Protocol of the Session on October 13, 2005

(Beifall bei der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Deswegen ist das Programm doch gut, sagen Sie es doch offen!)

Herr Gotthardt, jetzt gehe ich auf Ihr so genanntes Sofortprogramm ein.

(Frank Gotthardt (CDU): Ein gutes Programm, es schützt Arbeitsplätze!)

Das ist ein Treppenwitz, weil Sie hier im Wesentlichen Haushaltsausgabenreste auskehren – und das angesichts dessen, dass der Landesrechnungshof Ihnen in Drucks.

16/4267 ins Stammbuch geschrieben hat, dass Sie diese Ausgabenreste absenken sollen. Da können Sie es einmal nachlesen, Herr Gotthardt und Herr Weimar.

(Beifall bei der SPD)

Dies alles zeigt, dass Sie einen nachhaltigen Gewässerschutz nicht ernst nehmen und die entsprechenden EUVorgaben nicht zügig umsetzen.

(Frank Gotthardt (CDU): Die 11 Millionen c haben wir böswillig gestrichen, und was wir jetzt machen, sind Reste!)

Herr Gotthardt, Sie haben nicht zugehört. Das sollten Sie vielleicht einmal dazulernen.

(Beifall bei der SPD)

Dass die Landesregierung keinen nachhaltigen Gewässerschutz betreibt, lässt sich auch noch an einigen weiteren Beispielen verdeutlichen, auf die Frau Hammann schon eingegangen ist. Ich möchte hier nur wenige benennen. Für Sie sind doch Wasserläufe im Prinzip betonierte Abflussrinnen und nicht, wie wir meinen, wertvolle Lebensräume und Erholungsgebiete für den Menschen. Das zeigt doch ausdrücklich Ihr HWG, das in diesem Jahr mit Ihrer Mehrheit novelliert worden ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Daran muss ich Sie auch einmal erinnern; ich weiß, dass das nicht schön ist. Bei ausgebauten Gewässern etwa halten Sie schlichtweg am Status quo fest und beachten nicht genügend die Dynamik, die Flüsse und Gewässer haben, und damit auch nicht ihre Bedeutung.

(Zurufe von der CDU)

Auch der Uferschutzbereich von 10 m geht völlig an der Realität vorbei. Ich möchte hier an die reale Ausbreitung der Auen erinnern.Außerdem werden Gewässer mit ihren Ufern und Auen von Ihnen nicht mehr, wie das naturschutzrechtlich sinnvoll wäre, als eine Einheit begriffen, sondern getrennt betrachtet. Damit genügen Sie nicht einem nachhaltigen Gewässerschutz, wie das erforderlich wäre.

(Beifall bei der SPD – Minister Karlheinz Weimar: Der Eisvogelschutz fehlt noch!)

All dies zeigt, dass der Gewässerschutz in Hessen von Ihnen stiefmütterlich behandelt wird. Deshalb besteht überhaupt kein Anlass – und Sie sollten sich dementsprechend beruhigen –, sich hier abzufeiern, sondern im Gegenteil, einmal innezuhalten und zu überlegen,gerade auf der Regierungsbank, aber auch in Richtung CDU-Fraktion, wie Sie endlich die EU-Vorgaben umsetzen können und den Gewässerschutz in Hessen nachhaltig verbessern können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Hofmann. – Herr Heidel, Sie haben sich für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht wieder zur Getreideverbrennung!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegen von der CDU-Fraktion, dieser Entschließungsantrag, den Sie uns hier vorgelegt haben, hat schon ein bisschen was. Das muss man einfach sagen.

(Demonstrativer Beifall des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Dieser Antrag ist nicht nur Weihrauch, da ist schon Weihwasser dabei.

(Beifall bei der FDP, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will nur einige Fakten darlegen. Die EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser gibt es seit dem 21. Mai 1991. Sie ist damit kein neues Thema, das kurz vor Toresschluss auf den Tisch gekommen ist; das kann man nicht sagen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

In dieser Richtlinie werden das Sammeln, Behandeln, Einleiten von kommunalem Abwasser und das Einleiten von Wasser bestimmter Industriebranchen geregelt. Damit will man schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser vermeiden. Dazu gibt es in dieser Richtlinie auch einen Zeitplan. Darin steht: Bis Dezember 1998 müssen alle Gemeinden, deren Einwohnerwert über 10.000 liegt und deren Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden, über eine Kanalisation und ein System für eine gründliche Behandlung verfügen. Bis Dezember 2002 sollen alle Gemeinden, deren Einwohnerwert über 15.000 liegt, über ein Behandlungssystem verfügen. Jetzt kommt das, worum es geht: Bis Dezember 2005 sollen alle Gemeinden mit Einwohnerwerten zwischen 2.000 und 10.000 über Kanalsysteme und Behandlungssysteme verfügen.

Das steht seit 1991 in dem Zeitraster fest. 14 Jahre sind eigentlich eine lange Zeit, um so etwas umzusetzen. In dieser Zeit könnte man es wirklich auch umgesetzt haben.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In dieser Zeit könnten auch alle Investitionen getätigt sein, wenn man es denn gewollt oder – andersherum; darauf komme ich noch – gekonnt hätte.

(Frank Gotthardt (CDU):Wer muss es denn umsetzen?)

Die Kommunen, Herr Kollege Gotthardt. Das ist doch wohl klar. – Seinerzeit waren nach den Schätzungen der EU für Deutschland ca. 60 Millionen c Investitionen vorgesehen. Im Endeffekt geht man heute von 50 Milliarden c aus, die innerhalb der Bundesrepublik in diesem Bereich investiert worden sind. Es klang ja eben schon an, dass Abwasserbehandlung eines der teuersten Systeme ist, die wir haben.

