von den Kommunen ausgeweitet wird. – Herr Merz, da haben Sie absolut recht. Da kommt es weniger auf die Investitionskosten an, sondern darauf, wie der dauerhafte Betrieb finanziert wird. Wir müssen da in die Tiefe schauen, um einen finanziellen Beitrag sicherstellen zu können. Inwieweit das im Hinblick auf die Schuldengrenze und die Haushaltssituation zu stemmen ist, wird ein Diskurs sein, den wir führen müssen. Aber ich glaube auch, dass das Land Hessen schauen wird, dass es sich in gewisser Weise beteiligt. Aber das muss man dann im Hinblick auf die aktuellen Zahlen sehen.

Die dauerhafte Finanzierung der Betreuung, die Ausweitung der Betreuungszeiten und die Steigerung der Qualität sind dauerhafte Aufgaben, die alle fortwährend weiterentwickeln sollten. Das ist das, was uns antreiben sollte.

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie man vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Anstrengungen gemacht hat, das Ziel von 35 % zu erreichen, und angesichts der Mittel, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, um diese Ziele zu erreichen, eine solch negative Debatte losbrechen muss. Wir haben uns ein erstes Ziel gesetzt. Das werden wir schaffen. Das kommt den Eltern zugute. Das kommt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugute. Das kommt womöglich an der einen oder anderen Stelle auch den Kindern zugute. Ich will nicht sagen, dass nicht auch Eltern ihre Kinder sehr gut erziehen können. Aber wir wissen, dass qualifizierte Betreuung Vorteile hat und positive Aspekte einbringen kann. Von daher sehe ich keinen wirklich großen Streitpunkt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Bocklet, darum kann ich auch nicht ganz verstehen, warum Sie Ihren Redebeitrag mit einer solchen Vehemenz und aus meiner Sicht völlig fehlgeleiteten Stoßrichtung vortragen können. Nachdem Sie jetzt festgestellt haben, dass wir auf einem guten Weg sind, die Quote von

35 % zu erreichen, wollen Sie ein neues Schlachtfeld aufmachen und ereifern sich hier. Ich kann nur sagen: Herr Bocklet, es ist nicht klug, wenn man in diese Debatte einsteigt und ein solches Tamtam veranstaltet, wenn man sich hierhin stellt und so tut, als seien die GRÜNEN die Verteidiger der Kinderbetreuung und die Motoren, obwohl wir wissen – wir haben es in den Medien verfolgt –,

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

dass Sie in Frankfurt, wo Sie politische Verantwortung dafür tragen und Sie auch zufällig noch Frankfurter Abgeordneter sind, von der Versorgungsquote von 50 % auf 40 % heruntergehen. Da frage ich mich: Wie passt so etwas mit der Argumentation zusammen, die Sie hier vortragen?

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Das kann ich nicht nachvollziehen. Herr Bocklet, von daher muss ich ganz klar sagen, dass das, was Sie hier tun, unglaubwürdig ist.

(Beifall bei der FDP – Gerhard Merz (SPD): Wer ist jetzt der Koalitionspartner von den GRÜNEN? – Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Ein bisschen erinnert mich das an die Diskussion, die Sie hier zum Fachkräftemangel geführt haben. Sie haben sich hierhin gestellt und immer wieder erklärt, allein in Frankfurt fehlten 4.000 oder 5.000 Erzieherinnen bzw. Erzieher. Als wir in den entsprechenden Darstellungen nachgeschaut haben, hat sich die Zahl auf ein Drittel der Zahl reduziert, mit der Sie zwei Jahre lang durchs Plenum gezogen sind und – ich will nicht sagen: Krawall; das wäre nicht angemessen – immer wieder versucht haben, größte Unruhe zu schüren. Dann stellt man fest, dass es deutlich weniger sind. Es ist immer noch nicht ausreichend. Das ist klar. Aber die Maßnahmen, die die Landesregierung gerade in dem Bereich angeschoben hat, greifen anscheinend hervorragend.

Wir haben bei den Erzieherinnen bzw. Erziehern eine Werbekampagne angeschoben. Wir haben die Möglichkeiten der Ausbildung erhöht. Die werden auch nachgefragt. Das entscheidende Problem ist – das kann die Landesregierung nicht lösen; das können auch wir hier nicht lösen –: Es gäbe ausreichend ausgebildete Erzieherinnen bzw. Erzieher, wenn alle in Vollzeit arbeiten würden. Es gibt viele Gründe, warum die das nicht machen. Das können familiäre Gründe sein. Aber es können zum Teil auch Gründe sein, die die Träger selbst zu verantworten haben. Es gibt in dem Bereich nämlich große Unterschiede. Die Vollzeitquote beträgt in Rüsselsheim 32 % und in Hanau 56 %. Ich glaube, dass da Potenzial ist. Die Träger müssen vor Ort schauen, was sie an der Stelle machen können. Es muss eine breite Palette von Maßnahmen sein, um dieser Situation die Schärfe zu nehmen.

Die erste Maßnahme hat die Landesregierung hervorragend durchgeführt, nämlich ein Monitoring, um zu sehen, wo die Probleme regional bestehen, um zu versuchen, sie dort, wo sie bestehen, mit entsprechenden Maßnahmen zu lösen. Die Ausbildungskapazitäten sind erhöht worden. Die Menschen in Hessen, die die Qualifikation haben, diese Ausbildung zu machen, haben die Möglichkeit, diese Ausbildung hier zu beginnen, hoffentlich auch zu beenden und dann auch in dem Beruf zu arbeiten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Ich will noch einmal klarmachen: Natürlich muss man nicht nur an die Betreuungsplätze denken. Man muss auch an das Tagesmütterprogramm denken. Auch da ist die Landesregierung sehr aktiv. Auch da versuchen wir, unsere Quoten zu erfüllen. Aber das ist eine Aufgabe, die nicht allein in der Hand des Landes liegt, sondern deren Umsetzung, gesetzlich verankert, eine kommunale Aufgabe ist und die auch kommunal umgesetzt werden muss. Darauf haben wir zum großen Teil keinen Einfluss.

Wir können den einen oder anderen Mindeststandard setzen. Dann kommen wir zu der Diskussion über die Finanzierung dieser Mindeststandards. Ich halte es für richtig, dass wir das gemacht haben. Jetzt müssen wir schauen, dass die Kommunen finanziell in der Lage sind, das auch umzusetzen. Wir wollen das nie gegen die Kommunen machen. Ich glaube, dass dieser Eindruck von niemandem in den Raum gestellt wurde, weder von der Union noch von dem Minister, noch von mir. Wir können das nur gemeinsam, als gemeinsame Anstrengung machen – jeder dort, wo er Verantwortung trägt. In dem Maße, in dem er Verantwortung trägt, muss er sich engagieren. Ich glaube, da kann auch die eine oder andere Kommune noch ein biss chen mehr machen, und auch wir können immer noch schauen, wo wir besser werden können. Es muss einen Gleichklang der Maßnahmen geben. Aber gerade bei den Erziehern und Erzieherinnen hat das Land unglaublich viel gemacht und hat auch schon erste größere Erfolge erzielt.

Natürlich sind wir auch unkonventionelle Wege gegangen. Wir haben geschaut, ob wir Menschen aus anderen Bundesländern abwerben können. Natürlich versuchen wir, diese Lücke mit allen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu schließen.

Ich glaube, dass dieses Problem nicht völlig aus der Welt geschafft werden kann, sondern es wird immer eine Größe sein, die den Ausbau in einer gewissen Weise begrenzt. Das qualifizierte Personal in diesem Bereich wächst nicht einfach aus dem Boden, sondern es muss ausgebildet werden. Wir müssen sehen, wie wir viele dieser Menschen dazu bringen können, in ihrem Beruf auch mehr Stunden zu arbeiten.

Die Situation hat sich nach der Anpassung der Vergütung für die Erzieherinnen und Erzieher deutlich verbessert. Wenn man sieht, was ein Erzieher in einer Kindertagesstätte heute in der Endstufe verdienen kann, ist das schon eine andere Welt als früher. Wer das negiert, dem kann ich nur sagen, dass ein Sozialpädagoge bei einem sozialen Träger mit Sicherheit nicht mehr verdient, als wenn er als Erzieher in der Endstufe angekommen ist.

Herr Kollege Rock, Sie müssen zum Ende kommen.

Diese Aufgaben werden uns weiter beschäftigen. Wir werden das immer als Teamaufgabe sehen. Darum finde ich es schade, wenn man in der Art und Weise, wie Herr Bocklet es hier getan hat, versucht, Krawall damit zu machen. Die sachlichen Beiträge wie etwa von Herrn Merz finde ich da viel hilfreicher. Man kann an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher Meinung hinsichtlich der Umsetzung sein, aber das Thema sollte kein Krawallthema sein. – Danke.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Schönen Dank, Herr Rock. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Die drei Anträge gehen, wie besprochen, an den Sozialpolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz (Schutzschirmgesetz – SchuSG) – Drucks. 18/5317 –

Zur Einbringung spricht Herr Finanzminister Schäfer. Bitte schön, Herr Schäfer.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute den Entwurf der Hessischen Landesregierung für ein Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz in den Landtag einbringen zu können.

Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in aktuell konsolidierungsbedürftigen Landkreisen, Städten und Gemeinden in unserem Land. Diesen soll durch die sofortige teilweise Entschuldung sowie durch Zinsdiensthilfen und damit sinkende Zinsaufwendungen schnell und spürbar geholfen werden, ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis wieder ausgleichen zu können.

