Wenn wir über die Finanzierung dieser Angebote reden, stellt sich auch die Frage, wie wir die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Kinderbetreuung bezahlen. Sowohl die Kommunen als auch die Eltern haben ein Recht darauf,zu erfahren,wie die Finanzierungskonzepte langfristig aussehen und welche politische Ebene welche Mittel in die Hand nimmt. Deshalb enthält unser Gesetzentwurf einen Stufenplan – eine Finanzierungsquote –, wie man eine 20-prozentige Abdeckung bis 2010 tatsächlich sicherstellt.
Wir haben in der ersten Lesung und auch in der Diskussion im Sozialpolitischen Ausschuss erlebt, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion vor allem an einigen Paragraphen aufgehängt und erzählt haben,dass diese zu einer Bürokratisierung führten. Insbesondere ging es um § 2 Abs. 4.
Ich muss Ihnen sagen: Wir haben diesen Entwurf nicht eingebracht, um an jedem einzelnen Paragraphen zu kleben, sondern wir haben ihn eingebracht, um genau die Punkte,die ich Ihnen eben dargestellt habe,verbindlich zu regeln. Das heißt, wir sind bereit, über das Wie all dieser Fragen zu reden.
Das gilt auch für die Frage der Tagesmütter,d.h.ob sie nur zu Hause oder auch woanders betreuen dürfen. Angesichts der Problematik, die hier zur Debatte steht, ist das wirklich Pipifax. Sie werden uns nicht vorwerfen können, dass wir an solchen Kleinigkeiten hängen bleiben.
Diese Bereitschaft haben wir schon im Sozialpolitischen Ausschuss erklärt. Wir haben gesagt, dass wir bereit sind, über alle diese Paragraphen und über alle diese Regelungen, die wir vorgeschlagen haben, zu reden. Dann können wir zu einer verbindlichen Betreuung der unter Dreijährigen kommen.All das ist von Ihnen abgelehnt worden.
So verwehren Sie die Möglichkeit, sich mit Fachleuten und Betroffenen aus einem breiten Kreis der Kommunen in einer Anhörung darüber zu verständigen, wie wir zu einem vernünftigen und verbindlichen Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen kommen. Sie haben diese Anhörung abgelehnt.
Hier möchte ich nochmals den Bogen zur gestrigen Debatte spannen: Wir können hier nicht der FDP und der SPD vorwerfen, mit ihren Diskussionen der Gebührenfreiheit einen falschen Fokus oder eine falsche Priorität zu setzen. Frau Lautenschläger, wenn wir sagen, wir wollen eine Priorität auf den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen setzen, dann heißt das auch, dass wir bereit sein müssen, hier tatsächlich verbindliche Regeln einzuführen. Dann können Sie sich nicht hierhin stellen und sich ebenso der Verantwortung entziehen. Dass Sie das nicht können, war genau die Intention unseres Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind gar nicht so weit auseinander. Wenn man sich die Mittelaufstockung genau anschaut, die Sie jetzt für die Offensive für Kinderbetreuung vorsehen, dann entspricht die ungefähr dem – es ist etwas weniger, aber der Betrag kommt in die Nähe dessen –, was wir einfordern, um tatsächlich die Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen auszubauen. Sie wollen diese zusätzlichen Mittel für die Offensive für Kinderbetreuung einstellen. Meine Damen und Herren, das Hauptproblem der Offensive für Kinderbetreuung ist aber, dass Sie bisher 80 % dieser Mittel für Plätze für Schul- und Hortkinder einsetzen und eben nicht für die Betreuung der unter Dreijährigen.
Auch deswegen brauchen wir ein Gesetz, das genau festlegt, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich für den Zweck des Ausbaus der Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen eingesetzt werden und nicht wieder in Bereichen landen,
Gestern hatten wir eine Diskussion.Ich denke,dort wurde mit Erstaunen wahrgenommen, dass unsere Priorität der besseren, früheren und längeren Versorgung gerade auch der Kleinkinder keineswegs umstritten ist, und zwar zwischen allen Fraktionen dieses Hauses.Deswegen möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, dass wir uns alle nochmals ernsthaft und konstruktiv mit dem Thema eines Stufenplans zum Ausbau einer verbindlichen guten Betreuung auseinander setzen können. Deswegen beantragen wir hier eine dritte Lesung unseres Gesetzentwurfs – um doch noch eine Anhörung dazu möglich zu machen und tatsächlich sagen zu können: Dieser Landtag hat sich ernsthaft mit der Frage beschäftigt, wie die Versorgung der unter Dreijährigen in diesem Land verbessert werden kann, und lässt sich nicht mit Presseerklärungen abspeisen. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist eine typische Maßnahme – und eine Mischung teilweise schon längst in Gang gesetzter Maßnahmen. Er leidet unter einer bürokratischen Überregulierung sowie einem unsoliden Finanzierungskonzept.Teilweise fallen Sie mit Ihren Vorschlägen sogar hinter das zurück, was wir schon längst begonnen haben.
