Protocol of the Session on June 5, 2008

Bei der strengen Auslegung, die jetzt vorgegeben ist, können die Optionskommunen ihre Aufgaben im Rahmen der Experimentierklausel nicht mehr angemessen wahrnehmen. Gerade sie sollen im Hinblick auf die Eingliederungsleistung in einem Systemwettbewerb mit den Leistungen der BA stehen.Wenn aber diese automatisch Vorrang genießen, hat die Kommune keine Chance, einen regionalspezifischen alternativen Weg zu gehen. Dies schränkt den gesetzlich gewollten Wettbewerb der Organisationsmodelle ein.

Herr Dr. Jürgens hat mehrere Beispiele angeführt. Ich möchte mich auf drei beschränken, die auch in den Medien große Aufmerksamkeit erzielt haben. Das Beispiel des Main-Kinzig-Kreises zeigt, wie eine Optionskommune mit den Auswirkungen zu kämpfen hat. Der MainKinzig-Kreis ermöglicht als Träger der Grundsicherung jungen Menschen Weiterbildungsmaßnahmen, auch den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Das sind sinnvolle Maßnahmen. Der Bund hat dem Kreis die Zuständigkeit abgesprochen und eine Rückzahlung von 3,2 Millionen c gefordert, weil die Mittel angeblich rechtswidrig eingesetzt worden seien. Mittlerweile ist zurückgerudert worden, das war überfällig, denn der Kreis hat im Grunde genommen nur seine gesetzliche Aufgabe erfüllt.

Auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf bremst der Arbeitsminister ein erfolgreiches Projekt aus,die Teilzeitausbildung junger Mütter, die das Kreisjobcenter mitfinanziert. Vergangene Woche hat Bundesfamilienministerin von der Leyen beim Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie“ dieses Projekt mit dem Innovationspreis ausgezeichnet, weil es jungen Frauen, vor allem Alleinerziehenden, eine Berufsperspektive eröffnet und sie aus Hartz IV holt, und zwar effektiv und kostengünstig. Arbeitsminister Scholz hält die Förderung für rechtswidrig. Das Projekt steht vor dem Aus. Dem Kreis droht eine Rückforderung von 2 Millionen c.

Diese enge Sichtweise in Berlin sorgt auch bei den Argen für Kapriolen. Herr Dr. Jürgens hat schon die Stadt Frankfurt angesprochen, wo freie Träger wie die Werkstatt Frankfurt, der Internationale Bund, die Lehrerkooperative Benachteiligten durch zielgruppenspezifische Qualifizierungsangebote zu einem Schul- oder Berufsabschluss verhelfen. Damit soll nun Schluss sein. Auch hier hat die BA die Zuständigkeit reklamiert und die Argen angewiesen, keine Mittel mehr zur Verfügung zu stellen.

Das Arbeitsministerium sieht in den weiteren Leistungen ausschließlich eine Einzelfallhilfe. Dies schließt dann zukünftig eine Projektförderung grundsätzlich aus. Das bedeutet für viele Maßnahmen den Verlust der finanziellen Absicherung. Landauf, landab werden sinnvolle Ansätze und gute Kooperationen gefährdet.

Warum wird ein Weg verlassen, der sich als richtig erwiesen hat? Die BA begründet, sie reagiere auf Fehlentwicklungen in der Förderpraxis. Ich kann das nicht erkennen; denn die weiteren Leistungen sind keine Fehlentwicklung, sondern ein Erfolgsmodell. Ihnen den Boden zu entziehen zeigt, wie unangemessen die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden, wenn es eine zentrale Struktur gibt.

Das wirft die Frage auf,ob auf höchster Ebene der Grundgedanke der Reform verinnerlicht worden ist. Es kommen immer wieder Züge der Sozialbürokratie alter Prägung zum Vorschein, die sich mit zentralen Vorgaben auslebt, die eine einheitliche, restriktive Marschrichtung von oben vorgibt, statt Spielraum für individuelle Lösungen zu lassen und den Sachverstand und die Ortsnähe der lokalen Akteure zu nutzen. Diesen wird mit den aktuellen Schritten Flexibilität genommen. Sie werden bei der Suche nach und der Umsetzung wirksamer, ja unkonventioneller Mittel eingeengt. Letztendlich führt dies zu einem Ausdünnen der Angebote. Das Fördern wird ausgehöhlt.