Das Land unterstützt die konsolidierungsbedürftigen Kommunen mit einer Hilfe zur Schuldentilgung von bis zu 2,8 Milliarden € und einer Zinsverbilligung von rund 400 Millionen €. Das ist unsere Leitidee, die wir nun mit dem Kommunalen Schutzschirm eindrucksvoll unterstreichen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Gesamtvorhaben ist gemeinsam mit der kommunalen Familie vorangetrieben worden. Auch das ist Ausdruck einer gelebten Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Das Gesetz setzt die Inhalte der Rahmenvereinbarung um, die der Herr Ministerpräsident und ich für die Landesregierung am 20. Januar 2012 gemeinsam mit den Präsidenten der drei Kommunalen Spitzenverbände unterschrieben haben. Dialog auf Augenhöhe anstatt einseitiger Vorgaben – das war auch hier das angestrebte und in einem Zwischenschritt erreichte Ziel.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Manfred Rommel hat einmal den Satz geprägt: „Finanzpolitik – das ist die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die eine Mark haben und zwei ausgeben wollen, und jenen anderen, die wissen, dass das nicht geht.“ Heute rechnen wir zwar nicht mehr in Mark, aber selbst beim Euro ist das Problem das gleiche geblieben.

Gerade der Euro ist es, der unter einem Brennglas sichtbar macht, zu welchen Konsequenzen verfehlte Haushaltspolitik, bei der Einnahmen und Ausgaben dauerhaft nicht im Einklang stehen, im schlimmsten Fall führt. Dann regiert am Ende nicht selbstbestimmte Politik, sondern es übernehmen die Mechanismen von Angebot und Nachfrage auf den Kapitalmärkten die Steuerung. Das müssen wir für alle staatlichen Ebenen gemeinsam verhindern.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nach intensiven und am Ende erfolgreichen Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, die natürlich ihrerseits – zwischen den Verbänden, aber auch innerhalb der jeweiligen Gruppen – unterschiedliche Interessenausgangslagen zu überwinden hatten, ist es gelungen, mit der Rahmenvereinbarung, die jetzt von diesem Gesetzentwurf weitgehend umgesetzt wird, einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen. Dieser ermöglicht es, hier die Entwicklungen in Richtung einer kommunalen Entschuldung deutlich nach vorn zu bringen und insbesondere den Problemen solcher Kommunen, die in den letzten Jahren in besonderer Weise von Kassenkrediten und Überschuldungen betroffen waren, entgegenzuwirken.

Wir haben in Hessen eine sehr unterschiedliche, eine sehr heterogene Struktur auf der kommunalen Ebene. Wir haben einerseits Kommunen, denen es wirtschaftlich ordentlich geht und die es auch in schwierigen Zeiten geschafft haben, ausgeglichene Haushalte zu behalten. Wir haben auf der anderen Seite aber auch Kommunen, die teilweise seit vielen Jahren und Jahrzehnten extreme Probleme haben und für die ein ausgeglichener Haushalt – geschweige denn, ein Abbau der Schulden aus der Vergangenheit – bisher keine realistische Perspektive war.

Das Problem dabei ist, dass diese Struktur leider wächst. Der Unterschied zwischen den steuerschwächsten und steuerstärksten Kommunen in Hessen hat sich seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt. Deshalb ist es richtig, dass dieser Schutzschirm einen entscheidenden Beitrag zur Lösung spezifischer Finanzprobleme auf der kommunalen Ebene leistet.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr richtig!)

Aber er ist nur ein Element, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir brauchen eine Strukturreform der horizontalen Verteilung auf kommunaler Ebene, sonst wird das auf Dauer nichts werden, und die betroffenen Kommunen stehen in einigen Jahren noch immer so da.

(Beifall bei der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin ganz zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, in der begleitenden Arbeitsgruppe zur Strukturreform zum Kommunalen Finanzausgleich am Ende auch zu einem Ergebnis zu kommen. Natürlich sind dort die Interessenlagen noch sehr viel schwieriger und heterogener als beim Schutzschirm, aber ich bin nach dem Verlauf der Debatte – auch wenn heute ein Verband in einer Presseerklärung seine Skepsis offenbart hat – durchaus zuversichtlich, dass es gelingen kann, auch in diesem Bereich zu einem vernünftigen Weg zu kommen, wenn alle bereit sind, ein Stück ihrer eigenen Interessen im Interesse des Ganzen ans Ende zu stellen.

Heute leisten wir einen ersten Schritt auf dem Weg zur teilweisen Entschuldung von über 100 Kommunen in unserem Land. Das System, das wir entwickelt haben – auf der Basis harter statistischer Fakten, gemeinsam mit den kommunalen Verbänden –, ermöglicht es den Schutzschirmkommunen, also den Kommunen, denen das Angebot unterbreitet wird, auf der gemeindlichen und städtischen Ebene nahezu die Hälfte ihrer Schulden auf den Fonds zu übertragen und daraus – je nachdem, in welcher Form sie Schulden übertragen – sofort relativ nachdrückliche Ersparnisse im Bereich der Zinsaufwendungen zu

generieren. Das leistet einen ersten Beitrag zu der Möglichkeit, den Haushalt zu konsolidieren.