Protocol of the Session on March 8, 2012

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will in der verbleibenden Zeit auf ein weiteres Problem hinweisen, das aus meiner Sicht zusammen mit der Verunsicherung, die wir jetzt haben, die zentrale Schwierigkeit beim Ausbau der frühkindlichen Bildung ist. Das ist die Frage der Betriebskosten. Wir werden jede Menge mehr Plätze haben. Irgendwann werden sie wahrscheinlich sogar ausreichen. Aber dann sind sie da und müssen dauerhaft finanziert werden. Von wem? Mit wessen Unterstützung?

Dazu muss man sagen, dass das, was vom Land Hessen bei der Finanzierung der Betriebskosten der U-3-Plätze derzeit geleistet wird, nicht nur weit unterdurchschnittlich ist, sondern dass Hessen in dieser Frage sogar das Schlusslicht im Vergleich der westdeutschen Flächenländer ist. Das ist so. Herr Minister, nach Ihrer Auskunft – ich habe das hier vorliegen – sind von den 90 Millionen €, die im BAMBINI-Programm für Betriebskostenzuschüsse für U-3Plätze ausgegeben werden, gerade einmal 25 Millionen €

originäre Landesmittel. In den 90 Millionen € stecken auch noch 18 Millionen € Umsatzsteueranteile des Bundes.

Ich habe am Dienstag danach gefragt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Ihre Antwort auf die Frage, ob das Betriebskosten- oder Investitionskostenzuschüsse sind, sehr ausweichend war – um es einmal so zu formulieren. Da gibt es auch noch ein Problem. Man kann nicht auf der einen Seite den Ausbau forcieren und auf der anderen Seite die Kommunen mit den Notwendigkeiten einer dauerhaften Finanzierung in einer Weise alleinlassen, wie Sie es tun.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nicht nur eine Frage der Betriebskostenzuschüsse. Ich will einmal eine Rechnung am Beispiel der Stadt Gießen aufmachen. Die Stadt Gießen hat von 2008 bis 2012 aus dem U-3-Programm des Bundes Investitionskostenzuschüsse in Höhe von 2,5 Millionen € bekommen. Sie haben für 2013 weitere 460.000 € aus den Landesmitteln avisiert. Das macht in sechs Jahren summa summarum einen Investitionskostenzuschuss von knapp 3 Millionen € aus.

Die Landesregierung hat durch die Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs der Stadt Gießen allein im Jahr 2011 einen Betrag von 2,96 Millionen € entzogen. Das heißt, das, was wir in sechs Jahren an Zuschüssen zu erwarten haben, haben Sie uns – so geht es anderen Kommunen auch – binnen eines Jahres entzogen. So kann man auf die Dauer keine Kindertagesstätten-Ausbaupolitik und auch keine Kindertagesstätten-Finanzierungspolitik machen.

(Beifall bei der SPD)

Im Gegensatz dazu hätten wir beispielsweise aus dem Schutzschirm eine Zinsersparnis von 1,3 Millionen € zu erwarten, aber unter der Maßgabe, dass wir einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

(Zuruf von der CDU: Das steht jetzt schon im Ge- setz!)

Ja. – Wir haben keinen ausgeglichenen Haushalt. Wir haben in Gießen ein strukturelles Defizit von 25 Millio nen €, darin inbegriffen ein strukturelles Defizit bei den Kindertagesstätten in Höhe von 10 Millionen €. Darauf können Sie uns sitzen lassen. Dann werden Sie aber nicht das erreichen, was wir alle miteinander – so hatte ich immer gedacht – erreichen wollen, nämlich eine verlässliche Finanzierung einer notwendigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe im Interesse der Kinder.

Ich hätte jetzt gern noch die Frage der Mindestverordnung und der Aufbürdung zusätzlicher Aufgaben erwähnt, tue es hiermit auch und erneuere meine Kritik daran, dass das Land hier nicht im Traum daran gedacht hat, die tatsächlichen Kosten zu refinanzieren. Ich rede aus Mangel an Zeit nicht mehr davon, dass Sie versuchen, mit einer Flut von Modellversuchen und Modellprogrammen das strukturelle Handlungsdefizit der Landesregierung zu verdecken, das darin besteht, dass Sie sich weigern, angemessene direkte Landesmittel in den Bereich der Kinderbetreuung zu stecken. Das liegt daran, dass Sie sich weigern bzw. nichts dafür tun, die Kommunen insgesamt finanziell vernünftig auszustatten. Das wäre auch im Interesse der Eltern und der Kinder in diesem Lande. Aber das ist von dieser Landesregierung nicht zu erwarten. Also warten wir auf eine neue. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Kollege Merz. – Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Wilken das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim vorherigen Tagesordnungspunkt haben Sie, Herr Minister Grüttner, sich für Einzelmaßnahmen gelobt, mit denen Sie Familien und Kinder aus der Armut herausgeführt haben. Diese Maßnahmen wollen wir und will ich in keinster Weise schmälern. Das ist gut für die Betroffenen, und es hilft ihnen.

