Protocol of the Session on August 27, 2008

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir in der Tat erreichen, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen, aber auch die kommunalen Beamtinnen und Beamten die Einkommenserhöhung erhalten, die die nach Tarif Beschäftigten erhalten haben.

Herr geschäftsführender Innenminister, auf Druck der neuen Mehrheit im Landtag ist der tariflose Zustand beendet.Wir wollen zu einer Personal- und Besoldungspolitik mit dem Grundsatz zurückkehren, dass das Besoldungsrecht dem Tarifrecht folgt. Deshalb sollen auch die hessischen Beamten wieder ordentliche Einkommenserhöhungen erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Unserer Auffassung nach soll das konkret Folgendes bedeuten. Sie haben noch vor der Wahl ein Geschenk mit einer Besoldungserhöhung von 2,4 % verabreicht. Nachdem Sie in den letzten Jahren aber wiederholt Wortbruch gegenüber den hessischen Beamtinnen und Beamten begangen haben, haben die das entsprechend bewertet. Das hat dann nicht so gefruchtet. Das wird Sie sicherlich im Nachhinein geärgert haben. Aber Sie sehen: Die Leute merken es, wenn sie von der Regierung vorgeführt werden.

Wir wollen, dass die 3 % Einkommenserhöhung für die Tarifbeschäftigten auch auf die Beamten übertragen wird. Für die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 soll es eine Einmalzahlung von 150 c geben, für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9 eine in Höhe von 100 c. Das soll auch für die Versorgungsempfänger gelten. Ich glaube, ein solches Vorgehen ist nachvollziehbar und gut.

Herr Klee, ich weiß, Sie sind kein Freund des öffentlichen Dienstrechts.

(Horst Klee (CDU): Nein, darum geht es nicht! Ich habe das alles schon ein paar Mal gehört!)

Deswegen ist das vielleicht trotzdem wichtig. – Sehen Sie, die Beamtinnen und Beamten in Hessen haben von dieser Landesregierung seit dem Jahr 2004 nichts mehr bekommen. In anderen Bereichen waren aber Einkommenssteigerungen üblich. Wir freuen uns, dass die geschäftsführende Landesregierung uns nacheifert. Sie hat ebenfalls einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Das zeigt: Wenn man motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben will, muss man sie auch vernünftig bezahlen. – Ich glaube, es ist deshalb ein guter Brauch, dass die Besoldungspolitik hinsichtlich der Beamten dem Tarifrecht folgt. Ich glaube, das erfolgte aufgrund unseres Engagements, zusammen mit den GRÜNEN und der LINKEN.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt wird wahrscheinlich der Zwischenruf kommen: Sozialismus!

(Silke Tesch (SPD): Es ist doch keiner da!)

Das werden wir aber sehr gelassen hinnehmen.

(Zuruf des Ministers Volker Bouffier)

Herr geschäftsführender Innenminister, ich würde das nicht so weitgehend formulieren. Aber Ihr Hinweis, dass man das in anderen Bundesländern nicht so macht, wie es in Hessen geschieht, ist falsch. Sie haben seit dem Jahr 2004 die Einkommen nicht erhöht. Das war falsch. Sie haben das Weihnachtsgeld gekürzt. Sie haben das Urlaubsgeld gekürzt. Sie haben die Beamten mit einer längeren Wochenarbeitszeit belastet.All das sind die Dinge,mit denen wir Schluss machen werden.

Wir hatten vereinbart, die Redezeit auf fünf Minuten zu reduzieren. – Wir wissen, das kostet Geld. Sie – respektive Ihre Mitarbeiter – haben die entsprechenden Zahlen ausgerechnet. Die glaube ich Ihnen. Wenn das so umgesetzt wird, wird das den Landeshaushalt mit rund 77 Millionen c belasten. Das müssen wir gemeinsam – –

(Zuruf von der Regierungsbank)

Nein, das war nur die eine Zahl. Dazu kommt noch die Einmalzahlung. Herr Grüttner, die Differenz ergibt sich vielleicht deswegen, weil Sie mehr Beamte haben, die das ausrechnen können.Wir haben dafür nur eine Person.

(Norbert Schmitt (SPD): Nein, er hat das immer noch nicht verstanden!)

Es gibt also vom Grundsatz her keine Differenz. Die 77 Millionen c müssen dann im Nachtragshaushalt dargestellt werden. Das zu leisten ist eine gemeinsame Aufgabe. Da sich aber alle Fraktionen zu diesem Vorgehen bekannt haben, wird das dann sicherlich kein Problem sein.

