Mit welchen Konsequenzen muss das Land Hessen aufgrund der Kündigung des Vertrags über den Ausbau der Bahnstrecke Marburg – Frankenberg – Korbach, speziell der Strecke Frankenberg – Korbach, rechnen?
Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. – Er ist im Moment nicht anwesend. Ich stelle die Frage zurück und rufe zuerst Frage 12 auf. Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die richtet sich auch an den Wirtschaftsminister!)
Wie beurteilt sie die Forderung der Vereinigung der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten des Landes Hessen nach einem Moratorium für die neue Verwaltungssteuerung im Bildungsbereich?
Herr Abgeordneter, der Prozess der NVS-Einführung im Kultusressort befindet sich sozusagen auf der Zielgeraden. Insbesondere die Einführung der Balanced Scorecard für schulische Produkte findet eine breite Unterstützung bei den beteiligten Schulen und Staatlichen Schul
ämtern und wird als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung schulischer Qualität gesehen. Diese Prozesse zu stoppen, um ein Moratorium zu verhängen, ist kontraproduktiv und den Beteiligten schwer vermittelbar. Die Entwicklung hat im Übrigen auch über Hessen hinaus fachliche Anerkennung gefunden.
Die in dem Schreiben geäußerte Kritik des Vorstands der Vereinigung der Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten des Landes Hessen wurde bisher nicht kommuniziert. Aus zahlreichen Arbeitszusammenhängen, wie der Schulaufsicht, ergibt sich ein gänzlich anderes, insgesamt positives Bild. Entgegen den Darstellungen des Schreibens liegt der Zielfokus der NVS im Kultusressort auf mehr Transparenz für die eigenverantwortliche Schule, z. B. durch die Zuweisung schulscharfer Budgets. Den Staatlichen Schulämtern kommt dann eine eher dienstleistende Funktion zu. Möglicherweise wird dieser Rollenwandel vom Vorstand des VSH eher kritisch gesehen.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Bewertung nehmen wir natürlich die Gelegenheit wahr, jede kritische Stimme zu prüfen. Selbstverständlich werden wir mit dieser Vereinigung in einen intensiven Dialog über ihr Thesenpapier treten.
Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Meinung der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, also der Praktiker aus den Staatlichen Schulämtern, für unzutreffend halten?
Ich glaube,dass es,gerade im Hinblick darauf,dass wir alle die eigenständige Schule wollen, nicht richtig wäre, einen so langfristig angelegten Prozess wie die Einführung der NVS durch ein Moratorium zu stoppen.
Herr Minister, haben Sie nicht das Gefühl, dass die NVS nicht dazu benutzt wird, den Schulen mehr Eigenverantwortung zu geben, sondern dass sie ausschließlich dazu verwendet wird, sie mehr zu kontrollieren?
In Gesprächen mit den Vertretern der Schulen hatte ich eher den Eindruck, dass es zwar noch Gewöhnungsprozesse im Zusammenhang mit der NVS gibt, die sich mehr im Bereich des organisatorischen Aufwands – man kann auch etwas polemischer sagen: des bürokratischen Aufwands – bewegen, sich die Schulen dadurch aber nicht kontrolliert fühlen.Vielmehr halten sie z. B. die Balanced Scorecard für ein wirksames Mittel,um sich an Qualitäten zu orientieren und sich über die Qualität der jeweiligen Schule klar zu werden.
Herr Minister, entspricht es der von Ihnen sonst immer propagierten Offenheit, die Anregung der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, ein Moratorium für die Einführung der neuen Verwaltungssteuerung zu verhängen, so brüsk zurückzuweisen, wie Sie es getan haben?
Mein Verständnis ist, dass ich nicht jeder Kritik begeistert zustimmen muss. Ich habe aber deutlich gesagt, dass wir mit dieser Vereinigung in einen intensiven Dialog eintreten. Aus jeder Kritik kann man etwas lernen. Aber das verpflichtet sicherlich nicht dazu, die Position des Gesprächspartners zu übernehmen.
