Protocol of the Session on October 13, 2005

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Dietzel, Sie haben eben Ausführungen zu dem gemacht, was das Land an finanziellen Mitteln bereitstellt. Ich habe mir die Zahlen notiert. Sie sagen, insgesamt werde der Haushalt mit 212 Millionen c belastet. Ich würde von Ihnen gerne wissen – das war auch die Frage in meinem Redebeitrag –, was das für den Haushalt 2006 bedeuten würde. Sie alle wissen, dass das Sofortprogramm, das Sie – zumindest presseöffentlich – aufgelegt haben, erst mit dem Haushalt 2006 haushaltswirksam wird.An dieser Stelle haben Sie sich in allen bisher veröffentlichten Presseerklärungen sehr zurückgehalten. Man konnte überhaupt nicht erkennen, wie hoch die Mittel sind, die Sie definitiv zur Verfügung stellen wollen.

(Frank Gotthardt (CDU): Er ist noch nicht beschlossen, Frau Hammann!)

Natürlich ist er noch nicht beschlossen. Ich denke auch nicht, dass ein Minister ihn beschließen kann. Das müssten Sie doch wissen. Den Haushalt beschließen wir.Aber der Minister muss doch eine Vorstellung davon haben,wie viel Geld in diesem Bereich bereitgestellt werden soll.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Lassen Sie mich etwas nachholen, denn es ist mir besonders wichtig, das zu sagen.Wenn Sie sich hier rühmen, dass Sie sehr hohe Mittel für die Altlastensanierung bereitstellen, muss ich Sie fragen: Wer hat sich denn jahrelang über die Grundwasserabgabe bedient, was die Altlastensanierung anging? Die Grundwasserabgabe war ein Programm von Rot-Grün, das im Umweltministerium verwaltet wurde. Da waren die Mittel vorhanden, und sie konnten konsequent im Umweltschutz eingesetzt werden. Das ist die Sachlage. Sie bedienen sich heute noch aus den Einnahmeresten aus der Grundwasserabgabe, wie wir jetzt feststellen mussten.

(Zurufe von der CDU)

Ein weiterer Punkt, um deutlich zu machen, was die „Operation düstere Zukunft“ für die hessischen Gewässer bedeutet. Ich habe mir Gott sei Dank die Zahlen noch einmal mitgenommen und möchte sie Ihnen zu Gemüte führen. Aus der Giftliste von Koch: Die Mittel für Maßnahmen an Gewässern zur Beobachtung der Gewässergüte wurden von 968.000 c auf 625.000 c reduziert, die Zuweisungen an Gemeinden für Maßnahmen des Grundwasserschutzes wurden von 256.000 c auf null gesetzt, die Zuweisungen an Zweckverbände zum Grundwasserschutz wurden von 800.000 c auf null gesetzt, die Zuweisungen für Investitionen für den Gemeindegrundwasserschutz wurden von 6,2 Millionen c auf 3 Millionen c reduziert, also eine Halbierung, die Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden für den Grundwasserschutz wurden von 1,02 Millionen c auf 500.000 c reduziert, auch hier eine 50-prozentige Kürzung, die Zuschüsse für Investitionen privater Unternehmen für den Grundwasserschutz wurden von 511.000 c auf null gesetzt. Die Zuschüsse für Investitionen öffentlicher Unternehmen im Grundwasserschutz wurden von 511.000 c auf null gesetzt. Die Zuschüsse zum Bau von Abwasseranlagen wurden von 22,9 Millionen c auf 11 Millionen c reduziert.

Das ist genau das, was ich vorhin gesagt habe. So sah Ihre Streichpolitik in diesem Bereich aus, obwohl wir alle wis

sen, dass der Gewässerschutz ein sehr wichtiges politisches Anliegen ist und dass Sie ihn mit den entsprechenden Haushaltsmitteln kontinuierlich hätten weiter betreiben müssen.So sieht die Sachlage aus,Herr Minister Dietzel. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Hammann. – Herr Staatsminister, Sie haben die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen.