Es gilt, dieser engen Auslegung einen Riegel vorzuschieben. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Das braucht individuelle Förderinstrumente und Vernetzung. Die Gestaltungsspielräume vor Ort müssen erhalten bleiben. Innovativen Ansätzen dürfen keine Grenzen gesetzt werden.

Meine Damen und Herren,wir müssen alles tun,um einen Rückfall in alte Strukturen zu verhindern. Wir als Union unterstützen den Antrag der GRÜNEN ohne Wenn und Aber.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern, die BA muss ihre Weisung zurückziehen. Korrigieren ist auch gut, aber zurückziehen wäre noch besser. Denn sonst wird das Kernprinzip des Förderns und Forderns zu einem Torso. Leidtragende wären die Langzeitarbeitslosen, das schwächste Glied in der Kette.

Frau Müller-Klepper, ich darf Sie daran erinnern: Die Redezeit ist zu Ende.

Das Positionspapier der Bundesländer, das Hessen maßgeblich mitformuliert hat, macht eine klare Ansage:

Entscheidungen über Eingliederungsinstrumente sind ungeachtet des jeweiligen Organisationsmodells vor Ort zu treffen, ein zentrales Agieren der Bundesagentur für Arbeit ist daher nicht angemessen.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Dafür gilt es konsequent einzutreten und zu streiten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Klepper. – Für die FDP-Fraktion erhält der Abg. Rock das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Tagesordnungspunkt, zu dem es anscheinend wenig Streit gibt, wo wir uns in großem Maße einig sind und wozu heute schon viel Kluges und Vernünftiges gesagt worden ist.Wir haben eine sehr juristisch geprägte Argumentation und Darstellung des Sachverhalts und der Probleme erlebt. Ich möchte noch ein paar Fragen der Logik hinzufügen, die das ergänzen können.

Wir haben hier einmal wieder das Thema Hartz-IV-Gesetz, über das wir schon oft debattiert haben. Es gibt zwei Grundsätze, die allgemein von uns getragen werden und zu denen ein großer Konsens immer wieder herausgestellt wird. Das ist zum einen die Zusammenführung der Arbeitsmarktförderung und der Sozialverwaltung, um die Leistungen und auch die Beratung zusammenzuführen, um Dinge zu optimieren.

Ein zentraler Punkt, der immer wieder Thema von politischen Diskussionen war und der von uns positiv begleitet wird, ist der Grundsatz Fordern und Fördern.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Für das Fordern gibt es sowieso genügend Instrumente. Das Fördern ist schon schwieriger. Beim Fördern ist es so: Wir haben die Optionskreise und die Argen herausgefordert, in kürzester Zeit eine Infrastruktur zu schaffen, die das ermöglicht. In dieser Zeit ist nicht alles optimal gelaufen. Man hat die Möglichkeit eröffnet, Eingliederungsmaßnahmen und Verwaltungskosten beim Aufbau dieser Verwaltung als gegenseitig deckungsfähig zu erklären.Somit ist schon viel Geld, das eigentlich für Eingliederungsmaßnahmen vorgesehen war, im Verwaltungshaushalt verschwunden. Das ist kein guter Prozess gewesen, aber ein Prozess,den man nachvollziehen kann,da in einer sehr schwierigen Situation in kurzer Zeit etwas erreicht werden sollte.

Nun ist es so: Regional betrachtet gibt es schon seit vielen Jahren eine gewisse Förderstruktur, die auch früher schon genutzt worden ist. Diese Förderstruktur ist ausgebaut worden im Zuge der Verbesserung des Förderns. Diese Förderstruktur ist regional unterschiedlich. Das ist gut so und auch richtig.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Petra Fuhr- mann (SPD))

Denn was heute zur Diskussion steht und durch § 16 SGB II ganz besonders infrage gestellt wird, ist eben: Wird diese regional unterschiedliche Förderstruktur, werden die unterschiedlichen Maßnahmen, die individuell auf die Menschen zugeschnitten sind, eine Zukunft haben? Das haben sie nicht, wenn Berlin weiter auf dieser Interpretation der rechtlichen Grundlage besteht.

