Protocol of the Session on March 8, 2012

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Es kann auch zu Verkäufen von kommunalem Eigentum reichen.

Herr Minister, Sie drängen darauf, dass die Kommunen bis zum 29. Juni eine Grundsatzentscheidung treffen sollen, ohne aber Kenntnis zu haben, wie die Zinsbedingungen bei der WI-Bank aussehen und über welche Laufzeiten zu entscheiden ist. Sie sollen sie auch treffen, ohne dass klar ist, wie die Konsolidierungsauflagen aussehen.

Meine Damen und Herren, das ist nicht korrekt. Lassen Sie diesen Unsinn mit diesem Grundsatzbeschluss. Ich kann jeder Kommune nur raten, sich nicht darauf einzulassen, dass ihr der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung genommen wird. Eine Vereinbarung, die eine Gebietskörperschaft unterschreibt und mit der sie sich vollständig dem Diktat des Landes unterwirft, ist unseres Erachtens eine Kapitulation und ein Eingriff der Hessischen Landesregierung in Art. 137 Hessische Verfassung.

Herr Finanzminister, deswegen sage ich Ihnen: Sie werden in den Verträgen nicht verlangen können, dass Städte und Kreise alle ihre freiwilligen Aufgaben und ihre freiwilligen Leistungen streichen. Das werden Sie nicht erreichen können. Das wäre unseres Erachtens auch ein Verstoß gegen die Hessische Verfassung. Das kann niemand vor Ort unterschreiben, auch weil er damit über die kommunale Wahlzeit hinaus seine Stadtverordnetenversammlung binden würde.

Herr Kollege Schmitt.

Ich komme zum Schluss. – Es würde auch eine neue Gewährungs- und Prüfungsbürokratie geschaffen. Das ist bei dieser Landesregierung nichts Neues. Deswegen sage ich Ihnen: Das alles ist nicht okay. Echte Hilfe würde anders aussehen.

(Zurufe von der CDU)

Sie würde die Rücknahme der jährlichen Kürzung in Höhe von 344 Millionen € bedeuten. Und sie würde bedeuten, dass die Kommunen endlich von den zahlreichen Belastungen durch Bundes- und Landesgesetze entlastet werden. Ein Gesetz, das den Kommunen keine wirkliche Hilfe bietet und die Tatsache verschleiern soll,

(Holger Bellino (CDU): Wie lange geht das denn noch?)

dass die Hessische Landesregierung die kommunale Selbstverwaltung mit Füßen tritt,

Herr Kollege.

wird keine Zustimmung der SPD finden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr van Ooyen das Wort.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Jetzt kommt der Finanzfachmann!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutzschirm, den der Finanzminister den Kommunen heute vorgeschlagen hat, ist bitter nötig. Er ist genauso nötig wie ein Fallschirm, den derjenige braucht, der aus einem Flugzeug stürzt, um keine harte Landung zu erleben. – Aber, Herr Dr. Schäfer, Sie haben erst jemanden aus dem Flugzeug geschubst und wollen dann einen Rettungsschirm hinterherwerfen. Das ist Unsinn.

(Günter Schork (CDU): Fallschirmspringen ist schön!)

Sie kennen sich aus, Herr Schork. Ich weiß, das ist Ihr Lieblingssport, wo auch immer auf der Erde.

Genau das haben Sie hier getan. Sie haben den Kommunen erst 344 Millionen € aus dem Kommunalen Finanzausgleich gekürzt, um sich jetzt als ihr Retter feiern zu lassen. Das Problem ist nur: Jetzt den Rettungsschirm hinterherzuwerfen, ändert nichts daran, dass den hessischen Kommunen 344 Millionen € pro Jahr an Einnahmen fehlen, die Sie für die Senkung der Kreditaufnahme in den Landeshaushalt eingestellt haben. Jetzt fällt Ihnen ein, dass die Schulden, die Sie im Landeshaushalt weniger haben, in den Kommunalhaushalten auftauchen werden. Dabei scheint der Landesregierung das Problem der Finanzlage der Kommunen durchaus bewusst zu sein. Sie schreiben in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs – ich zitiere –:

Die Haushalts- und Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte in Hessen hat sich nicht zuletzt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechtert. In einigen Kommunen war die Finanzlage bereits vor dem Beginn der Krise vergleichs

weise schlecht, hier wirkte die Krise als Trendverstärker.

Dazu muss man sagen, dass die Krise der hessischen Kommunalfinanzen vor allem durch das Handeln der Landesregierung verschlechtert wurde.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Sie waren es schließlich, die den Kommunalen Finanzausgleich um 344 Millionen € gekürzt haben, und zwar mitten in der eben von Ihnen als Problem geschilderten Krise. Was Sie den Kommunen jetzt anbieten, ist nur ein Teil dessen, was Sie ihnen vorher weggenommen haben.