Sehr geehrte Frau Hammann, ich möchte eines anmerken: Ich habe Ihnen die Gesamtsumme der Belastung, die vom Land Hessen aus dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe und aus dem Kommunalen Finanzausgleich geleistet wird, nach heutigem Stand genannt. Das sind 212,5 Millionen c.

Der Herr Finanzminister wird den Entwurf für das Haushaltsgesetz in absehbarer Zeit einreichen. Dann werden wir darüber beraten. Dann werden wir auch darüber diskutieren können, wie die Belastung des Landes Hessen von 2006 bis 2019 aussehen wird. Ich hoffe, dass Sie dem Vorschlag, den wir machen, zustimmen werden.

(Beifall bei der CDU)

Zur „Operation sichere Zukunft“. Da diese Diskussion eben aufgekommen ist, habe ich bei meinem Mitarbeiter noch einmal nachgefragt. Insgesamt wurden die Mittel für Abwasseranlagen nicht gekürzt.In bestimmten Bereichen wurden Kürzungen vorgenommen, die möglicherweise, weil es sich um die gleiche Summe handelte, in anderen Bereichen ausgeglichen wurden, wie ich es eben sagte. Zum Beispiel wurden die Bürgermeisterkanäle in die Finanzierung hineingenommen. Der Gesamtkostenansatz ist jedenfalls nicht gekürzt worden.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind daher am Ende der verbundenen Debatte über Tagesordnungspunkt 44, Entschließungsantrag der CDU-Fraktion betreffend Land unterstützt Kommunen im Abwasserbereich, und über Tagesordnungspunkt 61, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wasserqualität in Hessen sichern – Europarecht in Hessen einhalten.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass beide – –

(Zurufe)

Ja, was denn nun? Ich höre beides, nämlich dass wir abstimmen und dass wir überweisen sollen. Sie müssen sich jetzt entscheiden.

(Frank Gotthardt (CDU): Abstimmen! Das sind Entschließungsanträge!)

Das sind Entschließungsanträge.Von der Geschäftsordnung her ist das klar.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte dem Entschließungsantrag der CDU, Tagesordnungspunkt 44, zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP.Damit ist der Antrag angenommen.

Wer dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Tagesordnungspunkt 61, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP.Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 53 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (HAG-TAG) – Drucks. 16/4542 zu Drucks. 16/4341 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Boddenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tagesbetreuungsausbaugesetz, Drucks. 16/4341:

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 77. Plenarsitzung am 21. September 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Oktober 2005 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.

Zuvor war der Antrag des Abg. Frank-Peter Kaufmann, eine Anhörung durchzuführen, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Boddenberg, vielen Dank für Ihre Berichterstattung. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Kordula Schulz-Asche zur Aussprache gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Boddenberg, ich hoffe, dass Sie auf die Diskussion im Sozialpolitischen Ausschuss letzte Woche etwas besser vorbereitet waren als auf die heutige Berichterstattung.

(Michael Boddenberg (CDU): Beim Gender Mainstreaming war ich völlig unvorbereitet!)

Wir haben in der gestrigen Debatte über die Kindergartenanträge und das kostenfreie letzte Kindergartenjahr einen leichten Vorgeschmack auf den Kommunalwahlkampf bekommen. Deswegen möchte ich hier ganz am Anfang klarstellen, dass wir GRÜNEN selbstverständlich der Meinung sind, dass zwar im Prinzip alle Bildungsangebote, auf die unsere Kinder ein Anrecht haben, kostenfrei sein müssen, wir in diesem Haus aber auch sehr seriös damit umgehen und Konzepte vorlegen sollten, wie wir diese Kostenfreiheit sicherstellen. Mit kurzfristigen und populistischen Anträgen ist das meiner Meinung nach nicht zu erreichen. Genauso wenig kann man es dadurch erreichen, dass man sich jeder Konzeption entzieht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen nicht mehr nur darüber reden, dass Bildung wichtig ist, sondern wir müssen endlich zu sowohl für die Kommunen als auch für die Eltern,als auch für die Kinder nachvollziehbaren und verbindlichen Konzepten kommen.