Aber gleichzeitig – das haben Sie hier gerade noch einmal sehr deutlich gemacht – erhöhen Sie permanent das strukturelle Problem, mit dem weiterhin Kinder und Familien in Armut leben müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben in Ihrem eher lauten als inhaltsschweren Beitrag eben hier die geistige Armut einzelner Abgeordneter und einzelner Fraktionen beschworen. Ich möchte Sie bitten: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ich weise diese Vorwürfe nicht nur für meine Fraktion zurück.

Sie haben jetzt hier gesagt: Alles, was gut läuft, hat die Landesregierung gemacht, und an allem, was schiefläuft, sind die Träger schuld. Die werden sich für diese Aussage bedanken, Herr Staatsminister Grüttner.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch Herr Hahn hat zu einem anderen Tagesordnungspunkt heute, als es um die Jugenddelinquenz ging, noch einmal sehr deutlich gemacht – und das hat er bewusst gesagt –, wie wichtig Sozialisierungsmaßnahmen sind, die auch außerhalb der Familie unterstützt werden. Genau darum geht es doch, wenn wir jetzt über Kita und KitaAusbau reden. Da hat auch insbesondere die Landesregierung die Verantwortung für strukturelle Defizite. Ich will das nur an einem Beispiel noch einmal sehr deutlich machen. Sie rechnen nicht mit den Zahlen, die hier schon genannt worden sind, aber Sie rechnen selbstverständlich den Bedarf an Kitas herunter, wenn Sie argumentieren, es bestünde keine weitere Nachfrage nach Kitaplätzen.

Zum einen bezweifle ich das sehr, weil es zumindest in den Großstädten sehr viele Väter und Mütter gibt, die den Bedarf haben, der nicht befriedigt werden kann. Aber vor allen Dingen rechnen Sie den Bedarf herunter, weil über die Beiträge, die die Eltern für den Kitabesuch zahlen müssen, natürlich der Bedarf reduziert wird, wenn sich viele Eltern – Alleinerziehende, aber auch Paare – diese Beiträge nicht leisten können.

Deswegen – und nicht, weil alles irgendwie zusammengehört, Herr Merz – fordern wird erneut, dass Bildung im Land Hessen, so wie es unsere Verfassung vorschreibt – und frühkindliche Bildung ist auch Bildung –, eben gebührenfrei sein muss. Wir fordern, dass eben dieses Angebot an Kitas im Ü-3- und U-3-Bereich flächendeckend da sein muss, für alle und nicht nur für die, die es sich leisten können.

(Beifall bei der LINKEN)

Dieses Negieren des Bedarfs – nicht nur durch Herrn Grüttner, sondern durch die gesamte Landesregierung – ist wieder ein typisches Beispiel für Täuschen, Tricksen und Vernebeln, womit diese Landesregierung an den realen Problemen im Land vorbeiregiert. Das Gleiche gilt für die Fachkräfteausbildung und für die Fachkräftevergütung. Sie haben auch in einem anderen Beitrag heute noch einmal gesagt, dass das überhaupt nichts mit Mindestlohn zu tun hat. Aber das hat sehr viel mit Mindestlohn zu tun. Die Attraktivität des Berufs hat etwas mit Entlohnung zu tun, und wenn die Träger, also die Kommunen – und die Lage ist im Moment so –, Schwierigkeiten haben, auch weil Sie den Kommunen ständig Geld entziehen, eine attraktive Vergütung anzubieten, dann ist es Aufgabe der Politik, auch der Landespolitik, da zu unterstützen, sodass dieser Arbeitsplatz attraktiv bezahlt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen auch nicht vorenthalten, dass die Kommunen in allen Schattierungen dort Probleme haben. Von daher hat es mich schon ein wenig überrascht, wie vollmundig Herr Bocklet hier eben geredet hat. Selbstverständlich ist es auch in meiner Heimatkommune, also in Frankfurt am Main, ein Problem. Dort hat, obwohl vor der jetzt anstehenden OB-Wahl die großen Schmerzen noch gar nicht zugefügt werden, die Haushaltskommission der Stadt Frankfurt, also SchwarzGrün, angekündigt, 37,4 Millionen im Kita-Ausbau weniger auszugeben.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Abwarten! – Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Das ist das, was im Moment vorgestellt worden ist. Die Probleme sind auf der kommunalen Ebene da. Ich will und kann die Landesregierung da nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es ist unredlich, Herr Staatsminister Grüttner, wenn Sie sagen, Sie hätten keine Verantwortung dafür, und das müssten die Träger schon allein lösen. Das ist unredlich. Das wollen wir nicht. Da muss ein Politikwechsel hier im Lande her.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Wilken. – Für die CDU-Fraktion, Frau Wiesmann, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der U-3-Betreuungsbedarf in Hessen so berechenbar wäre wie die Fließgeschwindigkeit der Krokodilstränen des Kollegen Bocklet – und auch der Kollege Wagner hat da eine gewisse Begabung, wie wir gemerkt haben –, dann hätten wir es alle miteinander leichter.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin immer wieder fasziniert von der wohldosierten Erregung und der bedrängenden Sachlichkeit in Ihren Plenarreden.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Heute gab es ein solches Beispiel. Aber Theater macht noch keinen Auftritt.

