Jürgen Lenders

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es denn richtig wäre, was in diesem Antrag unterstellt wird, müsste man ernsthaft darüber nachdenken.Aber es entbehrt nun einmal jeglicher Grundlage.
Es ist zutreffend, dass es zu den Schließungen der beiden Standorte in Gießen und in Kassel kommt.Aber diese Arbeitsplätze werden,entgegen dem Eindruck,den man hier zu erwecken versucht, nicht abgebaut, sondern sie werden verlagert. Mit der Aufrüstung der beiden anderen Standorte entstehen in Hessen 400 neue Arbeitsplätze.
Es ist sicherlich ein Problem, wenn Mitarbeiter umziehen müssen bzw. eine neue Arbeitsstätte haben und damit längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Das gilt vor allen Dingen dann,wenn sie nicht mobil sind.Aber gerade Bürgerinnen und Bürger,die aus Osthessen kommen,sind es seit Jahrzehnten gewohnt, ins Rhein-Main-Gebiet zu pendeln. Gerade Osthessen ist übrigens mittlerweile zu einer Region geworden, in die man einpendelt, statt aus ihr auszupendeln.
Mit den Mitarbeitern wurden Gespräche geführt. Vielleicht wurde nicht mit jedem Funktionär der Gewerkschaft eine einvernehmliche Lösung gefunden.
Mit den Mitarbeitern wurde gesprochen. Die Härtefälle wurden abgefedert. Soziale Aspekte wurden berücksichtigt. Das hat dazu geführt, dass man sich für die Standorte Fulda und Eschborn entschieden hat.Wenn es sich um einen Härtefall handelt, werden die Fahrtkosten bezahlt. Die Telekom übernimmt die Umzugskosten. Man muss auch einfach sehen, dass am Ende den Mitarbeitern, die nicht mobil sind,adäquate alternative Arbeitsplätze an ihrem alten Standort angeboten werden.
Das wird nicht immer einvernehmlich geschehen. Aber Herr Decker hat es eben schon angesprochen: Es gibt
wirtschaftliche Notwendigkeiten. – Ganz ohne Verwerfungen bekommen Sie eine solche Aktion nicht hin. Das geht nun einmal nicht.
In Hessen wird kein einziger Arbeitsplatz abgebaut werden.
Nicht ein Arbeitsplatz wird abgebaut.In die Standorte,die erhalten bleiben,wird die Telekom in den nächsten Jahren 70 Millionen c investieren.
Meine Damen und Herren, ich verstehe den Inhalt Ihrer Initiative nicht. Er bezieht sich auf das, was die Telekom tun will. Die Telekom ist sicherlich ein Unternehmen, auf das man öfter kritisch schauen darf. Die Verlagerung ist aber wirtschaftlich notwendig. Die Mitarbeiter sind einbezogen worden. Das geschah also einvernehmlich. Hessen gewinnt in Fulda und in Eschborn 400 Arbeitsplätze. Deshalb sind der Dringliche Entschließungsantrag und der Dringliche Antrag von der Sache her falsch. Sie werden von uns abgelehnt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wettbewerb auf der Schiene fehlt in der Tat. Das haben wir allein schon im Zusammenhang mit dem Thema „Rücknahme des Bedienzuschlags“ gesehen. Das war ein absolut absurder Vorschlag,der jetzt vom Tisch ist. Man sieht allerdings, dass der nächste absurde Vorschlag bereits im Raum steht.
Damit wird deutlich, dass das eigentliche Problem bestehen bleibt: Das ist die Monopolstellung der Deutschen Bahn AG im Schienenfernverkehr. Die Erklärung der Bahn, die planmäßige Ankunft von Zügen im Bahnhof nicht mehr ankündigen zu wollen, ist ein ebenso absurder Plan wie die Einführung eines Zuschlags beim Fahrkartenverkauf am Schalter.
Ich persönlich halte das – um es einmal diplomatisch auszudrücken – für einen unfreundlichen Akt gerade gegenüber älteren Menschen. Man kann sicher lange darüber philosophieren, ob wir Politiker uns in unternehmerische Entscheidungen einmischen sollten.Aber das Problem ist, dass wir uns nicht bei einem Unternehmen einmischen, dass sich im Markt bewegt und in einem wirklichen Wettbewerb steht, sondern bei einem ehemaligen Staatsmonopolisten. Ich denke, in dem Fall sollten sich die Politiker dazu äußern dürfen.
Dem Konzern zufolge werden in das Projekt gut drei Viertel der 5.700 Bahnhöfe einbezogen. Damit ist gut ein Fünftel aller Reisenden – vor allem im Regionalverkehr – betroffen.Ob nun der Imageschaden der DB AG oder der Serviceverlust für den Kunden in einem vernünftigen Verhältnis zu möglichen Einsparungen stehen,bleibt wohl ein Geheimnis des ehemaligen Monopolisten bzw. des Monopolisten Bahn.