50 Milliarden c sind innerhalb der Bundesrepublik nach Schätzungen also investiert worden. Das ist eine immense Summe, die dem Umweltschutz, dem Gewässerschutz zugute kommt. Ich glaube, auch das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden.

(Beifall bei der FDP)

Es muss einmal darauf hingewiesen werden, dass die Kommunen hier sehr viel Geld in die Hand genommen haben – auch mit Unterstützung des Landes –, um etwas

für den Gewässerschutz zu tun. Dies ist eine hervorragende Leistung.

Jetzt kommt die Landesregierung aber so kurz vor Toresschluss – der Dezember und der 1. Januar 2006 nahen – auf die glorreiche Idee und legt ein Programm auf. Ganz genau kann man ja noch nicht greifen – das wird der Minister uns noch erklären –, um wie viel Geld es sich dort handeln wird.Das Verfahren haben wir geklärt:hier 30 %, dort 35 % der Tilgung und 1 % Zinsverbesserung; hinten dran kommt dann noch ein Nachschlag mit der Eigenkontrollverordnung und noch etwas für die so genannten Bürgermeisterkanäle, die auch in gewissen Stufen saniert werden müssen. All das ist denjenigen, die sich in der Kommune damit befassen müssen, auch bekannt.

All das kommt jetzt. Jetzt kommt dieses Programm auf den Tisch des Hauses.Wir müssen das bewerten.Als Kommune würde ich es, wenn ich Aufgaben hätte, natürlich gerne in Anspruch nehmen. Und es gibt Kommunen, gerade die Flächenkommunen, die da größere Probleme haben.Ich könnte Ihnen aus meiner Gemeinde berichten:15 Ortsteile und grob geschätzt 70 km Kanal, und zwar ohne das Innerörtliche. Das sind natürlich bemerkenswerte Strecken, die dort verlegt sind und die auch unterhalten werden müssen. Wenn die letzten gebaut sind, fangen die ersten wieder an, Probleme zu machen, und müssen repariert werden.

(Frank Gotthardt (CDU): Deswegen ist das ja auch ein sehr „kloreiches“ Programm!)

Natürlich ist das für die Kommunen sicherlich eine Hilfe. Aber wie sieht es an dieser Stelle denn mit den Kommunen aus, die ihre Hausaufgaben gemacht haben? Sie haben das Geld ja alle auch nicht auf der Bank gehabt, sondern mussten das Ganze finanzieren und müssen es heute zurückzahlen. Diese Kommunen kommen heute doch an den Standpunkt: Ach, hätte ich bis zum letzten Ende gewartet; dann hätte ich mich vielleicht besser gestellt.

(Beifall bei der FDP – Minister Karlheinz Weimar: Sie haben doch Zuschüsse bekommen!)

Herr Finanzminister,wir bekommen diese Frage aber sicherlich in dieser Form gestellt. Da kennt sicher jeder von uns Beispiele: die Kommune A und die Kommune B. Die einen haben Dorfgemeinschaftshäuser und andere Projekte oben auf der Erde gebaut. Die anderen haben die Mittel in den Kanal vergraben. Dort sieht man nichts. Diese Kommunen haben aber ihre Hausaufgaben gemacht, auch umweltpolitisch gesehen.

(Beifall bei der FDP)

Solche Kommunen haben jetzt natürlich ein Problem damit.

Das Ganze ist eine Hilfe – uneingeschränkt.Ich finde,dass es für die Kommunen, gerade die Flächenkommunen, eine sehr große Hilfe ist. Das will auch die FDP anerkennen. Wir haben allerdings wirklich ein Problem in Bezug auf die Bewertung derjenigen, die ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, und derjenigen, die bis kurz vor Toresschluss gewartet haben. Wie man das unter einen Hut bringen will, darüber bin ich mir nicht ganz im Klaren.

Frau Kollegin Hammann und Frau Kollegin Hofmann, der Antrag der GRÜNEN, der dann nachgeschoben wurde,war der Versuch,an dieser Stelle wieder einmal die Wasserrahmenrichtlinie und das Hessische Wassergesetz diskutieren zu wollen und der Landesregierung Untätig

keit vorzuwerfen. Das können wir an dieser Stelle doch sein lassen. Das funktioniert doch nicht.

(Gernot Grumbach (SPD): Stimmt, das funktioniert nicht! – Heike Hofmann (SPD): Das ist doch legitim! – Weitere Zurufe)

Das sollten wir allmählich auch abschließen, meine Damen; denn die Diskussion ist unfruchtbar. Es bringt uns nicht weiter, wenn Angstszenarien aufgebaut werden sollen, wie das vonseiten der GRÜNEN immer der Fall ist. Frau Kollegin Hammann, ich hätte mich gefreut, wenn Sie ein Wort zum Umweltbundesamt gesagt hätten, das mit den so genannten Feldspionen über Land und Leute fährt und jetzt auch noch Presseerklärungen dazu abgibt. Ich hätte mich wirklich gefreut, wenn Sie einmal etwas dazu gesagt hätten, wie Sie das bewerten.

(Beifall bei der FDP)

Ich hätte mich gefreut, wenn Sie sich dazu geäußert hätten, dass undifferenziert Äußerungen in die Öffentlichkeit gebracht werden, die einen Berufsstand diskreditieren sollen. An dieser Stelle wäre eine Chance gewesen. Aber nichts.