(Beifall bei der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herbe Kritik am Sozialminister!)

Ich kann allerdings verstehen, wenn Sie das Ergebnis Ihrer Äußerungen vor wenigen Tagen heute ein bisschen korrigieren wollten. Dann hätten Sie aber auch mit einem anderen Antrag und mit einer anderen Rede hierher kommen müssen. Sie haben stattdessen denselben wenig seriösen und eher Panik schürenden Ansatz gewählt wie zuletzt. Das lassen wir Ihnen auch als CDU-Fraktion nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU)

Ich fange vorne an. Nr. 1 Ihres Antrags: Sie reden vom – ich zitiere das – „Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren“, den alle Eltern als „individuell einklagbaren Rechtsanspruch“ erwürben. Das ist falsch. Diesen individuell einklagbaren Rechtsanspruch“ erwerben nicht alle Eltern von Kindern unter drei Jahren, sondern die von denjenigen Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben und unter drei sind.

Dann kommt der sachdienliche Hinweis, dass Quoten und Durchschnitte der real existierenden Nachfrage von Eltern nicht helfen, sondern eben nur die tatsächlich vorhandenen Betreuungsplätze. Na, was denn sonst? – Die Frage ist, mit welchem Instrument man dafür sorgt. Selbstverständlich orientiert sich eine verantwortungsbewusste Landesregierung an dem 2007 vereinbarten Ziel, für 35 % der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot real bereitzustellen. Dies entspricht der Platzzahl – auch noch einmal von mir – von 52.300 Plätzen in Hessen zum 01.08.2013. Dass Sie dann in demselben Satz Ihres Antrags die reale Nachfrage von realen Eltern nach Betreuungsplätzen deckeln wollen, darüber kann man natürlich nur schmunzeln.

Ich komme zu Nr. 2 Ihres Antrags. Da erwähnen Sie die Bedarfserhebung des Sozialministeriums vom letzten Dezember und schreiben von dem angeblich ermittelten Bedarf von 13.000 weiteren Plätzen. Das ist wiederum falsch. Denn mit dieser Äußerung unterstellen Sie nämlich etwas. Aktuell stehen bereits rund 47.000 Plätze und nicht die von Ihnen unterstellten 45.000 Plätze zur Verfügung. Damit wird die Lücke natürlich nicht geschlossen. Aber das ist doch ein nicht unerheblicher Unterschied. Den hätten Sie auch kennen können. Ich vermute, Sie wollen ihn nicht kennen.

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben aus einer Unterlage zitiert. Die haben Sie genauso wie ich bekommen. Sie liegt auf meinem Platz. In der steht, dass es 47.000 Plätze sind.

Das ist auch interessant. In einer Pressemitteilung des Hessischen Städtetags ist zudem davon die Rede, man werde im Jahr 2013 durchschnittlich für 38 % Betreuungsplätze anbieten. Ich habe versucht, das auszurechnen. Das wären 56.800 Betreuungsplätze. Damit würde man also recht nah an den von Ihnen zu Recht angeführten und tatsächlich absehbaren Bedarf von 58.000 Plätzen herankommen.

Ich verkenne nicht, dass das für die Kommunen ein Kraftakt ist. Ich kenne auch die weiteren Teile der Pressemitteilung.

Sie verschweigen das aber einfach. Das kommt in Ihrer Welt nicht vor. Das grüne Krokodil läuft munter durch die

Fantasy-Welt. Wenn etwas nicht in die Landschaft passt, dann wird es einfach weggeweint.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Ich komme jetzt zu Nr. 3 Ihres Antrags. Die Landesregierung ignoriert nicht den tatsächlich absehbaren Bedarf, den zu erheben sie selbst in Auftrag gegeben hat. Aber sie ist eben nicht primär dafür verantwortlich. Es sind die Kommunen, die als originär Zuständige den konkreten Bedarf vor Ort abzuschätzen und zu berücksichtigen haben.

Die Landesregierung hat das klare politische Ziel – wir unterstützen sie darin –, den Prozess des Ausbaus organisatorisch und finanziell zu fördern. Darin werden wir sie auch in Zeiten knapper Kassen, der Schuldenbremse und Schwierigkeiten auf der Haushaltsebene in vollem Maße unterstützen.