Nun kündigt die Bahn auch noch an, in den nächsten Jahren auf den kleinen Bahnhöfen neue automatische Ansagesysteme einzuführen. Herr Kaufmann hat es eben schon angesprochen: Manches kann man wirklich nur noch mit Humor ertragen. Wenn diese Ansagesysteme dann so funktionieren wie die automatischen Anzeigesysteme beim ICE, können Sie, wenn der Zug Verspätung hat,lesen:Der Zug endet hier,bitte nicht einsteigen.– Dabei würde ich gern erst einmal sitzen bleiben und an dem
Bahnhof ankommen – vor allen Dingen pünktlich ankommen –, zu dem ich eigentlich wollte.
Wenn das dazu führt, dass es über die automatischen Ansagesysteme heißt: „Es fährt ein der Zug von irgendwo nach nirgendwo“, und wir uns an einem leeren Gleis stehend verwundert die Augen reiben, hat das mit Kundenorientierung wirklich nichts mehr zu tun.
Das Monopol der Bahn muss weg. FDP und GRÜNE haben sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass das Schienennetz – –
Die CDU hat sich dem dankenswerterweise angeschlossen. Sie waren nicht immer ganz dieser Meinung.
Sie sind lernfähig.Das ist sehr schön.– Ein wichtiger Bestandteil ist, dass das Schienennetz vom Betreiber getrennt wird. Nur so kann ein wirklicher Wettbewerb entstehen.
Herr Dr. Lübcke, ich wünsche mir, dass die CDU auch an einer anderen Stelle so lernfähig ist: beim Buslinienfernverkehr. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag eingebracht, dies beim Buslinienfernverkehr zu ermöglichen.Das ist von der Regierung in Berlin abgelehnt worden. Ich lade Sie und die GRÜNEN dazu ein, sich bei diesem Thema etwas mehr zu beteiligen.
Herr Dr.Lübcke,dann müssen Sie sich vielleicht einfach einmal durchsetzen. Das kann nicht sein. Das ist am Ende eine faule Ausrede.
Es ist bemerkenswert: Wenn wir das Monopol der Bahn wirklich aufbrechen wollen, müssen wir auch andere Verkehrsmittel in den Wettbewerb einbeziehen. Das sollte eigentlich Konsens sein. Die Preise müssen heruntergehen. Die Bahn hat ihre Preise seit 2004 um 23 % erhöht.Das ist eigentlich – wie der parlamentarische Geschäftsführer der FDP sagen würde – unterirdisch. Das kann man sicherlich so sagen.
Preise runter, Qualität rauf erreichen wir nur mit mehr Wettbewerb. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, ist ein Bürgerrecht, das sowohl im Grundgesetz,Art. 17, als auch in der Hessischen Verfassung,Art. 16, als persönliches Recht eines jeden Bürgers verankert ist. Es eröffnet jedermann die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden, sofern sich Kritik oder der Unmut auf Entscheidungen staatlicher Stellen bezieht.
Auf diese Weise können jede Bürgerin und jeder Bürger staatliches Handeln überprüfen lassen.Das Petitionsrecht ist damit ein direktes Instrument der Kontrolle der Verwaltung und kann gelegentlich auch Mängel in der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen aufzeigen, die eine Überarbeitung nötig haben.
Die Summe der Petitionen, die innerhalb einer Legislaturperiode eingehen, lässt oft eine Tendenz bzw. Schwerpunkte erkennen, auf die sich die Kritik der Bürgerinnen
und Bürger konzentriert. Dies wird auch in diesem Petitionsbericht deutlich.
Meine Damen und Herren, der Anteil der Ausländerpetitionen ist überragend und fällt auf. Für die FDP-Fraktion und für unsere Abgeordneten kann ich sagen:Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist
und wir endlich ein Einwanderungsgesetz brauchen.
Obwohl das Petitionsrecht als Instrument direkter Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger eine effektive Möglichkeit darstellt, sich jenseits der Stimmabgabe bei Wahlen Gehör zu verschaffen, ist dieses Recht in unserem Land viel zu wenig bekannt.Das zeigen letztlich zwei Umfragen, die sicherlich nicht repräsentativ waren. Aber der Petitionsausschuss hat zum Hessentag und beim Tag der offenen Tür im Hessischen Landtag Umfragen durchgeführt, die ein eindeutiges Votum abgeben. Man sieht sehr deutlich, zu viele Menschen wissen überhaupt nicht, dass ihnen dieses Bürgerrecht zusteht.
Deshalb hat der Petitionsausschuss eine Bürgersprechstunde eingerichtet, die in jeder Region Hessens die Bürgerinnen und Bürger zu einem bestimmten Termin dazu einlädt, sich mit ihren Problemen in direkten Gesprächen an die Abgeordneten des Petitionsausschusses und die Mitarbeiter des Petitionsreferats zu wenden.