Es handelt sich also um einen guten Tag für die hessischen Beamtinnen und Beamten. Denn mit einer raschen Umsetzung soll das bei ihnen materiell schnell ankommen. Ein wichtiges Signal ist auch, dass es einen annähernden Gleichklang zwischen Tarifrecht und Besoldungspolitik geben soll. Das haben Sie jahrelang permanent und ignorant nicht umgesetzt.

Wir freuen uns auf die Beratung im Innenausschuss. Ich denke, eine schriftliche Anhörung wird ausreichen. Der materielle Vorteil soll an diejenigen weitergegeben werden, die in den letzten Jahren unter der falschen Besoldungspolitik gelitten haben.

Wir freuen uns, dass die Landesregierung unserem Gesetzentwurf gefolgt ist und schnell einen eigenen vorgelegt hat. Es ist ein guter Tag für Hessens Beamtinnen und Beamte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Herr Kollege Rudolph, vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich zur Einbringung ihres Gesetzentwurfs Herrn Staatsminister Bouffier das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Rudolph kann es ja nicht lassen. Selbst wenn wir uns einig sind, versucht er, noch so ein bisschen etwas unterzubringen.

(Zurufe von der SPD:Ah!)

Aber ich versuche das jetzt einfach in groben Strichen. Es ist richtig, es ist der gemeinsame Wille, dass wir für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger, gerechnet auf das ganze Jahr, 3 % Gehaltserhöhung vorschlagen zu beschließen, hier durch veränderte Besoldungsgesetzgebung.

Herr Kollege Rudolph, ich hatte das Haus darüber unterrichtet, dass ich im Namen der Landesregierung mit den hessischen Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen habe. Ich darf daran erinnern, dass ich mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Gewerkschaft der Polizei und einer ganzen Reihe anderer eigenständige hessische Tarifverträge abgeschlossen habe. Das habe ich immer für richtig gehalten, und das haben wir auch getan. Dort haben wir für die Tarifbeschäftigten sowohl eine tarifliche Erhöhung um 3 % wie auch Einmalzahlungen vereinbart.

In dieser Tarifvereinbarung, die Sie aus dem Juni und Juli kennen, haben wir als letzten Punkt vereinbart, dass die Landesregierung sich verpflichtet – seinerzeit in Regelungen mit den Gewerkschaften auch als tarifliches Ergebnis dieser Tarifvereinbarung –, dieses Tarifergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Ich habe des Weiteren damals angekündigt, dass ich dazu für die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Dieses haben wir getan.

Herr Kollege Rudolph, wenn Sie beide Gesetzentwürfe vergleichen, werden Sie feststellen, es gibt ein paar Unterschiede – nicht in dem wesentlichen Ziel. Aber Sie haben ein paar Dinge ganz schlicht vergessen, oder sie sind falsch. Ich nenne einmal ein Beispiel. Sie haben die Leute, die im Ausland – z. B. in Brüssel – tätig sind, überhaupt nicht berücksichtigt. Denen wollen wir ja auch etwas geben. Oder Sie haben einen groben Fehler eingebaut. Wenn jemand nur anteilig Dienst leistet, also nur eine halbe Stelle wahrnimmt oder sonst was auch immer, oder wenn er zeitlich nur anteilig da ist, liegt es doch auf der Hand, dass das eine Quotierung bedeuten muss. Ich sage einmal: Das Ding war ein Schnellschuss. Ich habe es damals gesehen. Das war damals schnell runtergehauen.

(Günter Rudolph (SPD): Na, na, na!)

Es war ja gut gemeint,aber es war nicht gut.Deshalb muss der Gesetzentwurf der Landesregierung das korrigieren bzw. aufgreifen. Wir sind doch da nicht auseinander. Sie wissen doch auch, dass ich recht habe. Deshalb erwähne ich es nur, damit das Haus weiß, wo der Unterschied liegt.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ein inhaltlicher Unterschied, auf den ich hinweisen will, von dem ich aber hoffe, dass er im Hause letztlich unstrittig bleibt, ist Folgender. Sowohl das Hessische Besoldungsgesetz wie das Gesetz über Sonderzahlungen laufen aus, weil sie befristet sind. Die Landesregierung hat es für richtig gehalten, in dieses Gesetz, das sich materiell zunächst mit der Vergütungsverbesserung beschäftigt, sowohl das Bundesbesoldungsgesetz als Ganzes wie aber auch das Sonderzahlungsgesetz mit einzubauen.

