Das geht nicht, Herr Kollege Milde. Es war gut, dass wir diesen Vorgängen nachgegangen sind. Vielleicht hätte man es etwas kürzer machen können. Da stimme ich Ihnen zu. Aber dass eine Fraktion hier sagt, sie will etwas aufklären, ist ihr legitimes Recht.
Herr Kollege Milde, ich darf Sie daran erinnern, dass wir den Einsetzungsbeschluss für diesen Untersuchungsausschuss mit den Stimmen aller in diesem Hause vertretenen Fraktionen getroffen haben. Deshalb sollten Sie sich jetzt nicht vom Acker machen. Auch Sie haben für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses gestimmt. Deshalb können Sie das nicht bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD abladen, wenn Sie hier redlich argumentieren wollen.
Es war eben nicht alles in Ordnung,liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion.Ja,es gab keine politisch motivierte Steueramnestie. Das ist zutreffend. Aber es war bei weitem nicht alles in Ordnung. Bis heute ist nicht alles in Ordnung in der hessischen Steuerverwaltung.
Ich will mit der Amtsverfügung beginnen. Sie negieren in Ihrem Bericht in einer Umdeutung der Wirklichkeit, dass es nicht nur Verteilungskriterien gegeben hat, also Kriterien, die bestimmt haben, an welcher Stelle etwas bearbeitet wird, sondern auch Kriterien für die Bejahung des Vorliegens eines Anfangsverdachts. In Ihrer Form des Neusprech in Ihrem Bericht taucht das nicht mehr auf. Das entspricht eben nicht der Wirklichkeit. Es gab sehr wohl Kriterien, deren Vorliegen einen Anfangsverdacht begründete.
Aber gerade diese Kriterien sind auf den Protest vieler Steuerfahnder gestoßen. Wie wir im Untersuchungsausschuss festgestellt haben, sind sie zu Recht auf den Protest von Steuerfahndern gestoßen, weil viele Zeugen uns gesagt haben:Wenn nach diesen Kriterien verfahren worden wäre, dann hätte es in der Tat keine saubere Bearbeitung und keine rechtsstaatliche Prüfung gegeben. – Nur des
halb, weil diese Kriterien von den Mitarbeitern der Steuerfahndung nicht angewandt wurden, ist die Amtsverfügung nicht zu einem Problem geworden. Deshalb frage ich: Warum hat man diese Kriterien überhaupt hineingeschrieben? Warum leugnen Sie, dass es diese Kriterien gab, wenn wir alle nach den Sitzungen des Untersuchungsausschusses doch wissen, dass sie für die Arbeit der Steuerfahnder alles andere als hilfreich waren? Sie waren bei der Arbeit der Steuerfahnder hinderlich. Das ist die Wahrheit.
Sie sprechen davon, dass die Amtsverfügung zu einem ganz wunderbaren Ergebnis geführt habe und dass die Aufteilung der Bearbeitung auf Wohnsitzfinanzämter der richtige Weg war.
Lieber Kollege Milde, das können wir nach dem Verlauf dieses Untersuchungsausschusses nicht sagen. Weder können Sie eine positive Aussage treffen, noch können wir eine negative Aussage treffen. Wir wissen nach den Erkenntnissen aus diesem Untersuchungsausschuss nicht, wie viel mehr positive Ergebnisse nach Erlass der Amtsverfügung erzielt wurden. Das heißt, uns fehlt auch nach der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses eine belastbare Zahl, wie vielen Steuersündern man nach Erlass der Amtsverfügung tatsächlich auf die Schliche gekommen ist. Sie wissen es nicht, ich weiß es nicht, aber dann kann man auch nicht sagen, dass das eine erfolgreiche Amtsverfügung gewesen sei.
