Obwohl das Petitionsrecht als Instrument direkter Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger eine effektive Möglichkeit darstellt, sich jenseits der Stimmabgabe bei Wahlen Gehör zu verschaffen, ist dieses Recht in unserem Land viel zu wenig bekannt.Das zeigen letztlich zwei Umfragen, die sicherlich nicht repräsentativ waren. Aber der Petitionsausschuss hat zum Hessentag und beim Tag der offenen Tür im Hessischen Landtag Umfragen durchgeführt, die ein eindeutiges Votum abgeben. Man sieht sehr deutlich, zu viele Menschen wissen überhaupt nicht, dass ihnen dieses Bürgerrecht zusteht.
Deshalb hat der Petitionsausschuss eine Bürgersprechstunde eingerichtet, die in jeder Region Hessens die Bürgerinnen und Bürger zu einem bestimmten Termin dazu einlädt, sich mit ihren Problemen in direkten Gesprächen an die Abgeordneten des Petitionsausschusses und die Mitarbeiter des Petitionsreferats zu wenden.
Meine Damen und Herren, in diesen Bürgergesprächsrunden geht es also nicht darum, über das Land zu ziehen und Petitionen quasi als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Petitionsausschusses einzusammeln.Vielmehr geht es darum, der allgemeinen Politikverdrossenheit der Bevölkerung entgegenzuwirken und den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass sie nicht nur das Recht haben, alle fünf Jahre ihre Stimme abzugeben,sondern auch während dieser fünf Jahre eine Stimme haben, die gehört wird.
Nach meinem Eindruck gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen dem geringen Bekanntheitsgrad des Petitionsrechts in der Bevölkerung und dem geringen Ansehen – das muss man leider so sagen – des Petitionsausschusses innerhalb und außerhalb des Parlaments, der in seinem Stellenwert als Stiefkind aller Ausschüsse bezeichnet werden kann. Dies ist sehr kurzsichtig, da alle Parteien und unser demokratisches System insgesamt nur davon profitieren können, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, immer eine Anlaufstelle für ihre Sorgen und Nöte zu haben, und auch die Gewissheit spüren, dass ihre Beschwerden gründlich und zeitnah geprüft werden.
Meine Damen und Herren, damit bin ich bei einem weiteren Punkt angekommen,der sehr wesentlich ist.Der Petitionsausschuss ist auf die Zuarbeit der Fachministerien und deren Recherchen bei nachgeordneten Behörden angewiesen. Ich möchte an dieser Stelle eindringlich darum bitten – ich denke, ich spreche im Sinne des gesamten Petitionsausschusses –, uns die notwendigen Informationen zeitnah zukommen zu lassen und damit dem Petitionsausschuss auch den Stellenwert einzuräumen, der ihm zukommt.
Es macht keinen Sinn, über das Land zu ziehen und den Bürger auf sein Grundrecht aufmerksam zu machen, ihn
dann aber so lange auf eine Entscheidung warten zu lassen, dass dieses Bemühen konterkariert und letztendlich der allgemeinen Politikverdrossenheit noch Vorschub geleistet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, ist ein Bürgerrecht. Ich möchte auch im Namen meines Fraktionskollegen und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden René Rock dem Petitionsreferat danken, namentlich stellvertretend Frau Bachmann, die heute unter uns ist. Vielen Dank an Sie und Ihr gesamtes Team. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den fünften und damit den letzten Bericht des Petitionsausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode. Ich möchte bewusst zu Beginn meiner Ausführungen meinen und unseren Dank allen Beteiligten aussprechen, die dazu beitrugen, dass unsere Arbeit überhaupt erst geleistet werden konnte.
Vielen Dank, aber wir können uns vielleicht auf einen Schlussapplaus einigen. Dann kann ich auch meine fünf Minuten einhalten, und allen soll die Ehre gewährt werden.
Ich beginne bewusst mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats. Sie wurden bereits begrüßt. Sie verfolgen diese und auch die eine oder andere Debatte in dieser Runde. Wir fühlten uns – das sage ich für mich persönlich, aber auch für meine Fraktion und, ich glaube, auch für alle anderen Mitglieder des bisherigen und des neuen Petitionsausschusses – bei Ihnen immer kompetent und gut beraten. Ich persönlich meine sogar, dass es sehr oft ein partnerschaftliches Miteinander war.
Man tauschte sich aus. Man hat nicht nur Informationen erhalten, die weitergeleitet wurden, sondern man konnte hinterfragen. Man diskutierte mitunter. Man hat natürlich als Abgeordneter letztendlich die Entscheidung zu treffen.Aber diese vorgelagerte intensive Beschäftigung hilft uns Abgeordneten dabei, diese für uns nicht immer einfache Arbeit zu leisten.
