Protocol of the Session on March 7, 2012

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin auf die Debatte im Ausschuss gespannt. Ich hoffe, dass wir zu den einzelnen Punkten, auch zu der Zusammensetzung des Ausschusses, noch einmal Überlegungen anstellen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Abg. Schmitt von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, bevor ich zu der Sache rede, will ich natürlich dem, was Sie mir mit auf den Weg gegeben haben, nämlich dass das Gesetz, das geändert werden soll, jünger als ich ist, widersprechen. Ich bin nicht so jung wie die Staatssekretärin. Aber ich bin auch nicht so alt wie das zugrunde liegende Gesetz, das hiermit geändert werden soll. Das wollte ich als Vorbemerkung sagen.

Zweitens. Es gibt Dinge, die mit dem Finanzministerium, dem Finanzminister und der Staatssekretärin streitiger sind als dieser Gesetzentwurf. Deswegen will ich meine Energie und meine Rede für morgen und die Debatte um den Schutzschirm aufheben. Deswegen will ich nur zwei oder drei kurze Anmerkungen machen.

Das Gesetzesvorhaben ist aus unserer Sicht sinnvoll und auch richtig angelegt. Wir finden es richtig, dass der Landesschuldenausschuss jetzt noch einmal gesetzlich verankert werden soll. Wir finden auch die vorgesehene Erweiterung richtig. Denn damit wird es möglich, dass die FDP auch in der nächsten Plenarzusammensetzung mit beratender Stimme vertreten sein wird.

(Heiterkeit der Abg. Petra Fuhrmann und Ernst- Ewald Roth (SPD))

Das ist sicherlich korrekt.

Herr Präsident des Rechnungshofs, der Landesschuldenausschuss hat, so glaube ich, wichtige Arbeit deshalb leisten können, weil Sie mit Ihren Mitarbeitern dort wertvolle Dinge eingespeist und uns zur Kenntnis gegeben haben. Das war eine gute Diskussions- und Beratungsgrundlage. Er wird damit abgesichert werden.

Wir halten es auch für richtig, dass in § 1 noch einmal definiert werden soll, welches die Finanzierungsinstrumente überhaupt sind. Herr Kollege van Ooyen, man wird natürlich auch nicht darum herumkommen, sich im Einzelfall immer wieder einmal der Derivate zu bedienen, um bestimmte Marktentwicklungen zu überbrücken. Mein Zwischenruf in dem Zusammenhang war ja die Frage: Wer denn sonst als der Haushaltsgesetzgeber soll dies am Ende festlegen?

Wie die Beschränkungen aussehen, wie also der Finanzminister handeln kann, und was wir in das Haushaltsgesetz schreiben, also die Frage, wie die Ermächtigung aussieht, ist Sache der Mehrheit dieses Hauses. Da könnte es durchaus sein, dass künftige Mehrheiten der Landesregierung etwas mehr Fesseln anlegen werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. Man kann aber auch gut sagen: Wir haben dazu gar nicht die Kompetenz, das ist eine Sache der Regierung, das abzuwickeln, wir sollten besser die Finger davon lassen und die Landesregierung kritisieren, wenn es schiefgegangen ist. – Das ist natürlich auch eine Linie, die man vertreten kann.

Ich glaube, es gibt strittigere Themen. Das eine oder andere werden wir im Detail im Ausschuss im Vorfeld der zweiten Lesung beraten werden. Vom Prinzip her finden wir aber die Linie und das, was in dem Gesetzentwurf steht, richtig.

Das ändert nichts daran, dass gerade von dieser Landesregierung zu viele Schulden gemacht wurden. Aber das ist ein anderes Thema. Das werden wir sicherlich bei einem anderen Tagesordnungspunkt behandeln. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider kann ich in den Tenor der Leichtigkeit, mit dem über diesen Gesetzentwurf gesprochen wird, nicht so ganz einstimmen. Denn was das Schuldenmachen angeht, haben wir seit dem letzten Jahr, seitdem die Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung verankert ist, eine andere Welt. Das betonen vor allem auch immer wieder die Mitglieder der Regierungsfraktionen. In dem Gesetzentwurf ist allerdings davon überhaupt nichts zu finden.

