In Kreisen der CDU wird die Diskussion schon weitergeführt. Ein Kollege des Herrn Karlheinz Weimar, Rainer Wiegard aus Schleswig-Holstein – auch er gehört der CDU an –, hat öffentlich die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes gefordert.Auch die 19 Milliarden c sollte der Staat nach seiner Auffassung einnehmen. Wer mit solchen Vorschlägen kommt, bei denen der soziale Blickwinkel völlig vernachlässigt wird, kann in der Tat nur vorgehalten bekommen, dass er sich um eine Sanierung des Haushalts nicht bemüht und dass er sich auch nicht um einen sozialen Ausgleich bemüht.
Dies alles bestätigt unser Urteil sowohl hinsichtlich der fehlenden Ernsthaftigkeit der Anstrengungen dieser Regierung zur Konsolidierung des Haushalts als auch über das Fehlen des finanzpolitischen Engagements des Finanzministers. Dies wird angesichts der von ihm vielfach getätigten Äußerungen über die Einnahmesituation des Landes sehr deutlich. Karlheinz Weimar lässt sich treiben. Er dümpelt in den Finanzströmen wie ein Walross in den Wogen des Ozeans. Er ist damit zufrieden und verzichtet auf Gestaltung und Steuerung.
Meine Damen und Herren, deshalb kommen wir auch diesmal nicht an dem sattsam bekannten Urteil über die Haushaltspolitik des Herrn Weimar vorbei.
Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.
Meine Damen und Herren, ich freue mich über die Zustimmung des Finanzministers und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Finanzminister hat Lob verdient. Wir wollen ihn zu Beginn auch gleich loben. Ich meine, das Herumkritisieren,wie die Kollegen von der Opposition es machen,muss ein Ende haben. Herr Minister, Hut ab: Die Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums ist erstklassig, ausgezeichnet.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war es schon mit Lob! – Gegenruf des Ministers Karlheinz Weimar: Aber immerhin!)
In den letzten Tagen des Monats Dezember gingen – wörtliches Zitat – „unerwartet“ zusätzliche Steuereinnahmen ein. Diese unerwartete Mehreinnahme wird vom Ministerium als grandioser Erfolg gezielter Politik verkauft. Diese Einschätzung ist recht bemerkenswert. Der Effekt der Haushaltssperre hat sich nun erheblich geändert. Wir haben letztlich wesentlich mehr gespart, als ursprünglich angedacht war. Das heißt, der Schätzfehler beträgt, je nachdem, ob man von oben oder von unten rechnet, 50 % oder 100 %. Aber immerhin, ein besonders schmeichelhaftes Ergebnis für die Schätzer ist es nicht.
Wenn es so schwer fällt, die Wirkung einer finanzpolitischen Maßnahme einzuschätzen, dann kann irgendetwas nicht ganz richtig sein.
Die unerwartete Mehreinnahme wird in eine Ausgleichsrücklage gepackt, und das ist eine wahrhaft weise Entscheidung.
Denn es wäre kaum möglich gewesen, Herr Kollege Milde, in den wenigen verbleibenden Stunden vor Kassenschluss das Geld noch zu verausgaben. Also packen wir es in die Rücklage – gute Idee.
Schätzfehler reiht sich an Schätzfehler. Wir haben Steuermehreinnahmen, das ist ausgesprochen erfreulich. Solange das Ministerium sich zugunsten des Landes verschätzt, sind wir durchaus damit zufrieden. Es ist sozusagen eine lässliche Sünde. Aber worin die immer wieder beteuerte besondere finanzpolitische Leistung besteht, das wage ich ernsthaft zu fragen.
Freude auch im Jahr 2006. Nach dem korrigierten Haushaltsplanentwurf nimmt das Land „nur noch“ 1,346 Milliarden c neue Schulden auf. Das sind 239 Millionen c weniger als ursprünglich befürchtet.
Unschön ist bei der ganzen Sache, dass auch die jetzt geplante Neuverschuldung weit über der in der Verfassung vorgegebenen Grenze liegt – darauf komme ich natürlich noch zurück –, nämlich um knapp eine halbe Milliarde Euro. Das ist kein geringer Betrag.
Die Siegesmeldungen aus dem Finanzministerium verdrängen die Tatsache, dass der verfassungswidrige Teil der Neuverschuldung nur die Spitze des Eisbergs ist. Denn Neuverschuldung bedeutet: Die jetzige Generation bedient sich ungehemmt und ungebremst aus der Tasche der künftigen Generationen. Nichts anderes ist Neuverschuldung.
Ich möchte einmal den Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Herrn Prof. Rürup, zitieren. Das ist ein Professor an der TU Darmstadt. Er sagt, jeden Euro, den wir heute als Neuschulden aufnehmen, müssen unsere Kinder und Kindeskinder je nach Zinssatz und Wachstumsrate mit 2 bis 4 c bezahlen. Das ist die Situation, die wir verursachen. Deshalb gibt es in der Tat Anlass zum Umsteuern.
