Insofern werden wir im Ausschuss genug Gelegenheit haben, auch die Überlegungen zu erörtern, die der Kollege Kaufmann zu bedenken gegeben hat. Wir können dann möglicherweise auch noch Veränderungen am vorliegenden Gesetzentwurf vornehmen.
Ich möchte es damit bewenden lassen, weil die Diskussion im Ausschuss geführt wird und die Diskussion hier eher dazu führen würde, dass man rhetorische Prosa verbreitet, als die Diskussion über den Gesetzentwurf inhaltlich weiterzubringen. Außerdem hat der Kollege Rudolph ohnehin einen Teil meiner Rede bereits vom Sitz aus gehalten, sodass ich mir die weiteren Ausführungen sparen kann. – Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): So bin ich! – Minister Boris Rhein: Gut, dass wir den Günter Rudolph haben!)
Wir überweisen den Gesetzentwurf nach dem Vollzug der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe mit einer Bemerkung. Meine Herren Redner, Sie sind mit weitem Abstand älter als die Rednerin, Frau Staatssekretärin. Das war hörbar und sichtbar. Vielen Dank.
(Günter Rudolph (SPD): Das hat keiner bestritten! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir haben doch nach Alter aufgerufen! – Weitere Zurufe)
Ich habe es nur gesagt, weil einige sich jünger fühlen. Das ist eine schwierige Angelegenheit. Aber alle sind noch frisch, Herr van Ooyen. Das ist in Ordnung. – Wir sind auch ein lustiger Landtag, nicht immer nur ein böser Landtag.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfeger-Zuständigkeitsgesetz – SchfZG) – Drucks. 18/5301 –
Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Herrn Wirtschaftsminister Posch. Bitte schön, Sie haben das Wort.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Schornsteinfeger! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Viel Rauch im Schornstein!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund hat das Schornsteinfeger- und Schorn steinfeger-Handwerksgesetz angepasst, weil es notwendig wurde, den Anforderungen des europäischen Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen. Dadurch ist das geänderte Bundesrecht nunmehr in weiten Teilen wettbewerblich organisiert, ohne jedoch die durch die Tätigkeit der Schornsteinfeger verfolgten hoheitlichen Ziele der Brand- und der Betriebssicherheit aus den Augen zu verlieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passt das Land nunmehr – das ergibt sich bereits aus der Überschrift – die Zuständigkeiten des Schornsteinfegerwesens an das novellierte Bundesrecht an.
Wir gehen davon aus, die Zuweisung von Aufgaben an die Regierungspräsidien vornehmen zu können, um einheitliche Standards für die Gewährleistung der Auswahlverfahren und gleichwertige Kriterien für die Verwaltung der Kehrbezirke sicherzustellen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir den Fraktionen die Unterlagen aus der Regierungsanhörung zur Verfügung stellen wollen. – Damit will ich es bewenden lassen und den Gesetzentwurf dann im Ausschuss diskutieren. – Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP sowie des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn gelber Rauch aufsteigt! – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Weißer Rauch!)
Meine Damen und Herren, schade, dass keine Aussprache stattfindet. Das hätte lustig werden können. – Wir haben die Einbringung des Gesetzentwurfs gehört. Vielen Dank, Herr Minister.
Ich stelle fest, dass keine Wortmeldungen vorliegen. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs vollzogen. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das beschlossen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuregelung des Wohnens mit Pflege und Betreuung in Hessen – Drucks. 18/5295 zu Drucks. 18/5180 zu Drucks. 18/2512 –
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz (HBPG) – Drucks. 18/5296 zu Drucks. 18/5181 zu Drucks. 18/3763 –
Zur Berichterstattung zu beiden Gesetzentwürfen hat Frau Berichterstatterin Abg. Wiesmann das Wort. Bitte schön.
Beschlussempfehlung Drucks. 18/5295. Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtanwesenheit der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung Drucks. 18/5296. Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtanwesenheit der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 18/5201 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung –, in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur dritten Lesung des Hessischen Betreuungs- und Pflegegesetzes. In dieser Lesung möchte ich noch einmal auf die wesentlichen Ziele unserer heimgesetzlichen Initiative und die Unterschiede zum Entwurf von CDU und FDP hinweisen und zu sprechen kommen.
Mit unserer Orientierung an der Charta der Rechte hilfeund pflegebedürftiger Menschen und dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen machen wir eines deutlich: Die Achtung, die Würde und die Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen ist der handlungsleitende Grundsatz unseres Gesetzentwurfs.
Dieser rote Faden durchzieht unseren Entwurf und ist auch maßgeblich für bestimmte Einzelregelungen wie etwa den Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer oder die Fachkraftquote in den Einrichtungen. Wir wollen verhindern, dass Menschen, weil sie pflegebedürftig werden, ihrer Privat- und Intimsphäre verlustig gehen. Daher sieht unser Entwurf als Ziel ausdrücklich vor, dass Pflege- und Betreuungseinrichtungen Kultur, Herkunft, Religion und sexuelle Orientierung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner besonders zu achten haben. Für eine vielfältiger werdende Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass auch im Alter individuelle Lebensentwürfe verwirklicht und gelebt werden können.