Eine Beschränkung der Fördermaßnahmen allein auf das SGB III führt einen weiten Schritt zurück. Denn gerade die individuelle Förderung ist das, was den maßgeblichen Unterschied ausmacht, was es dem Fallmanagement ermöglicht, Vermittlungshindernisse aus dem Weg zu räumen und den Menschen einen Weg zurück in den Arbeitsmarkt oder überhaupt erst in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

(Beifall bei der FDP)

Man kann es fast nicht glauben, dass man heute darüber diskutieren muss, dass ein fehlender Hauptschulabschluss oder mangelnde Deutschkenntnisse Vermittlungshindernisse sind. Das ist fast nicht nachzuvollziehen. Es muss klar sein, dass das Grundsätze sind und dass alles getan werden muss,was dazu beiträgt,diese grundlegenden Vermittlungshindernisse aus dem Weg zu räumen. Das müsste eigentlich auch den Herren in Berlin irgendwann einmal einsichtig sein.

(Holger Bellino (CDU):Den Damen und Herren in Berlin!)

An der Stelle will ich die Frage stellen, was der Hintergrund dieser Maßnahmen ist. Ist es die Einsparung? Ist es eine Optimierung der Leistungen? Oder steckt vielleicht etwas ganz anderes dahinter? Ich frage mich oft, wie man feststellen will, ob das viele Geld, das ausgegeben wird, zweckgerichtet ausgegeben wird. Man überprüft das, man sammelt Daten. Ich weiß nicht, wie viele Daten mittlerweile in Berlin vorliegen. Aber man hat keinen transparenten Prozess, um festzustellen, was wirkt und was nicht wirkt. Habe ich Interesse am Erfolg dieser Maßnahmen, dann muss ich klarstellen, was wirkt und was nicht wirkt. Dann kann ich mir überlegen, wo ich Geld sparen kann. Aber was heute passiert, ist ein Anschlag auf die Idee, die hinter dem Ideal des Forderns und Förderns steht.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Petra Müller- Klepper (CDU))

Die wissenschaftliche Begleitung, mit der wir erkennen könnten, was etwas bringt und was weniger bringt, spielt hier überhaupt keine Rolle. Es wird rein juristisch argumentiert. Da fragt man sich tatsächlich, ob das nur politisch motiviert ist. Denn einfach nur Einsparungen durchzuführen wäre an dieser Stelle zu kurz gesprungen. Es ist wirklich ein Anschlag auf die Umsetzung des Gesetzes. Dem müssen wir uns entgegenstellen. Daher ist der Antrag der GRÜNEN genau das richtige Mittel, eine klare Willensbildung des Hessischen Landtags dazu darzustellen.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Petra Müller- Klepper (CDU) und Dr.Andreas Jürgens (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Eigentlich hat das Agieren der Bundesregierung schon fatale Folgen gezeigt. Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir nicht im luftleeren Raum handeln, sondern dass die Kommunen, dass die Träger der Option schon handeln. Seit November 2007 ist den Trägern bekannt, dass die Bundesregierung Einsparungen plant, dass die Bundesregierung eine Veränderung der Auslegung des Gesetzes plant. Wer in die Haushalte der optionalen Träger hineinschaut, sieht, wie sich die Gelder für die Maßnahmen seit 2007 verringert haben. In dem Kreis, aus dem ich komme, haben sie sich halbiert. Natürlich hat sich der Kreisausschuss die klare Frage gestellt: Wenn die Mittel vielleicht nicht erstattet werden, ist die Kommune leistungsfähig, diese Maßnahme in gleichem Maße aufrechtzuerhalten? Was kann man dem Haushalt der Kommune an dieser Stelle zumuten?

Das bedeutet, dass das Agieren der Bundesregierung seit 2007 bereits zu einer Verschlechterung der Situation der Arbeitsuchenden geführt hat. Das ist ein Skandal.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt komme ich auf ein Thema zu sprechen, das die FDP in Berlin immer wieder angesprochen hat. Solange die Finanzströme nicht nachhaltig geklärt sind und die Kommunen nicht tatsächlich in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich mit dem Geld umzugehen, eigenverantwortlich zu agieren, und immer Angst haben müssen, dass sie in Berlin den Hahn abgedreht bekommen, ist doch ganz klar, dass man hier immer vorsichtig sein wird. Die Vorsicht ist in der Situation, die wir heute vorfinden, sogar geboten.

Ich will zum Ende kommen. Wir Liberalen unterstützen den Antrag der GRÜNEN. Wir finden das, was in Berlin stattfindet, sehr ärgerlich. Es ist aus unserer Sicht ganz besonders bedauerlich, dass das Auftreten des entsprechen

den Ministeriums der Bundesregierung dazu geführt hat, dass die Eingliederungsmaßnahmen bereits gelitten haben und dass die Arbeitsuchenden die Leidtragenden dieser Politik sind. Deshalb hoffe ich, dass diese Initiative zu einem Erfolg und zu mehr Einsicht in Berlin führt.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abg. Rock. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Schott das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich ein neuer Landtag. Es ist heute zum zweiten Mal der Fall, dass sich hier erstaunliche Dinge tun.

