Wer sind wir denn, dass wir, wenn wir einen Standard nicht halten können, den Standard verändern, statt unser Verhalten zu ändern? Wenn die Verfassung und die parlamentarische Opposition die Regierung nicht daran hinderten, Schulden zu machen, wer täte es denn dann?
Der vierte Ansatz betrifft die kommunalen Investitionen. Nach den Verlautbarungen des Finanzministers ist dies of
fensichtlich der Gummi, mit dem der unschöne schwarze Fleck des Verfassungsbruchs ausradiert werden soll: Nehmen wir die kommunalen Investitionen mit herein, dann sieht alles besser aus, und wir sind wieder in den schwarzen Zahlen. – Richtig ist, dass die Hessische Verfassung kein Wort über die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von investiven Mitteln im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sagt. Richtig ist aber auch, dass alle hessischen Regierungen seit Gründung des Landes Hessen die Verschuldungsgrenze ohne Einschluss der KFA-Mittel errechnet haben. Schon das sollte für uns Grund genug sein, hier nichts zu ändern, wenn es keinen sachlichen Grund gäbe.Aber es gibt natürlich gute sachliche Gründe, die auch Sie kennen, Herr Minister.
Richtig ist, dass die Handhabung aller Landesregierungen, auch aller CDU-geführten Landesregierungen, bisher korrekt ist. Bei den Mitteln, die vom Land der kommunalen Familie zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich per Definition um Steuermittel. 23 % des Steueraufkommens im Lande Hessen wird den Kommunen gegeben.Wenn ein Teil davon durch die Kommunen investiv eingesetzt wird, dann bleiben es Steuermittel, und dann werden sie auch nicht kreditfinanziert. Das ist völlig unmöglich.
Was passiert mit diesen Steuermitteln? Sie gehen in die Vermögenshaushalte der Kommunen ein und dienen dort zur Deckung ihrer Investitionen. Wie oft wollen wir die Investitionen eigentlich noch mit Steuermitteln decken oder mit Kredit?
In der Gedächtnisschrift für Udo Müller von Manfred Eibelshäuser als Herausgeber – „Finanzpolitik und Finanzkontrolle – Partner für Veränderung“, erschienen 2002 in Baden-Baden – äußern sich Hans Blasius und Eduard Hans Jahnz vom Rechnungshof Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema – ich zitiere wörtlich –:
Im Haushaltsplan stehen zur Finanzierung dieser – investiven – Ausgaben naturgemäß Einnahmen aus Steuern zur Verfügung, sodass aus ihnen nicht noch einmal die Berechtigung zur Aufnahme von Krediten, also zur Beschaffung weiterer Einnahmen, abgeleitet werden kann.
Ich meine,diese Feststellung sagt alles.Mehr ist dazu nicht zu sagen.Wenn Sie schon nicht der FDP glauben, weil Sie sagen, das sei die böse Opposition, dann glauben Sie bitte dem Rechnungshof, auch wenn es in diesem Fall der nordrhein-westfälische ist.
Über die Verfassungsgrenze haben wir im Plenum und im Haushaltsausschuss häufig gesprochen. Es geht da meistens nach folgendem Schema ab: Der Finanzminister behauptet, Hessen habe die strengste Verschuldungsgrenze. Dann erwidern die Oppositionsfraktionen, wir sollten unsere Grenze nicht aufweichen. Dann sagt der Finanzminister: Ich will doch gar nichts ändern. – Das ist der normale Ablauf, und wir wollen gern wissen, ob das wirklich so ist.
Wir haben diesen Antrag gestellt, um zu sagen:Wir lassen es bei der bisherigen Definition „unter Ausschluss der KFA-Investitionen“. – Wenn Sie nichts ändern wollen,
können Sie unserem Antrag heute zustimmen. Dann ist alles in Ordnung, und eine weitere Diskussion darüber erübrigt sich.Wenn Sie den Antrag aber heute ablehnen, ist das ein Indiz dafür, dass Sie die Grenze aufweichen wollen.
Herr Minister Weimar, wenn Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen – das tun Sie,wie ich weiß –,müssen Sie eigentlich für eine Oppositionsfraktion dankbar sein, die Sie darin unterstützt, gegenüber den Forderungen Ihrer Ministerkollegen hart zu bleiben. Wenn aber schon der Finanzminister die Kreditobergrenze nicht mehr ernst nähme, wer sonst im Kabinett sollte es dann tun?
Immer wieder wird uns von den Kollegen der CDU-Fraktion gesagt: Ihr habt gut reden.Wo wollt ihr denn welchen Betrag konkret streichen? – Das könnte ein fast wörtliches Zitat des Kollegen Milde sein. Herr Kollege Milde, wer so fragt, hat den Stellenwert der Haushaltspolitik im Rahmen der neuen Verwaltungssteuerung nicht begriffen.
Es geht nicht mehr darum, hier 1 Million c mehr und dort 500.000 c weniger auszugeben. Es geht nicht mehr darum, einen Verband mit Geld zu beglücken und einen anderen Verband zu bestrafen, indem er weniger Geld bekommt.Vielmehr geht es darum,dass Ober- und Fachziele festgelegt, Aufgaben definiert, Produkte abgegrenzt und Leistungen festgesetzt werden. Erst zum Schluss kommt die Produktabgeltung. Sie tun so, als ob wir das kamerale System verinnerlicht hätten und noch 20 Jahre so weitermachen wollten.Wir redeten nur über das Geld. Nein, wir reden über Politik. Wir sind keine Haushaltstechniker, sondern Haushaltspolitiker.