Herr Kollege Milde, vor allem können wir nicht sagen – Sie nicht und wir nicht –, ob die Bearbeitung der Steuerfälle in den Wohnsitzfinanzämtern qualitativ ähnlich hochwertig geschehen konnte, wie das zuvor bei der alten Form der Bearbeitung durch ausgebildete Steuerfahnder der Fall war. Das können wir beide nicht beurteilen. Insofern ist für Hosianna-Gesänge überhaupt kein Anlass, Herr Kollege Milde.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))
Der zweite Punkt, der festzustellen wichtig ist: Es gab massive Mängel in der Führung des Finanzamts Frankfurt V. Das gehört schlicht und ergreifend zur Wahrheit. Der Herr Minister hat von diesen Missständen in der Steuerverwaltung gewusst. Das ist etwas, was man durchaus bearbeiten muss. Der Minister hat gewusst, dass es eine Führungs-, Lenkungs- und Entscheidungsebene gab, die Entscheidungen getroffen hat, die für die Motivation der Mitarbeiter alles andere als förderlich waren. Der Herr Minister hat gewusst, wie in diesem Finanzamt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen wurde. Der Minister hat gewusst, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Vorwurf des Mobbing erhoben haben.Er hat in dieser Sache bis heute nicht gehandelt. Auch diese Feststellung gehört zu dem Ergebnis der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses.
Die Tatsache, dass im Finanzamt Frankfurt V mit Wissen des Ministers einiges im Argen lag, belegt nicht zuletzt die Tatsache, dass beim Petitionsausschuss dieses Hauses einige Eingaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung anhängig waren, die sich darüber beschwerten, wie mit ihnen umgegangen wurde und dass sich ihr oberster Dienstherr, der Finanzminister, dieser Vorgänge nicht angenommen hat. Herr Kollege, all das gehört zur Wahrheit.
Das führt uns zu einem weiteren Punkt, der auch nach der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses und nach der Bearbeitung der anhängigen Petitionen leider immer noch nicht geklärt ist. Es handelt sich um die Frage, welch eine Verwaltung diese Landesregierung haben will und wie in dieser Verwaltung mit kritischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen wird. In dieser Debatte wäre wirklich ein klärendes Wort des Finanzministers notwendig.Wollen wir eine Verwaltung,wo der Minister nicht die Kraft hat, Missstände abzustellen, wenn er Defizite auch auf höheren Entscheidungsebenen feststellt? Wollen wir eine Verwaltung, in der ein Fehler den nächsten jagt, weil man versucht, den vorherigen Fehler zu vertuschen? Oder wollen wir eine lernende Verwaltung, eine Verwaltung, in der kritische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst genommen werden und eben keine Sanktionen fürchten müssen,wenn sie eine abweichende Meinung äußern? Wenigstens diese Klarstellung müsste der Untersuchungsausschuss am Ende bringen. Das wäre ein wichtiges Signal für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung.
Die Landesregierung täte gut daran – deshalb empfehlen wir das in unserem abweichenden Bericht –,die Vorgänge, von denen wir in den letzten zweieinhalb Jahre erfahren mussten, und die Probleme im Verwaltungsaufbau und in der Leitung des Finanzamts Frankfurt V zum Anlass zu nehmen, zu überprüfen, ob es diese Probleme auch in anderen Bereichen der Steuerverwaltung in Hessen gibt. Zumindest das müsste das Ergebnis der Arbeit dieses Ausschusses sein. Wir täten wirklich gut daran, aus den Erkenntnissen, die wir im Untersuchungsausschuss gewonnen haben, Konsequenzen zu ziehen und alles dafür zu tun, dass sich die Vorgänge, von den wir erfahren haben, in der hessischen Landes- und Steuerverwaltung nicht wiederholen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kaum ein Untersuchungsausschuss hat am Anfang ein so großes Interesse und am Ende ein so geringes Interesse gefunden.
Kollege Milde hat es schon gesagt: Kaum einer wusste, dass es diesen Untersuchungsausschuss noch gibt. Er dümpelte vor sich hin. Er hatte wochenlang keine Sitzun
gen. Keiner hatte mehr ein richtiges Interesse an ihm, nicht einmal die Urheber dieses Ausschusses. Das ist gut so, denn das Ergebnis der Untersuchungen ist positiv.
