Protocol of the Session on October 13, 2005

Bezeichnend ist, dass nach § 10 Abs. 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses erst im Falle der Nichtversetzung ein individueller Förderplan für die Schülerinnen und Schüler zu erstellen ist. Statt vorher den Brunnen abzudecken und individuelle Förderpläne in allen Schulformen einzusetzen, wartet man, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, d. h. nicht versetzt wurde, und beginnt erst dann mit Rettungsmaßnahmen.

Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, obwohl wir bisher dazu keine Statistik vorliegen hatten, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen bisher sehr sorgsam mit der Querversetzung umgegangen sind. Bei vielen Kolleginnen und Kollegen an den Schulen ist die Einsicht in die negativen Folgen von Sanktionen und permanenten Misserfolgserlebnissen für die schulische Entwicklung eines Kindes höher als in Ihrem Schulgesetz. Zudem war Querversetzung bisher auf Kinder beschränkt, deren Eltern sich entgegen der Grundschulempfehlung für eine andere Schulform entschieden haben.Zukünftig wird dies keine Rolle mehr spielen, und zukünftig wird es aufgrund der erheblichen Verdichtung des Unterrichtsstoffs im Gymnasium mehr Kinder geben, die frühzeitig scheitern.

Jedes Kind muss mit der Pubertät eine Entwicklungsphase bewältigen, in der die Schule zeitweilig an Bedeutung verliert. Die einen bewältigen die Leistungsanforderung trotzdem weitgehend problemlos, andere sacken vorübergehend mit ihren Leistungen ab. Wer in dieser Phase auf familiäre Unterstützung zählen kann, hat einen Vorteil. Denn nicht nur die Hilfe bei der Bewältigung der geforderten Leistung,sondern auch die Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung durch die Eltern tragen dazu bei, dass Lernverhalten und Motivation stabilisiert werden.Wer diese Unterstützung zu Hause nicht hat,wird scheitern, sei es an der Querversetzung oder an anderen Sanktionen, die wie Stolpersteine auf dem schulischen Bildungsweg liegen. Vielmehr wird mit der Querversetzung genau der bedrückende Zusammenhang zwischen dem Sozialstatus der Eltern und dem Bildungserwerb des Kindes gestärkt, der zwingend aufgebrochen werden muss – so, wie uns das internationale Vergleichsstudien als Aufgabe vorgegeben haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, schon heute sind die Chancen eines Kindes aus einer bildungsfernen Familie bei gleicher Begabung fast dreimal so gering, ein Gymnasium zu besuchen, wie bei einem Kind aus einer Familie, die sich mit der Bildung und Entwicklung ihres Kindes näher beschäftigt.

(Unruhe)

Eine Sekunde, ich darf doch um etwas mehr Ruhe bitten, auch auf der Regierungsseite, damit man die Sprecherin besser hören kann. Danke schön.

Für diejenigen, die es trotzdem schaffen, aufs Gymnasium zu kommen, bedeutet die Querversetzung einen weiteren Stolperstein.

(Beifall bei der SPD)

Wenn man weiß, dass die verkürzte Gymnasialzeit in so genannten Turbo-Klassen bisher besonders Begabten

vorbehalten war, muss man die Befürchtung hegen, dass es zukünftig noch weniger sein werden, die das Gymnasium erfolgreich abschließen, und dass sich die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozialen Status der Eltern erhöht und nicht verringert. Meine Damen und Herren von der CDU, das hat wenig mit der von Ihnen propagierten Eignung und Begabung von Kindern zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun,dass ungleiche Bildungschancen das Ausschöpfen von Eignungen und Talenten frühzeitig verhindern.

(Beifall bei der SPD)

Die Regelung der Querversetzung dient dazu, dieses Problem zu verschärfen, und nicht, ihm entgegenzuwirken. Deshalb muss sie aus dem Schulgesetz gestrichen werden.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Habermann. – Herr Beuth, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon einigermaßen frech, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion immer wieder wider besseres Wissen vortragen

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Na, na, na!)

und die PISA-Studie zitieren, obwohl schwarz auf weiß genau das Gegenteil von dem darin steht, was Sie gerade eben wieder verkündet haben. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsgang ist doch gerade in sozialdemokratisch geführten Ländern besonders dramatisch. Dort haben Sie mit Ihrer Politik völlig versagt. Wir sind in Hessen auf einem ganz ordentlichen Weg und verbessern uns ständig.

(Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Christel Hoffmann und Reinhard Kahl (SPD))

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns mit dem zweiten Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit beschäftigen. Nach der letzten Plenarrunde, als wir uns über die Frage der Schülerbeförderung unterhalten haben – der Kollege Dr. Reuter hat die erste Pleite erlebt –, bekommen wir die zweite Pleite zum Schulgesetz vorgetragen, das wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben.

Meine Damen und Herren, wir brauchen uns von Ihnen nicht vortragen zu lassen, dass wir es nötig hätten, die Chancengleichheit in diesem Land herzustellen. Denn wir sind diejenigen, die in den vergangenen Jahren, seit 1999, dafür gesorgt haben, dass Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler in Hessen und darüber hinaus besteht. Das ist die Politik, die wir hier vertreten.

Ich will Ihnen noch einmal die Beispiele in Erinnerung rufen, die wir bereits gestern in der Halbzeitbilanz miteinander diskutiert haben. Es geht um die Unterrichtsgarantie, die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern. Den Unterrichtsausfall haben wir als CDU-regierte Landesregierung in den vergangenen Jahren, seit 1999, eliminiert. Es geht um diejenigen, die neu in den Schuldienst kommen. Wir haben Referendare eingestellt. Es geht um die Probleme bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von hessischen Lehrerinnen und Lehrern, die wir in diesem Ge

setz, das Sie beklagen, gelöst haben. Dort hatten wir ein besonderes Manko. Ich denke, das haben wir nun vernünftig gelöst.

Dazu gehört aber genauso die Betreuung. Ich erinnere daran, was Sie an den Grundschulen gemacht haben. Im Jahr 1999 haben wir 288 Schulen vorgefunden, die über Betreuungsangebote verfügt haben. Mittlerweile sind es über 1.100, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Wir stellen sukzessive,Stückchen für Stückchen – es geht nicht alles auf einmal –, die Chancengleichheit für hessische Schülerinnen und Schüler her.

(Beifall des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Ein weiterer Baustein ist das, was wir heute Morgen bei dem Thema Unterrichtsgarantie diskutiert haben. Liebe Frau Habermann, bei allem guten Willen für die Vorschläge, die von Ihnen kommen, muss ich hier ganz deutlich sagen: Bei der Wiederherstellung der Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler brauchen wir von Ihnen wirklich keine Nachhilfe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) und FrankPeter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Diese Liste ließe sich bedenkenlos fortsetzen: ob das die Vorlaufkurse sind, die Schulzeitverkürzung, die Abschlussprofile, die Stärkung der Stundentafel, die Schwerpunktsetzung innerhalb der Stundentafel.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Einer geht noch! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was haben wir denn falsch gemacht?)

Frau Habermann, lassen Sie mich noch einmal auf die Form der Vorstellungen zurückkommen. Ich will jetzt nicht davon reden, dass Sie dieses Haus chaotisieren. Aber es ist schon ein bisschen abenteuerlich, dass Sie für jeden einzelnen Punkt einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Das ist wirklich lachhaft. Das ist eine Verballhornung der Arbeit dieses Hauses. Das muss man einmal deutlich machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das ist richtiggehend ärgerlich.Wir können uns gern über jeden einzelnen Punkt politisch auseinander setzen, der im Hessischen Schulgesetz steht. Aber ersparen Sie uns und ersparen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Hauses die Gesetzesberatungen in einer solchen Form, wie Sie das mit dieser Verballhornung vorschlagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Das Gesetz ist im Jahr 2004 beschlossen worden. Meine Damen und Herren, zum Teil ist es erst vor kurzem in Kraft getreten. Da wollen Sie schon wissen, dass es nicht funktioniert? Das ist lächerlich.

(Andrea Ypsilanti (SPD): Das weiß man! Das kann jeder wissen!)