Ich gehe davon aus – ich hoffe es jedenfalls –,dass wir darüber nicht streiten. Wir wollen Sicherheit für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass es dabei bleibt. Das Sonderzahlungsgesetz bedeutet z. B.Weihnachtsgeld. Das fällt weg, wenn wir das nicht in das Gesetz aufnehmen.

Das Besoldungsgesetz ist im Übrigen auch wichtig. Da eine Reform des öffentlichen Dienstrechts, die wir gemeinsam anstreben, keine Geschichte ist, die so schnell

geht, haben wir es für richtig gehalten, in diesem Gesetzentwurf beide insofern aufzunehmen, als wir die Frist für beide Gesetze bewusst verlängert haben.

Es gibt noch ein paar Spezialitäten, auf die ich – Herr Präsident – aus Zeitgründen jetzt nicht eingehen will. Ich will einfach nur sagen:Was wir hier machen, hat große Bedeutung. 97.000 Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen sind davon betroffen, 57.000 Pensionäre. Das ist eine gewaltige Zahl.

Die Entscheidung, um die die Landesregierung Sie durch die Einbringung dieses Gesetzentwurfs bittet, wird die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allein in diesem Jahr mit 78 Millionen c zusätzlichen Personalkosten belasten. Das ist ein Sachverhalt, den man nicht unterschlagen darf. Der Unterschied, den wir im Gegensatz zum SPD-Entwurf gemacht haben, ist, wir haben auch einen Finanzierungsvorschlag in diesem Gesetzentwurf mitgeliefert.

(Günter Rudolph (SPD): Oh!)

Ja.Wir glauben, dass wir in der Lage sind, nachzuweisen und zu erläutern, wo wir im laufenden Haushalt – es dreht sich um das Jahr 2008 – die entsprechenden Mittel dafür finden können. Herr Kollege Weimar hat seine Haushaltssperre vor den Sommerferien mit aus diesem Grund verhängt. Sie haben das sicherlich verfolgen können. Das stand im engsten Zusammenhang mit dieser Entscheidung.

(Günter Rudolph (SPD): Das können wir nicht machen!)

Unter dem Strich bleibt eines übrig. Wenn es die Grundüberzeugung ist, dass unsere Bediensteten auch an der Einkommensentwicklung teilnehmen sollen – das ist unsere Überzeugung –, dann müssen wir trotzdem sagen, dass es eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung ist.In der Abwägung haben wir uns für eine Mischung entschieden – 3 % unter Anrechnung der 2,4 % ab dem 01.04., die wir schon haben, plus Einmalzahlungen.

Das ist aus meiner Sicht eine angemessene Situation. Das führt nicht dazu, dass jemand jetzt in Reichtum schwelgen kann.Aber es ist ein Zeichen des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst, dass wir diese Leistungen und diese Arbeit schätzen. Das Weitere können wir im Ausschuss beraten. Ich bitte das Haus um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Bouffier. – Für die FDP erteile ich Herrn Kollegen Greilich das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe wollen die erzielten Tarifergebnisse für die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen auf die hessischen Beamten übertragen. Ob das die rückwirkende Anhebung der Besoldungsbezüge um 3 % linear ist, die gestaffelte Einmalzahlung von 100, 150 sowie für die Auszubildenden in Höhe von 100 c ist – das ist in der Tat fällig und findet absolut unsere Unterstützung. Hierzu ist zunächst festzuhalten, um der Wahrheit die Ehre und keiner Geschichtsklitterung Vorschub zu geben: Diese Besoldung ist nicht etwa aufgrund der Aktivitäten des Linksblocks dieses Hauses erfolgt,

sondern aufgrund des frei zwischen dem Innenminister und den Tarifparteien ausgehandelten Tarifvertrages.

(Beifall der Abg. Florian Rentsch (FDP) und Dr. Walter Lübcke (CDU))

Die von der linken Seite immer wieder geforderte Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder – das sei an der Stelle auch angemerkt – hat sich in diesem Zusammenhang als absolut überflüssig erwiesen. Kontraproduktiv ist sie außerdem. Das habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.Festzustellen bleibt allerdings in diesem Zusammenhang, dass sich die Gewerkschaften verantwortungsbewusst gezeigt und ihre Aufgabe im Tarifgefüge und Tarifgleichgewicht erfüllt haben. Die Gewerkschaften, und zwar einschließlich der nicht immer mit Lob von unserer Seite versehenen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sind in dieser Sache erheblich weiter als der Linksblock in diesem Hause. Das muss auch einmal festgehalten werden.