Wir sind uns alle einig, dass das Thema Kinderbetreuung wichtig ist und die Menschen in unserem Land bewegt. Diese Einschätzung teilen wir doch alle in diesem Hause. Es gibt in diesem Bereich noch sehr viel zu tun.Das haben wir uns in dieser Woche mehrfach gegenseitig bestätigt.
Deswegen muss man sich fragen, ob dieser Gesetzentwurf auch hilfreich ist.Wenn ich mir die einzelnen Bestimmungen ansehe, dann kommen mir daran Zweifel.
Im vergangenen Plenum haben wir schon oft darauf hingewiesen, welche Einzelheiten Sie in diesem Gesetz regeln wollen:beispielsweise in welchen Räumen Tagesmütter oder -väter betreuen dürfen. Dies ist völlig überflüssig.
Das können die Kommunen selbst regeln, und zwar ohne dass das von Nachteil für die Kinder oder für die Tagespflegepersonen wäre. Was spräche denn dagegen, wenn Tagesmütter beispielsweise freie Räume in Kindergärten nutzen könnten?
Sowohl die Kinder als auch die Tagesmütter könnten davon profitieren. An dieser Stelle ist Ihre Regelung also völlig überflüssig.
Nun haben Sie angekündigt, über diesen Punkt noch einmal reden zu wollen. Das ist auch gut so. Das gibt ein Stück weit Hoffnung.
Aber es gibt in Ihrem Gesetzentwurf weitere Punkte, die fragwürdig sind. Beispielsweise wollen Sie die Mitwirkung der Elternvertretung ganz genau regeln. Wir sollten den Eltern zutrauen, dass sie dies weitgehend allein bestimmen können. Das zu regeln ist durchaus nicht nötig.
Während Sie versuchen, in Ihrem Entwurf alles, alle Kleinigkeiten zu regeln, ist Ihr Finanzierungsvorschlag relativ kurz ausgefallen. Sie sprechen davon, dass auf die Betreuung von Kleinkindern Gebühren erhoben werden können oder sollten.Vielleicht ist dies ein Ansatz, dass Sie sich die Mühe machen, hier zu einer seriöseren, verantwortungsvolleren Finanzierungsart zu kommen. Das gibt ein wenig Hoffnung. Ansonsten aber beschränken Sie Ihr Finanzierungskonzept auf ein schlichtes „Das Land soll es zahlen“.
Da machen Sie es sich ein bisschen zu einfach.Wenn man schon Millionenbeträge aus dem Landeshaushalt verplant, dann sollte man auch sagen, woher das Geld kommen soll. Die Kommunen leiden doch jetzt schon darunter, dass die Einsparungen aus Hartz IV, mit denen die
Kinderbetreuung finanziert werden soll, nicht oder zumindest nicht ausreichend gesichert sind. Das war schon bisher unsere Kritik an diesem Vorschlag.
Indirekt geben Sie das auch selbst zu – wenn man Ihren Vorschlag genau liest. Denn sonst wären in Ihrem Entwurf nicht großzügig Landesmittel angesetzt. Ihre Ziele gehen so weit, dass diese sowohl für das Land als auch für die Kommunen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko darstellen. Aber gerade bei der Familien- und Kinderbetreuung kommt es auf ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Seriosität an. Davon sind Sie mit diesem Gesetzentwurf noch ein Stück weit entfernt.
Im Moment werden in vielen Landesverbänden solche Anträge gestellt. Da stellt sich natürlich die Frage, von welchem GRÜNEN-Landesverband Sie diesen Gesetzentwurf abgeschrieben haben. Eigentlich sollten Sie mit diesen unseriösen Spielchen aufhören. Es geht nicht an, uns einerseits vorzuwerfen, wir würden nicht genug Geld für Projekte in die Hand nehmen, uns auf der anderen Seite aber nachzusagen, im Haushalt würde nicht genug eingespart.Was denn nun? Was sollen wir an dieser Stelle tun?
Mich stört aber auch noch ein anderer Punkt. Mit Ihrer Regulierungswut gehen Sie so weit, dass es bedenklich ist, denn Sie greifen sogar in die kommunale Selbstverwaltung ein. Das ist für die CDU nicht akzeptabel.
Das Schlechteste, was Sie tun können, ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Menschen zu viel verspricht, massiv in die kommunalen Rechte eingreift und am Ende nicht bezahlbar ist. Genau das aber tun Sie mit diesem Entwurf.
Hessen ist bei der Kinderbetreuung auf dem richtigen Weg. Gerade hier haben wir schon viel erreicht.
Ich möchte an dieser Stelle – wie auch Sie das getan haben, Frau Schulz-Asche – auf die Offensive für Kinderbetreuung hinweisen. Die Mittel dafür haben wir kontinuierlich gesteigert. Sie sind von 2 Millionen c im Jahr 2000 auf 14 Millionen c in diesem Jahr gestiegen.
(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Petra Fuhrmann (SPD): Und Sie haben 50 Millionen c pro Jahr gestrichen!)
Im kommenden Jahr werden sie auf 18,5 Millionen c steigen, und das unter schwierigen finanziellen Bedingungen. Das ist an dieser Stelle eine großartige Leistung.