Ich darf den Landesschuldenbericht des Hessischen Rechnungshofs anführen. In diesem Bericht führt der Hessische Rechnungshof aus, dass das Verhältnis zwischen Gesamtschuldenstand auf der einen Seite und jährlichen Haushaltsausgaben auf der anderen Seite in Hessen schlechter ist als im Durchschnitt der deutschen Flächenländer. Hessen ist bei den aufsummierten Schulden schlechter als der Durchschnitt der Flächenbundesländer. Das ist die Situation. Ich bin weit davon entfernt, das allein der letzten Regierung anzulasten, selbstverständlich nicht. Aber wir dürfen die Lage nicht verkennen. Es ist Zeit zum Umsteuern. Hier muss etwas geändert werden. Wir können die Situation nicht so belassen und sagen, das sei immer noch besser als in NRW. – Mein Gott, mit wem vergleichen wir uns?
Die Verfassungsgrenze bleibt in den Augen des Finanzministers ein Ärgernis, und das umso mehr, als er offenbar nicht die Absicht hat, die Lage zu verändern. Dass er die Absicht nicht hat, ergibt sich aus den Zitaten, die der Kollege Kaufmann vorgetragen hat, aber genauso aus einem Artikel der Zeitschrift „Verwaltung und Management“, Heft 6/2005. Darin schreibt Joachim Lohmann, der Ihnen vielleicht noch von früher als Staatssekretär aus Schleswig-Holstein bekannt ist, bei der Beurteilung des hessischen Landeshaushalts – ich zitiere wörtlich –: „Die Landesregierung lehnt weiter gehende Einsparprogramme ab und wartet auf bessere Wirtschafts- und Steuerdaten.“
Dazu kann ich sagen: Glück gehabt. Es ist etwas mehr Geld eingegangen, es scheint besser zu werden.Aber eine Leistung der Landesregierung ist das, mit Verlaub, nicht.
Da die Landesregierung offenbar weder den Willen hat, noch in der Lage ist, die Ausgabensituation so in den Griff zu bekommen, dass die Verfassungsgrenze eingehalten wird, muss sie das ganze Problem argumentativ lösen, indem sie sagt:Die Grenze ist vielleicht gar nicht so eng.Wir müssen gucken, dass wir sie anders interpretieren, und dann bekommen wir es hin, dass die Lage besser aussieht, als sie ist.
Ich will die Ansätze einmal durchgehen. Der erste Ansatz lautet:Alles ist halb so schlimm. – Dabei bezieht man sich auf den Staatsgerichtshof. Aber wenn Sie das Staatsgerichtshofsurteil genau lesen, werden Sie feststellen, dass auch der Staatsgerichtshof sagt, dass bei Aufstellung eines
Das, was er ausführt, bezieht sich auf die damalige Situation beim Nachtrag im Dezember des Jahres 2002.
Der zweite Ansatz lautet: Alles ist im Ungleichgewicht. – So haben Sie einmal weniger, einmal stärker argumentiert. Dazu gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Einer davon ist die Wachstumsschwäche. Davon kann kaum noch die Rede sein, weil die Wachstumsprognose gerade die Ursache für die Schätzung der Steuereinnahmen ist. Man kann da nicht beides sagen.
Der zweite Ansatzpunkt ist das Preisniveau. Bereinigen wir das Preisniveau um die ölpreisbedingten Steigerungen, ist ebenfalls keine Gefahr zu sehen.
Der dritte Ansatzpunkt ist das außenwirtschaftliche Ungleichgewicht. Das gibt es in der Tat, aber in der Form, dass wir einen Exportüberschuss haben.
Der vierte Ansatzpunkt ist der Arbeitsmarkt. Wenn wir den heranziehen, hätten wir schon vor zehn Jahren und wahrscheinlich noch in fünf Jahren unter Berufung auf diesen speziellen Punkt jeden Haushalt verfassungswidrig fahren dürfen. Aber das kann es natürlich nicht sein. – Also bleibt von dem Aspekt des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts argumentativ überhaupt nichts übrig.
Einen dritten Ansatz will ich mit einem klassischen Zitat des ersten deutschen Bundeskanzlers bezeichnen: „Nicht so pingelig!“ Da wird gesagt, dass die Verfassungsgrenze in Hessen anders definiert sei als in anderen Bundesländern. Hier steht der etwas missglückte Vergleich von Herrn Kollegen Milde mit dem Autofahren, dass manche schneller und manche langsamer fahren und die Schnellen die Langsamen überholen.
Wenn man sich die Obergrenzen in allen 16 Landesverfassungen ansieht – wir haben das extra getan –, dann stellt man fest, dass sie unterschiedlich definiert sind. Manche Länder haben eine strengere Obergrenze als Hessen, weil dort ausdrücklich festgelegt worden ist, dass das Geld, das über die Regelgrenze hinaus ausgegeben wird, zur Herstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einzusetzen ist, und das muss nachgewiesen werden. Andere Bestimmungen gehen zugegebenermaßen nicht ganz so weit wie die hessische. Aber das darf kein Grund dafür sein, die Grenze aufzuweichen, sondern es muss ein Grund dafür sein, stolz darauf zu sein, dass wir in Hessen besser sind als die anderen.
Wer sind wir denn, dass wir, wenn wir einen Standard nicht halten können, den Standard verändern, statt unser Verhalten zu ändern? Wenn die Verfassung und die parlamentarische Opposition die Regierung nicht daran hinderten, Schulden zu machen, wer täte es denn dann?