Die soziale Benachteiligung von Kindern beginnt bei der Geburt, nicht erst im fünften oder sechsten Lebensjahr. Wir wissen auch längst, dass die Lernfähigkeit von Kindern – jedem von uns,der Kinder hat,ist das bekannt – mit der Geburt beginnt. Daraus ergibt sich eine gewisse Verpflichtung, die Eltern bei der Aufgabe, ihre Kinder zu erziehen und zu bilden, dann zu unterstützen, wenn sie selbst es nicht leisten können. Unter Umständen müssen wir insgesamt Angebote zur Verfügung stellen, die den Kindern die Möglichkeit geben,ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden.

Wenn wir darüber reden, wie wir diese Bildungsangebote ausbauen wollen – das habe ich gestern schon gesagt –, dann ist es aufgrund der Mangelsituation, die wir zurzeit vorfinden, unsere Priorität, den Kindern überhaupt erst einmal Angebote zu machen. Das müssen wir endlich zur Kenntnis nehmen.

Wir können nicht über die Kostenfreiheit des letzten Kindergartenjahres diskutieren,wenn wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt vielen Kindern überhaupt keine Angebote für eine altersgerechte Bildung machen können. Das ist das Versäumnis der letzten 20 Jahre. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir versucht, endlich ein Konzept vorzulegen, auf das sich die Eltern verlassen können, sodass sie diese Angebote auch in Anspruch nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben Ihnen eine Vorlage geliefert,die den Dreiklang von früherer, besserer und längerer Erziehung und Bildung möglich macht.„Früher“ heißt,dass wir sehr viel früher, als es im Moment der Fall ist, allen Kindern altersgerechte Bildungsangebote machen. Das bedeutet, dass wir uns besonders der Altersgruppe der unter Dreijährigen zuwenden müssen. Die Betreuungssituation sieht hier so aus,dass für ca.6 % der unter Dreijährigen Angebote vorhanden sind. Wir haben eine Ausbaustufe, die vorgibt, dass in diesem Jahr ungefähr 600 zusätzliche Plätze entstehen.

Aber wenn wir bis zum Jahr 2010 tatsächlich eine Bedarfsdeckung von 20 % erreichen wollen, brauchen wir jährlich 4.000 zusätzliche Plätze. Wenn das in der jetzigen Geschwindigkeit weitergeht, heißt das, dass wir dafür 34 Jahre benötigen.Das ist keine Verbindlichkeit,die wir den Eltern und Kindern in Hessen anbieten können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben derzeit etwas weniger als 1.500 Tagesmütter und -väter in der Familientagesbetreuung. Wir benötigen aber 5.000, damit es hier tatsächlich zu einem bedarfsgerechten Angebot kommt. Ein früherer Einstieg in die Bildung ist in Hessen im Moment noch weit von der Realität entfernt. Hier brauchen wir verbindliche Konzepte. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir versucht, solch ein verbindliches Konzept vorzulegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir von Kinderbetreuung reden,bedeutet das nicht, dass es sich um Kinderaufbewahranstalten handelt. Für die Eltern ist es nicht entscheidend, dass sie ihre Kinder irgendwo abgeben können.Vielmehr muss man verlangen können, dass die Angebote, die gemacht werden, qualitativ so hochwertig sind, dass der Anspruch auf Bildung und altersgerechte Förderung tatsächlich eingelöst wird.Auch hier liegt sehr viel im Argen. Auch hier gibt es keine Verbindlichkeiten.

In unserem Gesetzentwurf versuchen wir, das so festzulegen, dass in der Kinderbetreuung tatsächlich ein qualitativ besseres Angebot geschaffen werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir über die Finanzierung dieser Angebote reden, stellt sich auch die Frage, wie wir die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kinderbetreuung bezahlen. Sowohl die Kommunen als auch die Eltern haben ein Recht darauf,zu erfahren,wie die Finanzierungskonzepte langfristig aussehen und welche politische Ebene welche Mittel in die Hand nimmt. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf einen Stufenplan – eine Finanzierungsquote –, wie man eine 20-prozentige Abdeckung bis 2010 tatsächlich sicherstellt.