Protocol of the Session on June 5, 2003

Ich will ganz bewusst offen lassen,ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Finanzierung der Europäischen Union über eine Steuer herbeizuführen statt über ein Beitragssystem. Dann wüssten die Bürger ganz genau, wofür sie Geld bezahlen, und die Verbindung wäre sehr viel eher da als bei der indirekten Beitragssituation,bei der man immer fragt, was die Gegenleistung ist, wer die Nettozahler sind usw. Wir würden die ganze Debatte beenden,wenn eine Steuer da wäre. Aber ich will das offen lassen. Natürlich müsste es aufkommensneutral sein. Darüber wird man nachdenken müssen.

Die europäische Verfassung muss über das Subsidiaritätsprinzip Klarheit bringen.Wenn dies nicht geschieht, dann wird die ganze Verfassung ihr Ziel verfehlen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass ein so genanntes Earlywarning-Verfahren eingeführt werden soll. Dies beinhaltet, dass jeder Entwurf eines europäischen Gesetzes – ich nehme einmal diesen neuen Begriff, der an die Stelle des Begriffs Verordnung treten wird – künftig vor der weiteren Behandlung den nationalen Parlamenten zur Stellungnahme zuzuleiten ist. Diese haben in Zukunft einen einzigen Punkt zu prüfen, nämlich ob ein europäisches Regelungserfordernis vorhanden ist oder nicht.

Allerdings folge ich Frau Kollegin Hoffmann, dass wir sehr vorsichtig sein müssen, dies nicht zu überziehen. Es kann nicht sein, dass – ich formuliere ein fiktives, aber durchaus nicht unrealistisches Beispiel – der Deutsche Bundestag das Regelungserfordernis nicht bestreitet,dass der Deutsche Bundesrat dem mit seiner Mehrheit folgt, dass aber die im Deutschen Bundesrat unterlegenen Länder einzeln vor dem Europäischen Gerichtshof ihre Position durchsetzen wollen. Dann haben wir die Klagelawine,die wir nicht brauchen.Dann wird Europa in der Immobilität erstarren, und das darf nicht passieren.

(Beifall bei der FDP)

Eines der gravierendsten Demokratiedefizitprobleme der Europäischen Union besteht darin, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht exakt eingehalten wird. Wenn wir schon bei den Namen sind, können wir an dieser Stelle Montesquieu einführen, dessen Lehren hier nicht beachtet worden sind.

Der Rat ist neben dem Parlament ein Legislativorgan, hat aber zugleich neben der Kommission weit gehende exekutive Funktionen. Die vorhin dargestellte Weggabelung zwischen Monnet und de Gaulle spiegelt sich im Europäischen Verfassungskonvent wider, im Machtkampf zwischen Rat und Kommission. Die Anhänger der Integration möchten die Kommission stärken, die Anhänger der

intergouvernementalen Zusammenarbeit möchten den Rat stärken.

Wir als Liberale bekennen uns ausdrücklich zur Priorität der Kommission in diesem Zusammenhang. Ich bedauere außerordentlich, dass die Bundesregierung, wie in vielen anderen Fällen hin- und hergerissen, sich nicht hat entschließen können, eine klare Position zu beziehen, sodass man jetzt die eigenartige Situation des großen Doppelhutes erfunden hat, also eines Menschen, der Rat und Kommission gemeinsam präsidieren soll, sozusagen mit einer Hälfte seines Wesens das und mit der anderen das ist. Diese Konstruktion halten wir für nicht zielführend, wie wir überhaupt die Notwendigkeit eines dauernden Präsidenten infrage stellen.

Es sollte nicht dazu kommen, dass der Rat als eine Institution, die sich zum einen in Form des allgemeinen Rates zweimal im Jahr trifft und zweitens in Form der Ministerräte permanent tagt, eine Bürokratie mit Hunderten von Leuten aufbaut, mit einem eigenen Präsidenten, der sich nachher als Präsident Europas ansieht. Es war sogar vorgeschlagen worden, es müsse ein Regierungschef sein, der schon einmal zwei Jahre tätig gewesen sei. Das alles halten wir für ein altes Denken, das zu überwinden ist.

Keinesfalls darf die Kommission in ihrer Rolle geschwächt werden. Dies muss auch dann gelten, wenn es vielleicht zu einem Präsidenten kommen sollte, der für zwei Jahre gewählt wird. Das ist ganz entscheidend.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Ebenso unklar ist die Figur eines europäischen Außenministers. Die Ernennung eines europäischen Außenministers ist gut gemeint, aber sie bleibt völlig wirkungslos, solange es keine Mehrheitsentscheidungen in den Fragen von Außen- und Sicherheitspolitik gibt.

Überlegen wir doch einen Augenblick: Wie hätte der europäische Außenminister in der Irak-Frage argumentiert? Er wäre ein wandelnder Kompromiss gewesen zwischen Großbritannien, Spanien und Polen auf der einen Seite und Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite. Er hätte sich die Meinung der Kommission zu Eigen gemacht, welche immer das gewesen sein mag, und im Namen des Rates hätte er überhaupt keine Stellungnahme abgeben können.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass die liberale Position nur sein kann:Ohne Mehrheitsentscheidungen in den Fragen der zweiten Säule, also der Außen- und Sicherheitspolitik, brauchen wir keinen europäischen Außenminister.

