Wenn die Dringlichkeit festgestellt ist,wann ist denn dann mit der Zuweisung von Mitteln des Landes zu rechnen?
Das hängt von der Planung ab. Die Planung braucht eine gewisse Zeit. Es müssen Anhörungen und Erörterungen durchgeführt werden – all das, was das Planungsrecht uns vorgibt. Das wird zügig abgewickelt. Ich möchte heute aber keine zeitliche Prognose abgeben.
Meine Damen und Herren, wir haben keine Fragen mehr. Deshalb können wir die Fragestunde jetzt beenden. Ich bedanke mich.
Herr Staatsminister Corts hat mich darauf hingewiesen – ich bedanke mich dafür –, dass wir Gäste haben, die ich besonders begrüßen möchte. Im Zusammenhang mit der Umweltkatastrophe in den Südstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika hat das Land Hessen 15 Studenten aus Louisiana ein Stipendium für ein Studium an hessischen Hochschulen gegeben. Ich darf diese 15 Studenten ganz herzlich in unserer Mitte begrüßen. Herzlich willkommen hier in Hessen.
Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses – Drucks. 16/4607 –
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU für die Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses – Drucks. 16/4660 –
Nachdem Frau Abg. Hölldobler-Heumüller aus ihrem Amt als ordentliches Mitglied dieses Ausschusses ausgeschieden ist, wird eine Nachwahl erforderlich. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, Herrn Abg. Marcus Bocklet zum Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses nachzuwählen.
Ich sehe, weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Wer dafür ist, dass Herr Bocklet gewählt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Bocklet einstimmig zum ordentlichen Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Bocklet.
Frau Dorothea Henzler hat ebenfalls auf ihr Amt als Mitglied dieses Ausschusses verzichtet. Die Fraktion der FDP schlägt Herrn Abg. Rentsch zur Nachwahl vor.
Das mag sein, aber hier steht, dass Frau Abg. Henzler verzichtet und den Sitz an die CDU zurückgegeben hat. Der Sitz geht jetzt wieder zurück an die FDP.
Ich frage:Wird ein weiterer Vorschlag gemacht? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand gegen eine offene Abstimmung? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Wer für Herrn Rentsch ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Herr Kollege Rentsch, Sie sind einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Föderalismusreform – Drucks. 16/4679 –
Wir haben eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat zunächst Herr Kollege Hoff für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das föderale Staatsprinzip in der Bundesrepublik
Deutschland ist aus der geschichtlichen Entwicklung heraus gewachsen und Gott sei Dank fester Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung.
Sein Ursprung wurde bereits in der ersten Zusammenkunft der Gesamtdeutschen Nationalversammlung in der Paulskirche im Jahre 1848 gelegt. Der Föderalismus steht in einem deutlichen Gegensatz zum Zentralismus, insbesondere diktatorischer Staaten, und ist Ausdruck eines ausgeprägten Demokratieverständnisses nach der Überwindung der Diktatur des Dritten Reiches und dem Untergang des SED-Regimes in der DDR.
Die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern ist ein wesentlicher Garant für Machtbegrenzung und Machtkontrolle und sichert die politischen Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen des Staates.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurden die Rollen von Bundestag und Bundesrat und die Abgrenzung der einzelnen Entscheidungskompetenzen zunehmend kontrovers diskutiert. Oftmals können wir politische Entscheidungsprozesse gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr vermitteln, und sie finden dort keine Akzeptanz. Deshalb ist eine Föderalismusreform, als „Mutter aller Reformen“ bezeichnet, ein zentrales Element einer umfassenden Neugestaltung der bundesstaatlichen Strukturen.
Es ist deshalb eine besondere Herausforderung für uns alle, neue Strukturen für das Bund-Länder-Verhältnis zu finden und rechtlich entsprechend zu verankern.
Quer durch alle Parteien waren wir uns bereits im vergangenen Jahr über die Grundpfeiler einer umfassenden Föderalismusreform einig. Ich will die wesentlichen Punkte, die wir damals genannt haben, hier noch einmal aufführen:Neuordnung der Gesetzgebungsbefugnisse mit dem Ziel, den Ländern mehr Entscheidungen zu überlassen, deutliche Reduzierung der Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze, Reduzierung der Zahl der Gemeinschaftsaufgaben mit dem Ziel, Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen, mehr Autonomie der Länder im Verwaltungshandeln, bessere Einbindung der Länder in europäische Entscheidungsprozesse und umfassende Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzströme.
Die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern muss verbessert und mit einer Finanzausstattung versehen werden, die die Finanzierbarkeit der verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben sowohl für den Bund, aber gerade auch für die Länder sicherstellt. Mit einer klaren Aufgabenzuweisung kann die Effizienz der staatlichen Ebenen gesteigert werden. Ich füge ausdrücklich hinzu: Es muss das Ziel sein, unter Beibehaltung der Finanzausgleichssolidarität der Länder den Wettbewerbsföderalismus deutlich zu stärken.
All diesen Zielen haben wir im Sommer letzten Jahres in diesem Hause einstimmig zugestimmt. Uns war damals klar, dass ohne eine grundlegende Reform des Föderalismus in Deutschland als notwendige Voraussetzung für den Abbau des Reformstaus das Ziel eines bürgernahen Staates nicht verwirklicht werden kann. Unser Ziel muss es sein,dass Deutschland wieder zu einem föderalen Staat wird, in dem landsmannschaftliche und regionale Bindungen herrschen, in dem bürgernahe Entscheidungen getroffen werden und dies mit einem effizienten politischen Handeln zusammenfällt.