Ich danke an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien. Ich möchte feststellen, dass der Kollege Lenders natürlich richtig liegt, wenn er sagt: Wir wollen möglichst zeitnah informiert werden. – Ich erkenne aber auch an,dass dies in aller Regel der Fall ist und dass die Ministerien häufig eine ganze Menge Vorarbeit
zu leisten haben, wo sie auf nachgelagerte Institutionen und Organisationen zugreifen müssen, um eine sachkompetente Stellungnahme zu erarbeiten und abgeben zu können.
Insofern gilt auch ihnen unser Dank, genauso wie der früheren Vorsitzenden Frau Dörr und den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, die teilweise nicht mehr dem Hessischen Landtag angehören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die mehr als 7.000 eingegangenen Petitionen zeigen, dass das Petitionsrecht in unserem Land wahrgenommen wird. Die 6.665 entschiedenen Petitionen – teilweise noch aus der 15. Wahlperiode – zeigen, dass wir auch in der vergangenen Wahlperiode unserer Verpflichtung nachgekommen sind.
Betrachtet man die von uns zu bearbeitenden Petitionen, so können wir sagen,dass wir dieser Aufgabe gerecht wurden.Wenn ich richtig gerechnet habe, haben wir im Saldo 250 Petitionen mehr bearbeitet, als in diesem Berichtszeitraum eingegangen sind.
Ich bin der Meinung, wir sind im letzten Jahr und generell im Berichtszeitraum wie auch in den Vorjahren überparteilich der Pflicht nachgekommen, das Bürgerrecht, das Menschenrecht auf Petition mit Leben zu füllen.
Aber es gilt auch festzustellen, dass die Verankerung im Grundgesetz und in Art. 16 unserer Hessischen Verfassung nur eine von meines Erachtens drei Voraussetzungen dafür ist, dass ein demokratischer Staat vernünftig, angemessen und im Sinne einer menschenorientierten repräsentativen Demokratie Beschwerden der Bürger nachgeht.
Die zweite Voraussetzung ist das von mir schon beschriebene Abwägen, das Hinterfragen, die gemeinsame Suche nach Lösungen. Natürlich gibt es bei den Diskussionen im Petitionsausschuss hin und wieder Unterschiede.Aber ich bin sicher, bei allen standen immer die sachliche Befassung und das gemeinschaftliche Ringen um die richtige, vertretbare, humane Entscheidung im Mittelpunkt der Diskussion.
Wenn ich vom Ringen spreche, so meine ich damit gar nicht so sehr ein politisches Ringen, sondern vielmehr ein mitunter auch persönliches Ringen, in dem jeder für sich entscheiden musste, wie im wahrsten Sinne des Wortes richtig, gerecht zu entscheiden ist.
Die dritte Voraussetzung ist meines Erachtens – darauf wurde bereits hingewiesen –, dass der Petitionsausschuss und das Petitionsrecht als solches bekannt sein müssen. Wer eine Eingabe machen soll, muss auch wissen, dass er dieses Recht hat. Insofern ist es sicher richtig, dass wir wie in der vergangenen Legislaturperiode unsere Aktivitäten in der Öffentlichkeitsarbeit fortsetzen. Ich nenne die Präsenz am Hessentag, die Bürgersprechstunde und andere Aktivitäten. Ich persönlich bin aber auch sicher, dass das alles in gewisser Weise begrenzt sein wird, was den Erfolg anbelangt.Insofern ist jeder Abgeordnete aufgefordert,in seinem Wahlkreis, in den Wahlkreisbüros, aber auch in Gesprächen immer wieder darauf hinzuweisen, dass wir diese Möglichkeit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir uns auch in Zukunft darauf verständigen können, eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Das heißt, dass wir uns in der Öffentlichkeitsarbeit auf das generelle
Ich hoffe auch, dass es uns in Zukunft gelingt, zu erreichen, dass diejenigen recht bekommen, die recht haben – und nicht die, die am lautesten schreien.Wir müssen auch auf den einen oder anderen Rechtsanwalt aufpassen, der beispielsweise über die Presse dazu aufruft, man solle die Abgeordneten mit entsprechenden Eingaben bombardieren, damit sie wach werden.
Ich bin sicher, die früheren Mitglieder des Petitionsausschusses hatten es nicht nötig, auf diese Weise wachgerüttelt zu werden, und auch wir werden dies nicht nötig haben.