Mit der Haushaltstechnik können sich die Ministerialen viel besser beschäftigen. Die wissen, unter welcher Nummer was zu verbuchen ist.
Herr Kollege Milde, wenn ich mir die Ober- und Fachziele ansehe, die hier vorgegeben worden sind, kann ich nur sagen: Die kann man alle gerade in den Mülleimer werfen, weil sie so allgemein gefasst sind, dass sie zu jedem Zeitpunkt Gültigkeit haben.
Dann kann ich genauso gut sagen, dass wir das Ganze vereinfachen und ein einziges Oberziel für den Landeshaushalt 2006 haben, das folgendermaßen lautet: Das Parlament bewilligt der CDU-Landesregierung Geld, damit diese alle Hessinnen und Hessen glücklich machen kann. – Wenn wir dieses eine Fachziel hätten, hätten wir den ganzen Rest gespart.
Wir haben uns die Mühe gemacht, die Fachziele zu konkretisieren. Ich gebe zu, sie sind bisher weder mit einem Zeitrahmen noch mit Geldbeträgen versehen. Sie sind also noch nicht quantifiziert.Aber wir haben die Fachziele konkretisiert.
Ich will die Fachziele, die wir für den Einzelplan 06 vorgeschlagen und beantragt haben, stichwortartig nennen. Erstens. Unser wichtigstes Ziel überhaupt ist, die Verschuldungsgrenze einzuhalten. Das sollte zumindest das Fachziel sein.Wer sich das nicht vornimmt, kann es auch kaum erreichen.
(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Das müsste sogar das Oberziel sein! – Gegenruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Fachoberziel!)
Zweitens. Wir wollen ein einfaches und international wettbewerbsfähiges Steuersystem schaffen. Bedauerlicherweise hat die CDU das abgelehnt. Offenbar sind Sie dagegen.
Drittens. Wir wollen uns vornehmen, eine bürgernahe Verwaltung zu schaffen. Die CDU hat das abgelehnt. Offenbar sind Sie dagegen.
Viertens. Wir haben gesagt, dass wir Effizienzreserven identifizieren, Entscheidungen im Hinblick auf ihre Effektivität überprüfen, Aufgaben – wo sinnvoll und möglich – ausgliedern und eine langfristig angelegte Personalstrategie verfolgen wollen. Auch all das wurde von der CDU abgelehnt. Das wollen Sie offenbar nicht.
Sechstens. Wir haben gesagt, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich einfach und transparent gestalten, Leistungsanreize einführen und die kleinen Töpfe abschaffen wollen.All das wurde abgelehnt.
Herr Kollege Milde, ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie all das nicht wollen.Ihre bisherigen Begründungen haben etwas anders geklungen. Nur scheint es so zu sein, dass Sie nach dem Motto „Nachgeben ist Niederlage“ pauschal alles ablehnen, was von der Opposition kommt. Das ist meine einzige Schlussfolgerung daraus.
Aber wenn Sie mit der unbestreitbaren Mehrheit der Regierungsfraktion alle sechs Fachziele der Reihe nach ablehnen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn das Resultat aus der Ablehnung dieser Fachziele – Aufgaben, Produkte, Leistungen, finanzielle Dotierung – von uns nicht mitgetragen werden kann.
Die neue Verwaltungssteuerung mit ihrem großen Aufwand hat doch nur dann einen Sinn, wenn die Fachziele klar und überprüfbar sind.Das heißt,wir dürfen uns nicht, wie es die Landesregierung macht, darauf beschränken, Allgemeinplätze nach dem Motto „Wir wünschen uns, dass morgen die Sonne scheint“ einzubauen.
Dem stimmen wir sofort zu.Aber die Verabschiedung dieses Ziels ändert bedauerlicherweise nichts daran, dass es morgen vielleicht doch regnen könnte.
Nein, Herr Kollege Milde, die Diskussion über Ziele ist ein integraler Bestandteil der Haushaltsdebatte. Ich gestehe Ihnen zu,dass man den Zeitpunkt,zu dem man über diese Ziele spricht, vielleicht ändern muss.Vielleicht werden wir beantragen, dass man sich im Laufe des Jahres
Nein, so lauteten die Worte leider nicht. Ich habe ja an der Sitzung teilgenommen, Herr Kollege. Ihre Worte waren, dass man über Geld sprechen müsse, nicht über Ziele.
Ich will Ihnen zugestehen, dass man eine Reihenfolge einführen muss:zuerst die Ziele,dann das Geld.Aber es kann doch nicht sein, dass man pauschal ablehnt, überhaupt über Ziele zu diskutieren und sie zu beschließen.
Herr Kollege Milde, ich kann bedauerlicherweise nicht akzeptieren, dass Sie sagen: Was wollt ihr denn mit den Zielen? Wir haben ein Parteiprogramm und ein Regierungsprogramm. – Nicht das, was im Parteiprogramm und im Regierungsprogramm steht,soll gemacht werden.Vielmehr soll das gemacht werden, was das Parlament beschließt. Deshalb müssen wir die Ziele im Parlament diskutieren und vom Parlament beschließen lassen. Die Mehrheit des Parlaments ist entscheidend.