Meine Damen und Herren, in diesen Bürgergesprächsrunden geht es also nicht darum, über das Land zu ziehen und Petitionen quasi als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Petitionsausschusses einzusammeln.Vielmehr geht es darum, der allgemeinen Politikverdrossenheit der Bevölkerung entgegenzuwirken und den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass sie nicht nur das Recht haben, alle fünf Jahre ihre Stimme abzugeben,sondern auch während dieser fünf Jahre eine Stimme haben, die gehört wird.
Nach meinem Eindruck gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen dem geringen Bekanntheitsgrad des Petitionsrechts in der Bevölkerung und dem geringen Ansehen – das muss man leider so sagen – des Petitionsausschusses innerhalb und außerhalb des Parlaments, der in seinem Stellenwert als Stiefkind aller Ausschüsse bezeichnet werden kann. Dies ist sehr kurzsichtig, da alle Parteien und unser demokratisches System insgesamt nur davon profitieren können, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, immer eine Anlaufstelle für ihre Sorgen und Nöte zu haben, und auch die Gewissheit spüren, dass ihre Beschwerden gründlich und zeitnah geprüft werden.
Meine Damen und Herren, damit bin ich bei einem weiteren Punkt angekommen,der sehr wesentlich ist.Der Petitionsausschuss ist auf die Zuarbeit der Fachministerien und deren Recherchen bei nachgeordneten Behörden angewiesen. Ich möchte an dieser Stelle eindringlich darum bitten – ich denke, ich spreche im Sinne des gesamten Petitionsausschusses –, uns die notwendigen Informationen zeitnah zukommen zu lassen und damit dem Petitionsausschuss auch den Stellenwert einzuräumen, der ihm zukommt.
Es macht keinen Sinn, über das Land zu ziehen und den Bürger auf sein Grundrecht aufmerksam zu machen, ihn
dann aber so lange auf eine Entscheidung warten zu lassen, dass dieses Bemühen konterkariert und letztendlich der allgemeinen Politikverdrossenheit noch Vorschub geleistet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, ist ein Bürgerrecht. Ich möchte auch im Namen meines Fraktionskollegen und des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden René Rock dem Petitionsreferat danken, namentlich stellvertretend Frau Bachmann, die heute unter uns ist. Vielen Dank an Sie und Ihr gesamtes Team. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir ausgerechnet von einer SPDKollegin das Bedauern über hohe Spritpreise hören müssen, ist schon recht seltsam. Ich darf nur darauf aufmerksam machen, welche Bundesregierung dafür verantwortlich ist, dass wir den Anteil der Ökosteuer auf diesen Anteil der Benzinsteuern haben und vor allen Dingen auf den Anteil der Mehrwertsteuer.
Eines lässt sich in Sachen Lkw-Maut jetzt schon als Fazit festhalten. Da, wo die Landesregierung mit ihrer Forderung nach Zweckbindung der Lkw-Maut und Ablehnung der Erhöhung recht hat, hat sie recht. Die SPD irrt, wenn sie fordert, einer Erhöhung der Lkw-Maut im Bundesrat zuzustimmen, weil dies ein wichtiger Anreiz sei, umweltfreundliche Lkw einzusetzen. Was soll denn beschlossen werden?
Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Tiefensee soll der durchschnittliche Mautsatz für Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 12 t je nach Schadstoffausstoß um 1,3 Cent auf bis 16,3 Cent je Kilometer steigen. Tiefensee erwartet davon Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden c, von denen er zumindest 1 Milliarde c in Investitionen in die Verkehrsinfrastrukturen fließen lassen will.
Tatsache ist, dass der BGL eine Erhöhung der Mautsätze zwischen 40 und 90 % rechnet. Die SPD fordert den Landtag auf,dieser Erhöhung zuzustimmen – mit dem Argument, dass die Einnahmen dringend gebraucht würden, um die Infrastrukturen auch in Hessen zu sichern.Wer an dieser Stelle den Zustand der Straßen und jetzt notwendig gewordene Investitionen beweint, vergießt an der falschen Stelle und zum falschen Zeitpunkt Tränen.
Hätte man lieber vor zehn oder 15 Jahren ein paar Mark mehr in die Hand genommen und in den Erhalt der Landstraßen investiert, gäbe es den hohen Erhaltungsbedarf, der unbestritten ist, heute nicht.
Unabhängig davon wurde bereits zur Mauteinführung im Jahre 2006 versprochen, dass die zusätzlichen Mautmittel
für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur genutzt werden.Kein Euro floss zusätzlich in den Straßenbau.Die aktuellen Planungen geben nicht zur Hoffnung Anlass, dass die Vorgehensweise bei der jetzigen Mauterhöhung anders ausfällt. Zusätzlichen Einnahmen von 1,5 bis 2 Milliarden c stehen Haushaltsmittel von rund 630 Millionen c für die Investition in die Verkehrswege des Bundes gegenüber. Auf die Straße entfallen dabei nur 330 Millionen c.