Insofern noch einmal meinen herzlichen Dank allen Beteiligten. Dem Petitionsausschuss wünsche ich in seiner neuen Zusammensetzung weiterhin viel Erfolg und im wahrsten Sinne des Wortes ein gutes Gelingen im Sinne des Petitionsrechtes. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung als Grundrecht verbrieft. Dieses Recht, Anträge oder Beschwerden an das Parlament zu stellen, achten wir als einen wichtigen Teil unseres demokratischen Systems.
In Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger in wachsendem Maße das Vertrauen in die staatlichen und parlamentarischen Institutionen verlieren, weil sie – für mich: zu häufig – die Erfahrung machen müssen, dass die Politik ihre Lebenswelt nicht ernst genug nimmt und ihre Entscheidungen an anderen Interessen als den ihren orientiert oder zu orientieren scheint, kommt dem Petitionsrecht und der Arbeit des Petitionsausschusses aus unserer Sicht eine besondere Bedeutung zu.
In diesem Sinne ist der Petitionsausschuss ein Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und dem Parlament andererseits.
Dazu erfüllen Petitionen auch eine wichtige Kontroll- und Informationsfunktion für die Landesregierung. Die Petitionen, die von Bürgerinnen und Bürgern an das Parlament gestellt werden, können ein wichtiger Indikator dafür sein, wo auf der politischen Ebene Handlungsbedarf besteht. Der erhebliche Rückgang der „Ausländerpetitionen“ nach der Neuregelung des Bleiberechts für sogenannte Altfälle zeigt sehr deutlich, dass Petitionen neben ihrer höchst individuellen Fallstruktur auch Rückschlüsse auf größere Zusammenhänge erlauben.
Daher wäre es aus unserer Sicht wünschenswert, wenn künftige Berichte des Petitionsausschusses auch eine verbesserte Statistik enthalten könnten. Dabei sollte nicht nur dargelegt werden, welche Bereiche der Ministerien von den eingegangenen Petitionen betroffen waren; vielmehr wäre es hilfreich, mit einer thematischen Zuordnung die großen Themen zu erkennen, die in den eingegangenen Petitionen behandelt werden.
Die Petitionen und ihre Inhalte spiegeln uns immer auch die gesellschaftliche Realität. Damit können sie als Warnsystem dienen und zeigen, wo politische Eingriffe nötig sind.
In dieser Hinsicht erscheint es uns dringend geboten, die gegenwärtige Abschiebepraxis grundlegend zu überdenken. Wir brauchen eine entschlossene Wende hin zu echter Integration, zu einem ehrlichen Miteinander der Menschen unterschiedlicher Herkunft,die hier in Deutschland leben. Abschiebungen, wie sie noch heute gang und gäbe sind und den Petitionsausschuss in großer Zahl beschäftigen, stehen einer solchen Politik entgegen. Sie schaffen immer neue Verhärtungen und bestätigen regelmäßig das Bild eines Staates, der nicht entschieden auf Integration setzt, sondern immer wieder ausgrenzt und immer wieder Menschen an den Rand drängt oder über seine Grenzen hinausdrängt.
Ich möchte des Weiteren ausdrücklich anregen, auch über den Umgang mit Straftätern nachzudenken. Auch hier bietet unser – sicherlich noch immer zu verbesserndes – Strafvollzugssystem ungleich bessere Voraussetzungen zu gesellschaftlicher Integration, als dies in den allermeisten Herkunftsländern der Straftäterinnen und Straftäter der Fall ist.
Wir von der LINKEN können uns gut vorstellen, dieses Grundrecht im Sinne einer entwickelten direkten Demokratie auszubauen. Damit könnte es ein wichtiger Beitrag zu mehr Bürgerrechten, größerer Offenheit und Transparenz des Verwaltungs- und Regierungshandelns darstellen.
Mögliche Schritte bei der Weiterentwicklung des Petitionsrechts könnten aus unserer Sicht sein: ein Selbstbefassungsrecht des Petitionsausschusses; ein Überprüfungsrecht bei Entscheidungen von Unternehmen und Dienstleistern der öffentlichen Daseinsvorsorge, auch wenn sie in Teilen in privatrechtliche Formen umgewandelt wurden; die Durchführung von Petitionsverfahren unabhängig von der Entscheidung von Gerichten; transparente und nachvollziehbare Verfahren mit kürzeren Bearbeitungszeiten sowie mehr Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen. Dazu hat auch der Kollege Jürgens einiges gesagt. In dieser Richtung sollte man weiterdenken und diese Ideen prüfen.
Wir unterstützen die Überlegungen, einzelne und vorab angekündigte Themen im Ausschuss öffentlich zu behandeln.