Herr Präsident, in dem alten Gesetz, das ein Jahr jünger als ich ist, steht immerhin noch der Halbsatz:

… unbeschadet der Vorschriften des Art. 141 der Verfassung des Landes Hessen …

In dem neuen Gesetz, das in den relevanten Passagen angeblich weitestgehend wortgleich sein soll – so steht es in der Begründung –, soll genau dieser Abschnitt weggelassen werden.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aha!)

Da frage ich: Was steckt dahinter? – Es kann doch nicht wahr sein, dass wir ein ausdrückliches Verbot der Schuldenaufnahme in der Verfassung haben, aber das Gesetz

über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden so tut, als ob es diesen Verfassungsartikel gar nicht gäbe.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zur zweiten Fragestellung. Mit der Änderung der Hessischen Verfassung im letzten Jahr haben wir in Art. 141 Abs. 5 neu festgelegt:

Das Nähere bestimmt das Gesetz.

Ich weiß, dass das Gesetz, über das wir gerade reden, das bisher nicht geregelt hat. Ich erlaube mir aber schon, die Frage zu stellen: Wenn das Gesetz „Gesetz über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden“ heißt, ist zu fragen, warum dann nicht gleich das, was die Verfassung vorschreibt, an dieser Stelle geregelt wird. Das verwirrt doch.

Frau Staatssekretärin, es tut mir leid, aber ich halte diesen Gesetzentwurf nicht für ein Glanzstück dieser Regierung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt einige Anmerkungen, die man obendrein noch machen muss. Erstens. Die Befristung. Darüber wird im Vorblatt etwas ausgesagt. Herr Kollege van Ooyen hat es mit seinen Worten angesprochen. Dort steht geschrieben – ich zitiere –:

Eine Befristung des Gesetzes hätte hingegen negative Signalwirkung auf potenzielle Investoren.

Sehr verehrte Landesregierung, wenn Ihnen dieser Gedanke gekommen ist, erhebt sich die Frage: Warum nur bei diesem Gesetz? – Es gibt auch andere Gesetze, die stabile Verhältnisse garantieren sollen. Auch da schauen potenzielle Investoren hin und fragen sich dann: Warum ist nach fünf Jahren Schluss? – Insoweit sollte man in der Argumentation stringent sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Reinhard Kahl und Petra Fuhrmann (SPD))

Zweiter Punkt. Herr Kollege Landau hat es z. B. gar nicht bemerkt. Herr Kollege Landau, die Verweisung auf das Bundesschuldenwesengesetz wird wiederum eine statische sein. Sie wird nicht dynamisch sein, wie Sie vermutet hatten.

Die statische Verweisung, das haben wir gelernt, führt dazu, dass man seltener Änderungsbedarf hat. Am Ende muss man in den Archiven kramen, wenn man wissen will, was tatsächlich geregelt wird.

Ich habe überhaupt nichts gegen eine Erneuerung. Aber das Gesetz, das wir jetzt erneuern wollen, ist schwierig aufzufinden. Denn in allen uns unmittelbar zugänglichen einschlägigen Gesetzessammlungen ist dieses Gesetz nicht zu finden. Es ist z. B. auch nicht bei Hessenrecht zu finden.

Die Bibliothek des Landtags hat mir das Gesetz dann aus dem „Gesetz- und Verordnungsblatt“ Nr. 24 vom 1. August 1949 beschaffen können. Es steht dort ab Seite 93. Natürlich ist es da noch vorhanden.