Da die Haushaltsmittel jährlich neu festgelegt werden,besteht durchaus das Risiko, dass schon in wenigen Jahren der Verkehrshaushalt grundsätzlich nur noch durch die Mauteinnahmen finanziert wird. Klar gesagt werden muss auch, dass die FDP die geplante hessische Bundesratsinitiative gut findet, die eine dauerhafte Zweckbindung der Einnahmen aus Lkw-Maut für die Erhaltung der Bundesstraßen und -autobahnen vorsieht. Letztlich sind Fernstraßen- und andere Straßenverbindungen Grundvoraussetzungen für ein funktionierendes Wirtschaftssystem und letztlich auch der Erhaltung des Landesvermögens.
Wie bei Immobilien auch müssen diese gehegt und gepflegt werden, und es muss ihre Substanz erhalten werden.Das geht nicht,wenn mit den Mauteinnahmen so verfahren wird, wie es bei den gebrochenen Versprechen von 2005 geschehen ist.
Ein weiterer Grund spricht ganz definitiv gegen die Mauterhöhung.Wir sehen die Leistungsgrenze der Speditionsund Transportbranche als erreicht an. Die Mehrkosten einer Mauterhöhung an den Kunden weiterzugeben, der selbst unter erhöhten Energiepreisen leidet, wird zunehmend schwerer. In solch einer Situation auch noch eine Mauterhöhung zu planen, die nicht einmal definitiv in Erhaltungsmaßnahmen für benutzte Infrastruktur fließen soll, ist fatal.
Ein Rechenbeispiel. Für einen 40 t Zug der Schadstoffklasse Euro 2 mit mehr als vier Achsen und einer realistischen Jahresleistung von 135.000 km ergibt sich eine Verteuerung um 10.152 c. Für einen mittelständischen Betrieb von nur zehn Lkw bedeutet dies 100.000 c Mehrkosten im Jahr. Selbst der Klima schonende Euro-5-Zug wird deutlich kräftiger abkassiert und für seine Umweltverträglichkeit mit jährlichen Mehrkosten von rund 5.000 c zur Kasse gebeten.
Dazu muss man wissen: 33 % aller Frachtführer in Deutschland besitzen nur einen Lkw. Weitere 50 % aller Frachtführer besitzen nur zwei Lkw. Es sind gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die davon überproportional betroffen sind. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass die 1,3 %, die immer wieder in der Presse zu lesen sind, eine Verniedlichung darstellen. Für diese Berechnung werden Daten zugrunde gelegt, die aus Prognosen über zukünftige Lkw-Strukturen im Jahre 2010 stammen.
Ich komme zum Ende. Vielen Dank für den Hinweis. – Die Rechnung funktioniert so nicht. Das kann man so nicht machen. Letztlich bleibt: Die Initiative der SPD für
die Mauterhöhung ist ebenso falsch, wie die Zweckbindungsforderung von insgesamt neun Bundesländern richtig ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von den LINKEN eingebrachte Gesetzentwurf war beinahe zu erwarten. Wir haben heute im Vorfeld schon eine Menge über mögliche Distanzierungen der Linkspartei von der SED gehört. Schade, dass wir jetzt nicht mehr so viel Aufmerksamkeit bekommen, wenn es um konkrete Politik geht. Wieder einmal zeigt sich, dass die Erben der SED eine Politik aus der Mottenkiste machen wollen. Mit einer deutlichen Abkehr vom Sozialismus hat dies nichts zu tun.
Mit alten Rezepten, die schon früher nicht gewirkt haben, kann man die Zukunft eben nicht gestalten.
Die Verordnung über das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung begleitet den Hessischen Landtag nun schon bald 40 Jahre.
Zweck der 1972 erlassenen Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum war die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen. Grundlage dafür war ein entsprechendes Bundesgesetz vom Jahre 1971. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz 1975 für verfassungsgemäß erklärt, aber – das ist wichtig – an Voraussetzungen gebunden.
1994 hat die damalige Regierung ein Gesetz erlassen, um die Voraussetzungen und Bedingungen genauer zu definieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1997 festgestellt, dass Teile dieses Gesetzes rechtswidrig sind. Im Jahre 2004 hat die Landesregierung schließlich den Vorschlag der FDP aufgenommen und die Hessische Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgehoben.
Damit steht Hessen nicht alleine. In fast allen Bundesländern wurde die jeweilige landesgesetzliche Verordnung im Jahre 2004 aufgehoben.
Entscheidend für die Bewertung der Sachlage ist, dass ein so schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum – das hat die Kollegin Hölldobler-Heumüller schon angeschnitten –, wie ihn das Zweckentfremdungsverbot darstellt, nicht nur eng begrenzt sein muss, sondern vor allem die besondere Gefährdung der Versorgung mit Wohnraum anhand statistischen Materials für alle Gemeinden konkret nachgewiesen werden muss. Liebe Kollegin Wissler, ich habe von Ihnen noch keine konkreten Zahlen gehört, auf die Sie sich stützen könnten.
Der Gesetzentwurf der LINKEN muss schon deshalb abgelehnt werden, weil diese klar definierten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich gefordert hat.