Ich würde den Antrag der GRÜNEN weitestgehend mittragen, aber eben nur weitestgehend. Ich habe vorhin den Ausdruck „aus einem Guss“ gehört. Ich hätte gern viel mehr aus einem Guss.Warum muss man in unserem Land arbeitslos sein, damit man eine Schuldnerberatung erhält, während jemand, der genauso verschuldet ist und ein Einkommen knapp über Hartz IV hat, diese Beratung nicht bekommt?

(Zurufe von der FDP)

Warum hat ein Mensch,der in Lauterbach wohnt,eine andere Situation als ein Mensch,der in Frankfurt wohnt,was seine Förderung betrifft? Bloß deshalb, weil er in einer ländlichen Region wohnt? Das kann nicht sein.Wir brauchen eine Förderung aus einem Guss. Das ist richtig. Wir brauchen aber Vielfältigkeiten und den Blick auf die Region.

Die Aufzählung, die Dr. Jürgens vorhin vorgetragen hat, kann man beliebig erweitern. Es gibt in Hessen so viele tolle Projekte, die können wir hier gar nicht alle aufzählen. Wenn es aber im Moment einen neuen Entwurf gibt, wenn es eine neue Planung gibt, kann ich nicht verstehen, warum man jetzt dem Bestehenden die Füße weghaut und es erst einmal zusammenbrechen lässt, um dann zu sagen: Jetzt schauen wir, wie wir es besser machen. – Ich bin zwar dafür, die Dinge besser zu machen, aber ich bin nicht dafür, etwas Bestehendes kaputt zu hauen, ohne einen adäquaten Ersatz zu liefern, Strukturen, die in den Regionen aufgebaut worden sind, kaputt zu machen, Einrichtungen die Mittel zu entziehen, sodass sie womöglich schließen müssen, und nachher wieder neu zu starten.

Wenn Dinge schiefgelaufen sind, dann muss man sie korrigieren. Wenn unter den Regionen Unterschiede herrschen, muss man das korrigieren. Die Menschen müssen überall in diesem Land die gleichen Rechte und Ansprüche haben. Das ist eine völlig klare Sache. Man sollte das aber nicht kaputt hauen und sich dann irritiert umschauen, warum plötzlich gar nichts mehr funktioniert. Neu planen, es vernünftig machen, bessere Lösungen finden, die gesammelten Erfahrungen einbeziehen, die Auswertungen abwarten, z. B. in Bezug auf die Optionskommunen und Argen – all das muss einfließen. Dann kann man aus dem, was man gemacht hat, etwas lernen, und dann kann man etwas Besseres machen. Man sollte aber vorher das Bestehende nicht kaputt machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Für die Landesregierung erhält Frau Staatsministerin Lautenschläger das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift mit diesem Antrag ein Thema auf, das den für die Umsetzung der Bestimmungen des SGB II in Hessen zuständigen Trägern, aber auch der Landesregierung unter den Nägeln brennt, denn die Folgen dessen, was die Bundesregierung, vor allem Bundesminister Scholz und das Bundesarbeitsministerium, in zentralen Fragen der Eingliederung, z. B. beim Nachholen von Hauptschulabschlüssen oder beim Erwerb von Sprachkenntnissen, im SGB II vorsehen, wirken auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen an vielen Stellen schlichtweg verheerend.

Das SGB II regelt in seinem § 16 die vom Bund finanzierten sogenannten Eingliederungsleistungen. Es geht also um konkrete Leistungen, die den Langzeitarbeitslosen helfen sollen, schnell zurück ins Erwerbsleben zu gelangen. § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II spricht darüber hinaus von den sogenannten weiteren Leistungen, die für eine Eingliederung erbracht werden können. Das sind also Leistungen, die quasi den Charakter einer Generalklausel haben, um passgenaue Hilfen vor Ort jenen zu bieten, die nicht in das normale Leistungsraster des SGB III passen. Von vielen Rednern ist heute hier schon erwähnt worden, dass es um den Personenkreis geht, der nicht unter die klassischen Instrumente des SGB III fällt, sondern dass es sich um Langzeitarbeitlose mit sehr unterschiedlichen und vor allem multiplen Problemlagen handelt.