Protocol of the Session on December 15, 2005

Wir haben schon in der Sitzung im Juli die Punkte, die jetzt rückgängig gemacht wurden, deutlich kritisiert. Zum einen sollten, wie in allen anderen Bereichen auch, die Mitwirkungsrechte eingeschränkt werden. Zum anderen sollten die Ortslandwirte sozusagen par ordre du mufti benannt werden. Beide Punkte sind schon damals auf unser Unverständnis gestoßen.Wir freuen uns außerordentlich, dass beides rückgängig gemacht worden ist.

Zum einen sind die Mitwirkungsrechte nicht beschnitten worden. In dem Punkt kann ich mich Frau Hoffmanns Auffassung durchaus anschließen:Wenn Sie diese Punkte hier rückgängig gemacht haben – übrigens auf eine massive Kritik des Bauernverbands hin –, warum handeln Sie nicht auch bei den Naturschutzbeiräten so? Dort sind Sie im Gegensatz zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sehr hart. Das zeigt, dass bestimmte Lobbygruppen einen

höheren Einfluss haben als andere. Wir würden es durchaus begrüßen, wenn die Landesregierung ihre Haltung in anderen Bereichen überdenken könnte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, so, wie er jetzt formuliert ist, leben. Daher ist die Abstimmung im Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz einstimmig ausgefallen. Wichtig ist für uns – das möchte ich noch einmal betonen –, dass die Gebietsagrarausschüsse weiterhin ein Mitwirkungsrecht haben, sie also nicht nur nach dem Motto angehört werden:Na ja, wir können uns das einmal anhören, aber im Grunde müsst ihr nichts dazu sagen.

Außerdem ist es wichtig, dass dort, wo es noch mehrere Kandidaten für Ortslandwirte gibt, die Wahlen nach den Regeln der Demokratie erfolgen, sodass durchaus eine Auswahl stattfinden kann. Das war uns sehr wichtig.Trotz der abnehmenden Zahl der Landwirte ist es nämlich nicht so, dass überall nur noch ein Kandidat zur Verfügung steht.

Wir erwarten auch, dass das Gesetz nach dem ersten Durchgang der Wahlen daraufhin evaluiert wird, ob es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Wir hoffen, dass das Verfahren, für das wir uns jetzt entschieden haben, im Land so praktiziert wird, dass die Landwirte mit dem Gesetz in der vorliegenden Form gut leben können, und dass die Mitwirkungsrechte dadurch nicht geschwächt, sondern gestärkt werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Häusling. – Herr Wiegel, ich darf Ihnen für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sehen das nicht so wie die Opposition. Der Berufsstand wird hierdurch weiter gestärkt. Der einzige Punkt, der – auch in der Anhörung – kritisiert und dann rückgängig gemacht wurde, gehört zu dem Bereich Mitwirkung.

Was die Benennung betraf, waren wir uns einig. Es ging uns bloß darum, dass Regeln für den Fall aufgestellt werden, dass es mehrere Kandidaten gibt. Darüber haben wir in der Anhörung und in der Ausschusssitzung gesprochen. Die Änderung haben wir dann einvernehmlich beschlossen.

Ich glaube, dass dieses Gesetz auch so bestehen wird. Im Jahr 2009 wird die nächste Benennung stattfinden, sodass man dann auch, wie Herr Häusling das gesagt hat, noch einmal nachschauen kann, ob das alles so gelaufen ist. Im Rahmen des Gebietsagrarausschusses, des Landesagrarausschuss werden von allen relevanten Gruppen Personen benannt, die die Arbeit mitmachen.

Herr Kollege Häusling, ich sehe nicht, wo Mitspracherechte abgebaut sind. Die Mitsprache ist noch genauso gegeben wie vorher. Ich sehe das nicht so wie Sie. Die CDU wird dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Jetzt erklären Sie ausgiebig,warum Sie erst den falschen Weg eingeschlagen haben!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Politik hat man gelegentlich unterschiedliche Meinungen. Es gibt aber demokratische Verfahren, wie man zueinander kommen kann.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Genau dieses demokratische Verfahren haben wir angewendet.

(Reinhard Kahl (SPD): Das sollte die Landesregierung öfter machen!)

Es gibt eine Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung, die unserem Ministerium Vorschläge gemacht hat, wie man zu Vereinfachungen kommt.Wir waren der Meinung dieser Arbeitsgruppe und haben das auch in das Mitwirkungsgesetz eingebracht. Meine Damen und Herren, es hat dann eine Anhörung gegeben, wie bei anderen Gesetzentwürfen auch. Wir haben dann auf die Anhörung auch reagiert.Es haben sich immerhin 20 Verbände an der Anhörung beteiligt, die diese Meinung ziemlich einheitlich vertreten haben. Wir haben überhaupt keine Probleme, die Anregungen, die aus der Anhörung kommen, wie bei anderen Gesetzentwürfen auch, in den Gesetzentwurf aufzunehmen.Deswegen freue ich mich,dass vorgestern Abend ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses zustande gekommen ist und wir als Landesregierung uns auch hinter diesen Gesetzentwurf stellen und ihn umsetzen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Danke, Herr Minister Dietzel. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen dann zur Abstimmung.Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in zweiter Lesung zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nach meiner Vorlage kommen wir dann zu Tagesordnungspunkt 12:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Jugendbildungsförderungsgesetz – Drucks. 16/4965 zu Drucks. 16/4508 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bocklet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 79.Plenarsitzung am 11.Oktober 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 10.November 2005 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.

Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/4871 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP, der Änderungsantrag Drucks. 16/4943 mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und der Änderungsantrag Drucks. 16/4944 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden.

Danke sehr,Herr Bocklet.– Dann darf ich die Aussprache eröffnen. Frau Eckhardt, Sie haben sich für die Fraktion der SPD als Erste zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass es auch zu Zielen und Aufgaben von Gesetzen Formulierungen gibt, die nicht geändert werden müssen, die auch nach 25 oder nach 30 Jahren noch Gültigkeit haben. Demokratisierung, Partizipation, emanzipatorischer Anspruch, vor allem aber auch die Berücksichtigung benachteiligter Jugendlicher waren und sollen weiterhin Richtschnur außerschulischer Jugendbildungsarbeit sein.

(Beifall bei der SPD)

Den Zusatz des interkulturellen Lernens halten wir für nötig, denn Globalisierung, europäische Einigung sowie weltweite Verantwortung sind Entwicklungen, die jetzt und zukünftig das Leben

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe, damit die Rednerin gehört werden kann.

danke schön –, das gesellschaftliche Sein gerade junger Menschen beeinflussen werden.Im Entwurf der Sozialministerin dagegen erkennen wir insbesondere in der Neufassung des § 1 den Versuch, die gesamte außerschulische

Jugendbildung im Sinne eines konservativen Weltbildes umzugestalten. Wenn Aufgaben und Ziele des Gesetzes weiterhin weltoffen und ideologiefrei gestaltet werden sollen, dann darf dieser Ministeriumsentwurf nicht zum Gesetz werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich gehe kurz auf Ihren Änderungsantrag zu § 1 ein. Ich kann Ihnen voll zustimmen, wenn Sie von Eigenständigkeit und Gleichberechtigung der außerschulischen Jugendarbeit im Bildungssystem sprechen. Ihre daraus resultierende Forderung nach einer engeren Verzahnung und stärkeren Kooperation zwischen Schule und außerschulischer Bildung erscheint mir allerdings gerade im Hinblick auf Jugendliche aus bildungsfernen Schichten als äußerst problematisch. Gerade diese Jugendlichen – wir wissen, dass ihre Zahl wächst; denken wir nur an die Erziehungshilfeprobleme im Schulsystem –, die mit Schule rein gar nichts mehr im Sinn haben,würden mit Sicherheit abgeschreckt, wenn das außerschulische Angebot auch nur ansatzweise den Eindruck erwecken würde, dass es irgendetwas mit Schule zu tun hat.

Prof. Dr. Hafeneger hat in der Zeitschrift des Hessischen Jugendrings im März noch einmal als zentrale Forderung verlangt, die spezifische Profilbildung der Angebote, ihre Freiwilligkeit, die offenen, selbsttätigen und oft ungewissen Prozesse in den Vordergrund zu stellen und nicht als Anhängsel der Schule oder eines verkürzten Kooperationsverständnisses aufzugeben.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich komme zu § 2 und § 3.Wir wollen, dass der bisherige Rechtsanspruch für die Träger erhalten bleibt. Es sind für uns keine nachvollziehbaren Gründe erkennbar, hier Kompetenzen auf die ministerielle Ebene zu verlagern.Alle Träger brauchen Planungssicherheit für ihre Bildungsmaßnahmen. Insbesondere der Hessische Städtetag und der Landkreistag machen deutlich, dass wegen der festen Institutionalisierung der Jugendbildungswerke in den Kommunen die ursprüngliche Rechtslage beizubehalten ist.

Auch die Zahlen 51, 41 und 5 steht nicht mehr im Gesetzentwurf. Die Prozentanteile für die öffentlichen Träger, den Jugendring und die Jugendverbände sowie für ergänzende Träger sollen in der Verordnung geregelt werden und sind damit der parlamentarischen Entscheidung entzogen. Meine Damen und Herren, durch mögliche Veränderungen dieses Verteilungsschlüssels – wie gesagt, ich unterstelle niemandem Böses, aber man muss vorbereitet sein –

(Heinrich Heidel (FDP):Allzeit bereit!)

kann es zu einer totalen Verschiebung in den Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung kommen. Das wollen wir in jedem Fall verhindern.

(Beifall bei der SPD)

Ein Beispiel: Kein Mensch in diesem Hause käme jemals auf die Idee, die Entscheidungen über Schulformen allein der Regierung zu überlassen. Wir sollten das auch in dieser Frage nicht tun, um die Grundzüge der außerschulischen Jugendbildung zu erhalten.