Herr von Hunnius, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Ich komme zum Schluss und leite über zu einem weiteren wichtigen Punkt. Das ist die Stellung der Europäischen Zentralbank.Wir haben mit der völligen Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank in Deutschland hervorragende Erfahrungen gemacht. Die Europäische Zentralbank muss genauso unabhängig sein. Sie darf nicht zum Organ der Europäischen Union werden, weil es nicht passieren darf, dass eine Mehrheit im Rat oder eine Mehrheit des Parlamentes qua Auftrag oder wie auch immer die

EZB zwingt, eine Politik des leichten Geldes zu betreiben oder in irgendeiner Weise von ihrem Kurs abzuweichen. Das ist ein Essential, das auch in den Vertrag hinein gehört.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Die Zeit drängt, nicht nur für Europa, sondern auch in dieser Rede.

Das ist richtig. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Die Weichen für das Europa der 27 müssen gestellt werden. Es darf nicht passieren, dass der europäische Zug Fahrt aufnimmt, bevor die Weichen gestellt sind. Die unvermeidliche Folge wäre, dass er entgleist. Das wünschen wir uns alle nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Als nächster Redner spricht Herr Abg.Dr.Lennert für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hoffmann, der elfte Absatz unseres Antrag beschäftigt sich mit dem, was Sie vorhin näher erläutert haben. Ich kann Ihnen aber sagen: Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen dem, was Sie als Begründung vorgetragen haben, und dem, was wir damit möchten. Sie sagen, dass in den einzelnen Grundrechtsabschnitten die Religionsfreiheit gewährt ist. Damit seien die Werte, auf denen Europa aufbaut, auch gewährleistet.

Ich sage Ihnen:Damit ist nur gewährleistet,dass jeder,der in Europa lebt, der ein europäischer Bürger ist, diese Werte persönlich zur Grundlage nehmen kann und dass ihm dies niemand nehmen will und kann.Auf der anderen Seite geht es aber darum, dass wir insgesamt den europäischen Verfassungsvertrag aufbauen möchten auf der Grundlage eines Wertekodex, auf dem jüdisch-christlichen Wertekodex.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Deswegen wollen wir das schon in der Präambel verankert wissen, damit jeder weiß, dass dieser Wertekodex Grundlage dieser gesamten Vereinbarung ist, nach der die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihr Leben gemeinsam aufbauen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Europarecht regelt immer mehr Lebensbereiche. Generell lässt sich sagen, dass mindestens die Hälfte aller wichtigen politischen Entscheidungen heute nicht mehr auf nationaler oder regionaler Ebene getroffen werden, sondern in Brüssel, und das sind 70 % in der Landwirtschaft und in der Wirtschaft. Kein Politiker kann heute die Augen vor den Entwicklungen in Europa verschließen, und für einen Landtag und für eine Landesregierung gilt: Wenn man das Beste für sein Land

erreichen will, muss man sich aktiv in den europäischen Entscheidungsprozess einschalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das betrifft Detailfragen in EU-Richtlinienentwürfen ebenso wie die großen Konzepte über die Zukunft Europas. Nur wer seiner Meinung in Brüssel Gehör verschafft, hat die Chance, mit seinen Vorstellungen durchzudringen. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass zunächst einmal die Anträge verschiedene Schwerpunkte haben und dass zum anderen auch Sie, Frau Hoffmann, schon gesagt haben, dass wir versuchen wollen, wie es Tradition ist, zu einer gemeinsamen Verlautbarung des Ausschusses zu kommen, zu einer Beschlussempfehlung, die wir alle mittragen können, damit nach außen hin für alle klar wird, dass für ein Europa der Regionen insbesondere die Region Land Hessen mit einer Stimme spricht.

Meine Damen und Herren, Hessen nutzt seine Chancen, sich in die Europapolitik einzubringen, sei es über den Bundesrat, über den Ausschuss der Regionen in Brüssel, über die hessische Vertretung bei der EU oder über direkten Kontakt mit Mitgliedern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf vielen informellen Wegen.Entscheidend sind gute Argumente und Konzepte sowie die überzeugende und zeitnahe Darstellung.

Ich finde, dass es ein ganz besonderes Signal für die Vertretung der Interessen Hessens in Brüssel sein wird, wenn die hessische Vertretung in Kürze ausgebaut wird. Dann wird die schon jetzt sehr effektive Arbeit in einem repräsentativen Rahmen unter erheblich verbesserten Arbeitsbedingungen sicherlich noch wirksamer zur Geltung kommen. Wir freuen uns, dass mit der Partnerregion Wielkopolska nunmehr die Vertretungen von vier Regionen unter einem Dach zusammenarbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Die Mitarbeiter aus der Aquitaine, der Emilia-Romagna, aus Wielkopolska und Hessen arbeiten eng zusammen. Jede Region profitiert von den Verbindungen und Vorteilen ihrer Partnerregionen und wiederum deren Partnern. Wir können stolz sein auf dieses beispielhafte Modell der hessischen Landesvertretung,das es weiter zu stärken gilt.