Als Anfang der Siebzigerjahre das einschlägige Bundesgesetz erlassen wurde, war die Lage am Wohnungsmarkt eine völlig andere. Damals gab es tatsächlich eine Wohnungsnot. Heute hingegen suchen die Vermieter händeringend nach Mietern. Wenn Sie die Entwicklung der Mietpreise vergleichen – ich meine natürlich die Kaltmieten, nicht die Neben- und Heizkosten –, zeigt sich, dass in vielen Teilen Hessens die Realmieten zurückgehen.
Es gibt vielerorts ein Überangebot an Wohnraum. Für die Mieter, ich bin selber einer, klingt das erst einmal gut. Aber, liebe Kollegin von der Fraktion der LINKEN, auf Dauer ist diese Entwicklung eben schwierig, denn wenn sich Investitionen in Wohnraum nicht mehr lohnen, droht die Bausubstanz zu leiden,insbesondere in den hessischen Innenstädten. Die Qualität der Mietshäuser nimmt ab. In Zukunft wird sich diese Tendenz aufgrund der demografischen Entwicklung fortsetzen. Wer, wie die LINKE, den Vermietern weiterhin Daumenschrauben anlegen will, ohne dass dafür sachliche Voraussetzungen vorliegen, darf sich nicht wundern, wenn die Innenstädte veröden, wenn Investitionen in den Wohnungsbau ausbleiben.
In der Begründung des Gesetzentwurfs zeigt die LINKE, dass sie von Marktwirtschaft nichts, aber auch gar nichts versteht.Da heißt es nämlich:Da in Frankfurt so viele Büros leer stehen, müsse man es Vermietern noch schwerer machen, Wohnungen in leer stehende Büros umzuwandeln. Das ist eine Logik, die sich – zumindest mir – überhaupt nicht erschließt.
Damit nennen Sie in Ihrem Gesetzentwurf selber den wichtigsten Grund, weshalb es sich für die Vermieter gar nicht lohnt, in Frankfurt Wohnraum zweckzuentfremden. Vielleicht meinen Sie Frankfurt an der Oder. Zumindest für Frankfurt am Main ist aber zu sagen, dass keine Zahlen oder Informationen vorliegen, die die Wiedereinführung des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes rechtfertigen würden.
Damit laufen auch Sie,meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Gefahr, dass eine solche Verordnung wieder einmal höchstrichterlich kassiert wird. Ich habe eben die Grundlagen dargestellt.Die Große Koalition hat es bisher nur verpasst, die Grundlage, das Bundesgesetz, zu kassieren. Ich bin gespannt, wie Sie argumentieren, wenn Sie darauf aufbauen und auf dieser Grundlage einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wollen.
Bemerkenswert ist, dass weder die SPD noch die LINKE in Frankfurt dieses Thema in der jüngsten Vergangenheit auf die Tagesordnung gesetzt hat. Dieser Gesetzentwurf ist daher nichts anderes als ein durchsichtiger Versuch, sich bei den Altlinken von SPD und GRÜNEN anzudienen, die früher für dieses Thema gekämpft haben.
Das hat ja auch Joschka Fischer sehr umgetrieben. Der war bei diesem Thema putzmunter. Rechtlich und wirtschaftlich gesehen, ist dieser Gesetzentwurf nicht tragbar. Er ist purer Sozialismus.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das wird dann zum Sozialismus, wenn die Grundlage dafür fehlt. Ich habe eingehend versucht, das zu erklären. Das, was hier versucht wird, ist der Ritt auf der Rasierklinge. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klare, enge Rahmenbedingungen dafür festgelegt,dass dieser schwere Eingriff in das Eigentumsrecht vorgenommen werden darf.
Dafür ist also die Grundlage nicht mehr vorhanden. Alle Versuche, an diesem Gesetz wieder herumzudoktern, laufen Gefahr, höchstrichterlich kassiert zu werden. Wenn die Grundlage dafür nicht mehr vorhanden ist, handelt es sich nicht um ein Instrument der sozialen Marktwirtschaft, zu der wir uns ausdrücklich bekennen. Vielmehr wird es dann zum puren Sozialismus.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne die engagierte Zurückhaltung eines Oberbürgermeisters in Fulda bezüglich der FDP-Vorschläge sehr wohl. Herr Kaufmann, Herrn Dr. Rhiel aber Vorsätzlichkeit vorzuwerfen, kann nicht gut gehen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Rhiel, die Aufhebung der Fahrverbote für den Schwerverkehr in Nordhessen durch das Verwaltungsgericht war absehbar und leider selbst verschuldet. Nunmehr sind leider die Anwohner die Leidtragenden. Warum war dies selbst verschuldet? – Bereits im April des Jahres 2005 hat die FDP einen Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, kurzfristig zu ermitteln, wo sich die Verlagerungsverkehre in Hessen ausgeweitet haben. Es wurde dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, Verlagerungsverkehre von Autobahnen auf autobahnnahe Bundes- und Landstraßen einschränken zu können.