Meine Damen und Herren, das ist kein besonders guter Stil, den Sie uns zumuten. Das will ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal für die CDU-Fraktion erklären. Wir haben keine Sorge vor der politischen Auseinandersetzung, aber bitte in einer Form, die angemessen ist, und nicht in der Form, wie Sie das mit diesen Gesetzentwürfen versuchen.Oder kommen jetzt doe Gesetzentwürfe Nummer drei, vier, fünf, sechs?

Das kommt garantiert! Wo ist das Ende? Gibt es jetzt zu jedem einzelnen Punkt des Schulgesetzes, den wir geändert haben, einen Gesetzentwurf? (Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel und Brigitte Hofmeyer (SPD))

Ich glaube, das waren über 70 Punkte. Was Sie hier vollziehen, ist geradezu lächerlich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Meine Damen und Herren,gehen wir zur politischen Auseinandersetzung über. Ich komme zu der Frage, die auch Sie in Ihrem Redebeitrag deutlich gemacht haben. Die Einheitsschule: Gleichmacherei oder Anerkennung der Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schülern?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, darum geht es nicht! – Andrea Ypsilanti (SPD): Darüber waren wir doch schon hinaus!)

Dem werden wir mit dem Hessischen Schulgesetz gerecht. Das werden wir so auch fortführen. Ich habe den Eindruck, dass uns die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern Recht geben, dass wir auf die Begabungen, die Neigungen und auf die individuellen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern entsprechend eingehen.Meine Damen und Herren,ja,wir bekennen uns zum Leistungsprinzip. Wir finden Fördern und Fordern in der Schule richtig, weil wir das den Schülerinnen und Schülern für eine ordentliche Bildung, eine ordentliche Ausbildung schuldig sind.

(Zuruf der Abg.Andrea Ypsilanti (SPD))

Wir wollen nicht Mittelmaß für alle, sondern wir wollen ein richtiges Maß, individuell für alle Schülerinnen und Schüler. Das ist die Politik, die wir hier vertreten.

Unseres Erachtens gehört es in unsere Verantwortung, dass wir sie fördern und fordern, dass wir die Schülerinnen und Schüler aber auch nicht überfordern. Das täten wir, wenn wir sie zwangsweise in Bildungsgängen beließen, wo sie sich nicht wohl fühlen, wo sie eben nicht entsprechend gefördert werden können.

(Andrea Ypsilanti (SPD):Warum denn nicht?)

Deshalb ist es richtig, dass wir die Querversetzung in dieser Form in das Schulgesetz aufgenommen haben. Es geht nicht darum, dass wir jeden Schüler mit dieser Maßnahme bedrohen. Das ist grober Unsinn. Es gibt aber Schüler, für die diese Maßnahme genau die richtige ist. Deswegen brauchen wir sie in einem Schulgesetz auch so, wie wir das hier vorgeschlagen haben. Meine Damen und Herren, es wäre ein unverantwortlicher Vorgang, die Schülerinnen und Schüler nicht zu einem begabungsgerechten Abschluss zu führen. Daran arbeiten wir.

Wenn ich die Begründung in Ihrem Gesetzentwurf aufgreifen kann: Das genau ist der Punkt, der dann auch Lebenschancen zerstört.Wir wollen Schülerinnen und Schüler zu einem begabungsgerechten Abschluss führen. Das ist das Zentrale. Das werden wir auch weiterhin tun. Wir tun dies, wie ich meine und wie uns die Statistik belegt, auch mit einem ordentlichen Erfolg.

Bei den Schulentlassungen aus der Hauptschule haben wir in den vergangenen Jahren einen schönen Erfolg erreicht. Das hat Franz Josef Jung gestern bei der Halbzeit

bilanz vorgetragen. Noch im Jahr 2000 haben 21 % der Schülerinnen und Schüler die Hauptschule ohne Schulabschluss verlassen.Es sind zwar noch 15 %.Das sind immer noch zu viele. Aber wir haben bereits eine Verbesserung um ein Viertel erreicht. Das ist doch eine gute Nachricht. Das ist gut für die hessischen Schülerinnen und Schüler. Ich finde, das muss man hier auch deutlich machen.

(Beifall bei der CDU – Andrea Ypsilanti (SPD): Das ist gar nicht das Thema!)