Dies ist letzten Endes auch ausschlaggebend für den Anspruch auf ein Einzelzimmer, den unser Gesetzentwurf vorsieht. Privat- und Intimsphäre drücken sich für die allermeisten Menschen nun einmal darin aus, dass sie ihren unmittelbaren Lebensraum frei gestalten können. Das entspricht dem Wunsch der übergroßen Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist es nötig, den Rechtsanspruch darauf gesetzlich zu garantieren. Es muss eine Entwicklung verhindert werden, dass diejenigen, die es sich leisten können, in Einzel
zimmern leben dürfen und andere, die Grundsicherung beziehen, auf ein Doppelzimmer verwiesen werden. Das ist nicht unsere Vorstellung eines würdevollen Alterns. Deshalb sehen wir einen Rechtsanspruch für alle auf ein Einzelzimmer vor.
Zum Schutz der Würde der älteren Menschen gehört für uns auch, dass ihre Betreuung mehr ist als in kleinste Handgriffe zerlegte Tätigkeiten. Respektvolle Pflege benötigt fachlich qualifizierte Pflegekräfte, die in der Lage sein müssen, wertschätzende Beziehungen aufzubauen. Deshalb wollen wir eine gesetzliche Fachkraftquote und einen Mindestbeschäftigungsumfang schaffen.
In diesem Zusammenhang sei an die anspruchsvolle, oft aufreibende und körperlich anstrengende Arbeit der Altenpflegerinnen und Altenpfleger erinnert. Es ist unverständlich, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen immer noch eine Formulierung wie im § 8 mit dem Tenor enthält, pflegebedürftige Menschen müssten besonders vor den Pflegekräften geschützt werden. Diese Regelung wird den Problemen und dem alltäglichen Engagement der Pflegekräfte in keinster Weise gerecht.
Wichtig sind an dieser Stelle eine Kultur des Hinschauens und gute Arbeitsbedingungen, wie sie unser Gesetzentwurf vorsieht. Es braucht gesamtgesellschaftlich und in den Einrichtungen Prävention und Aufklärung, wie die Abhängigkeit von Hilfebedürftigen missbraucht werden könnte. Daher fordern wir in unserem Antrag auch die Streichung dieser Regelung im CDU-Gesetzentwurf.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt am CDU-Entwurf – auch das hatten wir in der zweiten Lesung angesprochen – ist die Einbeziehung der ambulanten Dienste in den Geltungsbereich des Gesetzes. Es ist und bleibt unverständlich, warum Sie diesen Bereich in den heimrechtlichen Rahmen stellen wollen. Der Bereich der ambulanten Dienste ist bundesrechtlich bereits ausreichend reguliert. Bezieht man ihn jedoch in landesgesetzliche Regelungen zum Heimrecht ein, sind Widersprüche vorprogrammiert.
Nach wie vor beinhaltet der Gesetzentwurf von CDU und FDP, dass ambulante Dienste es anzuzeigen haben, wenn sie in einer Wohnung mehr als zwei Pflegebedürftige versorgen. Diese Regelung dient nicht der Selbstbestimmung älterer Menschen. Vielmehr wird dadurch in einen anderen Bereich eingegriffen, der zum Kern einer selbstbestimmten und freien Wahl gehört, nämlich die Auswahl des Pflegedienstleisters. Dieser Dienstleister soll Informationen über seine Kundschaft an die Aufsichtsbehörde weitergeben. Das ist eine Konstruktion, die der im Pflegebereich gebotenen Sensibilität nicht gerecht wird. Zudem erfasst diese Regelung noch nicht einmal rein praktisch das, was sie erfassen will: Wohnen drei pflegebedürftige Menschen zusammen, die einen Pflegedienst beauftragen, ist dies anzeigepflichtig. Wohnen drei Personen zusammen und haben verschiedene Pflegedienste beauftragt, so wäre es nicht anzeigepflichtig.
Wenn Sie tatsächlich ältere Menschen dabei unterstützen wollen, selbstorganisiert und in freier Wahl ihre Pflege zu gestalten, dann ist eine gezielte Beratung nötig. Eine solche Beratung für ältere Menschen zur Hilfe beim Aufbau neuer Wohnformen sieht der SPD-Entwurf explizit vor. Nicht dienlich jedoch ist die Meldepflicht über den Kopf der Betroffenen hinweg.
Das konterkariert Vertrauen und Transparenz und zeigt, dass dem CDU/FDP-Entwurf der gedankliche Zugang zu selbstorganisierten, neuen Wohnformen fehlt.
Ich möchte noch zu einem letzten Punkt kommen, nämlich der Mitbestimmung, die wir auch explizit ausführen.
Entschuldigen Sie, ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das nicht so einfach ist. Sie sind bei sechs Minuten angelangt. Ich bitte Sie, sofort zum Schluss zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein, unserem Entwurf, der von allen gut aufgenommen worden ist und der den Bedürfnissen der älteren Menschen wirklich gerecht wird, Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank.