Stefan Grüttner

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Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat unter Angabe des Hinderungsgrundes fristgerecht am 28. Juli 2008 gemäß § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Fristverlängerung beantragt. Es ist für uns nicht erklärlich, weshalb die Fristverlängerung bei Ihnen nicht angekommen ist.
Herr Abgeordneter, um den gesamten Sachverhalt fachgerecht beurteilen und die Kleine Anfrage sachgerecht beantworten zu können, war die Anforderung eines Berichts beim Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden erforderlich. Dieser Bericht lag nicht fristgerecht vor, deshalb wurde eine Fristverlängerung beantragt.
Herr Abgeordneter, sollte der Begriff „nachgeordneter Bereich“ so zu verstehen gewesen sein, dass hiermit die Landeshauptstadt Wiesbaden gemeint ist, so ist dies eine Fehlinterpretation oder eine Fehlformulierung. Wir haben einen Bericht bei der Landeshauptstadt Wiesbaden angefordert. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist selbstverständlich kein „nachgeordneter Bereich“ der Landesregierung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Dieser Staatsvertrag regelt zwei Tatbestände. Das eine ist etwas, das uns immer sehr erfreut, wenn es um einen solchen Regelungsgehalt geht, nämlich die Fragestellung der Gebührenanpassung für die Gebührenperiode 2009 bis 2013. Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Regierungschefs der Länder einen Staatsvertrag unterzeichnet, der den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Rechnung trägt. Damit wird die Gebühr für diese Wahlperiode um 95 Cent auf insgesamt 17,98 c angehoben.
In Anbetracht der Tatsache, dass die KEF Kürzungen bei den Bedarfsanmeldungen um rund 911 Millionen c bei den Rundfunkanstalten vorgenommen hat, scheint mir eine abweichende Meinung zu der Entscheidung der KEF, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, sehr problematisch. Deswegen haben die Regierungschefs der Länder den Staatsvertrag entsprechend unterzeichnet.
Der zweite Tatbestand des Staatsvertrags ist die Fortführung von „jugendschutz.net“, einer wichtigen Einrichtung zum Schutz von Jugendlichen, und die Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle. In Anbetracht der umfangreichen Konsultationen der Fraktionen im Vorfeld der Einbringung dieses Zustimmungsgesetzes und der Unterzeichnung des Staatsvertrags gehe ich davon aus, dass die Fraktionen umfangreich über den Regelungsgehalt informiert sind. Die Landesregierung bittet um Zustimmung zu dem Zustimmungsgesetz.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat spannend, sich mit der Wortwahl des Gesetzentwurfs, den die SPD-Landtagsfraktion vorgelegt hat, zu beschäftigen. Überschrieben ist er mit „Gesetz zur Neuregelung der Beteiligung von Unternehmen im Hessischen Privatrundfunkgesetz“. Wenn man ihn liest, stellt man aber fest,dass sich der Gesetzentwurf keineswegs auf Unternehmen bezieht, sondern ganz speziell und ausschließlich auf die Zulässigkeit von mittelbarer und unmittelbarer Parteienbeteiligung am privaten Rundfunk. Eigentlich müsste dieser Gesetzentwurf mit „Gesetz zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung der SPD oder von Unternehmen mit SPD-Beteiligung am Privatrundfunk in Hessen“ überschrieben werden.
Es ist nach wie vor das Gleiche – das ist genau der Punkt, an dem auch der Kollege Weinmeister und der Kollege Hahn angesetzt haben –: Man muss einfach noch einmal Revue passieren lassen, warum es zu dem Gesetzentwurf im Jahr 2000 gekommen ist. Zum damaligen Zeitpunkt hat die SPD in der Tat versucht, mittelbar Einfluss auf den hessischen Privatrundfunk zu nehmen: über Unternehmensbeteiligungen, die wiederum gleichzeitig Gesellschafter bei FFH waren. Herr Kollege Weinmeister hat es mit der Klaus Lage GbR schon angedeutet.
Interessant ist, dass Klaus Lage nur 0,84 % an dieser GmbH hielt; dafür aber hielt die von der SPD dominierte dd_vg insgesamt rund 91 %.Warum hat man zum damaligen Zeitpunkt nicht gleich gesagt, dass das eine SPD-Beteiligung ist?
Oder nehmen wir den „Blitz-Tipp“, bei dem sich drei Gesellschafter schlicht und einfach die Beteiligung an FFH aufgeteilt haben, darunter die Beteiligungsgesellschaft „Neue Zeitung“. Wunderschön – das ist zu 100 % eine Tochter von Madsack, die immer noch an der dd_vg beteiligt und damit eine Beteiligung der SPD ist.
Ganz spannend ist auch der Ott-Verlag, an dem die Suhler Verlagsgesellschaft beteiligt war, an der wiederum die dd_vg einen 30-prozentigen Anteil hatte.Als man bei der Auflösung – in der Konsequenz der Umsetzung des Hessischen Privatfunkgesetzes aus dem Jahr 2000 – die Aufteilung der entsprechenden Anteile gesehen hat, konnte man feststellen, dass die Anteile vom Ott-Verlag, die veräußert werden mussten, auf die Schüren Verlag GmbH übergegangen sind. Herr Schüren ist politisch kein unbeschriebenes Blatt. Wir wissen genau, in welcher Partei er gewesen ist und welches Regierungsamt er wahrgenommen hat. Diese Übertragungen sind über Verträge gelaufen, in denen ganze Passagen geschwärzt worden sind, in denen Kaufpreise, die vereinbart worden waren, nicht zu erkennen waren.Wenn man gleichzeitig weiß, dass in die
sen Verträgen ursprünglich auch eine Rückholoption für die dd_vg enthalten war, wird einem klar, dass es der SPD ausschließlich um eine verdeckte Beteiligung am Privatrundfunk in Hessen geht.
Dies hat dazu geführt, dass es im Jahr 2000 zu einer sehr hitzigen Diskussion kam. Herr Kollege Dr. Jürgens hat recht: Herr Armin Clauss hat viermal den Ausdruck „Sie Schmierfink“ in den Mund genommen.Wenn Sie das Protokoll nachlesen – auch ich habe es dabei –, stellen Sie fest, dass er das viermal gesagt hat. Ich habe gesagt, dass er es dreimal in einem Zwischenruf angebracht hat.Aber als ich das Protokoll nachgelesen habe, habe ich festgestellt, dass er es tatsächlich viermal gesagt hat.
Ich kann mich gut an diese Diskussion erinnern. Man hat natürlich schon zum damaligen Zeitpunkt gemerkt, wie hoch die Emotionen geschlagen sind.Herr Dr.Jürgens hat jetzt sagt, das sei zwischen zweiter und dritter Lesung kurzfristig eingebracht worden und dass das parlamentarisch etwas problematisch sei. Ich erinnere ihn an den vor ein paar Monaten eingebrachten Gesetzentwurf der GRÜNEN, in dem es um die Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes ging. Sie haben den Parlamentariern noch nicht einmal die Möglichkeit gegeben,eine Anhörung durchzuführen. Sie haben ihnen dieses Recht verweigert.
Im Hauptausschuss haben Sie den „Gesetzentwurf“ kurzfristig eingebracht,um ihn dann durchzubekommen.Nach der Kurzfristigkeit brauchen wir an dieser Stelle also gar nicht zu fragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich nur an dem absoluten Verbot der Beteiligung von politischen Parteien, sei sie mittelbar oder unmittelbar, gestört und das für verfassungswidrig erklärt. Herr Kollege Hahn hat das sehr deutlich ausgeführt.
Aber es hat auch gesagt, dass der Gesetzgeber selbstverständlich die Chance hat, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu verhindern, dass ein bestimmender Einfluss auf die Programmgestaltung genommen wird. Explizit hat das Bundesverfassungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung mitgeteilt – ich zitiere –:
Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, sich bei der Begrenzung der Beteiligungsmöglichkeiten der Parteien an Rundfunkunternehmen auf das Verbot einer Beherrschung im Sinne von § 17 Aktiengesetz zu beschränken.
Noch ein Zitat aus einer anderen Stelle:
Entscheidend ist nicht allein der nominale Anteil am Kapital oder an Stimmrechten, sondern der tatsächliche Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte. Es obliegt dem Gesetzgeber, hierfür geeignete und nachvollziehbare Kriterien zu normieren.
Genau das sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht vor. Er gibt keine Kriterien vor. Entgegen der auch noch in der Begründung des Gesetzentwurfs zitierten Passage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich der Gesetzentwurf im Text ausschließlich auf § 17 des Aktiengesetzes. Damit soll die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung politischer Parteien am hessischen Privatrundfunk in einer Größenordnung von bis zu
49,9 % möglich werden. Das muss man einfach wissen. Es sind schlicht und ergreifend wirtschaftliche Interessen,die für die SPD dabei eine Rolle spielen. Dies ist jenseits der Fragestellung, inwieweit man dann auch auf die Inhalte Einfluss nehmen kann. Wenn dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben würde, würde ausschließlich eine Orientierung am Aktiengesetz und damit eine Festlegung auf bis zu 49,9 % erfolgen.
Wir wissen, dass es nur eine politische Partei in Deutschland gibt, die mit verschiedenen Verschachtelungen über ein richtiges Medienimperium verfügt. Sie kann dann entsprechenden Einfluss gewinnen. Dies betrifft schlicht und einfach die SPD. Deswegen müssen Sie ehrlich sagen: Sie wollen Ihre wirtschaftlichen Interessen wahren.
Meiner Meinung nach muss ein weiterer technischer Punkt der Gesetzgebung dringend angesprochen werden.
Herr Kollege Al-Wazir ist in seinem Zwischenruf vollkommen zu Recht auf die Frage eingegangen, inwieweit die SPD wirtschaftlich erfolgreich im Medienbereich gehandelt hat. Nur teile ich seine Auffassung nicht. Er hat Folgendes dazwischengerufen – das werden Sie sicherlich dem Protokoll entnehmen können –: Wäre die SPD doch auch anderen Stellen so erfolgreich, wie sie es mit ihren Medienbeteiligungen ist. – Da gebe ich Ihnen recht. Sie werden mit den Bestrebungen, die Sie da haben, keinen Erfolg haben. Aber mit der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft sind Sie mit einem Imperium von mehreren Hundert mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen wirtschaftlich durchaus erfolgreich. Das kann auch immer wieder den Rechenschaftsberichten der Bundespartei entnommen werden.Es ist gar keine Frage,dass das der Fall ist.
Ich will an der Stelle aber schon sagen, dass es noch einen anderen Punkt in der Gesetzgebungstechnik gibt, den man ansprechen muss. Weil sie verdeckt gewesen waren, waren die Beteiligungen der SPD am landesweit tätigen Hörfunkveranstalter Hit Radio FFH bekanntlich der Grund dafür, warum der hessische Gesetzgeber im Jahre 2000 das Hessische Privatrundfunkgesetz geändert hat. Für den landesweit tätigen Hörfunkveranstalter, also für FFH selbst, regelt § 16 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes seit jeher, dass die Anteils-, Mitgliedschafts- und Stimmrechte eines Einzelmitglieds der Anbietergemeinschaft 15 % nicht übersteigen dürfen.
Damit will ich Folgendes sagen: Mit Annahme dieses Gesetzentwurfs würde eine eklatante Friktion zu den unterschiedlichen Regelungen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes verursacht.Vergleichbare Ungereimtheiten ergäben sich auch hinsichtlich der Regelung zur Sicherung der Meinungsvielfalt im regionalen Fernsehen. Das ist in § 17 Hessisches Privatrundfunkgesetz geregelt. Ähnliches gilt auch für die Sendung von lokalen oder regionalen Beiträgen. Dies ist die Regelung in § 18 Hessisches Privatrundfunkgesetz.Warum der Gesetzgeber in allen drei genannten Vorschriften des Hessisches Privatrundfunkgesetzes die Zeitungsverlage deutlich strengeren Vorgaben unterwirft, als es der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für unmittelbare – das ist das Entscheidende – und mittelbare Parteibeteiligungen vorsieht, bleibt dabei ein Geheimnis. Rational lässt sich das nicht begründen. Dies stellt einen gewichtigen handwerklichen Mangel dieses Gesetzentwurfs dar.
Diese handwerklichen Mängel sind schlicht und einfach damit zu erklären, dass es der SPD darum geht, möglichst
schnell wieder über ihre Beteiligungsgesellschaften Einfluss an der Gesellschaft von Hit Radio FFH zu gewinnen. Das ist das Entscheidende. Möglicherweise können Sie damit auch Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Vielmehr wollen Sie damit aber auch Ihre wirtschaftlichen Interessen verfolgen.
Insofern wird es spannend sein, zu erleben, wie das im Hauptausschuss diskutiert werden wird und in welcher Form der Gesetzentwurf in zweiter Lesung hier im Plenum zur Abstimmung kommen wird. Ich glaube, eine umfangreiche Anhörung wäre sinnvoll. Denn dabei geht es auch um die Diskrepanz zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem, was die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In aller Kürze möchte ich das verstärken, was Herr Kollege Hahn eben gesagt hat. Entgegen der auch eben
wiederholten Behauptung des Kollegen Wagner, mit dem vorgelegten Änderungsantrag sei eine Konsequenz aus einer Anhörung gezogen worden, muss man schlicht und einfach sagen: Der im Änderungsantrag enthaltene Part des Gesetzentwurfs war überhaupt nicht Gegenstand einer Anhörung gewesen.Wie man eine Konsequenz aus einer nicht stattgefundenen Anhörung ziehen kann, das bleibt Ihr Geheimnis, Herr Kollege Wagner. Ein solches Geheimnis sollten Sie irgendwann einmal lüften. Insofern ist das ein Verfahren, das ausgesprochen merkwürdig ist.
Zweitens. Inhaltlich ist es erstmalig der Fall, dass der hessische Landesgesetzgeber keine Quotierung bei den öffentlichen Mitteln, die der Landesanstalt für privaten Rundfunk zugemessen werden, vornimmt. Seit Bestehen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gab es immer eine quotale Aufteilung sehr unterschiedlicher Art, wie viel die Landesanstalt für welchen Förderzweck prozentual zu verwenden hat. Mit der letzten Novellierung des HPRG ist erstmalig eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit unter Wahrung der Aufrechterhaltung der Arbeit der Bürgermedien vorgenommen worden. Jetzt begibt sich der Landesgesetzgeber, wenn er dies tut, seiner letzten medienpolitischen Regelungsmöglichkeit und Einflussmöglichkeit. Das ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber, wenn so etwas beschlossen wird.
Es ist ein Armutszeugnis für einen Gesetzgeber, der so etwas beschließt, Herr Wagner. Gerade Sie, die Sie immer wieder sagen, Sie wollten intensiv über die medienpolitischen Entwicklungen informiert werden, Sie wollten Einfluss nehmen, sind auch diejenigen, die dem Hessischen Landtag diese Einflussmöglichkeiten entziehen und damit alles in die Hände der Landesanstalt für privaten Rundfunk legen.
Sie werden sehen, welche Konsequenzen ein solcher Beschluss hat. Die Landesregierung hält ihn für falsch. Sie bittet, dass die Mehrheit des Hauses das nicht mitträgt. – Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist erschrocken über diese Aktuelle Stunde, die die LINKEN hier beantragt haben, weil sie letztlich nur einen gepflegten Antiamerikanismus bei den LINKEN zum Thema im Hessischen Landtag machen soll – nichts anderes.
Aber es ist relativ klar. Wer wie die LINKEN heute noch vom real existierenden Sozialismus träumt und den Untergang der Unrechtsregime von Ostberlin bis Moskau bedauert und Frieden ohne Waffen sagt, aber eigentlich Schwerter zu Pflugscharen meint, der demaskiert sich Tag für Tag, der demaskiert sich Plenum für Plenum.
Nur wer den Fortschritt – wie wir am Dienstag gehört haben – in der Europäischen Union ablehnt, weil er im tiefsten Herzen eine Systemveränderung erreichen will, ist in der Lage, eine Aktuelle Stunde mit solch einem Thema zu beantragen. Das sind die LINKEN. Das überrascht aber nicht. Im „Wiesbadener Kurier“ vom 8. Januar 2008 liest man von einer Veranstaltung im Vorfeld der Landtagswahl, die die LINKEN in Wiesbaden abgehalten haben. Dort sind alle Argumente, die Herr van Ooyen eben angeführt hat, dargestellt.
Ich räume Folgendes gleich ab: Die Landesregierung wird die Flächen im Bereich von Fort Biehler nicht nutzen müssen. Es werden andere Flächen genutzt. Die Domäne wird Ausgleichsflächen bekommen. Die diskutierten Verkehrsbelastungen wird man in den Griff bekommen. Ich könnte Ihnen erklären, dass die Landbeschaffungsmaßnahme, von der Sie eben gesprochen haben, auf der
Grundlage des Bundesplanungsrechts, eines besonderen Planungsrechts des Bundes erfolgt, aber das interessiert Sie ja nicht.
In dem „Kurier“-Artikel vom 8. Januar über Ihre Veranstaltung sind alle inhaltlichen Argumente aufgeführt, die Sie eben dargestellt haben. Das interessiert Sie alles nicht. In dem Artikel wird Willi van Ooyen, Spitzenkandidat für Hessen und Organisator der Ostermärsche, als er zum eigentlichen Thema der LINKEN kommt, wie folgt zitiert: „Wir müssen die Friedensbewegung in den Hessischen Landtag einbringen. Nur dann wird es dort kritische Stimmen geben.“
Ich könnte weiter zitieren, dass Sie im Anschluss, wie am heutigen Tage, gesagt haben: „Mit der Verlegung des USHauptquartiers nach Wiesbaden steigt die Terrorgefahr für die Landeshauptstadt Wiesbaden.“
Ihnen geht es um nichts anderes, als Angst zu schüren, Angst zu verbreiten und damit Antiamerikanismus zum Gegenstand von Debatten zu machen.
Herr Kollege Al-Wazir, ich glaube, es ist richtig, dass Herr van Ooyen nicht nur die letzten sieben Jahre betrachtet. Mit Sicherheit können wir uns an verschiedensten Stellen auch mit politischen Entscheidungen der US-Amerikaner kritisch auseinandersetzen. Aber der Ursprung des Antrags für diese Aktuelle Stunde lässt schlicht und einfach einen Hinweis vermissen, welche Aufbauleistungen die US-Amerikaner für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch für Hessen geleistet haben.
Wir haben in den Jahren 2005/2006 „60 Jahre Hessen“ begangen.Wir hätten „60 Jahre Hessen“ nicht begehen können, wenn nicht mit der Eisenhower-Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 die Grundlage zur Bildung unseres Bundeslands gelegt worden wäre. Wir hätten keine vorkonstitutionelle Hessische Verfassung, wenn die Amerikaner nicht den Anstoß dazu gegeben hätten. Seit dieser Zeit waren die US-Amerikaner in Hessen nicht etwa Besatzer, wie Sie immer noch meinen, sondern in erster Linie Freunde, Partner und Unterstützer,
und zwar mit der Folge, dass die deutsch-amerikanische Freundschaft eine wesentliche Wurzel in dem guten Verhältnis der hessischen Bevölkerung zu den US-Amerikanern hatte.Dies ist ein Grundpfeiler unserer Freundschaft geworden. Ohne die Amerikaner, auch das muss man an dieser Stelle sagen, hätte es weder den Aufbau Hessens noch die Luftbrücke gegeben.Als die Menschen in Berlin eingeschlossen waren, sind sie von Amerikanern aus Hessen versorgt worden.
Wer für die Blockade in Berlin verantwortlich war, wissen Sie. Ich will an dieser Stelle auch sagen: Es hätte ohne die US-Amerikaner und ihre Präsenz in Deutschland und in Hessen keine Wiedervereinigung Deutschlands gegeben. Auch hierfür waren die Amerikaner maßgeblich mitverantwortlich.
Man könnte einwenden, wie es manche von Ihnen tun, die Wiedervereinigung sei ein Fehler gewesen.
Ich sage für die Hessische Landesregierung: ohne Wiedervereinigung keine Weiterentwicklung in einem friedlichen und zusammengehörenden Europa.
Ich komme gleich zum Ende. – Man muss an dieser Stelle klarmachen, dass es hier nicht etwa um Landverbrauch geht, um Verkehrsbelastung, um Umweltbelastung, und dass es keineswegs um die Fragestellungen geht, die Herr van Ooyen dargestellt hat. Es geht Ihnen um etwas vollkommen anderes. Es geht Ihnen schlicht und einfach darum, abzustreiten, dass nach der Überwindung des Kalten Krieges bei allen demokratischen Parteien ein tief verankertes Bewusstsein vorhanden ist, dass Verteidigungsbereitschaft und Verteidigung der Freiheit gegen Unfreiheit Aufgabe des vereinten Deutschlands ist. Deswegen liegen Sie mit einem solchen Thema für eine Aktuelle Stunde schlicht und einfach falsch. Diese Aktuelle Stunde ist ein Zeichen von unsinnigem Antiamerikanismus, der bei den LINKEN gute Tradition hat.Er wird keinesfalls Richtlinie der Politik der Landesregierung sein oder werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll am 1. September 2008 in Kraft treten. Im Wesentlichen umfasst er drei Regelungsbereiche. Zum einen betrifft er die Strukturreform der Landesmedienanstalten, zum Zweiten die bundesweite Zuordnung und Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten und drittens die Plattformregulierung.
Zum Problem einer Änderung der Struktur der Landesmedienanstalten wurde in der Zwischenzeit durch die Länder festgelegt und Ihnen zur Zustimmung vorgelegt, neue Kommissionen im Bereich der Landesmedienanstalten zu bilden. Demgemäß verpflichtet dieser Staatsvertrag die Landesmedienanstalten, eine neue Kommission für die Zulassung und die Aufsicht, kurz ZAK genannt, zu gründen. Sie besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Landesmedienanstalten, das sind in der Regel die Direktoren derselben. Diese Kommission entscheidet über alle materiellen Fragen der Zulassung und der Aufsicht bundesweiter Rundfunkveranstalter verbindlich und abschließend. Lediglich der Vollzug dieser Entscheidungen ist weiterhin von derjenigen Landesmedienanstalt zu erledigen, bei welcher der Rundfunkveranstalter den Zulassungsantrag gestellt hat.
Ebenso wie bei der Zulassung und Aufsicht ist auch bei der Ermittlung der Konzentration im Medienbereich eine Veränderung vorgenommen worden. Die KEK – so wird diese Kommission genannt – hat eine neue Zusammensetzung und besteht künftig aus sechs Sachverständigen und sechs Vertretern der Landesmedienanstalten; der Vorsitz liegt immer bei einem Sachverständigen, der dann auch den Stichentscheid hat.
Mit all diesen Veränderungen versucht man eine stringentere und einheitlichere Struktur bei den Landesmedienanstalten, bei den Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen, aber auch bei der Ermittlung des Konzentrationsbedarfs vorzunehmen.
Die zweite Änderung betrifft die bundesweite Zuordnung und Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten. Eine solche Zuordnungsgemeinschaft im Sinne einer bundesweiten Ländergemeinschaft gab es bisher nur bei terrestrischen Satellitenkanälen. Im Zuge der Digitalisierung insbesondere der terrestrischen – d. h. der sendergebundenen – Übertragungskapazitäten wurde es zwischenzeitlich notwendig, auch bei anderen neuen Rundfunkübertragungstechnologien, etwa dem digitalen terrestrischen Fernsehen oder dem sogenannten Handy-TV, eine länderübergreifende Zuordnung von Übertragungskapazitäten zu ermöglichen. Hierbei betrifft die Zuordnung der Übertragungskapazitäten die Frequenzoberverwaltung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Landesmedienanstalten. Sie wird von den Ministerpräsidenten durch einstimmigen Beschluss wahrgenom
men. Dieser Beschluss orientiert sich bei Einvernehmen der betroffenen Bedarfsträger an deren Verständigung.
An dieser Stelle will ich sagen,dass im Hinblick darauf gerade jetzt von mir in Hessen die Zuordnungsentscheidung für das Handy-TV getroffen worden ist, im Einvernehmen mit allen Betroffenen,also den öffentlich-rechtlichen Anbietern und den Landesmedienanstalten sowie der Mobile 3.0, von der Sie alle wissen, dass dies das ausführende Unternehmen für Handy-TV ist. Insofern gab es hier eine Verständigung. Auch hier werden nur notarielle Funktionen wahrgenommen.
Die dritte Änderung betrifft die Plattformregulierung. Hier ist eine Anpassung an neuere technische Entwicklungen notwendig gewesen. Regelungsanliegen ist es hier, zu gewährleisten, dass die Grundsätze zur Sicherung der Meinungsvielfalt auch bei Nutzung der neuen Technologien, soweit Rundfunkprogramme oder vergleichbare Telemedien über digitale terrestrische, kabelgebundene oder satellitenbezogene Plattformen verbreitet werden, gewahrt werden.
Dies sind die wesentlichen Änderungsgegenstände des Ihnen vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Dazu liegt Ihnen noch eine Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes vor. Diese Änderungen dienen, wie üblich, der Anpassung dieses Gesetzes an die neuen Staatsvertragsregelungen. Beim Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag fallen sie vergleichsweise umfangreich aus, da dieser Staatsvertrag mit der Vergemeinschaftung von Zulassung und Aufsicht über die bundesweiten privaten Rundfunkveranstalter erstmals auch die materiellen Zulassungsvoraussetzungen und die Aufsichtsinstrumentarien einheitlich regelt.
Bezogen auf bundesweite Sachverhalte ist insofern der Anwendungsbereich des Hessischen Privatrundfunkgesetzes insgesamt zu reduzieren. Ebenso ist bei der Regelung der Frequenzzuordnung klarzustellen, dass – soweit es sich um einen bundesweiten Versorgungsbedarf handelt – künftig nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags zu verfahren ist.
Ich denke, bei den Beratungen im Hauptausschuss können wir weitere Einzelheiten intensiv diskutieren. Ich hoffe, der Landtag gibt diesem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung. – Vielen Dank.