Der Einsatz zahlt sich aus. Grundlegende Weichenstellungen, insbesondere wenn sie unseren Interessen zuwider laufen, können früh erkannt werden, und ein Gegensteuern im frühen Stadium der Diskussion ist sicherlich leichter, als wenn das Grünbuch schon gedruckt ist.

Das Subsidiaritätsprinzip – als allgemeines Handlungsprinzip der EU – ist zwar im EG-Vertrag verankert, aber zahlreich waren und sind die Versuche der Europäischen Kommission, allen Beteuerungen zum Trotz ihren Handlungsspielraum auszuweiten und dadurch die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis auszuhebeln.Nach wie vor ist die Tendenz feststellbar,wonach ein Problem in Europa automatisch eine Aufgabe für Europa sei – unabhängig davon, ob ein Handeln auf Gemeinschaftsebene wirklich notwendig ist.Wir lehnen dies ab.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen Normierungen auf europäischer Ebene und eine Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene nur dann, wenn gesetzgebende Entscheidungen nicht besser auf einer nationalen, regionalen oder kommunalen Ebene fallen könnten. Daher setzt sich Hessen erneut mit Nachdruck dafür ein, das Subsidiaritätsprinzip um eine

klare Aufgabenverteilung zu ergänzen. Dadurch soll endlich auch deutlich werden, wer für das Politische verantwortlich ist – eine Voraussetzung dafür, demokratische Mitbestimmung und Kontrolle effektiv wahrnehmen zu können. Die Aushöhlung der Länderkompetenzen muss nachhaltig gestoppt werden. Eine EU mit 25 und mehr Mitgliedstaaten kann nun einmal nur funktionieren, wenn sie sich auf die Aufgaben konzentriert, die zwingend gemeinschaftlich erledigt werden müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Außerdem muss klar geregelt werden, wer für was zuständig ist. Dieses zentrale Anliegen sehe ich in der bisherigen Konventsarbeit nicht hinreichend berücksichtigt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Subsidiaritätsprinzip und vor allem dessen Kontrollmöglichkeiten müssen stärker zur Geltung gebracht werden. Nur wenn sich Europa auch im Inneren weiterentwickelt, wird die äußere Erweiterung gelingen. Es besteht aber leider die reale Gefahr, dass die ursprüngliche Aufgabe des Konvents, wie sie vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 definiert worden ist, nämlich eine klare Kompetenzverteilung nach dem Subsidiaritätsprinzip herbeizuführen, unerfüllt bleibt.

Würde der Konvent diese Reformaufgabe jetzt aber nicht bewältigen,würde die EU wegen des fortbestehenden Initiativmonopols der Kommission und des neuen Verfahrens der offenen Koordinierung in immer zentralistischere Fahrwasser geraten – eine Tendenz, die heute schon zu beobachten ist. Das aber würde gerade nach der Erweiterung unweigerlich zu erheblichen inneren Spannungen in der EU führen,denn ein so großes und im Inneren heterogenes Europa kann nicht in allen Punkten zentral von Brüssel aus gesteuert werden.

Das Europa der Zukunft kann nur funktionieren, wenn Eigenverantwortung, Wettbewerb und Vielfalt in hohem Maße gewahrt bleiben. Die derzeit im Konvent diskutierten Reformvorschläge werden diesem Ziel nicht ausreichend gerecht. Insbesondere führen sie nicht zu einer klaren Zuordnung von Zuständigkeiten.Vorgeschlagen wird beispielsweise die Einführung von Kompetenzkategorien in den Vertrag. Damit soll den einzelnen Politikbereichen die Entscheidung zugeordnet werden, ob die EU ausschließlich, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten oder nur unterstützend tätig werden kann. Die Frage ist: Kann durch eine so allgemeine Zuordnung klar abgegrenzt werden, welche Ebene wofür die politische Verantwortung trägt? Ich meine: nein.

Herr Dr. Lennert, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Hierfür ist eine Überarbeitung der eigentlichen Zuständigkeitsbestimmungen der EU, der so genannten Einzelermächtigungen, unerlässlich. Wenn nämlich in einem bestimmten Bereich – nehmen wir die Umweltpolitik – bestimmt wird, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln können, dann wird allein dadurch noch keine größere Klarheit geschaffen,wie die Arbeitsteilung konkret aussehen soll.

Auch bei den Vorschlägen für die künftigen Zuständigkeitsnormen der EU können die aktuellen Vorschläge des Konvents nicht befriedigen.

Um hier mehr Einfluss zu nehmen, sollten wir im Ausschuss über die Fraktionsgrenzen hinweg den weiteren Handlungsbedarf, den wir in Hessen haben, gemeinsam erarbeiten. Um unseren Einfluss in unserem Sinne geltend zu machen, sollten wir im Interesse unseres Landes zu einer gemeinsamen Stellungnahme kommen.