Ich will zunächst zusammenfassend einige Feststellungen dazu treffen, welche Ergebnisse der Untersuchungsausschuss aus unserer Sicht erbracht hat.
Erstens. Vonseiten des Finanzministeriums wurde kein Einfluss auf die Verfolgung von so genannten Steuerhinterziehern ausgeübt. Das ist eine ganz wichtige Feststellung.
Das ist eine ganz wichtige Feststellung, denn die primäre Aufgabe eines parlamentarischen Ausschusses war und ist es, die Regierung zu kontrollieren. Die Regierung hat kein Fehlverhalten gezeigt. Das müssen wir ganz deutlich feststellen.
Eine weitere Feststellung: Die Finanzverwaltung hat korrekt gearbeitet. Ich möchte der Finanzverwaltung für ihre Arbeit danken. Wir haben einen kleinen Einblick in die Tätigkeit der Finanzverwaltung nehmen können. Die Finanzverwaltung hat korrekt gearbeitet. Niemandem aus der Finanzverwaltung ist ein Vorwurf zu machen. Im Gegenteil, die Finanzverwaltung hat, wie an anderer Stelle auch,dafür gesorgt,dass die Einnahmen des Landes Hessen nicht schlechter sind, als sie es aufgrund der Politik ohnehin sind.
Dem Land Hessen ist kein Schaden entstanden. Das ist auch im Interesse von uns als Finanzpolitikern. Die Amtsverfügung 2001/18, die schon angesprochen wurde, hat ebenfalls nicht zu einer unbewussten oder bewussten Nichtverfolgung von potentiellen Steuerhinterziehern geführt. Ob die Amtsverfügung sinnvoll war oder nicht, ob die Amtsverfügung überhaupt eine rechtliche Relevanz hatte oder nicht, das sind Fragen, die man füglich stellen kann.Man kann sie wahrscheinlich nur aus der Praxis heraus beantworten. Sie ist von einem Fachmann auf dem Gebiet als rechtspolitisches Nullum bezeichnet worden. Das alles lassen wir außen vor. Uns ging es um die Arbeit. Da hat die Amtsverfügung nicht zu einer Begünstigung von Steuerhinterziehern geführt.
Das sind die wesentlichen Feststellungen am Ende dieses Untersuchungsausschusses. Ich muss sagen, dass wir als Ausschuss sehr beruhigt sein können, dass dies so ist. Denn festzustellen, dass die Politik keinen Einfluss genommen hat, dass die Verwaltung gut gearbeitet hat und
Darf ich auch die Regierungsbank bitten? Liebe Freunde, wir werden heute noch einige Stunden hier sitzen. Die Luft ist schlecht.Alles ist sehr laut. Heben Sie sich die Unruhe bis nach 20 Uhr auf.– Das soll kein Anlass dafür sein, dass Sie jetzt noch mehr reden.
Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung zur Zinsbesteuerung gab es eine Fülle von Fällen, die in Frankfurt zu verfolgen waren. Es stellte sich die Frage, wie man die organisatorische Abwicklung dieser vielen Fälle optimieren kann. Dazu ist eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden. Die Amtsverfügung war eine davon. Ob sie Sinn macht oder nicht, wollen wir, wie gesagt, im Augenblick offen lassen.
Eine andere war die zusätzliche Einstellung von Mitarbeitern, die im Unterstützungsbereich tätig waren. Im Zusammenhang mit der Amtsverfügung wurde auch verfügt, dass eine Reihe von Fällen minderer Bedeutung an die Wohnsitzfinanzämter delegiert werden – im Zusammenhang mit der Überstellung von Personal. Das ist auch getan worden. Ich muss sagen, dass sich das aus unserer Sicht als zweckmäßig herausgestellt hat. Das hat dazu beigetragen, dass die Konzentration auf die wirklich wichtigen,großen Fälle dazu führte,dass hier nichts verloren gegangen ist.