Protocol of the Session on June 5, 2008

(Lachen bei der CDU – Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich wäre auch sehr vorsichtig mit dem Generalvorwurf, den Sie den Privatrundfunkanstalten damit unterstellen, sie könnten nicht verantwortungsvoll mit ihrem Etat umgehen.

(Mark Weinmeister (CDU): Das habe ich nicht gesagt!)

Ich bin der Meinung, dass ein solcher Vorwurf haltlos ist. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN – Mark Weinmeister (CDU): Das habe ich so nicht gesagt!)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden im Prinzip heute über zwei Dinge,zum einen über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, das ist der zehnte. Darüber haben wir sehr ausführlich im Ausschuss beraten. Wir können diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag selbstverständlich zustimmen.

Wir reden außerdem über den Änderungsantrag, den SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Gesetzwurf eingebracht haben. Das ist ein völlig normaler Vorgang, dass man während Gesetzesberatungen Änderungsanträge einbringt. Herr Kollege Weinmeister, was Sie hier darstellen, dass man nach einer Beratung eines Gesetzentwurfs, vor der Beschlussfassung des Ausschusses noch einmal eine Anhörung durchführt, das ist das ungewöhnliche Verfahren.

(Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Herr Kollege Weinmeister, Sie machen einen beliebten Trick. Wir alle machen den manchmal im Landtag. Es muss aber auch erwähnt werden, wenn er gemacht wird: Wenn du dich nicht zur Sache äußern willst, dann rede über das Verfahren. – Herr Kollege Weinmeister, genau das haben Sie hier gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass Sie etwas zur Sache unseres Änderungsantrags gesagt hätten, dass wir nämlich den Bürgerradios, den offenen Kanälen und den Medienkompetenzzentren wieder die Möglichkeit geben, mehr Geld von der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu bekommen. Diese Möglichkeit haben wir eröffnet. Wir haben nicht festgelegt, wie viel dort verteilt wird, sondern wir haben die Möglichkeit eröffnet, diese Gelder wieder freier zu verteilen, nachdem in der letzten Legislaturperiode die CDU mit absoluter Mehrheit diesen Betrag gedeckelt hat. Herr Kollege Weinmeister, diese Deckelung war falsch.Wenn Sie sie heute immer noch richtig finden, dann reden Sie über die Sache, aber verstecken Sie sich nicht hinter dem Verfahren. Das sollten wir hier nicht machen.

Ich sage für meine Fraktion ausdrücklich: Wir finden es richtig, dass die gute Arbeit der offenen Kanäle, die gute Arbeit der Medienkompetenzzentren, die gute Arbeit des nicht kommerziellen lokalen Hörfunks in Hessen beachtet wird und sie wieder mehr Gelder bekommen können.

Herr Kollege Weinmeister, wir sind uns auch sehr sicher, dass bei der Verteilung dieser Gelder verantwortliche Entscheidungen getroffen werden. Wovor Sie Angst haben, weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Ich habe die Vermutung, Sie wollen nicht, dass diese freien Bürgermedien mehr Geld bekommen. Dann sollten Sie es aber auch sagen und sich nicht hinter dem Verfahren verstecken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Judith Pauly-Bender (SPD) – Zuruf des Abg. Mark Weinmeister (CDU))

Wir werden diesem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen. Wir schauen einmal, was die CDU macht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Nächste Wortmeldung Herr Kollege Hahn.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden, weil schon alles gesagt ist,nur noch nicht von der FDP-Fraktion.Nachdem aber Herr Kollege Wagner eben versuchte, uns zu erklären, was in diesem Haus korrekt ist oder nicht, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie das erste Mal in der Geschichte etwas Neues in diesem Haus machen.

Herr Kollege Wagner, es ist Ihnen offensichtlich falsch aufgeschrieben worden, dass über diese Frage eine Anhörung durchgeführt worden ist. Es ist schlicht falsch. Damit es jeder Kollege in diesem Haus weiß: Es hat eine Anhörung stattgefunden, das ist richtig. Diese Anhörung beschäftigte sich mit dem Zehnten Rundfunkänderungs

staatsvertrag. Das ist auch richtig. Sonst beschäftigte sich die Anhörung mit nichts anderem. Dann, urplötzlich, ganz kurz vor der Sitzung des Hauptausschusses, haben die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht. Dagegen habe ich auch nichts. Sie haben darin aber ein Thema aufgegriffen, das mit keiner Silbe in der Anhörung erwähnt worden ist. Herr Kollege Wagner, es war ein neuer und sehr schlechter Stil, und er ist mit den Namen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in diesem Haus verbunden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Da versteckt sich keiner hinter Regeln, sondern es gibt Regeln, sei es im Parlament oder bei der Verfassung, damit man ein Miteinander organisiert. Sie haben wieder einmal – wir haben es eben schon in einem anderen Zusammenhang gesehen – die Regeln zur Seite gelegt,haben sie ausgelegt, wie Sie meinen, dass es für Sie am besten passt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein neuer und ein nicht sehr guter Stil in diesem Haus. Ich glaube, der neue Landtag, so, wie er von Ihnen organisiert wird, ist ein schlechter Landtag.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie Zwischenfragen?

Nein. – Zum Inhalt. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass man die Frage stellt, ob denn die Versammlung in Kassel vollkommen selbstständig entscheiden kann, was mit ihren Haushaltsmitteln passiert. Das hat Herr Kollege Posch in der letzten Legislaturperiode von diesem Pult aus auch gesagt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!)

Ich habe also kein Problem mit dem Inhalt. Es ist aber ein ungezogenes Verfahren, wie Sie mit Minderheiten in diesem Haus umgehen, Herr Kollege Wagner. Das muss einfach einmal gesagt werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Deshalb haben wir im Ausschuss festgestellt, wenn eine Fraktion zu einem Thema eine neue Anhörung haben möchte – die Anhörung wäre sehr überschaubar gewesen, man hätte nämlich ausschließlich die LPR anhören können und schon eine Antwort bekommen – und diese abgelehnt wird, so haben Sie in diesem Haus ein Verfahren eingeführt, das es bisher nicht gab. Damit haben Sie auch dem Inhalt geschadet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb werden wir uns bei diesem Thema der Stimme enthalten.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In aller Kürze möchte ich das verstärken, was Herr Kollege Hahn eben gesagt hat. Entgegen der auch eben

wiederholten Behauptung des Kollegen Wagner, mit dem vorgelegten Änderungsantrag sei eine Konsequenz aus einer Anhörung gezogen worden, muss man schlicht und einfach sagen: Der im Änderungsantrag enthaltene Part des Gesetzentwurfs war überhaupt nicht Gegenstand einer Anhörung gewesen.Wie man eine Konsequenz aus einer nicht stattgefundenen Anhörung ziehen kann, das bleibt Ihr Geheimnis, Herr Kollege Wagner. Ein solches Geheimnis sollten Sie irgendwann einmal lüften. Insofern ist das ein Verfahren, das ausgesprochen merkwürdig ist.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Inhaltlich ist es erstmalig der Fall, dass der hessische Landesgesetzgeber keine Quotierung bei den öffentlichen Mitteln, die der Landesanstalt für privaten Rundfunk zugemessen werden, vornimmt. Seit Bestehen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gab es immer eine quotale Aufteilung sehr unterschiedlicher Art, wie viel die Landesanstalt für welchen Förderzweck prozentual zu verwenden hat. Mit der letzten Novellierung des HPRG ist erstmalig eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit unter Wahrung der Aufrechterhaltung der Arbeit der Bürgermedien vorgenommen worden. Jetzt begibt sich der Landesgesetzgeber, wenn er dies tut, seiner letzten medienpolitischen Regelungsmöglichkeit und Einflussmöglichkeit. Das ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber, wenn so etwas beschlossen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Es ist ein Armutszeugnis für einen Gesetzgeber, der so etwas beschließt, Herr Wagner. Gerade Sie, die Sie immer wieder sagen, Sie wollten intensiv über die medienpolitischen Entwicklungen informiert werden, Sie wollten Einfluss nehmen, sind auch diejenigen, die dem Hessischen Landtag diese Einflussmöglichkeiten entziehen und damit alles in die Hände der Landesanstalt für privaten Rundfunk legen.

Sie werden sehen, welche Konsequenzen ein solcher Beschluss hat. Die Landesregierung hält ihn für falsch. Sie bittet, dass die Mehrheit des Hauses das nicht mitträgt. – Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU – siehe Anlage)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Wintermeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Weinmeister hat es schon in seiner Rede angedeutet: Wir möchten nach § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung über einzelne Bestimmungen abstimmen lassen. Um das Verfahren zu vereinfachen: Wir stimmen Art. 1, Art. 2 Nrn. 1 bis 13,Art. 3, 4 und 5 zu. Mein Vorschlag ist, dass wir dies bei der Abstimmung zusammenfassen. Über Art. 2 Nr. 14 möchten wir gerne getrennt abstimmen, weil die CDUFraktion nach dem, was der Kollege Weinmeister gesagt hat und auch die FDP-Fraktion mitgeteilt hat, nicht dafür ist.

Um es zu verstehen: Sie wollen Art. 2 Nr. 14 ablehnen? – Dann rufe ich das auf,und dann können wir über den Rest beschließen.

(Dr. Judith Pauly-Bender (SPD): Dem ist im Ausschuss zugestimmt worden! – Gegenruf des Ministers Stefan Grüttner: Das ist gar nicht wahr!)

Wir kommen zur Abstimmung über Art. 2 Nr. 14.Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann hat dieser Artikel mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine Mehrheit gefunden gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP.

Wir stimmen nun über die anderen Teile des Gesetzes ab. Wer diesen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann sind diese Teile des Gesetzes einstimmig angenommen.Insgesamt hat das Gesetz eine Mehrheit erhalten und ist damit zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes – Drucks. 17/269 zu Drucks. 17/139 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.– Ich bitte vorab um die Berichterstattung durch den Kollegen Quanz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Ältestenrat berichten.