Im Mai des Jahres 2005 hat die FDP angeregt, die Zahlen der Lkw-Zählungen im Internet zu veröffentlichen und endlich Transparenz herzustellen. Im Oktober 2005 hat die FDP-Fraktion der Landesregierung auf den Weg gegeben, dass ein Gesamtkonzept für mautpflichtige LkwVerkehre erstellt werden müsste, um eine dauerhafte und verlässliche Entlastung der Anwohner hessischer Bundesstraßen zu erreichen.
Schon damals war klar, dass nur mit der Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts eine dauerhafte und rechtssichere Entlastung der lärmgeplagten Anwohner erfolgen kann. Im März des Jahres 2007 hat die FDP, nachdem von der Landesregierung noch immer kein Gesamtkonzept vorgestellt worden war, ein eigenes Konzept mit Vorschlägen vorgelegt, das eine dauerhafte Entlastung der Anwohner rechtssicher machen sollte.All das geschah natürlich vor dem Hintergrund, dass die befristeten Sperrungen einzelner Bundesstraßen im Sommer des Jahres 2006 auszulaufen drohten.
Meine Damen und Herren, das Maßnahmenbündel, welches die FDP vorgelegt hat,um dem wachsenden Problem des Lkw-Verkehrs in Hessen zu begegnen, hatte seine Ursache in einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs,der im Jahre 2006 bereits über eine Klage zur Sperrung hessischer Bundesstraßen entschieden hatte. Dieser Beschluss dokumentierte seinerzeit eindrucksvoll, dass die ad hoc verhängten Fahrverbote auf hessischen Bundesstraßen durch die Landesregierung die anstehenden Probleme nicht dauerhaft lösen.
Es ist bedauerlich, dass das Bündel von Maßnahmen, das die Liberalen vorgeschlagen haben, ganz engagiert ignoriert wurde.
Sehr geehrter Herr Dr. Rhiel, ich rate Ihnen: Zeigen Sie mehr Engagement in der Sache und weniger in Bezug auf Pressemitteilungen; und seien Sie weniger ignorant bei den Vorschlägen anderer Fraktionen. Das hätte helfen können, die heutige Situation zu verhindern.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass weder die SPD noch die GRÜNEN irgendwelche brauchbaren sowie praktikablen Vorschläge zum Thema Maut-Gesamtkonzept vorgelegt haben.
Wir brauchen außerdem Lückenschlüsse; und egal, um welche Bundesstraße es sich bisher gehandelt hat, in der Sache haben wir von Ihnen bisher wenig gehört.Die SPDFraktionsvorsitzende, Frau Ypsilanti, hat den Sachverhalt nicht begriffen.Wir haben die Landesregierung aufgefordert, sich für den Bestand der Lkw-Fahrverbote einzusetzen. Es wurde gesagt, der Fernverkehr müsse und könne die Autobahn benutzen.
Meine Damen und Herren, das ist richtig, doch bedarf es dazu eines Ausbaus, eines Weiterbaus sowie des Lückenschlusses wichtiger Verbindungen. Dazu bedarf es auch des Geldes und der Unterstützung über die Bundesfernstraßenfinanzierung. Frau Ypsilanti, ich kann Ihnen für Ihr Unterstützungsschreiben gern die Adresse des Bundesverkehrsministeriums zukommen lassen.
Nun zum Urteil selbst. Das, was das Verwaltungsgericht Kassel am 4. Mai 2008 entschieden hat, ist mehr als lediglich ein paar Hinweise an die oberste Straßenverkehrsbehörde. Es wird nicht nur bemängelt, dass für die angegriffenen Durchfahrverbote keine rechtmäßige Voraussetzung im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung vorliegt, sondern auch für das nunmehr aufgehobene Fahrverbot auf der B 252 konnten die genannten Zahlen vom Verwaltungsgericht nicht nachvollzogen werden, da sie sich in den Verwaltungsvorgängen nirgendwo wiederfinden.
Die Vergleichsgrößen für die Verkehrsbelastung lassen einen eigentlichen Vergleich nicht zu. Die Annahme mautbedingter Verkehrsverhältnisse wird durch die Zahlen und Daten nicht gestützt. Das Gericht hat auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die vom Fahrverbot betroffenen Abschnitte, insbesondere der B 3 und der B 252, schon vor der Erhebung der Maut abweichende und überdurchschnittliche Belastungen zu verzeichnen hatten.
Ich komme gern zum Schluss. – Alles in allem ist festzustellen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, auf die Vorschläge der liberalen Opposition zu hören. Es ist und bleibt das Ziel der Liberalen, eine dauerhafte und verlässliche Entlastung der Anwohner hessischer Bundesstraßen durch die Zurückdrängung des Mautausweichverkehrs zu erreichen. Ich kündige hiermit an, dass ich Ihnen dies erneut unterbreiten werde, um in diese Angelegenheit möglichst schnell Bewegung zu bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt dabei, unser Problem ist es nicht, dass die Bürger zu wenig verdienen. Unser Problem ist, dass der Staat den Bürgern so viel Geld aus der Tasche zieht, dass ihnen zum Leben zu wenig bleibt.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, die Bürger brauchen mehr,vor allem mehr Netto vom Brutto. Genau das wollen wir machen.