Herr Minister, wie kann man die Balanced Scorecard als geeignetes Instrument für den Schulbereich bezeichnen, wenn es damit noch keine Erfahrungen gibt?
Das ergibt sich eben aus den Diskussionen mit den Vertretern der Schulen, die mir versichern, dass sie diesen Weg für geeignet halten, um genau diese Qualitätsmessung durchzuführen.
Wir kommen zur Frage 11 zurück. Ich darf noch darauf hinweisen, dass wir auch außerhalb des Hauses ein Beschallungsproblem haben, weshalb nicht jeder mitbekommen konnte, dass wir fortfahren. – Jetzt kommen wir zur Frage 11 des Herrn Abg. Kahl. Bitte schön.
Mit welchen Konsequenzen muss das Land Hessen aufgrund der Kündigung des Vertrages über den Ausbau der Bahnstrecke Marburg – Frankenberg – Korbach, speziell Frankenberg, rechnen?
Herr Abgeordneter, die Entscheidung des NVV aus dem letzten Sommer, die seit Langem nicht mehr im Regelverkehr befindliche Eisenbahnstrecke zwischen Korbach und Frankenberg nicht zu reaktivieren, wird von der Landesregierung akzeptiert.
Es ist in der heutigen Zeit nicht zu verantworten, bis zu 50 Millionen c für eine Eisenbahninfrastruktur zu investieren, auf der nach wirklich optimistischen Prognosen vergleichsweise nur weniger als 300 Fahrgäste pro Tag in beiden Richtungen fahren möchten. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem NVV, dem RMV – das ist das getrennte Gebiet zwischen Frankenberg und Marburg –, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie der Kurhessenbahn und auch dem Land über ein Gesamtfinanzierungskonzept für die Kurhessenbahn.
Dies soll verkehrsvertragliche Regelungen zwischen der Kurhessenbahn, dem NVV und vor allem einen neuen Bau- und Finanzierungsvertrag für die Strecke von Süden bis nach Frankenberg enthalten.
Hieran wird sich das Land Hessen – das können wir sagen – finanziell erheblich beteiligen. Dazu liegen seit wenigen Tagen neue Vertragsentwürfe der Kurhessenbahn vor und werden derzeit beim NVV, aber auch beim Land geprüft. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit diesem Vertragswerk die Zukunft der Kurhessenbahn und des Schienenpersonennahverkehrs in Nordwesthessen auf lange Sicht sichergestellt wird.
Herr Minister, ich frage Sie nach Ihrer Antwort: Dieser Ausbau der Strecke war in ein Gesamtkonzept des öffentlichen Schienennahverkehrs der Deutschen Bahn AG eingebunden. Sie wissen, dass dieses Gesamtkonzept aus vielen Einzelteilen besteht – das vorausgeschickt – und nach
Auffassung der Menschen in der Region dieser Teil ein wichtiges Einzelteil ist. Die Abstimmung beim NVV, die mehrheitlich von den Herren Schlitzberger, Reuß – –
Die Fragestellung ist jetzt: Wie haben sich die Vertreter der Landesregierung innerhalb des NVV verhalten, und wie hoch sind die Abstandszahlungen, die durch nicht abgerufene Schienenverkehre jetzt vom Land zu bezahlen sind – Punkt.
Herr Abg. Heidel, aus der Diskussion um die Regionalisierungsmittel wissen Sie, dass die Landesregierung an einem flächenbezogenen Erhalt der Schieneninfrastruktur sehr interessiert ist und ihrerseits all ihre Möglichkeiten eingesetzt hat. Durch die ursprüngliche Planung der Kurhessenbahn auch in den Gremien des NVV und die danach erfolgte Kündigung ist es nicht gelungen, andere Infrastrukturmaßnahmen so schnell wie möglich als Ersatzmaßnahmen voranzutreiben, sodass die Mittel komplett für diese investiven Zwecke eingesetzt werden könnten. Ich denke aber, dass dies in der Folgezeit jetzt gelingt.