Protocol of the Session on November 11, 2008

Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte dem Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.

Wir kommen jetzt zu den weiteren zweiten Lesungen, zu denen keine Aussprachen vorgesehen sind.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung des Fundrechts – Drucks. 17/747 zu Drucks. 17/242 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Klein. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung des Fundrechts, Drucks. 17/242, vor.

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 10. Plenarsitzung am 4. Juni 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 10. September 2008 eine schriftliche Anhörung beschlossen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. Oktober 2008 behandelt und ist einstimmig zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.

(Beifall)

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Kollege Klein.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung

des Fundrechts in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen – Drucks. 17/750 zu Drucks. 17/508 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Reif.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte wie folgt Bericht.Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 15. Plenarsitzung am 28.August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 23. Oktober 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt.

(Beifall)

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke schön, Herr Reif.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung eine gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen in zweiter Lesung zustimmen möchte, der muss jetzt die Hand heben. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften in den Geschäftsbereichen des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 – Drucks. 17/751 zu Drucks. 17/641 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Merz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht lautet wie folgt: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 17. Plenarsitzung am 24. September 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 23. Oktober 2008 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt.

(Beifall)

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Merz. – Zur Geschäftsordnung hat Frau Schott das Wort.

Wir bitten darum, dass das Krankenhausgesetz aus dem Paket herausgenommen und einzeln abgestimmt wird.

Erster Vizepräsident Lothar Quanz:

Ich lasse über Art. 1 und Art. 2 des Gesetzentwurfs getrennt abstimmen.Wer Art. 1 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist Art. 1 des Gesetzentwurfs einstimmig beschlossen.

Wer Art. 2 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Art. 2 ist ebenfalls angenommen,sodass der Gesetzentwurf insgesamt in zweiter Lesung seine Zustimmung gefunden hat und zum Gesetz erhoben ist.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Drucks. 17/767 zu Drucks. 17/507 –

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/768.

Berichterstatter ist Herr Kollege Hugo Klein.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Beschlussempfehlung und den Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes, Drucks. 17/507, und zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/763, vor.

Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 15. Plenarsitzung am 28. August 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/763, wurde dem beteiligten Haushaltsausschuss vom Präsidenten des Hessischen Landtags am 11. November 2008 überwiesen.

Der federführende Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 11. September 2008 beraten und vorbehaltlich der Zustimmung des beteiligten Ausschusses mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei

Stimmenthaltung der LINKEN den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst.

Der beteiligte Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 17. September 2008 beraten und beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

Der Kulturpolitische Ausschuss ist in seiner 7. Sitzung am 23. Oktober 2008 einvernehmlich übereingekommen, seinen Beschluss vom 11. September 2008 aufrechtzuerhalten.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 12. November 2008 erneut beraten und dem federführenden Kulturpolitischen Ausschuss einstimmig – bei Stimmenthaltung der LINKEN – vorgeschlagen, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des noch ins Plenum einzubringenden Änderungsantrags – Aufhebung der Befristung – anzunehmen.