Die FDP will die Steuer- und Abgabenlast der Bürger senken.Das haben wir auf dem Bundesparteitag vergangenes Wochenende genau so beschlossen, und nicht das, was Sie uns heute Morgen unterstellt haben.
Herr Kollege, in ihrem Antrag greift die SPD nun vor allem die Zeitarbeit an. Sie unterstellt, dass Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen zu Dumpinglöhnen arbeiten müssten. Da ist dann wieder der unterschwellige Vorwurf der Ausbeutung. Die SPD argumentiert, dass durch gesetzliche Einschränkungen der Zeitarbeit die Nettoeinkommen der Geringverdiener steigen würden. Verehrte Kollegen, das ist Unfug. Die Zunahme der Zeitarbeit hat Kanzler Schröder – das ist eben schon angeklungen – erst durch die Agenda 2010 ermöglicht.
Mir stellt sich die Frage,warum der SPD-Kanzler und vormalige Juso-Chef Schröder das Instrument der Zeitarbeit gestärkt hat. Mir stellt sich auch die Frage, warum Peter Hartz, langjähriger Spitzenfunktionär der IG Metall, ihm dieses Konzept geschrieben hat. Meine Damen und Herren, die Antwort liegt auf der Hand. Die damalige rotgrüne Regierung – ja, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie waren dabei, es ist schön, dass Kollegin Hölldobler-Heumüller sich daran erinnert, aber bei der SPD will sich anscheinend keiner mehr an die Agenda 2010 erinnern, sie erinnert sich aber leider auch nicht an die richtigen Weichenstellungen;
damit stärken Sie nur die populistischen Argumente der Postkommunisten, Sie helfen nicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern –,
die damalige Bundesregierung hat angesichts der massiven Wirtschaftskrise begriffen,dass nur durch Flexibilisierung der Arbeitsmarkt in Deutschland in Bewegung kommen kann. Genau das ist auch eingetreten. Seit der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, und mithilfe der Zeitarbeit, ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland und Hessen auf den niedrigsten Stand seit mehr als 15 Jahren zurückgegangen. Damit ist nicht nur theoretisch, sondern auch in historisch beispielloser Weise praktisch bewiesen, dass Zeitarbeit hilft und nicht schadet.
Nun müssen wir uns fragen, warum so viele Arbeitsplätze in der Zeitarbeit geschaffen wurden.Tatsache ist, dass die Lohnkosten in den ausleihenden Unternehmen, die für Leiharbeiter entstehen, in vielen Fällen nicht geringer sind als für reguläre Beschäftigte. Die hessischen Unternehmer benötigen ein flexibles Arbeitsrecht, um auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Frau Ypsilanti, das haben Sie eben richtig erkannt.
Ein Grund für den Rückgriff auf Leiharbeiter ist das deutsche Arbeitsrecht.
Das starre deutsche Arbeitsrecht und insbesondere der Kündigungsschutz sind eine hohe Barriere für die Schaffung fester Arbeitsverhältnisse. Hätten wir in Deutschland ein so moderates Arbeitsrecht wie in der Schweiz, hätten wir auch eine Arbeitslosenquote wie in der Schweiz, und die liegt unter 3 %.
Würden wir in Deutschland den Kündigungsschutz reduzieren, würden mehr direkte Arbeitsplätze in Unternehmen entstehen. Meine Damen und Herren von der SPD, bevor Sie die Zeitarbeit kritisieren und dort Arbeitsplätze vernichten, sorgen Sie doch zuerst einmal dafür, dass durch Veränderungen im Arbeitsrecht überhaupt neue Arbeitsplätze entstehen können. Wenn Sie das nicht machen, schicken Sie die Beschäftigten aus der Zeitarbeit direkt in die Arbeitslosigkeit. Das ist in meinen Augen die unsozialste aller politischen Maßnahmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als neuer Abgeordneter in diesem Haus wundere ich mich über die inhaltsvollen Anträge, die zur Aktuellen Stunde gestellt werden. Ich bin froh, dass meine Vorredner, vor allem Frau Ypsilanti, ein paar Anhaltspunkte zu der eigentlichen Zielrichtung dieses knapp formulierten Antrags geliefert haben.Das hat dann doch etwas von einer Märchenstunde.
„Konsequenzen aus dem IAQ-Report ziehen – Ausweitung des Niedriglohnsektors stoppen“ – so heißt Ihr Antrag. Ich will auf die einzelnen Punkte, die den Inhalt der Studie betreffen, gar nicht weiter eingehen. Das haben meine Vorrednerinnen bereits getan. Ich will auch die Fakten überhaupt nicht infrage stellen.
