Protocol of the Session on May 12, 2009

Ich habe Ihnen geantwortet, dass es in der Verordnung keine Sternchenregelung für Schulen für Lernhilfe gibt. Wenn es Schulen geben sollte, die die Sternchenregelung widerrechtlich praktizieren, dann nennen Sie bitte deren Namen. Dann kann man dem nachgehen.

Frage 46, Herr Kollege Heidel.

Ich frage die Landesregierung:

Ist der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bekannt, dass einige Ökolandwirte die Impfung ihrer Tiere gegen die Blauzungenkrankheit verweigern?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Kollege Heidel, die Weigerung einiger Landwirte, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, ist uns bekannt. In einem Fall ist ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig, es ist aber noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Heidel.

Um wie viele Landwirte handelt es sich?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Ich kann Ihnen im Moment nicht sagen, wie viele es sind. Ich liefere Ihnen die Zahl aber gern nach.

Ich rufe die Frage 47 auf. Herr Abg. Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Ist bei der geplanten Änderung des sogenannten Bezirksfachklassenverzeichnisses mit dem Abzug der Fleischerund Bäckerberufe von den beiden Berufsschulen in Eschwege und Witzenhausen und der Verlagerung nach Kassel zu rechnen?

Frau Kultusministerin.

Herr Abg. Quanz, die geplante Fortschreibung der Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen sieht weder für die Berufsschule in Eschwege noch für die in Witzenhausen eine Änderung bei den Bäcker- bzw. Fleischerberufen vor.

Ich rufe die Frage 48 auf. Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Anträge bzw. Nachfragen von Schulen nach Bezuschussung aus dem Härtefonds für warmes Mittagessen an Schulen für bedürftige Kinder wurden seit Bestehen des Fonds seitens der Landesregierung bzw.der Kübel-Stiftung abschlägig beschieden?

Herr Staatsminister Banzer.

Herr Abg. Bocklet, wie viele Nachfragen gestellt wurden, kann ich nicht beantworten.Aber die Karl-Kübel-Stiftung hat seit Bestehen des Härtefonds insgesamt vier Anträge von Schulen abgelehnt, da diese Schulen die Anforderungen des Härtefonds nicht erfüllen konnten.

In der Vereinbarung zur Umsetzung des Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen zwischen dem damaligen Sozialministerium und der Karl-KübelStiftung wurde unter anderem festgehalten, dass ein Zuschuss nur gewährt werden kann, wenn eine Schule in der Regel an mindestens drei Tagen pro Schulwoche ein warmes und ausgewogenes Mittagessen anbietet. Dies war bei den antragstellenden Schulen nicht der Fall, sodass den Anträgen nicht zugestimmt werden konnte.Dies ist in der Tat viermal vorgekommen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, können Sie ausschließen, dass Anträge aus finanziellen Gründen abschlägig beschieden worden sind? Uns ist zu Ohren gekommen, dass einigen Schulen gesagt wurde, es sei kein Geld mehr vorhanden.

Herr Minister Banzer.

Es ist – soweit man das in diesen Tagen überhaupt sagen kann – ausreichend Geld vorhanden. Das war allenfalls eine falsche Auskunft. Die kann ich natürlich nicht ausschließen.Aber so etwas ist uns nicht bekannt.

Die Frage 49 ist zurückgezogen worden.

Ich rufe die Frage 50 auf. Herr Abg. Klose.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie die Tatsache, dass die Konversionstherapien von dem überwiegenden Teil der seriösen Wissenschaftler als unwissenschaftlich und riskant für das psychische Wohlbefinden abgelehnt werden?

Herr Staatsminister Banzer.

Herr Abgeordneter, es kann nicht die Aufgabe der Landesregierung sein, Theorien zu beurteilen. Ungeachtet dessen hält die Landesregierung Homosexualität jedoch nicht für eine Krankheit und infolgedessen auch nicht für therapiebedürftig oder für einer Therapie zugänglich.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zusatzfrage, Herr Abg. Klose.

Herr Minister, teilt denn die Landesregierung die Auffassung der Bundesregierung,dass sich – Zitat – „sogenannte Konversionstherapien“ einem empirisch-wissenschaftlichen Ansatz in der Bewertung entziehen?

Herr Minister Banzer.

Unter dem Vorbehalt dessen, was ich soeben zu Fragen der Wissenschaft und der Forschung gesagt habe, teile ich diese Stellungnahme.

Ich rufe die Frage 51 auf. Herr Abg. Klose.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie „Konversionstherapien“ oder „Reparationstherapien“ als therapeutische Behandlungsform für Personen, die sich aufgrund homosexueller Neigungen in Identitätskonflikten befinden?

Herr Staatsminister Banzer.

Die Landesregierung glaubt, dass man Krankheiten mit Therapien behandeln kann. Aus der Logik des eben Gesagten folgt jedoch, dass dies für Homosexualität nicht gilt.

Ich rufe die Frage 52 auf. Frau Abg. Dorn.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchen Gründen findet der „6. Internationale Kongress für Psychotherapie und Seelsorge“ vom 21. bis 24. Mai dieses Jahres in der Philipps-Universität Marburg, bei dem Referenten eingeladen sind, die Therapien für Homosexuelle propagieren mit dem Therapieziel der Veränderung hin zur Heterosexualität, die Billigung der Landesregierung?

Herr Staatsminister Banzer.

Dieser Kongress findet nicht die Billigung der Landesregierung. Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass wir wissenschaftliche Kongresse nicht zu billigen oder zu missbilligen haben.

Soweit Sie aber die Vermietung der Räumlichkeiten meinen, muss ich auf Folgendes hinweisen. Die Vermietung von Räumen der Philipps-Universität Marburg an die Akademie für Psychotherapie und Seelsorge, den Trägerverein des infrage stehenden Kongresses,erfolgte im Rahmen der Autonomie der Hochschulen durch den Präsidenten der Universität auf der Grundlage der geltenden Vermietungsbedingungen der Philipps-Universität Marburg vom 29. April 2004. Nach § 4 dieser Vermietungsbedingungen kommt eine Vermietung insbesondere zur Abhaltung von Tagungen und Kongressen von wissenschaftlichen und kulturellen Gesellschaften, Gruppen,Vereinen und Verbänden in Betracht.

Die Akademie für Psychotherapie und Seelsorge,die nach den auf der Homepage gemachten Angaben vom Finanzamt Bad Homburg als gemeinnützig für wissenschaftliche Zwecke anerkannt worden ist, erfüllt diese formalen Voraussetzungen. Die Vermietung bedarf weder der vorherigen Zustimmung noch der nachträglichen Billigung der Landesregierung.

Ich rufe die Frage 53 auf. Frau Abg. Dorn.

Ich frage die Landesregierung: