Protocol of the Session on September 23, 2008

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beantragen vor der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf eine dritte Lesung.

(Unruhe – Wortmeldung des Abg. Axel Winter- meyer (CDU)

Herr Wintermeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kahl, Ihnen ist offensichtlich nicht bekannt, dass man lediglich während der Lesung eines Gesetzes die dritte Lesung beantragen kann. Wir befinden uns mitten in der Abstimmung. Wir haben das Gesetz – inklusive des Änderungsantrags – gelesen. Die Lesung ist vorbei, und deswegen ist Ihr Antrag leider verspätet eingebracht worden und kann an sich nicht umgesetzt werden.

Wenn Sie erlauben, dann weise ich noch einmal darauf hin, dass wir uns zur Beratung zurückziehen mussten, weil kein Antrag auf eine dritte Lesung gestellt wurde. Klarer kann man es nicht formulieren.

Vielen Dank. Das wäre auch meine Interpretation gewesen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucks. 17/680 zu Drucks. 17/505, in der eben geänderten Fassung.

Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die SPD und die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? – Die FDP-Fraktion.Damit hat dieser Gesetzentwurf die Mehrheit erhalten und wird zum Gesetz erhoben. – Herzlichen Dank.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsgesetz – HFKG) – Drucks. 17/679 zu Drucks. 17/109 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 17/694 –

und:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucks. 17/696

zusammen mit Tagesordnungspunkt 74:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes – Drucks. 17/681 zu Drucks. 17/57 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Schaus. Herr Schaus, ich darf Ihnen gleich das Wort erteilen.Zuvor möchte ich hier

im Saal um Ruhe bitten. Wir befinden uns noch immer in einer Gesetzesberatung. – Herzlichen Dank.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/645, sowie des folgenden, von der SPD mündlich eingebrachten Änderungsantrags anzunehmen:

§ 6 des Gesetzentwurfs wird gestrichen.

In § 12 des durch den Änderungsantrag Drucks. 17/645 geänderten Gesetzentwurfs wird die Zahl „1“ ersetzt durch die Zahl „15“.

Die bisherigen §§ 7 bis 12 werden die §§ 6 bis 11.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 13. Mai 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 21.August 2008 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. September 2008 behandelt und mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 17/602, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/645, war mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FPD angenommen worden.

Der mündliche Änderungsantrag der SPD war nach Abstimmung über den Änderungsantrag Drucks. 17/645 mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der CDU und der FDP angenommen worden.

Herr Kollege Schaus, herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Ich darf noch einmal eindringlich um Ruhe im Saal bitten. Es ist sehr laut. Ich möchte diese Gesetzesberatung in Ruhe durchführen, auch wenn es schon etwas später ist. Das gilt im Übrigen auch für die Landesregierung, Herr Kollege Rhiel. Er hört noch nicht einmal zu. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Für die Fälle, wo Gespräche unvermeidlich sind, haben wir ein wunderschönes, neu gebautes Foyer.

Wir treten in die Beratung ein. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Öztürk für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute beraten wir zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer neuen Härtefallkommission. Die inzwischen durchgeführte Anhörung hat dazu geführt, dass wir gemeinsam mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht haben, der auch von den LINKEN unterstützt wird. Ich möchte an dieser Stelle allen Personen, die bisher konstruktiv bei der Verwirklichung dieses Änderungsantrages mitgewirkt haben, noch einmal herzlich danken. Ich freue mich, dass wir in die zweite Lesung gehen können.