Aber die Studie stellt nur den aktuellen Sachverhalt dar. Sie sagt jedoch nichts über die Ursachen für die Ausweitung des Niedriglohnsektors aus. Im Übrigen verbindet sie das mit den Antragstellern und Frau Ypsilanti.
Meine Damen und Herren von der SPD,mir schwant,dass Ihnen diese Studie nur zu einer erneuten Debatte über Ihr Lieblingsthema Mindestlohn verhelfen soll. Ja, ich bin durchaus lernfähig und vermute, dass uns dieses Thema bis zur Bundesstagswahl noch des Öfteren beschäftigen wird.
Wenn Sie schon so viele Zahlen und Statistiken bemühen, um Ihre Thesen zu untermauern, sage ich Ihnen: Zu den Fakten gehört, dass es in Hessen bereits seit vielen Jahren Tarifverträge gibt, die für allgemein verbindlich erklärt werden. Zum Beispiel ist das beim Einzelhandel der Fall. Die von Ihnen so oft erwähnte Kassiererin hat also de facto einen Mindestlohn – einen Mindestlohn, der von den Tarifpartnern ausgehandelt wurde.
Genau diese sind dafür zuständig. Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass der Gesetzgeber besser weiß, in welcher Gehaltsgruppe wer wann wie viel verdienen soll?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das geht uns nichts an. Als Parlamentarier haben wir überhaupt nicht die nötige Kompetenz dazu.
Der Gesetzgeber darf die Tarifautonomie nicht antasten. Er kann nicht die alle Branchen umfassenden Gewerkschaften, wie ver.di, ersetzen – auch wenn diese aufgrund ihrer Undifferenziertheit mittlerweile kaum noch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten.
Frau Waschke, was ist das eigentliche Problem? Das eigentliche Problem ist nicht, dass die Unternehmen zu wenig bezahlen. Das erkennen Sie schon, wenn Sie eine BWA zur Hand nehmen und den Anteil der Lohnkosten betrachten. Das Problem ist doch, dass den Arbeitnehmern nicht genug von ihrem Bruttoeinkommen übrig bleibt.
Meine Damen und Herren von der SPD und von den LINKEN, führen Sie einmal ein Einstellungsgespräch. Die Bewerber fragen nicht mehr danach, wie viel sie an Lohn oder Gehalt bekommen. Vielmehr fragen die Bewerber: Was bekomme ich netto? – Das ist in der Tat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft frustrierend.
Hören Sie auf, die Arbeitgeber, insbesondere die mittelständischen, als unsozial zu diffamieren und sie durch die Blume als Ausbeuter hinzustellen.
Ich unterstelle, dass jeder Mittelständler seinen Mitarbeitern gern gutes Geld für gute Arbeit zahlt.
Nehmen wir einmal einen Handwerksbetrieb. Was für einen Stundensatz muss ein Handwerksmeister seinen Kunden in Rechnung stellen, damit sein Geselle einen Nettostundenlohn von ca.10 c bekommen kann? Dieser Handwerksmeister muss unter immer schwieriger werdenden Marktbedingungen einen Stundensatz von rund 45 c am Markt durchsetzen. Darin sind allein 19 % Mehrwertsteuer, 41 % Steuern auf ständig steigende Energiekosten und Bürokratiekosten enthalten. Damit müssen über 39 % Lohnnebenkosten erwirtschaftet werden. Dabei zahlt der Geselle, wenn er, mit zwei Kindern, in der Lohnsteuerklasse 3 ist, kaum noch Lohnsteuer. Einen Umsatzgewinn oder gar eine Kapitalverzinsung können Sie bei einer solchen Kalkulation gleich ganz vergessen.
Meine Damen und Herren, ziehen Sie die richtigen Konsequenzen aus dem IAQ-Report. Sorgen Sie dafür, dass die Lohnnebenkosten und die Betriebskosten sinken. Dann bleibt den Arbeitnehmern netto mehr übrig. Dadurch können Sie die Ausweitung des Niedriglohnsektors stoppen.
Wenn Sie sich endlich einmal mit dem FDP-Modell für ein Bürgergeld befassen würden, könnten Sie sogar dafür sorgen, dass der Niedriglohnsektor kleiner wird. Damit wir das Ziel erreichen, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, mache ich Sie zum Schluss noch auf einen Sachverhalt aufmerksam. Es ist in der Tat so – das klang eben schon einmal an –: Dem Mittelstand droht die Gefahr, dass immer weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen; denn der Niedriglohnsektor bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine Chance, ein Zubrot zu verdienen oder den Einstieg in den Arbeitsmarkt mit gut bezahlten Stellen zu schaffen.
Ich komme zum Schluss. – Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, wir dürfen uns, anders als bei den Studiengebühren, nicht nur auf die Akademiker konzentrieren, sondern müssen auch den bereits Berufstätigen mehr Chancen für eine Weiterqualifizierung bieten. Eine gute Berufsausbildung ist der beste Garant für ein gutes Einkommen.–Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.