Dazu kommt nur ein Teil der Kommunen in den zweifelhaften Genuss der Entschuldungshilfen des Landes. Mich als Abgeordneten würde dabei interessieren, nach welchen Kriterien die Kommunen ausgewählt wurden. Denn im Gesetzentwurf findet sich dazu nur die nebulöse Formulierung in § 2 – ich zitiere –:

Die antragsberechtigten Kommunen wurden anhand eines Kennzahlensets auf Grundlage von aus amtlichen Statistiken abgeleiteten Daten über die finanzielle Lage der Kommunen identifiziert.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Vernebeln, tricksen, täuschen!)

Abgesehen davon, dass ein solcher Satz wohl eher in die Begründung als in den Gesetzestext selbst gehört hätte, frage ich mich: Welche Kennzahlen haben Sie denn dort verwendet?

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Genau!)

Das ist ein Punkt, den wir in der Anhörung zum Gesetz sicher noch besprechen müssen. In der Rahmenvereinbarung zum Gesetz steht zwar etwas, aber wirklich überzeugend ist das alles nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn ganz offensichtlich bekommen aus dem sogenannten Schutzschirm nur die Kommunen Geld, die in ihren Kernhaushalten überschuldet sind. Damit macht es sich die Landesregierung etwas einfach. Es gibt überhaupt keinen Grund, eine Kommune ausschließlich danach zu beurteilen, was in ihrem Kernhaushalt steht. Oder wieso soll eine Kommune, deren ausgegliederter Betrieb tief in den roten Zahlen steckt, kein Geld bekommen,

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr richtig! Schulbau z. B.!)

während die Gemeinde, in der die gleiche Aufgabe im Kernhaushalt verbucht wird, Entschuldungshilfen bekommt?

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr richtig!)

Grundsätzlich haben wir als LINKE aber auch Bedenken gegen das Verfahren insgesamt. Den Kommunen wird Geld angeboten, wenn sie bereit sind, vor allem bei den Ausgaben zu kürzen. Das wird wieder einmal die Menschen treffen, die am dringendsten eine gute kommunale Ausstattung brauchen. Diejenigen, die am meisten auf handlungsfähige Kommunen angewiesen sind, werden darunter leiden.

In der Debatte über die Schuldenbremse ist immer behauptet worden, dass die Schuldenbremse für die Kommunen nicht gelten würde. Tatsächlich sehen wir aber, über welchen Mechanismus sie jetzt doch auf die Kom

munen abgewälzt wird. Erst kürzt die Landesregierung den KFA mit Hinweis auf die schlechte Kassenlage des Landeshaushaltes, und nun stellt sie fest, dass die Kommunen zu wenig Geld in den Kassen haben.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Im Anschluss werden den Kommunen dann Maßnahmen vorgeschrieben – Griechenland lässt grüßen, ich will nur daran erinnern –, unter denen das Land bereit ist, die aufgelaufenen Schulden teilweise zu übernehmen. Das ist aber genau die Schuldenbremse, die für die Kommunen angeblich nicht gelten sollte. Es bedeutet Sozialabbau in den Städten, Gemeinden und Landkreisen, die am stärks ten verschuldet sind.

Hinzu kommt, dass Sie damit auch langfristig nichts erreichen werden; denn es reicht eben nicht aus, den heute am stärksten verschuldeten Kommunen Hilfe anzubieten. Es wäre eigentlich geboten, die Kommunalfinanzen auf eine ordentliche Basis zu stellen. Das weiß die Landesregierung auch, deshalb beschäftigt sie sich hin und wieder mit der Neugestaltung des KFA. Allerdings geschieht dies immer unter der Maßgabe, dass die Kommunen am Ende nicht mehr Geld vom Land bekommen als bisher.

Das sollte jedem einleuchten, Herr Dr. Schäfer. Das Geld hat vor der Kürzung um 344 Millionen € nicht ausgereicht, und es wird auch in Zukunft nicht ausreichen, damit die Kommunen ihre Haushalte dauerhaft ausgleichen können. Es fehlt den Kommunen nicht an Entschuldungshilfen, sondern an dauerhaft höheren Einnahmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Konzept, heute die Kredite der ärmsten Kommunen zu übernehmen mit der Auflage, vor allem bei freiwilligen Leistungen zu kürzen, werden wir nicht mittragen. Wir fordern stattdessen eine Rücknahme der Kürzung des KFA. Das bringt allen Kommunen sofort und vor allen Dingen dauerhaft mehr Handlungsfähigkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit das Land das bezahlen kann, braucht es höhere Einnahmen. Eine Möglichkeit, diese höheren Einnahmen zu erzielen, haben Sie als Landesregierung gerade im Bundesrat. Dort liegt Ihnen eine Initiative zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes vor. Langfristig werden dem Land und den Kommunen keine Entschuldungskonzepte weiterhelfen, sondern nur höhere Einnahmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr van Ooyen. – Für die FDP-Fraktion jetzt Herr Noll. Bitte schön, Herr Noll.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was der Hessische Ministerpräsident mit seiner Regierungserklärung am 7. September 2010 in Gang gesetzt hat, findet heute mit der ersten Lesung des Hessischen kommunalen Schutzschirmgesetzes seine Fortsetzung. Insofern ist dies ein guter Tag für die hessischen Kommunen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)