Die Änderungen betreffen vor allem die Besetzung der Härtefallkommission und das Inkrafttreten. Denn in der Anhörung wurde die Befürchtung geäußert, dass Entscheidungen der Härtefallkommission nicht genügend Akzeptanz erfahren könnten, wenn sie zu einem so überwiegenden Teil von Nichtregierungsorganisationen besetzt ist. Dem sind wir entgegengekommen, indem wir die Anzahl der staatlichen Mitglieder erhöht haben. Gestärkt wurden die Kommunen durch eine Erweiterung um zwei weitere Vertreter. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben je einen Vertreter zusätzlich bekommen. Auch die zentralen Ausländerbehörden finden in dieser Fassung Berücksichtigung. Wir wissen auch, dass die Kommission jetzt etwas groß geraten ist.Aber uns war es sehr wichtig, dass den in der Anhörung geäußerten Bedenken Rechnung getragen wird. Daher haben wir versucht, die Beteiligung in dieser Fassung einzubringen.Wir halten die Zusammensetzung der Härtefallkommission jetzt für ausgewogen in dem Sinne, dass in der Sache unter allen unterschiedlichen Aspekten fachlich beraten werden kann, und ausgewogen auch in dem Sinne, dass die Kommission Ergebnisse hervorbringen wird, die Akzeptanz finden – Akzeptanz bei den Flüchtlingsorganisationen und auf der staatlichen Seite.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Wir wollen der Härtefallkommission aber auch die Möglichkeit geben, dass sie die Entscheidung nicht im Rahmen eines korsettartigen Korridors treffen muss, sondern dass sie in der Lage ist, Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen zu übernehmen. Natürlich kann dies nur auf der Grundlage von § 23a des Aufenthaltsgesetzes gemacht werden. In § 23a wird nämlich gesagt, dass die Annahme eines Härtefalles in der Regel ausgeschlossen ist, „wenn der Ausländer Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat“. Das heißt also, dass es eine Regelung geben muss, nach der Straftäter, die eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen haben, von der Anerkennung eines Härtefalles ausgeschlossen sind. Wir wollen, dass die Härtefallkommission sich die Definition, was eine Straftat von erheblichem Gewicht ist, in ihren Verfahrensgrundsätzen selbst gibt. Dies geschieht z. B. in Schleswig-Holstein.

Meine Damen und Herren, ich erwähne das in Richtung der CDU, weil sie einen Antrag eingebracht hat, in dem auch dies gefordert wird. Diesen Antrag nehmen wir zur Kenntnis. Das wird nachher im Ausschuss bestimmt noch diskutiert. Aber wir möchten den Popanz, den die CDU versucht aufzubauen, zurückweisen. Die CDU versucht, uns vorzuwerfen, dass in unserem Gesetzentwurf nicht an alles gedacht wurde und nicht alles geregelt wurde. Ich kann nur sagen: Es ist bewusst so, dass wir nur einen Rahmen setzen wollen. Denn wir haben Vertrauen gegenüber der Härtefallkommission, dass sie verantwortlich tätig

sein kann. Das ist in den anderen Bundesländern bisher auch so gewesen. Diesem Vertrauen möchten wir uns anschließen, weil wir denken, dass die Härtefallkommission eine große Akzeptanz erfahren will. Daher gehen wir von diesem selbstverständlichen Verfahren aus.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

In der letzten Ausschusssitzung gab es aber noch einen Punkt, wo wir uns mit dem Innenminister nicht ganz einig waren. Da ging es um ein Verfahren bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, das wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen haben und das nach der Verordnung in Baden-Württemberg seit Jahren genau so in Kraft ist, ohne dass es gerügt wurde. Hier haben wir aber eine unterschiedliche Auffassung gegenüber dem Innenministerium. Ich glaube, dass dieser Dissens schon aus der Vergangenheit herrührt, als es um den Abschiebeschutz im Petitions- und Härtefallverfahren ging. Hier wollen wir uns nicht verkämpfen.

Die SPD und wir waren der Meinung, dass lösungsorientiert gearbeitet werden muss und dass wir eine einvernehmliche Lösung finden sollten. Diese haben wir auch gefunden. Es gibt deswegen in dem gemeinsamen Änderungsantrag mit der SPD einen Vorschlag, der mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium abgestimmt wurde,nämlich in dem Passus,dass die Behörde nicht „anordnen“ wird, sondern die Geschäftsstelle der Härtefallkommission die Ausländerbehörde ersuchen wird,die Abschiebung auszusetzen, solange die Härtefallkommission mit dem Fall befasst ist und bis sie eine abschließende Entscheidung fällen wird.

Ich gehe davon aus, weil bisher immer gut zusammengearbeitet wurde, dass das in der Praxis ein guter Kompromiss sein wird, dass wir hier keine Probleme haben werden. Ich denke auch, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Härtefallkommission, den Ministerien und den Behörden hiermit gegeben ist und dass das in der Praxis mit Leben erfüllt wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Beim Inkrafttreten haben wir auch noch einen Passus ändern müssen.Wir haben das Inkrafttreten auf den 15. Oktober festgelegt, weil wir glauben, dass das in der Zeit realisierbar ist, und weil wir die Arbeit der neuen Härtefallkommission so schnell wie möglich aufgenommen wissen wollen.

Frau Kollegin Öztürk, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung. Ich darf Sie bitten, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Danke schön. – Wir hoffen, dass der Änderungsantrag heute Abend im Ausschuss eine Mehrheit finden wird. In dem Zusammenhang danken wir auch den LINKEN für die Unterstützung. Wir möchten endlich dieses Gesetz verabschieden, damit auch in Hessen eine Härtefallkommission agiert, die ihren Namen verdient, damit die Flüchtlingsinitiativen endlich Beachtung finden und damit ein Abstimmungsverhalten in der Härtefallkommission in Zukunft unabhängig von der Parteizugehörigkeit

sein wird. – Ich bedanke mich schon im Vorfeld für die konstruktive Mitarbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank,Frau Kollegin Öztürk.– Nächster Redner ist Herr Kollege Bellino für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Härtefallkommission hat sich in der vergangenen Legislaturperiode bewährt; darauf habe ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen. Anfängliche Startschwierigkeiten und Diskussionen, unter anderem wegen der grundsätzlichen Verankerung, aber auch wegen der Zusammensetzung, über die wir auch heute sprechen, konnten schnell gelöst oder zumindest abgebaut werden und wichen einer sachlich und personenorientierten – damit meine ich: am Individuum orientierten – Arbeitsweise mit häufig einstimmigen Ergebnissen.

Ich habe dem vorherigen Wortbeitrag ein Stück weit entnommen, dass man dies sehr wohl zur Kenntnis genommen hat. Ich bin auch der Meinung, dass man dies bei einem solchen Anlass unterstreichen sollte. Denn wer damals dachte, dass die vorgelagerten Beschlüsse des Petitionsausschusses aufgrund klarer Mehrheitsverhältnisse einfach durchgewunken würden, wurde eines Besseren belehrt und hat dies hoffentlich auch positiv vermerkt.

Heute stehen wir als CDU-Fraktion, wie auch in der ersten Lesung, für eine Öffnung der Härtefallkommission. Das heißt, wir stehen zu der geplanten Hinzuziehung außerparlamentarischer Fachleute, beispielsweise aus den Kirchen, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Liga oder anderen humanitären Einrichtungen. Aufgrund der positiven Erfahrungen macht es Sinn, gerade zu Beginn einer neuen Legislaturperiode das Bewährte zu hinterfragen und die hier angesprochene Öffnung vorzunehmen.

Anders als die sich zumindest abzeichnende Mehrheit in diesem Hause oder nachher im Innenausschuss – wir werden die dritte Lesung beantragen – sind wir nach wie vor der Meinung, dass Landtagsabgeordnete diesem Gremium angehören sollten; idealerweise sollten sie aus dem Petitionsausschuss kommen. Warum? Zum einen hat die Anhörung unseres Erachtens sehr wohl gezeigt,dass nicht alle oder sogar nur die Minderheit der dort Gehörten der Auffassung waren, dass hier eine politikerfreie Zone existieren sollte. Zum Zweiten sind gerade Abgeordnete, insbesondere wenn sie aus dem Petitionsausschuss kommen, mit dem Thema vertraut und empfehlen sich auch durch die Person aufgrund der ihnen zu unterstellenden Interessenlage. Zum Dritten brauchen wir, gerade wenn es um die Anerkennung von Härtefällen geht, eine möglichst breite Akzeptanz. Dann macht es auch Sinn, dass die Politik aus den verschiedenen Ebenen vertreten ist.