Als die Verständigungsgespräche im Dezember 2004 letztlich scheiterten, hat sicher keiner mehr so recht an
eine rasche Lösung dieses zentralen Problems geglaubt. Heute, nur elf Monate später, ist die Föderalismusreform fester Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der CDU auf Bundesebene und damit in greifbare Nähe gerückt. Elf Monate nach dem Scheitern der Verständigungsgespräche im Jahre 2004 können wir feststellen, dass sich in der Politik doch etwas bewegen kann und in Deutschland ein wichtiger, ein neuralgischer Punkt der Politik entschärft wird.
Meine Damen und Herren,in Kürze werden aus der Mitte des Bundestages und des Bundesrates abgestimmte Gesetzesänderungen eingebracht, um diese Reform möglichst schnell in Gang zu setzen.
Wenn man die über 40-seitige Anlage zur Koalitionsvereinbarung – mit Beschlüssen aus der Föderalismuskommission – genauer betrachtet, so kann man feststellen: Die Fesseln, die das Grundgesetz dem Bundesstaat auferlegt, werden an entscheidenden Stellen gelockert, um mehr Handlungsspielraum für beide zu ermöglichen, für den Bund auf der einen und die Länder auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, dabei möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg erst erfolgte, nachdem die Länder ihre Eigenstaatlichkeit erlangt hatten. Daher besitzen die Länder, auch aufgrund ihrer Eigenstaatlichkeit, gemäß Art. 30 des Grundgesetzes grundsätzlich alle staatlichen Befugnisse. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist daher zuallererst Aufgabe dieser Länder. Zweitens ist ihnen gemäß Art. 70 des Grundgesetzes auch eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zugewiesen.
Diese Eigenverantwortung wird durch die anstehende Reform wieder gestärkt. Es sind die Länder, die im Sinne des Grundgesetzes das grundsätzliche politische Handeln in der Bundesrepublik Deutschland bestimmen sollen.
Dies ist derzeit in keiner Weise so. Denn derzeit hat der Bund eine äußerst dominante Stellung. Er setzt immer mehr materielles und formelles Recht mit der Konsequenz um, dass zu immer mehr Gesetzesabstimmungen erst die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss.
Weitere Bindungen zwischen Bund und Ländern ergeben sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung, durch die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes und durch die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Über die Hälfte der vom Bund erlassenen Gesetze ist mittlerweile zustimmungspflichtig. Als wir im vergangenen Juli diese Debatte im Hessischen Landtag geführt haben, hat Staatsminister Riebel einen sehr einfachen Hinweis darauf gegeben, wo die Probleme liegen: indem er auf der einen Seite das Bundesgesetzblatt, auf der anderen Seite das Hessische Gesetz- und Verordnungsblatt hier hochgehalten hat; allein die unterschiedliche Dicke beider hat dieses Problem sehr anschaulich illustriert.
der die Länder nicht nur einfach an Entscheidungen beteiligt, sondern ihnen auch selbst Entscheidungsspielräume zumisst und eigene Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Grundsätzlich war sich die Föderalismuskommission darüber einig, dass dies nur in einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erfolgen kann,in der beide – sowohl der Bund als auch die Länder – auf die Mischkompetenzen verzichten. Die Länder werden vom Bund eigene, substanzielle Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, vor allem in den Bereichen ihrer eigenstaatlichen Organisationshoheit, bei der Regelung von regionalen Sachverhalten und – ich glaube, das ist der wichtigste Punkt – bei der Kulturhoheit. Zudem regeln die Länder – wenn sie Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen – künftig auch die Einrichtung der Behörden und der Verwaltungsverfahren. Für die Kommunen von entscheidender Bedeutung ist: Mit der Änderung von Art. 85 des Grundgesetzes dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden zukünftig keine Aufgaben mehr durch Bundesgesetz übertragen werden.
Mit der vorgesehenen Änderung von Art. 104a des Grundgesetzes – die neue Zustimmungsrechte zu Bundesgesetzen mit erheblichen Kostenfolgen vorsieht – reduziert sich schon allein aus diesem Grund heraus voraussichtlich die Quote der Gesetze, bei denen die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss, auf ca. 35 bis 40 %.Vergleicht man das mit der Zahl von etwa 60 % der Bundesgesetze, die heute zustimmungspflichtig sind, kann man sehen, dass wir an dieser Stelle zu einer wichtigen Veränderung kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderalismusreform setzt auf die politische Vielfalt der Länder. Sie setzt auf die Vielfalt politischer Konzepte und sich daraus ergebender unterschiedlicher Lösungswege. Allein die Erlangung der Organisations- und Personalhoheit ist ein ganz wichtiger Schritt, der in diesem Zusammenhang genannt werden muss. Wenn fast die Hälfte des Landeshaushalts Personalausgaben beinhaltet, über die wir bisher aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum hatten, so können die Länder dann endlich eigenstaatliche Entscheidungen fällen. Durch die Konzentration der Gesetzgebung – vom Kindergarten über die Schule bis zur Hochschule – können die Bundesländer eine stringente Bildungspolitik umsetzen und so im Wettbewerb untereinander um die beste Bildung konkurrieren.