Aber ansonsten ist es in Gesetzessammlungen nicht vorhanden. Ich denke, dies sollte den Gesetzessammlern zu denken geben, weil die Verwaltung von Schulden insbesondere in Zeiten, in denen die Schuldenbremse wirkt, nicht ganz so trivial ist und man das Gesetz vielleicht doch etwas präsenter haben sollte, um nachschauen zu können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen, meine Herren, der Landesschuldenausschuss, der noch während der Gültigkeit des alten Gesetzes verabredet wurde, wird jetzt kodifiziert. Aber dazu frage ich Sie: Warum können Sie nicht gleich den Sprung machen und sagen, dass diejenigen Fraktionen, die nicht durch Wahlen Mitglied sind, das Recht haben, eine Person mit beratender Stimme zu entsenden? Warum formulieren Sie das, was zu der Zeit, als das Gesetz so war, wie es derzeit noch ist, gewissermaßen eine Hilfskrücke war: dass der Ausschuss diejenigen gnädig, wenn ich das so nennen darf, hinzuziehen kann? Ich denke, das ist eher ein vordemokratischer Gedanke. Wir sollten an dieser Stelle noch einmal darüber nachdenken, ob wir tatsächlich ein Recht für die Landtagsfraktionen definieren, die nicht Mitglied sind. In welche Richtung ich das jetzt für die Zukunft sage, stehe völlig dahin.

Ein weiterer Punkt ist noch anzumerken. Wir wissen, dass die jährliche Prüfung durch den Ausschuss, wie sie im Gesetz (alt) und im Gesetzentwurf (neu) steht, nicht die tatsächliche Praxis ist. Insoweit stellt sich bei der Novellierung und Modernisierung eines Gesetzes die Frage, ob wir die tatsächliche Praxis beschreiben sollten, gegen die z. B. ich gar nichts habe. Den unmittelbaren Auftrag an den Ausschuss, das Schuldenbuch zu prüfen, haben wir nie wahrgenommen, sondern uns immer des Präsidenten des Rechnungshofs bedient, der seine Mitarbeiter hinzuzieht. Meiner Ansicht nach sollten wir das zur Verdeutlichung auch so schreiben, wie man es tatsächlich handhaben will: dass der Ausschuss das Ergebnis gemeinsam mit dem Präsidenten berät.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Meine Damen und Herren, Sie merken, auch ein vermeintliches Verwaltungsgesetz hat eine ganze Menge an Punkten, zu denen es sich lohnt intensiver zu diskutieren und – das werden wir im Ausschuss auch tun – Fachleute anzuhören. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Kollegen Noll für die Fraktion der FDP.

(Günter Rudolph (SPD): Sparen, sparen, sparen! Das ist wie beim Wähler, der spart bei der FDP auch! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nur an Zustimmung!)

Herr Kollege Rudolph, wenn Sie Teile meiner Stellungnahme selbst ausführen, brauche ich hier keine so langen Ausführungen zu machen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist, wie schon von anderen Rednern festgestellt, eigentlich ein reines Verwaltungsgesetz, eine Verfahrensordnung, wenn man so will, die regelt, wie mit der Aufnahme und Verwaltung von Schulden umzugehen ist. Schon die Gliederung des Gesetzentwurfs zeigt, dass es sich im Prinzip um eine Verfah

rensordnung handelt. Der Gesetzentwurf nimmt Bewährtes auf und entwickelt dort, wo es erforderlich ist, Dinge fort. Das ist auch notwendig, wenn ein Gesetz ein derartiges Alter erreicht hat, wenn sich inzwischen Entwicklungen ergeben haben, die seinerzeit nicht berücksichtigt werden konnten.

In dieses Gesetz mehr hineinzugeheimnissen, als erforderlich ist, geht aber an der Sache vorbei. Herr Kollege Kaufmann, hier jetzt mit der Schuldenbremse zu argumentieren, halte ich an dieser Stelle für ein wenig überzogen, zumal wir noch Gelegenheit haben werden, die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu präzisieren.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))